LED Tagfahrlicht anderer VW-Modelle verbauen
Hallo zusammen,
ich habe bei meinem Touran 5T CL 2015 Halogenscheinwerfer verbaut.
Mit den Osram Nightbreakern bin ich soweit zufrieden, wenn auch bei weitem ohne die Ausleuchtung der LEDs.Was mich aber stört ist das Halogen-Tagfahrlicht.
Ist es erlaubt das LED-Tagfahrlicht anderer VW-Modelle zu verbauen? Haben ja ein E-Prüfzeichen.
Habe da an das des T-Roc oder Polo gedacht.
Alternativ gibt es auch z.B. von Osram 6000K LED Tagfahrlicht Lösungen.
Hat schonmal jemand etwas Ähnliches am 5T verbaut?
Gruß Fabian
33 Antworten
Zitat:
@pintie schrieb am 22. Dezember 2020 um 07:43:11 Uhr:
du darfst - dein Auto hat dann aber halt keine Zulassung mehr.
Dann ist das Wort "darfst" falsch, es müsste "Du kannst" lauten. Zwischen können und dürfen liegen, vor allem in diesem Fall, Welten. Denn dann würde die Zulassung nicht erlischen, wenn man es wirklich dürfte. Man darf sich Duftbäume an den Spiegel hängen, aber wenn was passiert und man es auf die Sichteinschränkung zurückführen kann, wirkt sich auch ein "darf" negativ auf einen aus.
@TE: Die Frage ist aber eigentlich warum "stört" Dich das Tagfahrlicht? Rein optisch? Ich würde mir die Mühe nicht machen, vor allem nicht wenn dabei eine Zulassung und somit auch der Versicherungsschutz erlöschen könnte. Das Tagfahrlicht ist eh eines der eher unwichtigen Lichter am KFZ, da sind selbst Nebelscheinwerfer sinnvoller. Zumindest in meinen Augen, als ich meinen Touran am Sonntag aus Wolfsburg abgeholt hatte, gab es einen langen Streckenabschnitt mit viel Nebel und Starkregen, da sind die Tagfahrlichter völlig unerheblich.
Tagfahrlicht =Optisch..... heißt gesehen werden....... Sicherheitsrelevant also sinnvoll ;-)
Nebelscheinwerfer auch sinnvoll, aber aufgrund der sehr geringen Einsatzmöglichkeiten (Selten) nicht unbedingt ein Muss!
warum er darf das machen - aber halt nicht mehr am Verkehr teilnehmen und das auto nur noch auf seinem privatgrunstück rosten lassen.
Zitat:
@pintie schrieb am 22. Dezember 2020 um 07:43:11 Uhr:
du darfst - dein Auto hat dann aber halt keine Zulassung mehr.
sprich du musst zum tüv und der kann dir das evtl gegen Geld eintragen.ob der das macht ist nochmal eine andere Frage
Einbauen darf er, nur nicht in Betrieb nehmen.
LED-Nebler mit E-Nummer für den Touran dürfen unter Umständen als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn sie als Tagfahrlicht gedimmt werden.
Hier gefunden:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Dort heißt es:
Nebelscheinwerfer dürfen nur unter besonderen Bedingungen eingeschaltet werden und dürfen nicht als Tagfahrlicht genutzt werden.................
LED-Nebelscheinwerfer können aber unter Umständen von dieser Regelung ausgenommen sein, denn viele Modelle lassen sich dimmen. Dadurch blenden sie anders als herkömmliche Nebelscheinwerfer die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht und dürfen dementsprechend als Tagfahrlicht eingesetzt werden.
Gilt vielleicht auch für die Originalen, die können nämlich auch gedimmt werden. Das müßte aber mit dem TÜV einmal abgeklährt werden.
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Zitat:
@Semmelb schrieb am 22. Dezember 2020 um 13:55:47 Uhr:
...blenden sie anders als herkömmliche Nebelscheinwerfer die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht...
Seit wann blenden Nebelscheinwerfer? Was heutzutage blendet sind die weißen TFL-Netzhautfräsen vorne und die roten Brems-Netzhautfräsen hinten.
Zitat:
@UserNo1 schrieb am 22. Dezember 2020 um 15:01:42 Uhr:
Zitat:
@Semmelb schrieb am 22. Dezember 2020 um 13:55:47 Uhr:
...blenden sie anders als herkömmliche Nebelscheinwerfer die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht...Seit wann blenden Nebelscheinwerfer? Was heutzutage blendet sind die weißen TFL-Netzhautfräsen vorne und die roten Brems-Netzhautfräsen hinten.
Steht so im Bußgeldkatalog
Netzhautfräsen...sehr gut... 😁
Das steht nicht im "Bußgeldkatalog" sondern in einem der, von der Redaktion der verlinkten Seite verfassten, Beratungsbeiträge. In der Straßenverkehrsordnung sind die verschiedenen Delikte mit dazugehörigen Bußgeldern definiert.
Es ist nicht korrekt zu behaupten, dass Nebelscheinwerfer per se blenden, noch dazu Halogen mehr als LED. Dimmen hin oder her. Ein schlecht bzw. zu hoch eingestellter Scheinwerfer blendet. Oder ein Fernlicht das trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet wird. Aber kein korrekt eingestellter Nebelscheinwerfer.
Dass laut Straßenverkehrsordnung das Einschalten der Nebler nur bei den passenden Witterungsverhältnissen erlaubt und bei zuwiderhandeln mit Bußgeld geahnt werden kann, ist davon natürlich unberührt.
Aber ihr habt Recht, komplett Off Topic. 🙂
Zitat:
@UserNo1 schrieb am 22. Dezember 2020 um 15:01:42 Uhr:
Zitat:
@Semmelb schrieb am 22. Dezember 2020 um 13:55:47 Uhr:
...blenden sie anders als herkömmliche Nebelscheinwerfer die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht...Seit wann blenden Nebelscheinwerfer? Was heutzutage blendet sind die weißen TFL-Netzhautfräsen vorne und die roten Brems-Netzhautfräsen hinten.
Wenn dich TFL und Bremslichter blenden solltest du zum Augenarzt gehen oder noch besser deinen Lappen ab geben.
Dieser pawlowsche Reflex musste ja kommen 🙂
Dann knall ich dir auch noch schnell ein Klischee vor den Latz: bei auf maximaler Helligkeit gedrehtem Bling-Bling Infotainment und Texten mit dem Handy in der Hand werden Dich natürlich nachts keine hellen Bremslichter blenden. Weniger gut beleuchtete Verkehrsteilnehmer nimmst du dann allerdings auch nicht mehr wahr.
Zitat:
@Puhbert schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:23:20 Uhr:
Tagfahrlicht =Optisch..... heißt gesehen werden....... Sicherheitsrelevant also sinnvoll ;-)
Lichter sind allgemein "optischer" Natur, wäre komisch wenn es anders wäre. 😉
Sicherheitsrelevant sind sie meiner Meinung nach nicht, auch wenn der Gesetzgeber das mittlerweile anders sieht. Man könnte argumentieren, dass bei bestimmten Lichtsituationen Unfälle häufiger aufgetreten sind, dann müsste man aber auch belegen können, dass seit Einführung von Tagfahrlich diese auch deutlich zurückgegangen sind, was wahrscheinlich nicht der Fall ist.
Dass vom Tagfahrlicht die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Mofa, Moped, Fahrrad) "verschluckt" werden, ist dagegen augenscheinlich. Ich sehe daher keinen relevanten Sicherheitsvorteil darin, eher einen Nachteil für andere.
Die eigentliche Ursache für "übersehene" Fahrzeuge ist schlicht Ungeduld und dass sich Menschen einfach zu wenig Zeit nehmen auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten. Z. B. wird ein Stopschild überfahren weil man ja nichts kommen sieht... warum steht an so einer Stelle dann kein "Vorfahrt achten"-Schild? Weil man eben doch nicht alles sieht, wenn man zu schnell dort ankommt.
Tagfahrlicht ist, wie der Name es ja schon sagt, für den Tag gedacht. In anderen Situationen benutzt man das Abblend- oder Fernlicht. Beide sind selbstverständlich sicherheitsrelevant und wenn es in manchen Ländern nicht vorgeschrieben wäre, könnte man auch heute noch gut auf Tagfahrlicht verzichten.
Hier übrigens eine interessanter Artikel, den ich erst durch Google gefunden hatte, nachdem ich das oben schon geschrieben hatte:
https://m.udv.de/.../auswirkungen-tagfahrlicht-verkehrssicherheit
Fazit: "Die Studie der UDV konnte keine nennenswerten positiven Effekte auf die Verkehrssicherheit durch Tagfahrlicht feststellen."
Zitat:
@Puhbert schrieb am 22. Dezember 2020 um 12:23:20 Uhr:
Nebelscheinwerfer auch sinnvoll, aber aufgrund der sehr geringen Einsatzmöglichkeiten (Selten) nicht unbedingt ein Muss!
Wie ich schon schrieb, das ist für mich ein Muss, da ich häufiger in Gegenden fahre, in denen Bodennebel keine Seltenheit ist. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber zurück zum Thema: Was verspricht sich der TE davon denn nun genau? Ich kann, außer der Farbtemperatur keinen Unterschied ausmachen. Auch die Lebensdauer ist völlig belanglos, in meinem vorherigen Fahrzeug (Golf 6) hatte ich 9 Jahre lang kein einziges Leuchtmittel tauschen müssen und da war das Ding schon 10 Jahre alt. Durch das "sanfte" ein- und (teilweise) ausschalten werden Leuchtmittel mit Glühfaden sehr schonend betrieben.
Logisch muss das jeder für sich selbst entscheiden, ob er das braucht oder nicht. Gewichtet Je nach Fahrweise und Bedarf.
Denke mal, dass jeder der hier schreibt seine eigene Meinung dazu vertritt.
Man muß es ja nicht immer in Klammern dazu schreiben ;-)
Hallo,
jetzt mal allen Ernstes, über Sinn oder Unsinn mancher Beleuchtungseinrichtung lässt sich streiten, aber zeige mir doch wie Du am Golf 6 Leuchtmittel SANFT Ein- und Ausschaltest. Mit dem Lichtschalter legst Du Spannung an, oder schaltest sie ab. Das Augenscheinlich langsame Aufleuchten und Ausglimmen/glühen liegt alleine am Glühfaden.
Gruß
BTW: Beim Golf 6 hängt die Beleuchtung auch schon direkt am Bordnetzsteuergerät, der Lichtschalter an einem separaten Steuerkreis ebenfalls am BCM - sind somit völlig getrennte Stromkreise. Schaltet man das Licht ein, werden z. B. die Rückleuchten über PWM sanft hochgedimmt. Soll die Leuchtmittel schonen. Sonst ginge Lichtsensorautomatik, TFL-Dimmen beim Blinken und einzelne Leuchtenüberwachung mit Defekterkennung nicht. Das gab es zum Teil schon im Golf 5 mit dem High-BCM.
Zitat:
@startracker_77 schrieb am 23. Dez. 2020 um 12:24:55 Uhr:
Das gab es zum Teil schon im Golf 5 mit dem High-BCM.
so sieht es aus!