Legale Unterbodenbeleuchtung!

BMW 3er E36

Ich hab da was bei ebay gefunden und nun überleg ich, ob das was für meinen E36 wäre?
Ist eine Einstiegsbeleuchtung die am Unterboden montiert wird und angeht sobald man die Tür öffnet oder mit der Fernbedienung aufschließt!

Die hat eine ECE-Zulassung, also sollte das mit dem TÜV/Grüne Männchen ja keine Probleme geben!?!

Sagt mal eure Meinungen dazu!
Also ich bin davon doch recht begeistert!
Da die mit Neon-Röhren arbeitet sollte das Ganze dann wie eine Unterbodenbeleuchtung aussehen! Und das ganze auch noch LEGAL!!!

Einstiegs- (Unterboden-) beleuchtung

(Artikelnummer: 7934614484)

MFG

54 Antworten

Bei solchen Themen kann ich mich den ganzen Tag nur kugeln vor lachen ...

Stell die mal folgendende Situation vor:

Polizei hält dich und sagt: aussteigen.

Du steigst aus und dein Auto fängt untenrum so schön in neon blau zu leuchten.

Er sagt dir das UBBs verboten sind .. und du zeigst ihm deine tolle TÜV eintragung für Einstigsbeleuchtung *g* (die man nie bekommen wird) und er sagt : Das ist trotzdem verboten auch wenn das im FzgS steht.
Stillgelegt !

Analog dazu auch die Storys:
- Ihr Auspuff ist zu laut
- Aber der ist eingetragen
- Der ist trotzdem zu laut ..Stillgelegt !

oder

- Der iist zu tief .. Lichtaustritskante unter 50 cm
- Aber das hat mir der TÜV eingetragen !
- Ist trotzdem verboten !
- Stillgelegt !

Ich bin gespannt auf weitere Kommentare von Masupilami .. das ist gölaube ich sein lieblingsthema nach der HEckablagenseuche !

Um mal noch etwas mehr Verwirrung in die Sache zu bringen:
Ich hab heute mal meinen TÜV und DEKRA und GTÜ in meiner Nähe angerufen (sicher ist sicher).
Der GTÜ-Mensch konnte mir leider keine Auskuft geben, weil er sowas noch nie hatte. Der Mann von der DEKRA sagte mir, dass die Neonleuchten am Unterboden als Einstiegsbeleuchtung ERLAUBT sind und ich die lediglich mit dem ECE-Prüfzeichen eintragen lassen müsste (wo dann der korrekte Anschluß überprüft wird). Der TÜVler sagte genau das selbe nur mit dem Unterschied, dass er der Meinung war, dass dies nicht eingetragen werden müsse.

Tja, zumindest hat keiner gesagt, dass es verboten wäre!
Und nun: stürzt euch drauf 😉

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72


Leute akzeptiert es doch endlich:

UBBs sind absolut und ohne jede Ausnahme verboten! PUNKT!
[...]
Und was die Einstiegsbeleuchtung angeht:

1. Muss sie so angebracht sein, dass bei geschlossener Tür kein Licht nach aussen dringen kann (also an der Türunterseite und nicht am Schweller...).

Sie muss überhaupt nicht so angebracht sein, dass kein Licht nach aussen dringen kann.

Bei der S-Klasse, beim SL und beim VW Phaeton, gibt es eine wunderschön helle Einstiegsbeleuchtung - diese befindet sich jeweils an der Unterseite des Aussenspiegels, und geht an, wenn man sein Auto per Fernbedienung aufsperrt.
Selbst der Mercedes Sprinter ist inzwischen mit dieser Einstiegsbeleuchtung lieferbar.

boah bitte hört auf 😁 da wird einen schlecht beim lesen .. in prinzip sagt ihr sowieso alle das gleiche 😁 also clooooooooose 😁

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Zitat:

Original geschrieben von cougar_master


Der GTÜ-Mensch konnte mir leider keine Auskuft geben, weil er sowas noch nie hatte. Der Mann von der DEKRA sagte mir, dass die Neonleuchten am Unterboden als Einstiegsbeleuchtung ERLAUBT sind und ich die lediglich mit dem ECE-Prüfzeichen eintragen lassen müsste (wo dann der korrekte Anschluß überprüft wird). Der TÜVler sagte genau das selbe nur mit dem Unterschied, dass er der Meinung war, dass dies nicht eingetragen werden müsse.

Hast du dich auch bei den Vorgesetzten dieser drei Herren erkundigt, ob die Nachschulungen von den Mitarbeitern regelmäßig besucht wurden...? 😉

jaaa Herr Shark, da kann man aber schlauer sein, und sich noch nen unterbrecher einbauen, das die mal nicht mit angeht, wenn die tür aufgeht. 😁

Moin,

Das einzig WICHTIGE an der Sache ist ... das die Teile, fehlerhaft GESCHALTET, nicht angehen bzw. verdeckt werden.

In den Spiegel ... wo iss das Thema ... da wird das Steuergerät zugriff haben ... also gehen die nicht an.

Wichtig ist dem Gesetzgeber einfach nur, das niemand das mittels EIN und AUSSCHALTER umgehen kann und durch die Gegend leuchtet.

Im Endeffekt könnte Porsche einen Flutlichtstrahler in den Cayenne bauen, solange niemand das Ding einfach so mittels Lichtschalter einschalten kann 😉

MFG Kester

Ja Hr. Green man könnte 😁

Aber dann wärs ne UBB und keine Einstigsbeleuchtung mehr 😁

nein, nicht das die während der fahrt angeht! sondern wenn du aussteigst, und die bullen sind da, hauste einfach aufen killswitch, damit das ding auch nicht mehr angeht, wenn du aussteigst!

Na wenn man das sooo einfach eingetragen kriegt dann muss man auch dazu stehen. 😁

Mit den Worten von Olli Kahn:
"Da muss man mal Ei** zeigen !" 😁 😉

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