LED-Zusatzscheinwerfer mit Zulassung in Fahrzeugfront integrieren

Hallo Zusammen,

plane für meinen Crafter solche LED Lightbar "Zusatz-" bzw. "Arbeitsscheinwerfer" zu besorgen. Diese würde ich gerne in der Front des Fahrzeugs, bzw. im Grill integrieren (ähnlich wie hier oder eben etwas darunter im Stoßfänger).

Als Leuchtmittel kämen für mich die Lightbars von Osram in Frage. Diese haben die ECE R112 Norm und können damit paarweise direkt ans Fernlicht gekoppelt werden:

https://www.osram.de/.../
Lightbar SX300-CB
Lightbar SX180-SP
Lightbar VX250-SP

Allerdings habe ich nichts gefunden, wie diese Lightbars verbaut werden müssen. Gibt es da Anforderungen?

Hat da jemand Erfahrung? Kann man sowas auch direkt in den Stoßfänger bzw. in den Grill integrieren?

20221003
69 Antworten

Hmm, als Fernscheinwerfer von der Lichtverteilung hätte ich eine LED-Leiste beim Transporter eher auf's Dach gesetzt statt die Stoßstange zu zersägen. Da hätte ich eher Angst dass sich der Scheinwerfer schon beim kleinen Parkrempler in den Kühler/Klimakondensator und was da sonst noch so alles hinter der Stoßstange sitzt drückt.

Ich habe nicht die Stoßstange zersägt, sondern den Grill, um die LED‘s zu schützen. Lt. TÜV hätte Lightbar auch nach vorne überstehen dürfen und ich hätte die Bar nicht im Grill unterbringen müssen. Den Fernlichtassistenten musste ich ohnehin deaktivieren, da durch die enorme Lichtausbeute bei jedem Verkehrsschild die Reflexion so groß ist, dass der Assistent eingegriffen hätte. Die von mir verwendete Version CB= Combined ist eine Kombination mit verstärktem Abblend - und Fernlicht. SP=Spot sind reine Fernlichtlampen und sollten natürlich auf dem Dach angebracht werden, aber für Transporter völlig ungeeignet, denn diese Fahrzeuge sind doch keine Rennfahrzeuge. SM= Single Mount, d.h. hier werden 2 Lampen in einem Gehäuse integriert. Haben auch auch nur eine Zuleitung, gelten aber als 2 Lampen.

verstärktes Abblendlicht? 😕

Der TE sprach von Zusatzscheinwerfern oder Arbeitsscheinwerfern, da bin ich von Fernlicht ausgegangen. Da ist es einfach für Fern- und Arbeitslicht sinniger die auf's Dach zu setzen. Warum sollte so etwas für Transporter völlig ungeeignet sein?

Und ja, Zusatzscheinwerfer dürfen tatsächlich vorn überstehen.

Ansonsten erstmal gucken was man will. Fernlicht, Nebellicht, Arbeitsscheinwerfer, korrekte Schaltung, Zulässigkeit, ...

Der TE sprach von:
1. LKW (Crafter)
2. Fernscheinwerfer

Folgende Vorschriften sind für den TE wichtig:
- Anzahl max. 4
- Fernscheinwerfer dürfen nur paarweise oder gleichzeitig einschaltbar sein
- beim Abblenden müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten
- die max. Lichtstärke aller Fernscheinwerfer darf 430.000cd nicht überschreiten (Kennzahl 100)
(Darüber gibt es auf der Osram-Seite keine konkrete Angabe, das müsste man nachfragen (steht auf dem Scheinwerferglas))

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Vielen Dank allen Zusammen... Es wird für mich langsam klarer 🙂

Gibt es Vorschriften, wie die Teile zu verschrauben werden müssen? Also "darf" man die auch mit Kunststoffteilen (Stoßstange/Grill) verschrauben?

Ist eine Abnahme/Kontrolle bei einer Prüfstelle erforderlich?

Gibt es Unterschiede zwischen LKW, Sonderzulassung (WoMo) und PKW?

Sorry für die vielen Fragen 🙂

Für mich kristallisiert sich heraus, dass die Lightbar FX500-CB SM für mich vermutlich die beste Lösung ist. Als Einbauort schwebt mir der Lufteinlass über dem Kennzeichen vor. Das dürfte am wenigsten Aufwand bedeuten - bitte korrigiert mich.

Auf dem Dach wäre die Ausleuchtung vermutlich besser aber da ist mir das ehrlich gesagt etwas zu "präsent" und einen Dachträger/Geräteträger soll das Fahrzeug eigentlich nicht bekommen.

Das Thema Parkrempler ist natürlich ein Argument aber halte das Risiko für vertretbar.

Zitat:

@FTCK schrieb am 7. Oktober 2022 um 22:59:01 Uhr:


Ich habe nicht die Stoßstange zersägt, sondern den Grill, um die LED‘s zu schützen.

hast eventuell ein zwei Bilder?

Zitat:

@FTCK schrieb am 7. Oktober 2022 um 22:59:01 Uhr:


Lt. TÜV hätte Lightbar auch nach vorne überstehen dürfen und ich hätte die Bar nicht im Grill unterbringen müssen.

Es gibt von OSRAM diese Backplate für das Kennzeichen. Das vereinfacht die Montage natürlich eklatant aber optisch ist das natürlich nicht gerade ein Blickfang. Eventuell hole ich mir diese Adapterplatte um die Einbauposition in der Praxis zu testen, bevor ich den Stoßfänger zersäge... (?)

Zitat:

@FTCK schrieb am 7. Oktober 2022 um 22:59:01 Uhr:


Den Fernlichtassistenten musste ich ohnehin deaktivieren, da durch die enorme Lichtausbeute bei jedem Verkehrsschild die Reflexion so groß ist, dass der Assistent eingegriffen hätte.

Ja - das werde ich vermutlich auch machen müssen. Muss ich in der Praxis mal testen. Der normale normale FLA wie ich ihn im Crafter habe ist eh nicht so der riesige Wurf.

Habe auch in einem STG (ich glaube STG A5 - Frontkamera) auch einen Eintrag gesehen, wo Zusatzscheinwerfer hinterlegt werden müssen.

Es ist daher auch noch die Frage, was unabhängig vom FLA noch codiert werden müsste, aber das ist ja wieder sehr Fahrzeugspezifisch

Zitat:

@FTCK schrieb am 7. Oktober 2022 um 22:59:01 Uhr:


Die von mir verwendete Version CB= Combined ist eine Kombination mit verstärktem Abblend - und Fernlicht. SP=Spot sind reine Fernlichtlampen und sollten natürlich auf dem Dach angebracht werden, aber für Transporter völlig ungeeignet, denn diese Fahrzeuge sind doch keine Rennfahrzeuge. SM= Single Mount, d.h. hier werden 2 Lampen in einem Gehäuse integriert. Haben auch auch nur eine Zuleitung, gelten aber als 2 Lampen.

Ich denke auch, dass CB + SM für mich das beste ist. Obgleich die kleinen 180er (nur als SP) natürlich sehr leicht im Grill integriert werden könnten und da sehr gut passen würden. Den Grill gäbe es auch als einzelnes Bauteil - dann müsste für den Rückbau nur der Grill besorgt werden. Andererseits ists kein Leasingfahrzeug.

Etwas technisch:
Wie muss ich mir ganz grob die Verkabelung vorstellen?

Am Stoßfänger brauchst du nichts sägen, lediglich 2 Löcher für die Befestigung der Halter. Den Grill musst du aussägen, habe ich mit einer Pucksäge gemacht. 2 Bilder hatte ich eingestellt. Wenn nicht gefunden, am Montag kann ich sie noch mal hochladen. Codiert werden muss nichts, denn du hast du hast durch die Zusatzscheinwerfer ja einen etwas erhöhten Stromverbrauch. Die Überwachungssysteme meckern aber nur, wenn weniger Strom verbraucht wird, weil sie mutmaßen, dass eine Birne ausgefallen ist.

@ MZ-ES-Freak
Osrams hat sehr wohl eine konkrete Angabe über den Lichtwert, aber den Lichtwert des eigenen Autos herauszufinden, damit die 100 nicht übertroffen werden, ist das Schwierige, da die Aufkleber an den Scheinwerfern nach einigen Jahren nicht mehr vorhanden oder unleserlich sind. Von meinen FFH habe ich bis heute keine brauchbaren Auskünfte und der Ford- Kundendienst ist das Allerletzte.

Zitat:

@FTCK schrieb am 08. Okt. 2022 um 22:2:48 Uhr:


@ MZ-ES-Freak
Osrams hat sehr wohl eine konkrete Angabe über den Lichtwert, aber den Lichtwert

Und der wäre bei den Osram?

Ich habe nichts gefunden.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 8. Oktober 2022 um 13:00:33 Uhr:


Als Einbauort schwebt mir der Lufteinlass über dem Kennzeichen vor.

Die Kisten sind thermisch doch sowieso schon über Kotzgrenze konstruiert. Du willst da keine Lufteinlässe zubauen, eher rüstet man da Ölkühler nach. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Oktober 2022 um 10:26:15 Uhr:



Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 8. Oktober 2022 um 13:00:33 Uhr:


Als Einbauort schwebt mir der Lufteinlass über dem Kennzeichen vor.

Die Kisten sind thermisch doch sowieso schon über Kotzgrenze konstruiert. Du willst da keine Lufteinlässe zubauen, eher rüstet man da Ölkühler nach. 😉

Gruß Metalhead

Hhhhmmm... Als erstes Danke für Deinen Hinweis! Ist ein Punkt über den ich auch schon nachgedacht habe... Allerdings würde so eine 500er Lightbar den Lufteinlass ja nicht komplett verschließen/abdecken. Links und rechts, sowie (zumindest indirekt) auch darüber und darunter, würde ja weiterhin Luft einströmen.

Und ich habe beim Crafter beobachtet, dass die Kühlung deutlich robuster ausgelegt zu sein scheint als beim PKW. Zumindest wird der Crafter deutlich langsamer warm, kühlt nach Last deutlich schneller herunter und zeigt auch nicht solche Spitzen bei der Öltemperatur wie der PKW.

Bin daher zu dem Schluss gekommen, dass das schon vertretbar wäre (?). Oder bin ich da gerade komplett auf dem Holzweg?

Ich denke auch nicht, dass es da zu Problemen kommt.

Polizei, Notarzt und Rettungswagen Crafter haben auch teilweise Abdeckungen im Kühlergrill durch Warnleuchten mit einer Abstrahlrichtung, Tonanlage usw.
Die Stirn- Bzw. Kühlfläche ist auch relativ groß.

etwas OT:

gibt es ähnliche Zusatz-LED auch als zusätzliche Rückfahrbeleuchtung?
meine sind relativ schwach und ohne Straßenbeleuchtung ist die Rückfahrkamera unbrauchbar

[Halbwissen]
Könnte es sein, dass "Zusatz-" und "Arbeitsscheinwerfer", die einzeln angesteuert werden (also nicht an Fernlicht oder eben Rückwärtsgang gekoppelt sind) nur ein E-Prüfzeichen brauchen und keinen weiteren Regelungen unterliegen?

ich interpretiere es daher so, dass @bug99 einen "Arbeits-" oder "Zusatzscheinwerfer" der gesondert zugeschaltet wird, als eben solchen "Zusatzscheinwerfer" auch zum Rückwärtsfahren benutzen dürfte?
[/Halbwissen]

Ein Arbeitsscheinwerfer darf nur im Stillstand benutzt werden. (Mit wenigen Ausnahmen wie Bau, Müllabfuhr usw.) Diese haben kein Prüfzeichen.

Ein Rückfahrscheinwerfer ist eben für die Rückwärtsfahrt gedacht, und braucht eine Bauartgenehmigung bzw. Prüfzeichen.
(Kennzeichnung AR)

Zitat:

@bug99 schrieb am 09. Okt. 2022 um 11:29:17 Uhr:


etwas OT:

gibt es ähnliche Zusatz-LED auch als zusätzliche Rückfahrbeleuchtung?

Also, ja gibt es.

Beim PKW wäre ein weiter zulässig.

Beim Crafter als N1 wären zwei weitere zulässig, wenn das Fahrzeug über 6m ist.

@bug99 : schau mal in den Hella-Katalog, Auswahl lang und schlapp. Hinweis: Arbeitsscheinwerfer sind nicht als Rückfahrscheinwerfer zulässig (obwohl da auch nicht jeder Prüfer drauf achtet). Wir haben an unsere Schmitz Auflieger und am PKW Trailer kleine Würfel genommen, dahinter wird es richtig gut hell.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 9. Oktober 2022 um 13:03:56 Uhr:


Beim PKW wäre ein weiter zulässig.

So pauschal nicht.

Beim PKW ist einer vorgeschrieben und ein weiterer zulässig. Wenn zwei vorhanden sind, müssen sie aber "gleich" sein und symmetrisch zur Längsmittelebene angebracht sein (siehe Nr. 5.5)

Zitat:

Beim Crafter als N1 wären zwei weitere zulässig, wenn das Fahrzeug über 6m ist.

die gemäß Nummer 6.4.7.2 dann auch nur leuchten dürfen, wenn auch das Standlicht an ist?!

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