lenkrad ausbau
Hallo
WIe baut man beim Golf V das Lenkrad aus?
Antworten bitte per PN.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Da steht nicht, dass es verboten ist, sondern dass es erlaubnispflichtig ist. Deswegen: "Kleiner Tip: mache dich mal schlau über das Sprengstoffgesetz und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Also nicht so groß trompeten, wenn man nicht genau bescheid weiß."Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
... aber damit du nicht lange suchen musst: § 27 SprengG
Genau, dreh mal nicht so auf...weil: wenn erlaubnispflichtig -> keine Erlaubnis -> VERBOTEN
Ausserdem sollte das nur ein Tip für dich sein, um wenigstens auf den richtigen Weg zu kommen. Nützt aber offensichtlich alles nichts und gegen Beratungsresistenz kann man eh nichts machen. Mag ich auch gar nicht mehr machen...
31 Antworten
Ja,laut sprengstoffgesetz ist es verboten als Privatperson das zu machen...ist ja nicht ganz ungefährlich
Allerdings darf Herr Werkstattmeister XY , der pro Tag 50 Airbags wechselt , seinen eigenen Airbag zuhause in der Garage nicht wechseln...auch eine sehr denkwürdige regelung :/
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Ja, das ist nach dem MT-Strafgesetzbuch verboten. Nach "echten" Gesetzen ist es nicht verboten.Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
Nun ja,anscheinend ist es verboten dazu anleitungen online zu stellen.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Zeig mir die Rechtsgrundlage, nach der ein nicht-gewerblicher Ausbau der Airbag-Einheit irgendwelchen Vorschriften unterliegt. Im Übrigen würde selbst das nichts daran ändern, dass es unsinnig ist, solche Beiträge hier im Forum zu verbieten. Das betrifft beispielsweise auch Beiträge zur Xenon-Nachrüstung, die ja hier auch regelmäßig gelöscht werden.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Kleiner Tip: mache dich mal schlau über das Sprengstoffgesetz und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Also nicht so groß trompeten, wenn man nicht genau bescheid weiß.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Ich persönlich glaube nicht dass es verboten ist eine Anleitung dafür zu posten !
z.b. in einem Forum oder auf einer Homepage usw. ... nur die Ausführung ist verboten.
Ähnlich eines Radarwarngerätes..ich darf es in einer Schachtel verpackt mitführen,allerdings darf ich es nicht montieren...
Ich versteh die ganze Aufregung hier nicht.
Es ist doch KEINE Neuigkeit, dass hier in diesem Forum -zum Glück- KEINE illegalen bzw. risikoreichen "Basteleien" geduldet werden! Egal ob diese Lenkrad-Airbag-Bastelei oder andere Sachen, die nicht gesetzeskonform sind. Darauf wurde aber auch schon wiederholt hier hingewiesen., meistens die betreffenden Threats vom Moderator entweder gleich geschlossen, oder sogar auch ganz gelöscht.
Wer unbedingt meint, dass er sich dazu Informationen holen möchte, hat doch ganz andere Möglichkeiten. Aber bitte nicht hier!
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Ja, das ist nach dem MT-Strafgesetzbuch verboten. Nach "echten" Gesetzen ist es nicht verboten.Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
Nun ja,anscheinend ist es verboten dazu anleitungen online zu stellen.
Richtig, ein Gesetz gibt es nicht, das es verbietet, Anleitungen zum Ausbau bei MT einzustellen. Das läuft hier alles unter Hausrecht. Wenn dir das nicht passt, dann ist das aber mit Verlaub gesagt dein Problem. Von der Administration gibts dazu eine klare Aussage, die wir Moderatoren umsetzen, so einfach ist das. Da gibts auch nix zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Zeig mir die Rechtsgrundlage, nach der ein nicht-gewerblicher Ausbau der Airbag-Einheit irgendwelchen Vorschriften unterliegt. Im Übrigen würde selbst das nichts daran ändern, dass es unsinnig ist, solche Beiträge hier im Forum zu verbieten.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Kleiner Tip: mache dich mal schlau über das Sprengstoffgesetz und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Also nicht so groß trompeten, wenn man nicht genau bescheid weiß.
Zeig mir ein Gesetz, aber wenn es das gibt, gilts ja trotzdem nicht?? Was ist das denn für eine unsinnige Aussage?? Im Übrigen, genannt hatte ich dir das Gesetz ja schon, zum Nachschauen hats für dich offensichtlich nicht gereicht...aber damit du nicht lange suchen musst: § 27 SprengG
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Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wer unbedingt meint, dass er sich dazu Informationen holen möchte, hat doch ganz andere Möglichkeiten.
Stimmt, per PN. Das führt natürlich ein Forum auf Dauer ad absurdum.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
... aber damit du nicht lange suchen musst: § 27 SprengG
Da steht nicht, dass es verboten ist, sondern dass es erlaubnispflichtig ist. Deswegen:
"Kleiner Tip: mache dich mal schlau über das Sprengstoffgesetz und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Also nicht so groß trompeten, wenn man nicht genau bescheid weiß."Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
DEN 🙂 will ich sehen der das für 15 Euro macht...
Ich mache das echt ungern, aber wenn du das so genau wissen willst: Autohaus Brandt in Bremen Habenhausen.
Was würdest du denn für 5 Min. Arbeit nehmen?
Zitat:
Original geschrieben von osssi
Ich mache das echt ungern, aber wenn du das so genau wissen willst: Autohaus Brandt in Bremen Habenhausen.Zitat:
Original geschrieben von G0lf-V-GT
DEN 🙂 will ich sehen der das für 15 Euro macht...
Was würdest du denn für 5 Min. Arbeit nehmen?
Respekt und Hut ab !
von so einem guten angebot hab ich noch nie gehört...weiß noch als ich mein RCD300 in ebay für 40 euro verkauft habe und mit den Radiocode für 17 Euro hab auslesen lassen (müssen)
Ich persönlich würde gar nichts verlangen für sowas,verlange ja auch nichts wenn ich jemand ein Fahrwerk oder ähnliches einbaue (außer ne Mahlzeit) ...nur für sachen die mich selber geld gekostet haben (RNS Manager) freue ich mich über ein wenig trinkgeld 🙂
Würde ich es aber beruflich machen,dann würd ich auch so 10-15 Euro verlangen für das Lenkrad z.b. ...nur du kannst ja in vielen Threads lesen wieviel die verlangen und wie sie ahnungslose Kunden übers Ohr hauen.Gut dass es noch solche Händler wie deinen z.b. gibt
Also wer sich vom 🙂 abziehen läßt, hat es nicht besser verdient. Wer mir ein schlechtes Angebot macht, kann sich einen anderen Deppen suchen - ganz einfache Sache.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Da steht nicht, dass es verboten ist, sondern dass es erlaubnispflichtig ist. Deswegen: "Kleiner Tip: mache dich mal schlau über das Sprengstoffgesetz und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften. Also nicht so groß trompeten, wenn man nicht genau bescheid weiß."Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
... aber damit du nicht lange suchen musst: § 27 SprengG
Genau, dreh mal nicht so auf...weil: wenn erlaubnispflichtig -> keine Erlaubnis -> VERBOTEN
Ausserdem sollte das nur ein Tip für dich sein, um wenigstens auf den richtigen Weg zu kommen. Nützt aber offensichtlich alles nichts und gegen Beratungsresistenz kann man eh nichts machen. Mag ich auch gar nicht mehr machen...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ausserdem sollte das nur ein Tip für dich sein, um wenigstens auf den richtigen Weg zu kommen.
Ja, vielen Dank für die Erleuchtung. Warum gerade beim Airbag so ein Theater gemacht wird, verstehe ich allerdings nicht. Mir sind ahnungslose Leute, die an ihren Bremsen herumschrauben, jedenfalls nicht lieber. Und der Ausbau des Airbag-Moduls im Lenkrad erfordert weder spezielles Werkzeug noch spezielle Kenntnisse.
Zitat:
Original geschrieben von osssi
Also wer sich vom 🙂 abziehen läßt, hat es nicht besser verdient. Wer mir ein schlechtes Angebot macht, kann sich einen anderen Deppen suchen - ganz einfache Sache.
Ich kann's bestätigen. Es macht zuweilen schon einen spürbaren (Preis-)Unterschied von einem "Freundlichen" zum nächsten.
Vor einiger Zeit hab ich mir mal telefonisch Preisauskünfte bei 2 verschiedenen "Freundlichen" eingeholt, einer hier vor Ort, der andere 15 km außerhalb auf dem Lande. Dabei ging es jeweils um folgende Arbeiten für einen Golf Plus 2.0 TDI: 1. Inspektion nach 2 Jahren bzw. 53.000 km (nach Anzeige), 2. DSG-Getriebeölwechsel bei km 60.000, und 3. Zahnriemenwechsel bei 150.000 km.
Ergebnis: Der hier ortsansässige "Freundliche" war in allem ca. 1/3 teurer als der "Freundliche" etwas außerhalb.
Fazit: "MEIN Freundlicher" ist seitdem auf dem Lande.
hallo,
also gut dann laß ich es in einer werkstatt ausbauen .....
folgende frage habe ich jetzt noch : ich fahre ein golf 5 Bj 06 / 2008
habe mir ein lenkrad vom golf 6 ersteigert
paßt der airbag ? oder was brauch ich noch dazu ?
brauchst airbag vom golf 6...