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Lenkrad beschädigt

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 4:31

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch!

Ich habe jemanden sein Lederlenkrad gereinigt, irgendwie scheint der Reiniger sich aber nicht mit seinem Lenkrad vertragen zu haben!

Folgendes Problem :

Nun sagt er, er möchte ein neues. Ich habe ihm mehrmals Angeboten mich darum zu kümmern und hätte auch jemanden gehabt, der es neu Bezieht!

Er meinte, er kenne jemand besseres und macht sich darüber mal schlau. Nun kommt er an nach 2 Monaten und meint zu mir, er habe ein neues Lenkrad bei Mercedes bestellt für 1450,-, meint zu mir, er habe das Auto bei Mercedes gekauft und würde es auch dort richten lassen.

Wie würdet ihr mit soetwas umgehen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

ich würde das Ganze an meine Haftpflichtversicherung weitergeben und mir um die Regulierung keinen Kopf mehr machen.

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Zitat:

@Blibloblubb schrieb am 11. Juni 2020 um 21:48:15 Uhr:

Ich nochmal, bin nun kurz davor ihn einfach das Geld zu überweisen, weil ich am Ende nicht noch seinen Anwalt zahlen möchte..

Was ratet ihr mir?

Wenn die Versicherung grundsätzlich zuständig ist, dann ist sie auch dafür zuständig unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Versicherung übernimmt dann auch die zusätzlichen entstehenden Kosten wie den gegnerischen Anwalt, wenn das mit dem Abwehren nicht funktioniert.

Also schalte die Versicherung ein und sag deinem ehemaligen Freund, er möchte sich an deine Versicherung wenden. Wenn sich dein ehemaliger Freund oder sein Anwalt weiter an dich wendet, leite das einfach an die Versicherung weiter. Nur, wenn ein offizielles Schreiben (z.B. vom Gericht) kommt, musst du natürlich reagieren.

 

Gruß

Uwe

 

@Drahkke: Zugegeben etwa frei interpretiert. Der TE schreibt etwas verkürzt. Aber das spricht dafür, dass die Versicherung eine Entschädigung in Höhe eines Zeitwertes akzeptieren könnte und nur die Regulierung alt gegen neu nicht finanzieren möchte.

„Meine Versicherung zahlt nicht und meint, er hätte nichtmal Anspruch auf den kompletten Preis für ein neues Lenkrad; sie meinte irgendwas von Restwert.“

Okay, das könnte passen.

Vielleicht äußert sich der TE ja noch zu diesem Punkt.

Da steht mit keinem Wort, dass die Versicherung zahlen könnte. Da steht, dass die nicht zahlt und wenn die zahlen würde, er nur Anspruch auf einen Restwert hätte, womit wohl gemeint ist, dass ein Zeitwert gezahlt werden würde.

am 14. Juni 2020 um 8:16

Völlig egal ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Hier wurde ohne Auftrag das Lenkrad "gereinigt" und dabei offensichtlich zerstört.

Warum sollte der Geschädigte hier mit dem neu beziehen von irgendeinem Unbekannten zufrieden geben? Abgesehen davon, dass nicht mal sicher ist ob es hier überhaupt gewerblich tätig geworden ist.

Vielleicht verrät uns der TE ja noch ein paar Einzelheiten zu dem Fall. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen sind allenfalls Spekulationen möglich.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. Juni 2020 um 10:16:12 Uhr:

Hier wurde ohne Auftrag das Lenkrad "gereinigt" und dabei offensichtlich zerstört.

Warum sollte der Geschädigte hier mit dem neu beziehen von irgendeinem Unbekannten zufrieden geben? Abgesehen davon, dass nicht mal sicher ist ob es hier überhaupt gewerblich tätig geworden ist.

Wenn ich mit von einem Bekannten den Wagen ausleihe, und "ohne Auftrag" reinige. Bekommt er dann auch ein neues Auto, wenn ich den Lack beschädige? Er müsste sich nach der Logik mit einer Neulackierung ja nicht zufrieden geben...

:confused::confused::confused:

Bei einem Freundschaftsdienst gibt man auch nichts in „Auftrag“.

Und wenn eine Innenraumreinigung abgesprochen war gehört das Lenkrad auch automatisch zum Innenraum.

Alles andere ist Haarspalterei.

Und solange da nichts über Geld oder Vergütung gelaufen ist bleibt das ein Gefälligkeitsschaden.

Darum hat die Versicherung die Regulierung auch abgelehnt.

Bei anderen Vorraussetzungen gelten auch andere Haftungsbedingungen.

Hätte er sich den Wagen geliehen und dann das Lenkrad versaut wäre die Haftpflicht fällig,aber auch die würde nicht den Betrag bezahlen.

Da geht es auch um Verhältnismäßigkeit.

Bei gewerblichen Einsatz käme die Betriebsversicherunc zum Tragen,deren Bedingungen kenne ich nicht.

Ansonsten wäre es Schwarzarbeit,aber das weiß nur der TE.

am 14. Juni 2020 um 10:28

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Juni 2020 um 11:15:14 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 14. Juni 2020 um 10:16:12 Uhr:

Hier wurde ohne Auftrag das Lenkrad "gereinigt" und dabei offensichtlich zerstört.

Warum sollte der Geschädigte hier mit dem neu beziehen von irgendeinem Unbekannten zufrieden geben? Abgesehen davon, dass nicht mal sicher ist ob es hier überhaupt gewerblich tätig geworden ist.

Wenn ich mit von einem Bekannten den Wagen ausleihe, und "ohne Auftrag" reinige. Bekommt er dann auch ein neues Auto, wenn ich den Lack beschädige? Er müsste sich nach der Logik mit einer Neulackierung ja nicht zufrieden geben...

:confused::confused::confused:

Du bekommst den Schaden ersetzt - sprich eine Reparatur nach den Vorgaben des Herrstellers - nicht mehr und nicht weniger.

Wenn bei Mercedes die Vorgabe gilt, Lenkrad tauschen, dann wird es getauscht. Punkt.

Wenn dir jemand den Lack zekratzt hast du ein Anrecht auf eine Neulackierung der beschädigten Teile. Kommt da einer und sagt "für 100 Euro mach ich das im Smartrepair" kann er das gerne Vorschlagen. Darauf einlassen muss man sich nicht.

Daß es sich bei der Arbeit um einen Freundschaftsdienst gehandelt hat, ist allerdings auch auf Seite 3 dieses Threads noch nicht mehr als eine Spekulation. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn uns der TE nicht die entsprechenden Informationen dazu liefert.

Solange der TE sich nicht äußert wären das alles nur Vermutungen oder Unterstellungen.

Deshalb ist für mich hier Schluss.

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