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LED Tagfahrlicht

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 8:33

Hallo,

als ich vor ein paar Tagen zum ersten mal ein S6 auf der AB begegnet ist, dachte ich mir, dass diese LED-Leisten als Tagfahrlicht schon ziemlich gut aussehen. Generell finde ich Tagfahrlicht auch supergut, da man einfach besser gesehen wird. Vor allem, wenn man durch kurze Waldstücke fährt.

Mein jetziger E46 Touring hat dummerweise keine Nebler. Stattdessen habe ich Plastikstopfen drin (die langsam etwas ausgeblichen sind). Jetzt habe ich mir überlegt, dass es bestimmt gut aussehen würden, wenn ich in diese Löcher Tagfahrleuchten einbaue. Von Hella gibts da z.B. welche in runder Bauform. Allerdings kosten die auch wieder 200 EUR. Hat einer ne Idee, wo man was ähnliches von nem anderen Hersteller bekommt? Mir wäre es wichtig, dass es LED ist. Theoretisch kann man sich so was mit ein paar LEDs auch selbst basteln. Ich möchte nur nicht die ABE verlieren.

Wie schaut es denn aus, wenn ich in die normalen Nebler LEDs einsetze? Laut Gesetzeslage ist doch mittlerweile LED als Tagfahrlicht erlaubt. Gilt das auch, wenn ich in normale Leuchen LED Leuchtmittel einsetze?

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50 Antworten

Re: LED Tagfahrlicht

 

Zitat:

Original geschrieben von Teichtaucher

Gilt das auch, wenn ich in normale Leuchen LED Leuchtmittel einsetze?

Dann könnstest ja auch dein Standlicht usw. gegen LEDs tauschen...

Die Leuchten müssen ne Zulassung als Tagfahrlicht haben, sonst kannst das vergessen.

Lass doch einfach bei BMW das Tagfahrlicht freischalten

am 27. Juni 2007 um 9:02

also wieso kaufst du dir nicht originale nebler???

standlich + nebler = tagfahrlicht...

so fahr ich zumindest herum und es ist auch erlaubt...

noch dazu hast du gleich nebler die ja auch manchmal brauchbar sind...

auf led würd ich pfeifen....siehst du selber eh nicht :D

roli

Kauf dir doch die Originalen Xenon-Nebelscheinwerfer! Damit wirst du garantiert gesehen!

am 27. Juni 2007 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von coopera4

also wieso kaufst du dir nicht originale nebler???

standlich + nebler = tagfahrlicht...

so fahr ich zumindest herum und es ist auch erlaubt...

noch dazu hast du gleich nebler die ja auch manchmal brauchbar sind...

auf led würd ich pfeifen....siehst du selber eh nicht :D

roli

du bist aber auch in AT.

in D sind weder nsw, noch standlicht, noch die kombination beider als tagfahrlicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von 6ender

Kauf dir doch die Originalen Xenon-Nebelscheinwerfer! Damit wirst du garantiert gesehen!

Die Teile hab ich in der original Zubehörliste auch schon gesehn, was solln die denn kosten?

Greetz Silvio

am 27. Juni 2007 um 9:18

... was ich übrigens sehr schade finde.

Im Prinzip würde nichts dagegen sprechen!

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 9:27

Ich hab auch schon an die originalen Nebler gedacht. Aber in D kannst du die Dinger legal sowieso fast nie benutzen.

Meiner Meinung nach bringen sie für den Fahrer eh nix. Man sieht nicht so viel besser. Und anschalten darst du die eh erst bei schlechter Sicht.

Mir geht es aber darum, dass ich die Tagfahrleuchten tagsüber immer eingeschaltet habe. Außerdem finde ich die LED-Optik auch ganz gut. Wie gesagt, beim S6 sah das schon ganz gut aus.

Zu guter letzt brauch ich auch mal wieder was zuim basteln ;)

Zitat:

Original geschrieben von bella_b33

Die Teile hab ich in der original Zubehörliste auch schon gesehn, was solln die denn kosten?

Greetz Silvio

Laut Zubehörprospekt von 2004 saftige 800,-Euro. Ob das der Endpreis ist weiß ich allerdings nicht

das sind dann aber glaube eher zusatzfernscheinwerfer soweit ich das damals richtig gelesen habe(die werden halt einfach in die Nebellampenposition gebaut)

Greetz silvio

am 27. Juni 2007 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Alex-998

du bist aber auch in AT.

in D sind weder nsw, noch standlicht, noch die kombination beider als tagfahrlicht zulässig.

Das war im Golf-Forum auch ein heikles Thema. Fakt ist aber:

Fahren NUR mit Standlicht IST DEFINITIV erlaubt - solange es die Lichtverhältnisse erlauben...deshalb sagen auch unsere Cops in SR nix

Beispiel:

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340

Warum darf man eigentlich tagsüber nicht mit nem Nebelscheinwerfern fahren? ich mein die blenden den vorderman doch gar nicht.

Ich mach es selbst zwar nicht, aber finds unlogisch

am 27. Juni 2007 um 10:07

Hier gibt's ein Tagfahrlicht für sage und schreibe 12€ :)!

http://cgi.ebay.de/...egoryZ28646QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Sieht für mich genauso aus, als wenn die USS Enterprise auf Warp geht ;)

Edit: Ist wohl vielmehr eine automatische Abblendlichtschaltung

am 27. Juni 2007 um 10:31

Zitat:

Original geschrieben von defiler23

Das war im Golf-Forum auch ein heikles Thema. Fakt ist aber:

Fahren NUR mit Standlicht IST DEFINITIV erlaubt - solange es die Lichtverhältnisse erlauben...deshalb sagen auch unsere Cops in SR nix

Beispiel:

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26340

klar, darum gehts hier aber nicht.

wir diskutieren ja über tagfahrlicht.

in D ist klar geregelt, dass bei tagfahrlicht nicht die rückleuchten 'brennen' dürfen. das ist bei standlicht der fall und deswegen gilt in D, dass nur das abblendlicht als ersatz fürs tagfahrlicht zulässig ist.

solange das fahren mit tagfahrlicht in D noch nicht vorschrift ist, kannst du wohl ohne verwarnung mit standlicht rumfahren.

in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Italien, Russland und Ungarn würde ich es aber nicht riskieren ;)

bei dämmerung und dunkelheit ist ohnehin das tagfahrlicht nicht ausreichend (-> lichtsensor).

Zitat:

Original geschrieben von bmw323ie46

Hier gibt's ein Tagfahrlicht für sage und schreibe 12€

[...]

Edit: Ist wohl vielmehr eine automatische Abblendlichtschaltung

laut beschreibung wird das abblendlicht bei zündung eingeschaltet.

das kann man sich ohnehin über car/key programmieren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von myst17

Warum darf man eigentlich tagsüber nicht mit nem Nebelscheinwerfern fahren? ich mein die blenden den vorderman doch gar nicht.

Zitat:

stvo §17-3

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

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