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Leistungsgewicht nach neuer Führerscheinregelung 2013

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 19:17

Hallo... Wie sicherlich schon eine Minderheit der hier im Forum aktiven Mitglieder mitbekommen hat, gibt es ab dem nächsten Januar eine oder mehrere neue Regelungen bezüglich der Führerscheine. Änderungen wird es auch bezüglich der Führerscheinklasse A2 (zukünftig Abeschränkt) geben. Es wird aller Wahrscheinlichkeit so sein, dass das Leistungsgewicht von 0.16kW/kg auf 0.2kW/kg erhöht wird. Bei 175kg schweren Motorrädern entspräche das dann 48PS oder 35kW, die gefahren werden dürfen. Meine Frage an die Insider: Gilt hier das Leer- bzw. Trockengewicht der Maschine oder gilt das Gewicht bei halbvollem/-leerem Tank??? Habe hier in einem alten Artikel von Anfang 2011 geschaut, wo steht, dass das Gewicht "bei Ausnutzung der Leistungsgrenze" (3. Abs.) entscheidend sei. Was genau soll das heißen??? Ist das die zutreffende Beschreibung der neuen Regelung??? Danke!!!!

Beste Antwort im Thema

Es gilt das Gewicht, was als Leergewicht im Schein steht.

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23 Antworten
am 8. Dezember 2012 um 2:35

Zitat:

Original geschrieben von shnoopix

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Wie bereits getippt: Selber rechnen ist überflüssig. Es gilt der Buchstabe "Q" der Zulassungsbescheinigung. Was da für die 390er Duke drinsteht, weiß nur das KBA umd KTM.

Und nur das kann der Trick sein mit dem KTM die 390er in den A2 Führerschein mogelt.

Laut Webseite von KTM kommt die 390er auf ein Leegewicht von 150 kg. Die Frage ist halt welches Gewicht KTM für die Zulassung angibt und da muss die kleine Duke noch ein bischen schwerer gerechnet werden.

Das Selberrechen gibt immerhin einen guten Anhaltspunkt was drinstehen könnte. Der Duke fehlen für den A2 (nach der KTM Webseite) immerhin gut 10 kg, wo immer die in der Zulassungsbescheinigung herkommen mögen.

@Vulkanistor

Berechnet wird das Leistungsgewicht allerdings mit der Leermasse und nicht mit dem Trockengewicht. Und das ist zumindest im meinem Fahrzeugschein das vollgetankte Moppet.

Es wurde bereits von Ktm im Interview mit der Zeitschrift Motorrad angegeben, dass die 390er Duke nicht in die neue Reglung reinpasst.

Wessen und wie intelligent diese Entscheidung ist, ist mir eigentlich egal..

Aber "gemogelt" wird da garnix.

Hallo,

ich habe gerade noch mal gelesen, dass ich mit A2-Führerschein Motorräder mit

-- max 35 kW und

-- Verhältnis Leistung zu Leergewicht von max 0.2kW/kg

haben darf.

Also das lese ich jetzt nicht zum ersten Mal, sondern ich verstehe die Rechnung nicht.

Morgen möchte ich mich bei der Fahrschule anmelden. Nun frage ich mich, ob ich mein Traum-Bike überhaupt fahren darf.

Es ist eine Husqvarna Svartpilen 401 mit 32 kW und einem Leergewicht von 152 kg.

Link zu dem Motorrad: https://...husqvarna-motorcycles.com/.../svartpilen-401-2020.html

Rechnung: 0,2 x 152 kg = 30,4

32 kW hat sie an Leistung. Heißt das jetzt, sie ist zu groß? Oder wie ist dieser Wert zu verstehen?

Viele Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

Die wirst du nicht fahren dürfen.

 

Das Leistungsgewicht muss mit 2. Nachkommastelle angegeben werden.

 

In deinem Fall also 0,23>0,20 kW/kg

 

Man könnte auch im Nachhinein die Maschine nachwiegen, und das Leergewicht nach oben korrigieren. In man da 8 kg fehlendes Leergewicht hinbekommt, bezweifle ich allerdings.

 

Gibt es da sonst noch ein Schlupfloch?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

In so ziemlich jedem Test wird die Svartpilen als A2-Motorrad getitelt. Auch die Duke 390 mit gleichem Motor und 4 Kilo weniger auf der Waage ist sogar laut Herstellerseite eine A2-Maschine. Sollten die Angaben alle falsch sein?

EDIT: Laut Internetseite GEWICHT (OHNE KRAFTSTOFF): 152 kg

Ich habe in anderen Foren gelesen, dass beim Berechnen des Leistungsgewichtes der Tank 90% voll sein darf. Das wären dann bei einem Tankinhalt von (wieder laut Herstellerseite) 9,5 Liter. 90% davon sind 8,55 Liter.

EDIT 2: Und wenn ich das Bike bei einem Motorradladen ausleihen möchte, verlangen die für die Miete den Führerschein Klasse A2.

EDIT 3:

Habe herausgefunden, dass der Wert Q in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 diesen Wert enthält. Aber den bekommt man ja erst nach dem Kauf bzw. Anmeldung.... Das wäre ja zu spät.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

in der FEV steht das ganz sehr oberflächlich, wo manche das 0,2KW/Kg Leermasse herbekommen ist für mich fraglich, hier der Auszug aus FEV 6:

Klasse A2:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a)

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b)

einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

Zitat:

@soigniert schrieb am 01. Juli 2020 um 20:38:34 Uhr:

EDIT: Laut Internetseite GEWICHT (OHNE KRAFTSTOFF): 152 kg

Ja, na dann ist doch alles okay.

Musst schon dazuschreiben, dass du das Trockengewicht meintest.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 1. Juli 2020 um 22:10:43 Uhr:

Zitat:

@soigniert schrieb am 01. Juli 2020 um 20:38:34 Uhr:

EDIT: Laut Internetseite GEWICHT (OHNE KRAFTSTOFF): 152 kg

Ja, na dann ist doch alles okay.

Naja, wird denn das Leergewicht ohne Tankinhalt genommen oder voll getankt, oder nur halb voll? Dazu finde ich nichts.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

Tank 90%, und natürlich alle anderen Flüssigkeiten noch on top.

Dann passt das.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

Weißt du vielleicht, wo das mit den 90% Tank steht?

EDIT, Danke habs gefunden: https://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht

Dann wären wir bei einem Leistungsgewicht von 0,199314855 kW/kg

Passt dann wohl doch.... :-)

Danke an euch! Ihr habt mir sehr geholfen.

Und sorry, falls Leergewicht eingangs ugs. falsch war.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Berechnung Leistung/Gewicht 0,2kW/kg Leermasse' überführt.]

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