Leichter Auffahrunfall, was ist nun für mich als Geschädigter zu tun?
Ich stand an einer großen Kreuzung, die Ampel war rot, plötzlich ein Ruck und eine Dame älteren Semesters saß auf dem Heck meines Fahrzeugs. Ihr ist wohl das Auto ausgegangen und da sie zu dicht aufgefahren war, traf sie halt auf meinen stehenden PKW.
Die Polizei zur Aufnahme des Schadens und der Personalien gerufen, Schuldfrage ist eindeutig.
Super war auch, das ihr die 35€ für eine Ordnungswidrigkeit erlassen wurden.
Aber was will man von zwei Polizistinnen erwarten, die den Schaden meines Fahrzeuges auf 300€ schätzten,
da das wohl beim Golf (Frechheit!) so teuer sei, sprich Heckschürze, Lackierung u. Montage. *lach*
Ich gehe jetzt erst einmal nicht von einem größeren Schaden aus,
die Heckschürze ist auf einer Länge von ca. 25cm zerkratzt.
Die Dame ist wohl bis nach Ostern im Urlaub.
Wollte eventuell den Schaden selber regulieren, je nachdem wie hoch er ist.
Was ist nun für mich zu tun? Soll ich den Schaden der Versicherung melden, die Dame ist bei der gleichen Versicherung wie ich.
Fahre ich zu Audi und lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und sende ihn der Dame zu?
Oder soll ich meine Rechtschutz bzw. eine Anwalt in Anspruch nehmen und mich damit gar nicht mehr weiter befassen?
Könnte ich mir theoretisch auch die spätere Schadenssumme auszahlen lassen und den Schaden wo anders bzw. Smart Repair beheben lassen (falls das überhaupt möglich ist).
Dann wird einem aber die Mehrwertsteuer bei der Auszahlung abgezogen oder?
Möchte nicht das mir irgendwelche Ansprüche flöten gehen,
wenn ich nun schon die ganze Rennerei habe und die Dame nun erst einmal Urlaub macht. :-/
Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar, auch wenn die Geschichte für viele hier nichts Spannendes darstellen dürfte. 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Geile-Natter
...
Mag sein das da noch zwischen Stunden und AWs unterschieden wird...ich hatte angenommen das wäre annähernd identisch.Greetz
Im Thread-Verlauf haust Du mit deinem Fachwissen ganz schön auf die Kacke.
Daher solltest Du wissen das "Arbeitsstunde" und "AW (Arbeitswert)" ein erheblicher Unterschied ist.
Grüße
62 Antworten
Aber da ihr ja soooooo schlau seit könnt ihr mir sicher die folgenden Frage beantworten...
1) wo steht denn geschrieben, was eine Haftpflichtversicherung wann leistet ?
2) Wozu gibt es wohl die allgemeinen Kraftfahrtbedingungen und deren Regelung für die Handhabung von unter anderem den Sachverständigenkosten , wenn wie ihr der Meinung seit ja sowieso immer gezahlt werden muss (Bagatellschäden ausgenommen ) ?
3) Wozu gibt es überhaupt ein Versicherungsvertragsgesetz und Versicherungsbedingungen, welche die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer regeln, wenn es doch schon das BGB gibt, was Eurer Meinung nach ja allen anderen Gesetzen und gesetzlichen wie vertraglichen Regelungen voransteht ?
4) Wie groß meint ihr ist wohl der Wahrheitsgehalt von Bloggeinträgen, die universelle Anwendbarkeit von Einzelfallentscheidungen richterlicher Urteile bzw. warum gibts es wohl Anwälte auf dieser Welt ?
----> Braucht man doch alles nicht wenn man so schlau ist wie Ihr 😁 .
Ihr meint nur weil eine Person X auf seiner Homepage Y irgendwas schreibt, muss das auch 1 zu 1 so stimmen.... was für Opfer seit ihr bloss 😕 ?
Aber wird mir auch langsam echt zu dumm...ich möchte auch die anderen User nicht weiter langweilen, nur weil ihr zu faul seit Euch mal eure eigenen Verträge durchzulesen, Eure Versicherung anzurufen und zu fragen oder nen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Bleibt Ihr halt bei Eurer Meinung ... und wenn dann irgendwer mal irgendwo schreibt das alle Autofahrer von der Brücke springen müssen weil das eben so ist, dann seit ihr sicher ganz vorne dabei 😉 .
@natter
du kannst bis ans ende aller tage inhalte entstellen, leute beleidigen oder wilde rituale vor deiner tastatur auffuehren - deine aussage ist falsch, daran aendern deine seltsamen auffuehrungen nichts. die erde ist keine scheibe, nur weil dein eingeschraenkter blickwinkel dieses trugbild taeglich aufs neue in deine netzhaut brennt.
So, ich beende dann mal die Diskussion, die a) sowieso zu nix führt und b) wenn, ins Versicherungsforum gehört.
Und die Wahrheit liegt vermutlich in der Mitte. Der Geschädigte hat natürlich Anspruch auf einen Gutachter seiner Wahl, wenn dies zum Nachweis seines Anspruchs notwendig ist. Aber wenn der Anspruch auch anderweitig beziffert werden kann und vom Schädiger (bzw. seiner Versicherung) bereits voll anerkannt wurde, dann stellen die Gutachterkosten unverhältnismäßige Kosten dar. Somit kann man in diesen Fällen durchaus auf den Kosten des Gutachten sitzen bleiben.
-closed-
Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator