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Leistungsgewicht nach neuer Führerscheinregelung 2013

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 19:17

Hallo... Wie sicherlich schon eine Minderheit der hier im Forum aktiven Mitglieder mitbekommen hat, gibt es ab dem nächsten Januar eine oder mehrere neue Regelungen bezüglich der Führerscheine. Änderungen wird es auch bezüglich der Führerscheinklasse A2 (zukünftig Abeschränkt) geben. Es wird aller Wahrscheinlichkeit so sein, dass das Leistungsgewicht von 0.16kW/kg auf 0.2kW/kg erhöht wird. Bei 175kg schweren Motorrädern entspräche das dann 48PS oder 35kW, die gefahren werden dürfen. Meine Frage an die Insider: Gilt hier das Leer- bzw. Trockengewicht der Maschine oder gilt das Gewicht bei halbvollem/-leerem Tank??? Habe hier in einem alten Artikel von Anfang 2011 geschaut, wo steht, dass das Gewicht "bei Ausnutzung der Leistungsgrenze" (3. Abs.) entscheidend sei. Was genau soll das heißen??? Ist das die zutreffende Beschreibung der neuen Regelung??? Danke!!!!

Beste Antwort im Thema

Es gilt das Gewicht, was als Leergewicht im Schein steht.

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Es gilt das Gewicht, was als Leergewicht im Schein steht.

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Es gilt das Gewicht, was als Leergewicht im Schein steht.

Und woher nimmst du diese Information?

Weil es um rechtliche Relevanz geht. Und dann zählen nur amtliche Daten.

Der Gewichts/KW-Faktor ist ja auch bereits im Schein eingetragen. Von daher ist die Frage für jedes Model schon final geklärt. Buchstabe Q. Meine 21 Jahre alte Telefonzelle hat übrigens 0,20.

Rakete. :D

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 21:52

Ist es wirklich das Leergewicht, das Ausschlaggebend ist oder ist es das Trockengewicht?

am 5. Dezember 2012 um 22:09

Es ist das Leergewicht. Gerade selber nachgerechnet. Heißt Fahrzeug mit allen Flüssigkeiten und vollem Tank.

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von shnoopix

Es ist das Leergewicht. Gerade selber nachgerechnet. Heißt Fahrzeug mit allen Flüssigkeiten und vollem Tank.

Habe gelesen nach neuster Definition mit 90% gefülltem Tank.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von Mannonman

Habe gelesen nach neuster Definition mit 90% gefülltem Tank.

Danke!

Wobei die »neueste Definition« keinen Beamten vor Ort interessiert. Er nimmt das was er hat: Die Angabe in der Zulassungsbescheinigung. Auch wenn diese 15 Jahre alt sein sollte.

Grüße, Martin

Das heißt das KTM seine neue 390er (139,5 Kg Trocken/44PS) mit ca. 25 Liter großem Tank A2 tauglich gemacht hätte. Und wenn es dann in 2 bis 3 Jahren ein kleines Motorupgrade auf 48PS gibt dann bräuchte es einen ca. 36 Liter Tank, am besten als Topcase montiert, leicht abzuklemmen. Das Case steht dann bis zum Wiederverkauf im Keller (xD). Wird wohl nur eine Frage der Zeit sein bis es sowas im Zubehör gibt.....Ziemlich dusselig die Regelung, absolutes Trockengewicht wäre sinniger gewesen.

am 6. Dezember 2012 um 7:58

Krass, da hat wohl irgendwer bei KTM nicht aufgepasst. Mit einem Leistungsgewicht von 0,213 fällt die 390er tatsächlich aus dem A2 raus, also aus der eigentlichen Zielgruppe.

Da muss es doch irgendwie ne Sonderregelung geben, sonst wäre das ja voll der Schuss in den Ofen.

am 6. Dezember 2012 um 9:54

Bevor hier falsch gerechnet wird. Es geht um Leistung in kW pro Gewicht,

also Leistung / Gewicht.

Ein kW=1,36PS

Macht bei 44PS und 139,5 kg:

44kW/1,36/139,5kg=0,23

Das heisst auch, dass ein Mopped mit 35kW ein Mindesttrockengewicht von 175kg haben muss.

Wie bereits getippt: Selber rechnen ist überflüssig. Es gilt der Buchstabe "Q" der Zulassungsbescheinigung. Was da für die 390er Duke drinsteht, weiß nur das KBA umd KTM.

am 6. Dezember 2012 um 11:52

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Wie bereits getippt: Selber rechnen ist überflüssig. Es gilt der Buchstabe "Q" der Zulassungsbescheinigung. Was da für die 390er Duke drinsteht, weiß nur das KBA umd KTM.

Und nur das kann der Trick sein mit dem KTM die 390er in den A2 Führerschein mogelt.

Laut Webseite von KTM kommt die 390er auf ein Leegewicht von 150 kg. Die Frage ist halt welches Gewicht KTM für die Zulassung angibt und da muss die kleine Duke noch ein bischen schwerer gerechnet werden.

Das Selberrechen gibt immerhin einen guten Anhaltspunkt was drinstehen könnte. Der Duke fehlen für den A2 (nach der KTM Webseite) immerhin gut 10 kg, wo immer die in der Zulassungsbescheinigung herkommen mögen.

@Vulkanistor

Berechnet wird das Leistungsgewicht allerdings mit der Leermasse und nicht mit dem Trockengewicht. Und das ist zumindest im meinem Fahrzeugschein das vollgetankte Moppet.

am 6. Dezember 2012 um 12:39

Sorry, steht auch weiter oben so. Das kommt davon, wenn man solche Formeln mit dem Smartphone eintippt. Dann ist man mehr mit dem Tippen als mit dem Inhalt beschaeftigt.

Asche auf mein Haupt!

Die 390er duke wird ganz einfach "gedrosselt" dann stimmt das wieder mit dem leistungsgewicht.

KTM wird die 390er mit 24, 30 und 32 KW anbieten wobei die 30 KW variante dann für die A2 passt.

Das ganze wird mittels neuem mapping gemacht und ist in ein paar minuten erledigt.

Gruss

Maik

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