LED-Zusatzscheinwerfer mit Zulassung in Fahrzeugfront integrieren
Hallo Zusammen,
plane für meinen Crafter solche LED Lightbar "Zusatz-" bzw. "Arbeitsscheinwerfer" zu besorgen. Diese würde ich gerne in der Front des Fahrzeugs, bzw. im Grill integrieren (ähnlich wie hier oder eben etwas darunter im Stoßfänger).
Als Leuchtmittel kämen für mich die Lightbars von Osram in Frage. Diese haben die ECE R112 Norm und können damit paarweise direkt ans Fernlicht gekoppelt werden:
https://www.osram.de/.../
Lightbar SX300-CB
Lightbar SX180-SP
Lightbar VX250-SP
Allerdings habe ich nichts gefunden, wie diese Lightbars verbaut werden müssen. Gibt es da Anforderungen?
Hat da jemand Erfahrung? Kann man sowas auch direkt in den Stoßfänger bzw. in den Grill integrieren?
69 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. Oktober 2022 um 16:08:15 Uhr:
Zitat:
Beim Crafter als N1 wären zwei weitere zulässig, wenn das Fahrzeug über 6m ist.
die gemäß Nummer 6.4.7.2 dann auch nur leuchten dürfen, wenn auch das Standlicht an ist?!
Ist das Zwingend mit Standlicht? Ich meine die Scheinwerfer müssen Seperat zu den Rückfahrscheinwerfern geschalten sein. Entweder mit Standlich+Rückfahrlicht oder mit einem Extra Schalter+Rückfahrlicht
P.s. für Arbeitsscheinwerfer gibt es keine ECE Prüfung, maximal R10. Fernscheinwerfer nach ECE R112 brauchen auch eine Referenzzahl und Rückfahrscheinwerfer nach ECE R23
Bei Arbeits- und Rückfahrscheinwerfern hab ich welche aus der hella valuefit Serie. Gar nicht so teuer, ordentliches Licht und die Rückfahrscheinwerfer mit Prüfzeichen. Hab ich bei mir am Anhänger verbaut, den Arbeitsscheinwerfer als Innenbeleuchtung und den Rückfahrscheinwerfer hinten (logsicherweise :-) ) da man mit den originalen Rückfahrleuchten so ziemlich gar nichts sieht im Dunkeln. Die reichen damit andere Verkehrsteilnehmer erkennen dass man rückwärts fahren will, mehr auch nicht.
Zitat:
@Zoker schrieb am 9. Oktober 2022 um 16:26:58 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 9. Oktober 2022 um 16:08:15 Uhr:
die gemäß Nummer 6.4.7.2 dann auch nur leuchten dürfen, wenn auch das Standlicht an ist?!
Ist das Zwingend mit Standlicht?
Nunja, da steht:
"Außerdem müssen die elektrischen Schaltungen der in Absatz 6.4.2.2 genannten zwei zulässigen
Einrichtungen so ausgelegt sein, dass diese Einrichtungen nicht aufleuchten können, falls nicht die
Leuchten, auf die in Absatz 5.11 Bezug genommen wird, eingeschaltet sind. "
Das verstehe ich als "zusätzlich zu der in 6.4.7.1 geforderten Abhängigkeit vom eingelegten Rückwärtsganz wird für die zusätzlichen zwei Rückfahrscheinwerfer die Abhängigkeit vom Standlicht gefordert".
Zitat:
Ich meine die Scheinwerfer müssen Seperat zu den Rückfahrscheinwerfern geschalten sein. Entweder mit Standlich+Rückfahrlicht oder mit einem Extra Schalter+Rückfahrlicht
Das gilt, wenn die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer seitlich angebracht sind und auch bei langsamer Vorwärtsfahrt als Rangierbeleuchtung dienen sollen.
Der TE wollte ja noch mal die Fotos, weil er sie vermutlich nicht mehr bei mir gefunden hat.
@ MZ-ES-Freak: Seltsam; tatsächlich sind keine Angaben über den Referenzwert mehr bei Osram oder den einzelnen Händlern zu sehen. Als ich vor 2 Jahren gekauft habe, war das noch völlig anders, denn die Werte sind höchst unterschiedlich. Ich wusste vorab genau was ich max. verbauen durfte (siehe letztes Foto), um nicht die 100 zu überschreiten. Grundsätzlich haben heutige Autos mind. den Ref. von 12,5 pro Lampe. H4 ist meist bei 12,5 oder 17,5. H7 hat ähnliche Werte. Nur die Xenon haben oft Werte von 30-40 und da kann man nicht mehr viel "auffüllen"
Um die Konfusion bei Moers75 aufzuheben: Da ist ausdrücklich Nahlicht erwähnt, weil das CB-Fernlicht im Gegensatz zum SP eine breitere seitliche Ausleuchtung hat:
LEDriving LIGHTBAR FX500-CB SM, LED Light Bar, Combo, 5500 lm, Lichtstrahl bis zu 440 m, LED Zusatzscheinwerfer für Nah- und Fernlicht, LED Arbeitsscheinwerfer, ECE Zulassung, Einzelmontage möglich
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@FTCK
Vielen Dank für die Bilder - tatsächlich habe ich die nicht gefunden. sieht wirklich gut aus...
Und hast Du die Befestigungswinkel direkt mit dem Kunststoff verschraubt (Maschinenschrauben und von der anderen Seite gekontert) oder ist unter dem Kunststoff bei Dir dort ein Träger oder ein ähnliches, massives Bauteil, womit die Montagewinkel der Lightbar verschraubt sind?
Schrauben mit Muttern und Scheibchen liegen bei. Normalerweise werden die Halterungen nach außen angebracht. Aus Platzgründen ging das hier nicht. Für Montage unter der Bar mussten die Schrauben gekürzt werden und dann Fummelei die Muttern drauf zu kriegen. Direkt auf Stoßfänger verbaut. Zufällig war aber an diesen Stellen unvermutet eine Verdickung. Gut gegen Vibrationen, aber beim ersten Versuch hatte ich Schrauben zu kurz abgeschnitten und musste neue besorgen.
Vielleicht noch wichtig (§ 50 (3) StVZO:
Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Zitat:
@nordlicht schrieb am 11. Oktober 2022 um 09:47:10 Uhr:
Vielleicht noch wichtig (§ 50 (3) StVZO:Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Es geht doch hier nicht um Abblendlicht. Seit wann ist denn ein zusätzliches Abblendlicht erlaubt? Und den Autoherstellern wird diese Auflage schon bewusst sein, sonst würden sie erst gar keine Typgenehmigung bekommen.
Zitat:
@FTCK schrieb am 10. Oktober 2022 um 15:55:25 Uhr:
Der TE wollte ja noch mal die Fotos, weil er sie vermutlich nicht mehr bei mir gefunden hat.@ MZ-ES-Freak: Seltsam; tatsächlich sind keine Angaben über den Referenzwert mehr bei Osram oder den einzelnen Händlern zu sehen.
Der Refernezwert steht in der Einbauanleitung. Ich meine die waren nicht höher als 12.5 für LED Zusatzscheinwerfer recht niedrig, hatte auch schon welche mit 50 gesehen.
Wenn Du meine Fotos aufmerksam anschaust, wirst Du 2x die 25 entdecken, also dürfen die werksseitigen auch nur jeweils max. 25 haben, um nicht den Wert von 100 zu überschreiten.
Bei meinen Autos hab ich eine Platte hinter dem Nummernschild mit dem Stossfaenger verschraubt und zusaetzlich verklebt. Durch das verkleben hast du keine Vibrationen. Beim DS hab ich die Leiste unterm Schild und versenkt. Beim Tiguan war sie ueber dem Kennzeichen.
Dürfte ich die Lightbar mit dem Stoßstangenträger verschrauben? Tatsächlich ist der beim Crafter direkt über dem Lüftungsschlitz. Die Einbauposition wäre geradezu perfekt und sehr stabil.
Zitat:
@mattalf schrieb am 12. Oktober 2022 um 20:10:50 Uhr:
Bei meinen Autos hab ich eine Platte hinter dem Nummernschild mit dem Stossfaenger verschraubt und zusaetzlich verklebt. Durch das verkleben hast du keine Vibrationen. Beim DS hab ich die Leiste unterm Schild und versenkt. Beim Tiguan war sie ueber dem Kennzeichen.
Hast du beim Tiguan kein Problem mit dem Abstandsradar dadurch? Diese Frage hatte mich davon abgehalten, 2 oder 3 *) dicke Zusatz-Fernlichter vor den Kühlergrill zu setzen. So wurde es eine LED-Leiste unterhalb des Kennzeichens.
*) in Schweden und meines Wisses in Norwegen und Finnland ist die Zahl und Helligkeit der Zusatzfernlichter nicht gesondert begrenzt
Nein, es gab keine Probleme. Die LED Bar vom Tiguan hatte 8500 Lumen und leutete 600m perfekt aus. Die am DS5 ist leichter und schmaler und was schwaecher. Wollte aber die Ansicht vorn nicht ganz verschandeln. Bei Fernlicht kannst bei uns dran bauen wie du willst. Sollte aber auch eine E Nummer haben
Das am DS finde ich sehr gut gelungen. Beim Tiguan hätte ich es unter den Bügel gesetzt.