Lenkrad schief nach mehrmaliger Achsvermessung/Spureinstellung

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,

beim Kauf meines W211 war das Lenkrad etwas nach rechts gestellt und der Wagen fuhr nicht geradeaus, sodass ich bei MB eine Achvermessung durchführen lassen habe.

Nach Durchsicht des Messprotokolls wurden die Werte nur minimal angepasst. Jedoch war das Lenkrad weiterhin nach rechts gerichtet und der Wagen zog nach links. Nach einer Reklamation wurde es nochmal eingestellt, jedoch hat sich fast nichts geändert: Das Lenkrad steht immer noch schief, wobei der Wagen gefühlsmäßig nicht mehr so viel zieht (fährt aber immer noch nicht geradeaus).

Welcher Wert muss eingestellt werden, damit das Lenkrad gerade ist und der Wagen geradeaus fährt? Wenn ich beim Fahren das Lenkrad geradestelle, dann fährt der Wagen nach links. Achja, die Werte für Nachlauf vorne und Sturz vorne - wennauch minimal - sind außerhalb des Toleranzbereichs:

Nachlauf links 10°25' und Nachlauf rechts 10°21' (Toleranzbereich 10°48' bis 11°48'😉 und
Sturz links -1°31' und rechts -1°29' (Toleranzbereich -1°30' und -0°50'😉.

Die Spur hinten rechts liegt noch im Toleranzbereich (0°03' bis 0°17'😉 bei 0°17'.

Die Sommerreifen sind nagelneu (inzwischen halbes Jahr alt). Und noch was: Der Vorbesitzer hat vor 6 Jahren den Stoßdämpfer vorne links gewechselt (nur einseitig). Kann es einen Zusammenhang geben?

155 Antworten

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 25. August 2024 um 00:08:03 Uhr:



Zitat:

@ppaul98 schrieb am 24. August 2024 um 16:30:02 Uhr:


Das Fahrzeugniveau wird mit dem sogenannten Romess Neigungsmesser an den Antriebswellen HA und an den Querlenkern der VA gemessen. Da das Gerät recht teuer ist, haben die meisten freien Werkstätten dieses Gerät nicht.
Bist Du sicher, dass dort etwas gemessen und nicht einfach ein Wert eingetragen wurde?

Nein, ich bin mir nicht sicher, ob es gemessen oder irgendein Wert eingetragen wurde.

Steht der Wert tatsächlich für die "Höhe des Fahrzeuges"?

Zitat:

@MrBenz1 schrieb am 25. August 2024 um 00:08:03 Uhr:



Zitat:

@chruetters schrieb am 24. August 2024 um 19:53:39 Uhr:


Richtig, den Sturz an der HA kann man nicht einstellen. Laut WIS müssen dann Defekte an der HA vorliegen. Ansonsten müsste was krumm sein.
Nutz mal die Suche, ich glaube Spaetbremser hat da was gebaut ;-)

Der Sturz war ja schon bei der ersten Vermessung nicht im Toleranzbereich. Nach dem Wechsel der Teile sollte meines Erachtens kein anderer Defekt an der HA vorliegen. Die Werkstatt konnte auch nichts anderes feststellen - ist aber kein Garant wie ich immer wieder feststellen musste 😁

Was hat er denn gebaut und wonach soll ich suchen?

Such mal nach Sturzkorrekturschrauben oder schreib den User Spaetbremser einfach in einer PN an. Ich meine er hat solche Schrauben bzw. Lager mit Langlöchern bauen lassen, damit man den Sturz einstellen kann an der HA

Ich hab doch den link oben gepostet dazu

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 02:09:51 Uhr:


Selbstverständlich charakterisieren die Neigungswinkel die Fahrzeughöhe:
https://www.romess.de/.../cm-09606

Für die Einstellung der Spur ist dieser Wert völlig irrelevant. Allerdings hängt der Sturz von der Fahrzeughöhe ab.
Der Sollbereich für den Sturz variiert je nach Fahrzeugniveau (Neigungswinkel).
Um den Sturz zu bestimmen, braucht man natürlich keinen Neigungswinkel. Allerdings braucht man den Neigungswinkel, um zu entscheiden, ob der gemessene Sturzwert in Ordnung ist.
Wer das nicht glauben mag, gucke bitte einfach in der WIS Anweisung zur Fahrwerkvermessung. Ich habe eine solche bei Mercedes durchführen lassen und selbstverständlich wurde das Fahrzeugniveau mit Romess Neigungsmesser gemessen und entsprechend der Sollbereich für die Sturzwerte ausgewählt.

D.h. der Sturz muss nicht unbedingt falsch sein (zwar eine geringe Wahrscheinlichkeit), falls die Fahrzeughöhe nicht bestimmt wurde.

Ich bin den Wagen gefahren und die Spur sowie die Einstellung des Lenkrads sind top. Die Werte sind aber nicht top.

Können die Reifen einseitig abnutzen, obwohl die Spur korrekt ist? Ich glaube ein falscher Sturz könnte einseitigen Verschleiß verursachen, oder?

Wie kann ich denn selbst feststellen, ob der Sturz gut oder schlecht ist?

Nein du liegst falsch. Lies doch mal den Text von deinem Link besser.

Mit dem Neigungsmesser CM 09606 kann das Fahrzeugniveau (Höhenstand) über die Stellung der Querlenker bzw. Antriebswellen oder generell Auflage-flächen in Winkelgraden erfasst werden.

Auf deutsch wird hier etwas ermittelt, keinesfalls etwas eingestellt. Darum nochmal: die Winkel haben nichts mit der Spurvermessung zu tun. Sie dienen rein der AIRmatic. Und die AIRmatic stellt die Spur eben nicht ein.

Man muss auch nicht für jede Änderung am Fahrwerk die AIRmatic neu Kalibrieren (lassen). Wäre es so wie du schriebst, müsste man es hingegen bei jeder Änderung machen.

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Lieber Mackhack,

zunächst muss ich vorwegschicken, dass ich dankbar für Deinen unermüdlichen Einsatz im W211-Forum bin. Dennoch muss ich Dir widersprechen und Dich bitten meinen Text nochmal aufmerksam zu lesen:

1.

Zitat:

@Mackhack schrieb am 25. August 2024 um 17:10:19 Uhr:


Darum nochmal: die Winkel haben nichts mit der Spurvermessung zu tun.

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 02:09:51 Uhr:


Für die Einstellung der Spur ist dieser Wert [Neigungswinkel] völlig irrelevant.

Wir sind also einer Meinung, dass die Neigungswinkel für die Einstellung der Spur irrelevant sind!

2. Ich spreche von einer Fahrwerkvermessung, nicht von einer Spurvermessung. Bei der Fahrwerkvermessung wird zuerst das Fahrzeugniveau (Istzustand) ermittelt, ggf. das Fahrzeugniveau angepasst und anschließend wird der Sturz an der Hinterachse geprüft. Je nach tatsächlichem Fahrzeugniveau ergibt sich ein anderer Sollwert für den Sturzwert. Der gemessene Sturzwert ist also ohne das Wissen um das tatsächliche Fahrzeugniveau völlig aussagelos.

3.

Zitat:

@Mackhack schrieb am 25. August 2024 um 17:10:19 Uhr:


Mit dem Neigungsmesser CM 09606 kann das Fahrzeugniveau (Höhenstand) über die Stellung der Querlenker bzw. Antriebswellen oder generell Auflage-flächen in Winkelgraden erfasst werden.

Auf deutsch wird hier etwas ermittelt, keinesfalls etwas eingestellt.

Ich sprach weder davon den Sturz einzustellen noch die Airmatic zu kalibrieren. Unter 2. ist genau erklärt, wieso das tatsächliche Fahrzeugniveau (Neigungswinkel) benötigt wird, um den im Rahmen einer

Fahrwerk

vermessung (nicht Spurvermessung) ermittelten Sturzwert einordnen zu können. Dazu schrieb ich:

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 02:09:51 Uhr:


Um den Sturz zu bestimmen, braucht man natürlich keinen Neigungswinkel. Allerdings braucht man den Neigungswinkel, um zu entscheiden, ob der gemessene Sturzwert in Ordnung ist.

4.

Zitat:

@Mackhack schrieb am 25. August 2024 um 17:10:19 Uhr:


Man muss auch nicht für jede Änderung am Fahrwerk die AIRmatic neu Kalibrieren (lassen). Wäre es so wie du schriebst, müsste man es hingegen bei jeder Änderung machen.

Es geht nicht darum, die Airmatic zu kalibrieren. Das Romess Neigungs

mess

gerät hat die Aufgabe etwas zu messen, nicht einzustellen.

Von der Messung des Fahrzeugniveaus bis zur Kalibrierung der Airmatic ist es ein weiter Weg. Übrigens wird der Neigungsmesser selbstverständlich auch bei Fahrzeugen ohne Airmatic verwendet um das Fahrzeugniveau zu ermitteln. Darum ist die folgende Aussage in ihrer Pauschalität falsch:

Zitat:

@Mackhack schrieb am 25. August 2024 um 17:10:19 Uhr:


Sie [die Winkel] dienen rein der AIRmatic.

Die Winkel beschreiben zunächst lediglich einen Istzustand. Dieser Istzustand wird an verschiedenen Stellen weiterverarbeitet, zum Beispiel für die Airmatic, aber eben auch für die Bewertung des Sturzes. Das mag kleinlich erscheinen, aber die Missverständnisse verdeutlichen, dass eine solche Analyse notwendig ist.

Nur weil man mit dem Neigungsmesser das Fahrzeugniveau misst, bedeutet das noch lange nicht, dass die Airmatic kalibriert wird. Also nochmal in Kurzform: Der gemessene Sturzwert ist erst wirklich aussagekräftig, wenn er im Kontext des gemessenen Fahrzeugniveaus (Neigungswinkel) betrachtet wird. Siehe auch das folgende Bild zu den Einstellwerten meines Autos. Je nach Fahrzeugniveau ist der Sollwert ein anderer. Um also zu entscheiden, ob der Sturz in Ordnung ist (im Rahmen einer Fahrwerkvermessung, nicht nur Spurvermessung), muss der Neigungswinkel gemessen werden.

Sturz bei Fahrzeugniveau

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 18:15:06 Uhr:


Lieber Mackhack,
zunächst muss ich vorwegschicken, dass ich dankbar für Deinen unermüdlichen Einsatz im W211-Forum bin. Dennoch muss ich Dir widersprechen und Dich bitten meinen Text nochmal aufmerksam zu lesen:
[...]
Je nach Fahrzeugniveau ist der Sollwert ein anderer. Um also zu entscheiden, ob der Sturz in Ordnung ist (im Rahmen einer Fahrwerkvermessung, nicht nur Spurvermessung), muss der Neigungswinkel gemessen werden.

Die Werte bei der Eingangs- und Ausgangsmessung sind identisch, daher schwer zu sagen, ob tatsächlich gemessen worden ist.

Was störend ist, sind die Unterschiede rechts und links (jeweils 20mm pro Achse bzw. Seite). Kann das sein?

Konkret bedeutet es für die Hinterachse bei mir, dass der Sturz ungefähr im grünen Bereich ist:
Niveau links 0,17° = Sturz links -1,21'° => Laut deiner Tabelle: bei 0,0° = -1,18'° (+-30'😉 [gut]
Niveau rechts 2,27° = Sturz rechts -1,11'° => Laut deiner Tabelle: 2,1° = -0,52'° [nicht ganz im grünen Bereich]

Bei der Vorderachse eher schlecht:
Niveau links 4,90° = Sturz links -1,30'° => Laut deiner Tabelle: bei 4,2° = -0,30'° [schlecht]
Niveau rechts 8,15° = Sturz rechts -1,27'° => Laut deiner Tabelle: -° = -° [schlecht]

Die Tabelle passt nur für mein Auto (350 4matic). Schick mir mal deine FIN. Dann kann ich dir die Sollwerte raussuchen und auch welches Niveau dein Auto haben sollte.

Hallo @ppaul98 ,

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 18:15:06 Uhr:


Lieber Mackhack,
zunächst muss ich vorwegschicken, dass ich dankbar für Deinen unermüdlichen Einsatz im W211-Forum bin. Dennoch muss ich Dir widersprechen und Dich bitten meinen Text nochmal aufmerksam zu lesen:

Danke für die Blumen 🙂 Ich helfe gerne.

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 25. August 2024 um 18:15:06 Uhr:



Die Winkel beschreiben zunächst lediglich einen Istzustand. Dieser Istzustand wird an verschiedenen Stellen weiterverarbeitet, zum Beispiel für die Airmatic, aber eben auch für die Bewertung des Sturzes. Das mag kleinlich erscheinen, aber die Missverständnisse verdeutlichen, dass eine solche Analyse notwendig ist.

Nur weil man mit dem Neigungsmesser das Fahrzeugniveau misst, bedeutet das noch lange nicht, dass die Airmatic kalibriert wird. Also nochmal in Kurzform: Der gemessene Sturzwert ist erst wirklich aussagekräftig, wenn er im Kontext des gemessenen Fahrzeugniveaus (Neigungswinkel) betrachtet wird. Siehe auch das folgende Bild zu den Einstellwerten meines Autos. Je nach Fahrzeugniveau ist der Sollwert ein anderer. Um also zu entscheiden, ob der Sturz in Ordnung ist (im Rahmen einer Fahrwerkvermessung, nicht nur Spurvermessung), muss der Neigungswinkel gemessen werden.

Das ist doch eigentlich genau das was ich mit weniger Text auch sagte oder nicht?

Muss allerdings sagen, dass für mich Fahrwerksvermessung, Achsvermessung und Spurvermessung synonym zu verstehen sind. Da liege ich ggf. falsch.

Zitat:

@ppaul98 schrieb am 26. August 2024 um 09:53:52 Uhr:


Die Tabelle passt nur für mein Auto (350 4matic). Schick mir mal deine FIN. Dann kann ich dir die Sollwerte raussuchen und auch welches Niveau dein Auto haben sollte.

PN habe ich heute versendet

Danke @ppaul98 für die Tabelle "Sollwerte für den Sturz abhängig vom Fahrzeugniveau".

Unter der Prämisse, dass das Fahrzeugniveau tatsächlich ermittelt worden ist, habe ich meine Interpretation in einer Tabelle zusammengefasst.

Abgesehen davon, dass das Fahrzeugniveau komplett falsch ist, sind auch die dazugehörigen Winkeln laut Tabelle falsch.

Wie kann es sein, dass das Fahrzeug rechts und links eine unterschiedliche Höhe haben kann? Könnte es sein, dass die Federn falsch eingebaut wurden oder die Gumminoppen für die Federn falsch sind?

Muss die Hinterachse tatsächlich niedriger sein als die Vorderachse?

Der Wagen hält die Spur gut und das Lenkrad ist auch gerade. Aber die Werte stimmen nicht.

Ich möchte später keine einseitig abgefahrenen Reifen haben und auch keine einseitig belasteten Fahrwerksteile, die dann schneller verschleißen und ausgetauscht werden müssen....

Sturz-fahrzeugniveau

Die Werkstatt meinte, dass sie die Fahrzeughöhe/-niveau nicht gemessen hat. Es ist wohl so, dass man je nach Ausstattung des Fahrzeuges bestimmte Werte für links & rechts für die VA und HA eintragen muss, damit die anderen Werte bestimmt werden können.

Der Meister ist sich sicher, dass alles sehr gut geworden ist - was ich eigentlich von der Spur her und des Lenkrades bestätigen kann.

Nachtrag: Ich habe geprüft und in dem anderen Protokoll vom letzten Jahr stehen beim Fahrzeugniveau die gleichen Sollwerte; also Fahrzeugniveau vorne 8mm bis 28mm und hinten 12mm bis 32mm. Der Unterschied beim alten Protokoll ist nur, dass der Wert bei vorher und nachher bei 0mm liegt.

@ppaul98 @Mackhack

Ich war heute in einer Werkstatt nur zur Prüfung und hänge das Protokoll an. Die Werkstatt meinte, dass die Hinterachse in Ordnung sei, aber die Vorderachse eingestellt werden müsse.

Was sagen die Experten dazu?

Messprotokoll-pruefung

Grundsätzlich haben Sie schon Recht. Jedoch kann man das auch noch besser machen, wenn man z.B. für die VA die Sturzkorrekturschrauben verwendet.
Wieso fährt man zur Achsvermessung und lässt nur vermessen und nicht einstellen?

Weil ich die Achsvermessung, die ja hier bemängelt worden ist, bei einer zweiten, unabhängigen Werkstatt prüfen lsasen wollte - die Prüfung war übrigens kostenfrei.

Also der Wagen fährt geradeaus und sonst gibt es auch keine Auffälligkeiten. Ich hoffe nur, dass keine einseitige Abnutzung stattfindet.

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