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Legaler Sound...

Themenstarteram 5. März 2009 um 2:07

Hi @ all,

ich bräuchte bitte einen Ratschlag zum Thema Klang einer Harley ( Einspritzer )

Da sich eine Harley ( für mich ) auch so anhören soll ( im Stand volumig und satt, und während der Fahrt darf sie gerne etwas knallen beim Gasgeben ) naja ich vermute jeder hier weiß was ich meine....:-)

Das die " alten" HD´s einen Klang haben ist mir ja bekannt, aber haut das auch bei den "neuen" hin ?

( so ab Bj 2002 ) ich denke so im Speziellen an KAT etc

Jetzt meine Frage: was kostet es wenn man von der " Rennleitung" angehalten wird ( weil illegal ) ???

Welche Anlage taugt vom Klang was und ist legal ???

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Twister1970

Hi @ all,

ich bräuchte bitte einen Ratschlag zum Thema Klang einer Harley ( Einspritzer )

Da sich eine Harley ( für mich ) auch so anhören soll ( im Stand volumig und satt, und während der Fahrt darf sie gerne etwas knallen beim Gasgeben ) naja ich vermute jeder hier weiß was ich meine....:-)

Das die " alten" HD´s einen Klang haben ist mir ja bekannt, aber haut das auch bei den "neuen" hin ?

( so ab Bj 2002 ) ich denke so im Speziellen an KAT etc

Jetzt meine Frage: was kostet es wenn man von der " Rennleitung" angehalten wird ( weil illegal ) ???

Welche Anlage taugt vom Klang was und ist legal ???

Danke vorab

junge,junge,zu diesem thema gibt es wirklich schon zig beiträge.

benütz mal die suchfunktion und du wirst sicher antworten und tips zu diesem thema finden.

viele anlagen gibts sowieso nicht die legal sind und auch noch gut klingen......................

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Die FZV sollte aufgrund Angleichung an die in bestimmten Bereichen erleichterung bringen, auch kann seitdem die Betriebserlaubnis nicht mehr so einfach erlöschen , wie es so manche Kontroleure immer noch gern hätten.

Inzwischen gibts zu diesem Thema auch Urteile verschiederner OLGs.

Ergebnis:

Zugelassen Auspuffanlage, aber zu laut , keine Manipulation= BE bleibt bestehen, max. Verwarnung bis 25 Euro.Zählt auch wenn der Killer entfernt wurde.Entfernen des Killers keine Manipulation

Zugelassen Auspuffanlage zu laut und manipuliert = BE des Bikes nicht erloschen,Punkte evtl Beschlagnahme jedoch der Auspuffanlage zur BeweisSicherung des Verfahrens

RaceAnlage genauso.

am 6. März 2009 um 11:46

mensch Wueschi, wenn das mal keine gute Nachricht ist. Ist ja fast zu schön um wahr zu sein. So gerne ich das glauben möchte, aber ist damit nicht Haus und Tür für alle EG BE Anlagen mit entfernbaren Dämfern geöffnet ? Ich stelle mir z.B. grade die Remus mit entfernten DB-Killern vor, da bleibt ja bekanntlich kein Auge trocken.

Na ja, ist ja auch egal. Es ging ja auch nur darum ob man mit gutem Sound 100% legal fahren kann und das halte ich für nen frommen Wunsch

Themenstarteram 6. März 2009 um 12:00

also, wenn mich der Spaß/ Klang evtl max 25 Euronen kostet, dann ist das in meinen Augen i.O.

Ich hatte halt nur keinen Bock drauf, daß ich mir ne Harley kaufe diverse Euros auf den Tisch lege und mich noch nicht mal auf den Klang freuen kann, weil hinten nur pfpfpfpfpfpfp rauskommt.

Aber 25 geht in Ordnung...freu

Das hieße ja im Klartext ( bin heute nicht so schnell )

Auspuff mit ABE kaufen und den Killer raus..........richtig ?

am 6. März 2009 um 12:04

Hallo Dyna,

das ist schon richtig was Wuschi schreibt. Mit einer E - Nummer wird die Rennleitung erst mal sehr Vorsichtig sein. Ohne E - Nummer kein Chance.

Ab wie schon Geschrieben, das liegt im Ermessen des Beamten was er anordnet.

Gruß

Enzo

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

....

Inzwischen gibts zu diesem Thema auch Urteile verschiederner OLGs.

....

Hallo,

hast Du mal ein paar Daten zu den Urteilen (Az., Gericht usw.)

Danke und Gruß

Brus

Das macht sich inzwischen auch PenzlBikes zu Nutze und wirbt damit offiziell auf seiner page.

Ein kleiner Auszug hier zu sehen, was natürlich dafür sorgen wird, daß jeder die Klappe offen hat.:D

http://www.penzl-bikes.com/news.htm

Hier ein Beispiel:

Az 1 Ss 30/05 OLG Karlsruhe

Auspuff mit Zulassung war zu laut, Punkte und Geldstrafe wurde aufgehoben.

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

Hier ein Beispiel:

Az 1 Ss 30/05 OLG Karlsruhe

Auspuff mit Zulassung war zu laut, Punkte und Geldstrafe wurde aufgehoben.

Hallo,

hier mal eine Zusammenfassung von diesem Urteil:

"Verschleiß führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis

März 4, 2006 on 7:49 | In Verkehrsrecht |

Das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis setzt nach § 19 Abs. 2 StVZO eine willentliche Umgestaltung der Fahrzeugbeschaffenheit, wie etwa durch Ein- oder Ausbau von Teilen oder Werkarbeiten am Fahrzeug, voraus, weshalb bloße Veränderungen aufgrund natürlichen Verschleißes hierfür nicht ausreichen. Neben dem Wortlaut der Vorschrift, welche die Vornahme von Änderungen voraussetzt, ergibt sich dies auch aus § 17 Abs.1 StVZO, wonach die Verwaltungsbehörde bei nicht vorschriftsmäßigem Zustand des Fahrzeuges dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen oder beschränken könne. So das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in seinem Beschluss vom 08.02.2006 (Az.: 1 Ss 30/05).

Der 49-jährige Betroffene war im Mai 2003 bei Karlsruhe einer Verkehrskontrolle unterzogen worden, weil der beschädigte Auspuffendtopf seines Kraftrades der Marke Kawasaki einen erheblichen Geräuschpegel verursacht hatte. Das Landratsamt Karlsruhe setzte hierauf im Mai 2003 gegen ihn eine Geldbuße von € 50 (weitere Folge: drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg) fest, da durch den vom Betroffenen eingebauten „Racing-Endtopf“ die Betriebserlaubnis des Kraftrades erloschen sei. In der auf seinen Einspruch vor dem Amtsgericht Karlsruhe im Dezember 2004 durchgeführten Hauptverhandlung stellte sich heraus, dass der eingebaute Auspuffendtopf im Originalzustand über eine EWG-Betriebserlaubnis verfügt hatte und dieser auch für Krafträder der Marke Kawasaki freigegeben war. Vorhandene Querbleche an diesem waren in der Folgezeit jedoch aber entweder vom Betroffenen entfernt worden oder durch Verschleiß oder Korrosion einfach abgefallen. Da das Fahrzeug deshalb nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprochen hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Karlsruhe wegen fahrlässiger Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis nach §§ 18,19, 69a Abs. 2 Nr. 3 StVZO zu einer Geldbuße von € 50.

Die hiergegen vom Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde führte nun zu seiner Freisprechung.

Es sei nicht ausschließbar, dass das Fehlen der Querbleche am Auspuffendtopf auf natürliche Ursachen zurückzuführen sei. Dies habe dann nicht zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Kraftrad geführt, weshalb der Betroffene nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen sei, urteilten die Richter am OLG.

Quelle: PM OLG Karlsruhe vom 03.03.2006"

 

Ich dachte mir schon so etwas....:(

Meiner Meinung nach hat der vorliegende und vom OLG Karlsruhe beurteilte Sachverhalt auch rein garnichts mit dem zu tun, was für uns interessant wäre.

Haste noch ein Urteil parat oder war es das???

Gruß Brus

am 6. März 2009 um 15:06

Zitat:

Original geschrieben von wueschi

Das macht sich inzwischen auch PenzlBikes zu Nutze und wirbt damit offiziell auf seiner page.

Ein kleiner Auszug hier zu sehen, was natürlich dafür sorgen wird, daß jeder die Klappe offen hat.:D

http://www.penzl-bikes.com/news.htm

Hier ein Beispiel:

Az 1 Ss 30/05 OLG Karlsruhe

Auspuff mit Zulassung war zu laut, Punkte und Geldstrafe wurde aufgehoben.

Na dann mal los... Die Folgen werden dann wohl bald eine Nachbesserung bei den Gesetzen nach sich ziehen. Aber bis dahin glückliche Harleyzeit ....

Themenstarteram 6. März 2009 um 15:35

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist doch eine Anlage von Kess Tech im Prinzip nichts Anderes .....oder ??

ob kesstech, original odder einfach nur rohre angeschraubt, wenn der lautstärkepegel den NORMALWERT um mehr als 5% übersteigt, gehen die beamten bei einer phon kontrolle davon aus das es siech hierbei um manipulation oder nicht tüv bzw stvzo konformen auspuffanlagen handelt.

sind die beamten dann auch noch mit einem vereidigten prüfingenieur unterwegs, könnt ihr davon ausgehen das sie bei solchen fällen eine weiterfahrt für euch arg in frage stellen werden.

kommt ihr in eine kontrolle, die nicht speziell wegen lautstärkerkontrollen erfolgt, könnt bei guter begründung und guter laune der beamten, vieleicht einfach nur mit einem mängelschein weiterfahren.

es soll sogar vorkommen, das die beamten einfach harley fans sind und euch mit dem geilen harleysound weiterfahren lassen.

es ist und bleibt aber so, das die exekutive an ort und stelle die macht hat und ihr hinterher klagen könnt was ihr wollt.

der moment, an dem der adac kommt und euer bike auflädt um es zu euch nach hause zu bringen wird nicht von eintragungen, gefälligkeitsgutachten oder e nummern entschieden.

wenn der verdacht einer manipulation besteht, geht ihr zu fuss oder als beifahrer des adac autos nach hause.

Genau so seh ich das auch bb!!!!

Gruß Brus

am 6. März 2009 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von terminatormike

du solltest dein zitat ändern, dann liest es sich leichter

 

wer andern eine bratwurst brät; DER braucht ein bratuwurstbratgerät

_______________________________________________________

 

Warum????

Dann müßte ich fairerweise schreiben : DER/DIE/DAS,oder lieg ich

da falsch,außerdem isses doch nich schwer zu lesen?

 

So long DERPIET

Zitat:

Original geschrieben von Harley-Piet

Zitat:

Original geschrieben von terminatormike

du solltest dein zitat ändern, dann liest es sich leichter

wer andern eine bratwurst brät; DER braucht ein bratuwurstbratgerät

_______________________________________________________

Warum????

Dann müßte ich fairerweise schreiben : DER/DIE/DAS,oder lieg ich

da falsch,außerdem isses doch nich schwer zu lesen?

So long DERPIET

:rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 6. März 2009 um 22:11

Möchte da auch nochmal mein Senf zugeben, bevor ich hier raus fliege:

am 7. März 2009 um 5:50

Tut doch nicht not den Mod anzublöken, wenn er seinem Job nachgeht. Der Aurian ist ein echt nachsichtiger Moderator, woanders hättest Du diesen Beitrag schon nicht mehr schreiben können;). Also warum etwas unnötiges provozieren? Lass uns lieber ein entspanntes Bierchen o.ä. einnehmen, ob in Berlin, Harz oder sonstwo.

 

Gruß

SBsF 

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