Lenkrad zittert bei 130 km/h

Volvo V90 P

Moin,

bei meinem V90 zittert seit Aufziehen der Sommerreifen (Mitte April) das Lenkrad ab ca. 130 km/h.

Nun wurden die Sommerräder 3 x ausgewuchtet, ohne Erfolg. Schlussendlich hat mein Händler gestern die Winterreifen aufgezogen, um in Ruhe die Sommerreifen prüfen zu können.

Es ist jetzt wesentlich besser, dennoch spüre ich ab 130 km/h immer noch ein leichtes Zittern im Lenkrad, verbunden mit einem minimalen Wackeln des Fahrzeugs.

Hatte jemand schonmal so etwas?

Eigentlich dachte ich, es liegt an den Reifen, aber komplett weg ist es nun immer noch nicht... Hatte keine Bordsteinberührungen, Aufsetzer o.ä.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,
ich fahre derzeit einen Superb 2 und auch dieser zittert zwischen 130km/h und 160km/h. Auch hier laborieren diverse Besitzer im Umfeld der Vorderachse herum, mit mehr oder minder gutem Erfolg. Eigentlich hatte ich den V90 fest auf der Liste der potentiellen Nachfolger für den Superb... auf Reifen-Und-Schüttel-Lotto hatte ich aber definitiv keine Lust mehr.

Eine Theorie habe ich aber und möchte sie mit euch teilen: Beim Superb ist die Vorspur an der Vorderachse in Toleranzlage fast null... Der hat daher teilweise kaum Vorspur. Es gibt daher keine oder nur sehr geringe Kräfte, die geometrischen Fehlern oder Unwuchten gegenüber stehen. Ich werde bei meinem mal versuchen etwas mehr Vorspur einzustellen. Ich berichte euch, ob das was bringt.

Wie sieht das beim V90 aus? Hat jemand evtl. ein Vermessungsprotokoll?

Die Vorspur reduzieren die Hersteller aus meiner Sicht, da die Fahrzeuge dadurch leichter rollen. Das dürfte eine sehr preiswerte Methode sein, ein paar Gramm CO2 zu holen. Das ist mal meine Theorie... Jetzt müssen wir mal prüfen, ob da was dran ist. Evtl. ist ja auch jemand aus der Fahrwerksentwicklung hier und kann diesen Gedankengang mal beurteilen.

Zitterfreie Grüße

Luerch

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Hallo zusammen,
ich fahre derzeit einen Superb 2 und auch dieser zittert zwischen 130km/h und 160km/h. Auch hier laborieren diverse Besitzer im Umfeld der Vorderachse herum, mit mehr oder minder gutem Erfolg. Eigentlich hatte ich den V90 fest auf der Liste der potentiellen Nachfolger für den Superb... auf Reifen-Und-Schüttel-Lotto hatte ich aber definitiv keine Lust mehr.

Eine Theorie habe ich aber und möchte sie mit euch teilen: Beim Superb ist die Vorspur an der Vorderachse in Toleranzlage fast null... Der hat daher teilweise kaum Vorspur. Es gibt daher keine oder nur sehr geringe Kräfte, die geometrischen Fehlern oder Unwuchten gegenüber stehen. Ich werde bei meinem mal versuchen etwas mehr Vorspur einzustellen. Ich berichte euch, ob das was bringt.

Wie sieht das beim V90 aus? Hat jemand evtl. ein Vermessungsprotokoll?

Die Vorspur reduzieren die Hersteller aus meiner Sicht, da die Fahrzeuge dadurch leichter rollen. Das dürfte eine sehr preiswerte Methode sein, ein paar Gramm CO2 zu holen. Das ist mal meine Theorie... Jetzt müssen wir mal prüfen, ob da was dran ist. Evtl. ist ja auch jemand aus der Fahrwerksentwicklung hier und kann diesen Gedankengang mal beurteilen.

Zitterfreie Grüße

Luerch

Meinst du den Superb II oder III - eigentlich auch egal. Ich hatte beide, und derzeit noch den Bruder Passat B7. Da vibriert weder noch irgendwo was.

Auch kenne ich das Problem bei VAG nur bei Frontantrieb und bei Schlupf. Das ist aber dem Frontantrieb geschuldet. Wenn da sonst was vibriert sind die Räder falsch gewuchtet.

Ich meine den Superb 2, der hat im Laufe seiner Bauzeit eine andere VA bekommen (die vom Caddy oder zB. Yeti). Diese Achse mit Achsbrücke aus Stahlblech und Blechquerlenkern ist extrem empfindlich bezüglich Geometrie- oder Wuchtfehlern. Suche mal nach Superb Vibrationen ab 130km/h.

Jetzt aber zurück zum V90... wir sind ja hier im Volvo-Forum

Zitat:

@gseum schrieb am 22. April 2020 um 17:51:40 Uhr:


Ich spüre die Vibrationen aber nur unwesentlich im Lenkrad, hauptsächlich im Hintern. Zudem ist der Wagen spürbar unruhig beim Fahren, ich sehe sogar ein Vibrieren der Motorhaube.
Ich habe die Vibrationen durchgängig, spürbar werden sie ab 150 km/h ansteigend. Antriebswellen, Radlager usw. sind komplett ausgetauscht ohne Erfolg.
Nun werden ich vorschlagen noch mal einen Radsatz eines Vorführers zu nehmen - bei mir sind sowohl Winterräder wie auch Sommerräder unruhig (daher hatten wir die Räder auch erst ausgeschlossen). Beides allerdings Michelin auf gleichem Felgentyp.

Als ich neulich einen simplen XC60 D4 Momentum als Ersatzwagen fuhr, wurde mir der Mangel eigentlich erst richtig bewusst...

Dienstag in einer Woche bekommt mein 🙂 den Wagen nochmal. Er möchte ihn zwei Tage behalten und geht noch mal alle Möglichkeiten durch.

Auch wenn ich inzwischen nicht mehr regelmäßig über 170/180 km/h fahre, bin ich fest entschlossen, dieses Vibrieren so nicht zu akzeptieren. Der zweite Behebungsversuch erfolgt jetzt, danach wird der sehr pfiffige Verkäufer mit mir über eine einvernehmliche und zeitlich nicht kritische Rücknahme des Wagens/Auflösung des Leasingvertrages verhandeln müssen... 😉😉😉

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meiner wird demnächst neue Querlenker und Radaufhängungen incl. gehunterter Räder bekommen.

Allein der Glaube lässt mich hoffen

Zitat:

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Hallo

was läßt VOLVO die Aufhängung und Querlenker wechseln?
Meiner ist immer noch Patient von VOLVO.

Peinlich Peinlich

ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Aber ich versuche dennoch zu antworten. Weil alles andere schon getauscht wurde und Volvo m.E. einfach nur noch ratlos ist.

Zitat:

@Elkman schrieb am 14. Juli 2020 um 07:21:15 Uhr:


ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Aber ich versuche dennoch zu antworten. Weil alles andere schon getauscht wurde und Volvo m.E. einfach nur noch ratlos ist.

Hallo

Also das selbe wie bei mir auch.
Keiner weiss was das Problem ist.
Mittlerweile hat man zwei Baustellen detektiert.
1. Zittern/Vibrationen aus Fahrwerk.
2. Zittern/Vibrationen vom Motor/Getriebe , besonders auffällig wenn Motor/Getriebe kalt ist.
Bei warmen Motor/Getriebe läßt das Zittern nach.

Das ganze schauckelt sich dann auch noch auf. Das heisst, die Symtome sind gesamt besonders stark, wenn Fahrzeug in der Warmlaufphase.

Zitat:

@TorstenAdam schrieb am 14. Juli 2020 um 08:29:41 Uhr:



Zitat:

@Elkman schrieb am 14. Juli 2020 um 07:21:15 Uhr:


ich verstehe Deine Frage nicht ganz.
Aber ich versuche dennoch zu antworten. Weil alles andere schon getauscht wurde und Volvo m.E. einfach nur noch ratlos ist.

Hallo

Also das selbe wie bei mir auch.
Keiner weiss was das Problem ist.
Mittlerweile hat man zwei Baustellen detektiert.
1. Zittern/Vibrationen aus Fahrwerk.
2. Zittern/Vibrationen vom Motor/Getriebe , besonders auffällig wenn Motor/Getriebe kalt ist.
Bei warmen Motor/Getriebe läßt das Zittern nach.

Das ganze schauckelt sich dann auch noch auf. Das heisst, die Symtome sind gesamt besonders stark, wenn Fahrzeug in der Warmlaufphase.

zu 2.) bei meinem V60 ist es egal. ob das Getriebe kalt oder warm ist. Die Karre zittert immer !

Moin Moin

Der Monteur von VOLVO Deutschland hat sich das Auto angeguckt, vermessen ect. und dann heute erklärt, dass keine Maßnahmen mehr möglich sind.
Das Zittern vom Fahrwerk und Motor sind Stand der heutigen Technik und müssten so akzeptiert werden. Das machen alle Benziner und wäre normal. Supiii

Naja, jetzt muss ich doch eine Rückabwicklung einleiten.
Mist, Gutachter und Anwalt werden jetzt beauftragt werden.

@TorstenAdam Oh je! Das hört sich nicht gut an. Gestatte mir aber einen wirklich gut gemeinten Rat aus meiner beruflichen Erfahrung heraus: versuche zunächst zusammen mit Deinem Anwalt alles, außergerichtlich eine Regelung mit Deinem Händler zu finden. Geht es ersteinmal zum Gericht, mußt Du Dich nämlich auf eine sehr lange Verfahrensdauer vorbereiten. Das kann - je nach Auslastung von Gericht und Gutachter - im ungünstigen Fall auch gerne mal 1,5 - 2 Jahre alleine für die erste Instanz dauern.

Wenn Du Deinen Anwalt beauftragst, wird dieser vermutlich gegenüber dem Händler den Rücktritt vom Vertrag erklären und - falls es ein Leasingfahrzeug ist - die Leasingbank entsprechend informieren. In diesem Schreiben wird dann eine Frist zur Rückzahlung und Bestätigung von vermutlich 14 Tagen gesetzt werden, auf die Dein Händler (ALLES nur vermutlich) entweder gar nicht, oder nach Ablauf der Frist zurückweisend reagiert.

Unterstellt, Dein Anwalt hat, was ich Dir sehr wünsche, nicht nur dieses eine Mandat, wird er die Klage auf Rückabwicklung kaum am Tag des Fristablaufs fertig haben. Evtl. muß auch erst noch eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung (dauert selten unter 2 Wochen) eingeholt werden. Wenn die Klage dann eingereicht ist, stellt das Gericht diese der Gegenseite förmlich zu. Klingt banal - dauert aber in meinen Breiten gerne auch schon mal "einfach so" 2-3 Wochen. Mit der Zustellung wird das Gericht der Gegenseite Fristen setzen, meistens eine für die blosse Verteidigungsanzeige von voraussichtlich 2 Wochen und eine weitere für die Klagewerwiderung von 2-3 Wochen zusätzlich.

Geht der Schriftsatz der Gegenseite, in dem das Vibrieren entweder bestritten oder als minimal und Stand der Technik abgetan wird, dann beim Gericht ein, wird der dann wieder vom Gericht Deinem Anwalt zugestellt, damit ihr dann wiederum dazu Stellung nehmen könnt.

Je nach Lust des Gerichtes und der Gegernseite kann das eine zeitlang so hin und hergehen, bevor das Gericht dann eine mündliche Verhandlung anberaumt. Zeitlich sind wir dann so etwa bei 4-5 Monate nach Klageerhebung.

Wenn ihr Euch nicht in diesem Termin einigen könnt, wird das Gericht wohl um einen Beweisbeschluß zur Feststellung, was denn nun mit den von Dir behaupteten Mängeln ist, nicht herumkommen und einen Gutachter mit den Feststellungen beauftragen. Dazu fordert das Gericht bei der beweisbelasteten Partei einen Gebührenvorschuß für den SV (häufig irgendwas zwischen 2 und 3tausend €) an. Erst wenn er dann - ggfls. nach Anforderung bei Deiner Versicherung gezahlt ist - wird die Akte an den SV geschickt.

Da Gerichte gerne immer die selben SV beauftragen (evtl. hat man Euch noch mit einer entsprechenden Stellungnahmefrist gefragt, ob Bedenken gegen SV X bestehen), sind die entsprechend gut ausgelastet. Rechne hier vorsichtig mit weiteren 3-4 Monaten, bis das Gutachten dem Gericht vorliegt. Das wird dann an die Parteien zugestellt, natürlich wieder mit Stellungnahmefrist. Es kommt dann nicht selten vor, dass Ergänzungsfragen von der einen oder anderen Partei an den SV gestellt werden, weil irgendwas im Gutachten fehlt oder unklar ist. Das Gericht fordert dann dafür einen weiteren Vorschuß an, stellt dann die Ergänzungsfragen und lädt evtl. den SV zur nächsten mdl. Verhandlung, die dann irgendwann stattfindet.

Während dieser Monate lässt Du entweder den Wagen stehen und nutzt einen Zweitwagen, oder zahlst am Ende auch bei Obsiegen eine Nutzungsenstchädigung pro Km.

Und das war nur die erste Instanz! (Zur Beruhigung: in der 2. Instanz werden nur selten Gutachten eingeholt; in der Regel nur dann, wenn das aus der 1. Instanz vollkommen unbrauchbar war).

Damit Du mich nicht mißverstehst: wenn eine Lösung mit Deinem Händler nicht erreicht werden kann und die Vibrationen, die ich zum Glück *klopfaufholz* nicht habe, für Dich so störend sind, dass Du den Wagen nicht behalten kannst, ist der grob beschriebene Weg vermutlich "alternativlos". Man muß nur vorher wissen, welche Ochsentour dann auf einen zukommt.

Edit sagt noch: denkbar ist auch ein sog. selbständiges Beweisverfahren, bei dem nur über einen gerichtlich bestellten SV ein Gutachten erstellt wird. Das geht in der Regel etwas schneller, bringt dann aber auch "nur" (im Gegensatz zu einem privat in Auftrag gegebenem Gutachten) ein verbindliches Gutachten, das Grundlage für einen anschließenden Prozess darstellt, falls man sich nach dem Gutachten nicht über die zu zahlenden Beträge einigen kann.

Also da ich selbst gerade eine Deckungszusage in einem anderen Fall eingeholt habe lässt sich für mich sagen, die Zusage habe ich direkt im ersten Telefonat per sofort erhalten.

Die Wandlung an sich muss auch nicht so ablaufen. Mein bester Kumpel hat seinen GTI binnen vier Wochen zurückgegeben.

Nicht immer die übelste Panik verbreiten.

Falls Du mich meinst und bei Dir Panik ausgebrochen sein sollte, entschuldige ich mich bei Dir in aller Form für diesen Schrecken!

Tatsächlich meine ich dich! Aber keine Sorge! Mein V90 und auch der jetzige CC laufen klaglos.

Die Schilderung von frank9-5 bezog sich auf fehlende Einigung mit dem Händler und Beschreitung des Rechtswegs mit der dringenden Empfehlung, eben genau eine Einigung vorher zu erzielen. Mag sein, dass da eine Versicherung vielleicht noch schnell ist, Behörden, Beamte, Gerichte, amtlich bestellte Sachverständige sind es mit Sicherheit nicht mehr.

Ich habe auch schon mal ein Auto gewandelt, allerdings in einem klaren Fall bereits nach 4 Wochen und Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Allein der freundliche Hinweis, die Sache einem spezialisierten Anwalt zu übergeben, reichte zum Glück und ich hab das Auto direkt am nächsten Tag wieder abgeliefert. Nicht immer sieht der Händler das aber auch ein. Erst recht nicht, wenn der Hersteller auch keine Möglichkeit der Garantieübernahme mehr sieht.

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