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Leihwagen bei Reparaturarbeiten kostenlos ?

Themenstarteram 18. August 2010 um 6:47

Hallo Community,

morgen bringe ich meine C-Klasse zum :) damit der Bezug vom Fahrersitz gewechselt wird.

Der Bezug wird über die Zusatzgarantie getauscht. ( Achtung, keine Werksgarantie mehr )

Thema hierzu: SuFu - Kunstleder an den sitzen reist

(jaja, es heisst reißt) :D

Meine Frage dazu:

Hab ich anspruch auf einen kostenfreien Leihwagen oder würde das nur auf Kulanz des :) laufen ?

Gibt es da evtl. sogar vom Gesetz her ne Regelung ?

Wäre dankbar für hilfreiche Tipps.

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

ja, weil die eben terminlich "voll" sind und es lieber gescheit machen wollen. Selbstverständlich ist der Leihwagen in deinem Fall nicht. Es ist immer ein Entgegenkommen des Autohauses, ob man einen Leihwagen bekommt oder nicht. In Deinem Fall würde ich denen sagen, dass du den Wagen brauchst um auf die Arbeit zu kommen. Sind ja schließlich 2 Tage, da kannst Du ja schlecht Urlaub nehmen. In diesem Fall wirst Du schon einen Wagen bekommen. Aber sei froh, auch wenn es nur eine A-Klasse sein sollte.

Bei mir ist es so, dass die wissen, das wir 2 MB-Fahrzeuge haben und auch mit denen zum Service kommen. Ausserdem ist denen auch bekannt, dass wir familie sind (Kindersitz im Auto). Von daher wird (ausser beim Service) auch ein Leihwagen angeboten. I.d.R auch immer eine Nummer grösser. Ist ja auch eine gute Werbung. das hat ja auch nix mit Verschleiss der meist Vorführwagen zu tun, den Sprit zahlt man ja auch.

Also ich denke, MB ist da sehr grosszügig.

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36 Antworten
am 18. August 2010 um 7:03

Also wenn du die selbe Garantie hast wie ich (Junge Sterne) dann ist das, so wie ich es gestern erst in den Garantiebedingungen gelesen habe, kein Bestandteil der Garantie aber aus Kulanz durchaus möglich.

Müsstest also ggf in den Vertrag schauen.

Zitat:

Original geschrieben von Brummbaer69

Hallo Community,

morgen bringe ich meine C-Klasse zum :) damit der Bezug vom Fahrersitz gewechselt wird.

Der Bezug wird über die Zusatzgarantie getauscht. ( Achtung, keine Werksgarantie mehr )

Thema hierzu: SuFu - Kunstleder an den sitzen reist

(jaja, es heisst reißt) :D

Meine Frage dazu:

Hab ich anspruch auf einen kostenfreien Leihwagen oder würde das nur auf Kulanz des :) laufen ?

Gibt es da evtl. sogar vom Gesetz her ne Regelung ?

Wäre dankbar für hilfreiche Tipps.

Beste Grüße

Ich kann dir zwar die Frage nicht beantworten - aber die Info geben, dass das Bezug-Tauschen bei mir in einer halben Stunde erledigt war.

Gesetzliche Regelung würde ich intuitiv ausschließen. Ob die Mobilitätsgarantie was dazu beitragen kann weiß ich auch nicht. Meine Vertretung bietet den Service jedenfalls immer kostenlos an...

Themenstarteram 18. August 2010 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von MCLuki

Zitat:

Original geschrieben von Brummbaer69

Hallo Community,

morgen bringe ich meine C-Klasse zum :) damit der Bezug vom Fahrersitz gewechselt wird.

Der Bezug wird über die Zusatzgarantie getauscht. ( Achtung, keine Werksgarantie mehr )

Thema hierzu: SuFu - Kunstleder an den sitzen reist

(jaja, es heisst reißt) :D

Meine Frage dazu:

Hab ich anspruch auf einen kostenfreien Leihwagen oder würde das nur auf Kulanz des :) laufen ?

Gibt es da evtl. sogar vom Gesetz her ne Regelung ?

Wäre dankbar für hilfreiche Tipps.

Beste Grüße

Ich kann dir zwar die Frage nicht beantworten - aber die Info geben, dass das Bezug-Tauschen bei mir in einer halben Stunde erledigt war.

Gesetzliche Regelung würde ich intuitiv ausschließen. Ob die Mobilitätsgarantie was dazu beitragen kann weiß ich auch nicht. Meine Vertretung bietet den Service jedenfalls immer kostenlos an...

Halbe Stunde :eek: ??

Ich gebe meinen Morgen früh 9:00 Uhr ab und kann ihn erst am Freitag Nachmittag abholen.

ja, weil die eben terminlich "voll" sind und es lieber gescheit machen wollen. Selbstverständlich ist der Leihwagen in deinem Fall nicht. Es ist immer ein Entgegenkommen des Autohauses, ob man einen Leihwagen bekommt oder nicht. In Deinem Fall würde ich denen sagen, dass du den Wagen brauchst um auf die Arbeit zu kommen. Sind ja schließlich 2 Tage, da kannst Du ja schlecht Urlaub nehmen. In diesem Fall wirst Du schon einen Wagen bekommen. Aber sei froh, auch wenn es nur eine A-Klasse sein sollte.

Bei mir ist es so, dass die wissen, das wir 2 MB-Fahrzeuge haben und auch mit denen zum Service kommen. Ausserdem ist denen auch bekannt, dass wir familie sind (Kindersitz im Auto). Von daher wird (ausser beim Service) auch ein Leihwagen angeboten. I.d.R auch immer eine Nummer grösser. Ist ja auch eine gute Werbung. das hat ja auch nix mit Verschleiss der meist Vorführwagen zu tun, den Sprit zahlt man ja auch.

Also ich denke, MB ist da sehr grosszügig.

grundsätzlich kein Anspruch auf Leihwagen bei Reparaturen - auch nicht innerhalb der Garantie.

Ausnahme: Mobiliätsgarantie = der Wagen fällt unterwegs aus.

Vielfach stellt der Freundliche jedoch auf Kulanz ein Fahrzeug zur Verfügung.

... und freundlich gefragt ist immer besser als das Pochen aus Gesetzbuch. Das sollte man nur im Extremfall einsetzen. Man will ja langfristig zusammenarbeiten.

Themenstarteram 18. August 2010 um 8:34

Wenn es eine Regelung im Gesetz dazu gegeben hätte, hätte ich das dem :) sicher nicht direkt an den Kopf geworfen.

Ich hätte ihn freundlich gefragt und wenn er dann nein gesagt hätte, wäre ich ihm mit dem Gesetz gekommen.

So einer bin ich nun wirklich nicht, der mit nem Buch in der Hand durch die gegend läuft :D

Wie gesagt... alles hätte, wäre, wenn .

ABer Eduard, schön das wir da einer Meinung sidn :D

Hallo zusammen,

ich denke nach der Werksgarantie (2 Jahre) ist es grundsätzlich Kulanz, außer beim Liegenbleiben des Fahrzeugs.

während der Werksgarantie ist es wohl abhängig von der Rep-Dauer, da mir letztes mal beim Wechsel der Stoßdämpfer hinten (einer war bei 145tkm fertig, werden nur paarweise gewechselt) auf Garantie (21 Monate alt) der Leihwagen nur auf Garantie abgerechnet werden kann, wenn ein bestimmter AW-Wert überschritten wird ( ich glaube, es waren 24 AW). Das macht auch Sinn, den Zeitlich habe ich bei Kleinreparaturen keinen Vorteil, wenn ich einen Leihwagen nehme.

wie geschrieben, das nach der Werksgarantie ist eine Vermutung

Also ich war beim Freundlichen wegen eines Haftpflichtschadens, Stoßstange hinten wurde gewechselt. Laut :) gibts vom Autohaus aus keinen Leihwagen, da der Schaden nicht über die Versicherung der FA-Leasing lief.

Ich hatte aber Glück, dass der Verursacher bei der Allianz versichert ist und die Partner bei AVIS sind, habe deshalb einen Mietwagen von AVIS bekommen, ne nummer größer versteht sich, C180K gegen ML350CDI 4Matic. :D

Was ich damit sagen will ist, dass es bei mir vom Autohaus her keinen Ersatzwagen gab, Mobilitätsgarantie greift laut :) auch nicht, wegen Haftpflichtschadens. Die Reperatur dauerte einen Tag.

Ich weiß natürlich nicht ob der :) sich da nur nicht rausgeredet hat...

Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen gibt es grundsätzlich nicht. Egal um in der gesetzlichen Gewährleistung, während der Garantiezeit oder danach.

Wenn, dann geschieht es nur aus Kulanz. Es sei denn, du hast einen Vertrag geschlossen, der dies vorsieht und über die Regelungen der Gewährleistung oder Garantie hinausgeht.

am 18. August 2010 um 9:43

Auch nicht bei "Mobilitätsgarantie"?

Zitat:

Original geschrieben von MoFlavour

Also ich war beim Freundlichen wegen eines Haftpflichtschadens, Stoßstange hinten wurde gewechselt. Laut :) gibts vom Autohaus aus keinen Leihwagen, da der Schaden nicht über die Versicherung der FA-Leasing lief.

Ich hatte aber Glück, dass der Verursacher bei der Allianz versichert ist und die Partner bei AVIS sind, habe deshalb einen Mietwagen von AVIS bekommen, ne nummer größer versteht sich, C180K gegen ML350CDI 4Matic. :D

Was ich damit sagen will ist, dass es bei mir vom Autohaus her keinen Ersatzwagen gab, Mobilitätsgarantie greift laut :) auch nicht, wegen Haftpflichtschadens. Die Reperatur dauerte einen Tag.

Ich weiß natürlich nicht ob der :) sich da nur nicht rausgeredet hat...

Du hattest kein Glüch, sondern bei einem Haftpflichtschaden steht Dir grundsätzlich ein Ersatzfahrzeug zu. Den kannst Du Dir auch anmieten wo Du möchtest. Man sollte es aber lieber mit dem Versicherer des Unfallgegners (Versicherer arbeiten mit Vermietern zusammen und haben dadurch günstigere Konditionen) absprechen, da oft unverschämte Unfallersatzwagentarife angezogen werden und es dadurch zu Recht Stress mit dem Versicherer geben kann. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist es zu dem ratsam und es ist ebenfalls ratsam das Ersatzfahrzeug nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es wirklich notwendig ist, denn sollten beispielsweise eine oder mehrere Taxifahrten wesentlich günstiger sein als das Ersatzfahrzeug kann man auch Probleme bekommen!

Zitat:

Original geschrieben von golfwolf111

grundsätzlich kein Anspruch auf Leihwagen bei Reparaturen - auch nicht innerhalb der Garantie.

Ausnahme: Mobiliätsgarantie = der Wagen fällt unterwegs aus.

Vielfach stellt der Freundliche jedoch auf Kulanz ein Fahrzeug zur Verfügung.

Das kann so nicht stimmen. Mein Auto ist aus Mai 2009 und ich bekomme, wenn die über 2h brauchen einen Leihwagen, wenn ich ihn brauche. Ansonsten werde ich gefahren und natürlich auch wieder geholt.

Solange der Wagen bei MB gewartet wird hat mein eine Mobilitätsgarantie, egal ob der Wagen sonst noch eine Garantie hat!

Und Mobilitätsgarantie bedeutet Leihwagen, egal ob er auf der Strecke bleibt oder wegen einem defekt noch in die Werkstatt geht.

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