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LED-Zusatzscheinwerfer mit Zulassung in Fahrzeugfront integrieren

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 21:00

Hallo Zusammen,

plane für meinen Crafter solche LED Lightbar "Zusatz-" bzw. "Arbeitsscheinwerfer" zu besorgen. Diese würde ich gerne in der Front des Fahrzeugs, bzw. im Grill integrieren (ähnlich wie hier oder eben etwas darunter im Stoßfänger).

Als Leuchtmittel kämen für mich die Lightbars von Osram in Frage. Diese haben die ECE R112 Norm und können damit paarweise direkt ans Fernlicht gekoppelt werden:

https://www.osram.de/.../

Lightbar SX300-CB

Lightbar SX180-SP

Lightbar VX250-SP

 

Allerdings habe ich nichts gefunden, wie diese Lightbars verbaut werden müssen. Gibt es da Anforderungen?

Hat da jemand Erfahrung? Kann man sowas auch direkt in den Stoßfänger bzw. in den Grill integrieren?

20221003
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69 Antworten

Lumen und Candela sind zwei verschiedene Einheiten.

Zitat:

https://nettbutikk.wuerth.no/.../ekstralys-led-4

 

Runter zur Produktbeschreibung scrollen.

Das ist ja wohl der absolute Äpfel-Birnen-Vergleich. Das ist doch kein Nachfolgemodell von Osram. Du hast das mit dem Referenzwert scheinbar überhaupt nicht verstanden. Der Ref. sagt ausschließlich was über die Lichtstärke des Fernlichts aus und die E-Nr. sagt etwas über das Land aus, in dem die Prüfung erfolgte. Wenn in dem Fall überhaupt 9600 lumen erreicht werden sollten, dann wird also der größte Anteil für die Nahbereichausleuchtung verbraten und die Reichweite ist ohnehin reine unseriöse Werbeaussage. Bei meinen verbauten FX500CB-SM mit 2x25 Ref. ist schon die Nahfeldausleuchtung grenzwertig und du fährst nach Umschaltung auf Abblendlicht in ein dunkles Loch. Verbaust du die FX 500SP, so hast du schon Ref. 35. Musst allerdings 2 verbauen.

am 15. Oktober 2022 um 21:28

Mal langsam. Ich schrieb von der LED Bar von meinem Tiguan die ich hatte und hier auf einem Bild zeigte. Ich habe dann den Nachfolger dazu verlinkt. Du hast dich dran aufgezogen das meine mit 8500 Lumen eine E Nummer hat und du hast nix im Netz gefunden. Du hast mich aufgefordert meine zu verlinken. Ich glaube eher du hast da was nicht verstanden.

Ich habe mich nicht daran aufgezogen, dass deine Bar eine E-Nr. hat, sondern lediglich bemerkt, dass diese und dann auch das Nachfolgemodell mit angeblichen 8500 bzw. 9600 lumen für ein LED-Fernlicht dann einen lausigen Referenzwert hat. Ich denke, Osram hat bei den legalen Bars die Nase vorn. Dann kommt Philips und dann kommt lange gar nichts.

am 16. Oktober 2022 um 16:44

Fuer mich sind es die Maxtel. Am DS ist es leider keine Maxtel Bar. Wird aber beim naechsten Auto garantiert wieder Maxtel.

Die kenne ich auch. Fahren Vereinskollegen bei Ralleys. Wären mir aber privat nicht grazil genug, aber das ist Geschmacksache. Haben bei Sporteinsätzen ihre Berechtigung, da sehr robust konzipiert.

am 16. Oktober 2022 um 18:20

Da geb ich dir Recht. Sehr robust,.dadurch aber ziemlich schwer und globig. Da ich aber wieder Richtung SUV oder gar Pickup tendiere, beim naechsten Fahrzeug, passt robust besser. Leider hat aber auch Maxtel seinen Preis.

Themenstarteram 17. Oktober 2022 um 14:05

Als erstes Danke für die Diskussion - ich werde dabei nicht dümmer... :D

trotzde würde ich gerne folgende Frage noch stellen wollen, da eventuell untergegangen:

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 13. Oktober 2022 um 08:04:58 Uhr:

Dürfte ich die Lightbar mit dem Stoßstangenträger verschrauben? Tatsächlich ist der beim Crafter direkt über dem Lüftungsschlitz. Die Einbauposition wäre geradezu perfekt und sehr stabil.

Ich vermute ich kenne die Antwort. ;)

Also ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Eher sogar umgekehrt. Solche Anbauteile sollten ja halbwegs gut mit dem Fahrzeug verbunden werden damit sie nicht irgendwann auf der Straße liegen.

Ich würds so machen.

Gruß

Jürgen

Wenn man zu viele Fragen stellt bekommt man irgendwann Antworten, die einem nicht gefallen ;)

Meine Sichtweise wäre im Zweifelsfall die:

Bei Fahrzeugen für die Insassensicherheit (Crash-Tests) vorgeschrieben ist bedeutet jede Veränderung z.B. der Aufprallträger potentiell eine Verschlechterung von vorgeschriebenen Eigenschaften...

Ähnlich sehe ich es übrigens für die Veränderung von "Weichteilen" an der Fahrzeugfront:

Bei Fahrzeugen die unter die Regeln zum Fußgängerschutz fallen bedeutet eine Änderung (Anbringen von Ausschnitten, Änderung der Befestigung usw.) ebenfalls potentiell eine Verschlechterung von vorgeschriebenen Eigenschaften.

Also fragt man mich besser nicht zu genau nach diesen Dingen :D

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