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Lenkrad beschädigt

Themenstarteram 8. Juni 2020 um 4:31

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch!

Ich habe jemanden sein Lederlenkrad gereinigt, irgendwie scheint der Reiniger sich aber nicht mit seinem Lenkrad vertragen zu haben!

Folgendes Problem :

Nun sagt er, er möchte ein neues. Ich habe ihm mehrmals Angeboten mich darum zu kümmern und hätte auch jemanden gehabt, der es neu Bezieht!

Er meinte, er kenne jemand besseres und macht sich darüber mal schlau. Nun kommt er an nach 2 Monaten und meint zu mir, er habe ein neues Lenkrad bei Mercedes bestellt für 1450,-, meint zu mir, er habe das Auto bei Mercedes gekauft und würde es auch dort richten lassen.

Wie würdet ihr mit soetwas umgehen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

ich würde das Ganze an meine Haftpflichtversicherung weitergeben und mir um die Regulierung keinen Kopf mehr machen.

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Geh doch vorher erstmal selbst zu einem Anwalt und frag den ob dein "Kumpel" damit überhaupt durch kommen kann.

Zitat:

@Blibloblubb schrieb am 11. Juni 2020 um 21:48:15 Uhr:

Ich nochmal, bin nun kurz davor ihn einfach das Geld zu überweisen, weil ich am Ende nicht noch seinen Anwalt zahlen möchte..

Was ratet ihr mir?

Viele Grüße

Grundsätzlich wird er mit der Masche nicht durchkommen.

Aber wenn du keine Rechtsschutzversicherung haben solltest und Angst vor den Kosten, dann wird es langsam Zeit selber zu einem Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen.

Echte Rechtsberatung ist in diesem Forum verboten.

Übergib die Sache deiner Betriebshaftpflicht, die wehren auch falsche Ansprüche ab, weil sie ja sonst zahlen müssen.

Wurde denn die übrige Reinigung gewerblich durchgeführt oder machst du es als Freundschaftsdienst und erhälst eine Schenkung, um es mal anders zu beschreiben?

 

Was hast du mit dem Lenkrad gemacht und was wurde bemängelt?

In welchem Zustand war das Lenkrad zuvor? Nur Lederpflege würde ja nicht gleich das Leder zersetzen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 11. Juni 2020 um 22:04:07 Uhr:

Wurde denn die übrige Reinigung gewerblich durchgeführt oder machst du es als Freundschaftsdienst und erhälst eine Schenkung, um es mal anders zu beschreiben

Er schrieb etwas von 100 Fahrzeugen.

Wenn er es so macht, dann soll er als Steuerhinterzieher ruhig dran gekriegt werden.

Der "Kunde" kann ihn jetzt schön erpressen.

Es gibt anscheinend doch noch das gute Schicksal.

Theoretisch musst Du ihm gar nichts bezahlen,es handelt sich dabei um einen Gefälligkeitsschaden.

Er nimmt billigend in Kauf das dabei etwas schief gehen kann.

Ich gehe dabei mal von einer echten Gefälligkeit aus,das heißt es ist kein Geld geflossen oder eine andere Vergütung erfolgt.

Nur bei grober Fahrlässigkeit entsteht ein Haftungsanspruch.

Den Rest regelt der Grad der Freundschaft.

Für gewerbliche Arbeiten oder Gefäligkeiten gegen Geld etc gelten natürlich andere Gesetze.

Zitat:

@Blibloblubb schrieb am 11. Juni 2020 um 21:38:59 Uhr:

Meine Versicherung zahlt nicht und meint, er hätte nichtmal Anspruch auf den kompletten Preis für ein neues Lenkrad; sie meinte irgendwas von Restwert.

Welche Versicherungssparte?

Zitat:

@Blibloblubb schrieb am 11. Juni 2020 um 21:38:59 Uhr:

Meine Versicherung zahlt nicht und meint, er hätte nichtmal Anspruch auf den kompletten Preis für ein neues Lenkrad; sie meinte irgendwas von Restwert.

Wie alt ist denn der Wagen, und was ist das für ein Schaden? Risse, Verfärbung...?

Zitat:

@Boppero schrieb am 11. Juni 2020 um 22:08:32 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 11. Juni 2020 um 22:04:07 Uhr:

Wurde denn die übrige Reinigung gewerblich durchgeführt oder machst du es als Freundschaftsdienst und erhälst eine Schenkung, um es mal anders zu beschreiben

Er schrieb etwas von 100 Fahrzeugen.

Wenn er es so macht, dann soll er als Steuerhinterzieher ruhig dran gekriegt werden.

Der "Kunde" kann ihn jetzt schön erpressen.

Es gibt anscheinend doch noch das gute Schicksal.

Wie du hier auf Steuerhinterziehung oder dergleichen kommst ist mir schleierhaft.

Denn nirgendwo steht, dass er 100 Autos im Rahmen eines Freundschaftsdienstes reinigt.

Er kann genauso 100 Autos ganz normal gewerblich reinigen und das 101te vom Freund halt als Nettigkeit unter Freunden.

Ja,und bei Nettigkeit unter Freunden zählt keine Versicherung.

Wie schon geschrieben:

Das ist ein Freundschaftsdienst und somit ein Gefälligkeitsschaden.

Der Kumpel nimmt dabei billigend in Kauf das etwas passieren kann.

Das zahlt keine Versicherung,genauso wie Dinge die man von anderen aufbewahrt und beschädigt.

Auch würde die Versicherung nicht den vollen Betrag zahlen,das steht auch in den Vertragsklauseln die man ja als gelesen und verstanden mittlerweile bestätigen muss.

Schade dass so wenige Infos mitgeliefert werden: ist dem Lenkrad ein Fell gewachsen, hat es sich verfärbt (fleckig, komplett), sind die Nähte aufgeplatzt, was für ein Reiniger bzw. welche Lederpflege wurde benutzt...

Um mal ganz böse zu sein: ist das überhaupt das Lenkrad was gereinigt wurde?

Zitat:

@Blibloblubb schrieb am 8. Juni 2020 um 06:31:30 Uhr:

Er meinte, er kenne jemand besseres und macht sich darüber mal schlau. Nun kommt er an nach 2 Monaten und meint zu mir, er habe ein neues Lenkrad bei Mercedes bestellt für 1450,-, meint zu mir, er habe das Auto bei Mercedes gekauft und würde es auch dort richten lassen.

Wie würdet ihr mit soetwas umgehen?

Auftrag ohne Freigabe an Fremdfirma vergeben - dadurch Erstattungsanspruch verwirkt.

Jemand der sowas macht ist sicher nicht mein Freund und möchte ein schönes neues Lenkrad von mir bezahlt bekommen.

Sonst hätte er sicher die Möglichkeit entdeckt das es Aufbereiter für Lenkräder gibt die sowas für den Bruchteil von 1450€ machen.

Da hätte man sich sicher irgendwo geeinigt.

Auf solche Freunde könnte ich gut verzichten und ihm mitteilen das eine Gefälligkeit unter Freunden nicht versichert ist und er keinerlei Ansprüche an mich stellen kann und ihm einen schönen Tag wünschen.

Die Versicherung hat angeboten zu regulieren, dann sollte man dieses Angebot annehmen. Wenn Du Dich darüberhinaus verpflichtet fühlst, kannst Du die (vermutlich unangemessene) Differenz dazugeben.

So wie Du es schilderst, würde ich den „Eigenanteil“ nicht bezahlen, aber ich bin mit der Person auch nicht befreundet.

Zitat:

@weltleser schrieb am 13. Juni 2020 um 19:35:25 Uhr:

Die Versicherung hat angeboten zu regulieren, dann sollte man dieses Angebot annehmen.

Jetzt doch? :eek:

Woher hast du diese Information? :confused:

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