LED Rückleuchten

Mercedes C-Klasse W203

Hallo!

Ich habe da was neues bei eBay gefunden und wollte wissen ob schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat.

Es sind LED-Rückleuchten, aber wie die schreiben wohl nur für das Modell vor der MOPF. Ich weiß ja das der gemopfte neue Heckleuchten bekommen hat, aber sind das LEDs? Ich dachte nicht....

Naja, die Leuchten haben das Design der S-Klasse Heckleuchten und deshalb finde ich sie ganz nett.

Anfang nächsten Jahres bekomme ich dann das gemopfte Modell und würde natürlich gern die Leuchten auf den neuen mitnehmen.

Ich habe auch mal ein Bild (von eBay) angehängt.

Ciao, supertom

26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Aber:

Nehmen wir an, Rücklicht/Bremslicht/Blinker "leuchten zu schwach" -> Auffahrunfall -> (Mit-)Verschulden

Das ist auch der Fall wenn man originale Rückleuchten hat und dort die Bremslichter nicht funktionieren.

Und wenn man mit offenen Augen am Straßenverkehr teilnimmt, findet man leider sehr häufig solche Blindschleichen die es nicht für nötig halten ihre defekten Leuchtmittel gegen funktionierende zu tauschen.

Also die Aussage da oben ist doch ziemlihc weit herbei gezogen.....

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Aber:

Nehmen wir an, Rücklicht/Bremslicht/Blinker "leuchten zu schwach" -> Auffahrunfall -> (Mit-)Verschulden

Stellt eine abstrakte Gefährdung dar => siehe mein letzter Beitrag.

Des Weiteren bleibt die 3. Bremsleuchte trotz der LED-Rückleuchten im Original vorhanden.

Bei Blinker, Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer sind keine LED's verbaut, sondern die (Ich glaube es sind 5 Watt Birnen) wie beim Original.

Zusätzlich zu den LED's leuchten auch noch links und rechts jeweils eine normale Glühbirne bei eingeschaltetem Abblendlicht.

Da die LED Leuchten nicht abgedunkelt sind, werden sie mit den normalen Glühbirnen wohl kaum weniger Keuchtkraft erreichen als die original Rückleuchten.

@E.D.
Die BE erlischt ausschließlich wenn Änderungen vorgenommen werden. (Nur die in meinem letzten Beitrag aufgeführten)
Also nicht, wenn eine oder mehrere Birnen ausfallen.
Sie würde selbst bei defekten Bremsen nicht erlöschen.
=> Aber trotzdem OWI-Verwarnung, bzw. Untersagung der Weiterfahrt.
(Wobei aber bei den defekten Birnen nachgewiesen werden muss, dass diese schon vor Antritt der Fahrt defekt gewesen waren)

Zitat:

Original geschrieben von E.D.


Das ist auch der Fall wenn man originale Rückleuchten hat und dort die Bremslichter nicht funktionieren.
Und wenn man mit offenen Augen am Straßenverkehr teilnimmt, findet man leider sehr häufig solche Blindschleichen die es nicht für nötig halten ihre defekten Leuchtmittel gegen funktionierende zu tauschen.

Also die Aussage da oben ist doch ziemlihc weit herbei gezogen.....

Weit herbeigeholt??? Willkommen in der Realität!

Es gibt ja wohl einen erheblichen Unterschied, ob ich andauernd mit diesem Risiko unterwegs bin oder nur ein temporärer Ausfall vorliegt, der beim 203 übrigens durch Ersatzfunktionen ausgeglichen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Stellt eine abstrakte Gefährdung dar => siehe mein letzter Beitrag.

Unsinn, wenn dir deswegen (adäquat-kausaler Zusammenhang) jemand ins Heck rauscht, dann ist das keine abstrakte, sondern eine konkrete Gefährdung! Konkreter geht es wohl kaum.
Ich rede hier nicht vom Erlöschen der BE, sondern von einem (Mit-)Verschulden bei einem Auffahrunfall.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Des Weiteren bleibt die 3. Bremsleuchte trotz der LED-Rückleuchten im Original vorhanden.
Bei Blinker, Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer sind keine LED's verbaut, sondern die (Ich glaube es sind 5 Watt Birnen) wie beim Original.
Zusätzlich zu den LED's leuchten auch noch links und rechts jeweils eine normale Glühbirne bei eingeschaltetem Abblendlicht.
Da die LED Leuchten nicht abgedunkelt sind, werden sie mit den normalen Glühbirnen wohl kaum weniger Keuchtkraft erreichen als die original Rückleuchten.
Ich habe oben ja auch von "nehmen wir an" gesprochen. Es ging nur darum, dass "erlaubte Rückleuchten" nun mal kein Risiko darstellen. Wenn sie nicht den Richtlinien/Prüfzeichen entsprechen, kann man bei einem Unfall evtl. dumm aus der Wäsche schauen.

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Unsinn, wenn dir deswegen (adäquat-kausaler Zusammenhang) jemand ins Heck rauscht, dann ist das keine abstrakte, sondern eine konkrete Gefährdung! Konkreter geht es wohl kaum.
Ich rede hier nicht vom Erlöschen der BE, sondern von einem (Mit-)Verschulden bei einem Auffahrunfall.
QUOTE]

Da muß ich dich leider eines Besseren belehren.
Eine konkret drohende Gefahr definiert sich folgendermaßen:

"Bei der konkret drohenden Gefahr ist der Eintritt eines Schadens nach praktischer Lebenserfahrung aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit zu erwarten"

Du willst mir wohl nicht weißmachen, dass wenn ich die LED Rückleuchten verbaut habe, mir mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit jemand hinten auffährt?

Die abstrakt drohende Gefahr definiert sich folgendermaßen:

"Bei der abstrakt drohenden Gefahr ist nach allgemeiner Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in absehbarer Zeit zwar möglich, er steht aber im konkreten Einzelfall noch nicht bevor."

Des Weiteren haben die LED Rückleuchten eine E-Zulassung und ob diese wirklich gefälscht ist sei mal in Frage gestellt. Somit muß mir als KFZ Führer erstmal nachgewiesen werden, dass ich die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt habe.

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Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Da muß ich dich leider eines Besseren belehren.
Eine konkret drohende Gefahr definiert sich folgendermaßen:

"Bei der konkret drohenden Gefahr ist der Eintritt eines Schadens nach praktischer Lebenserfahrung aufgrund objektiver Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit zu erwarten"

Du willst mir wohl nicht weißmachen, dass wenn ich die LED Rückleuchten verbaut habe, mir mit großer Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit jemand hinten auffährt?

Für dich als Hobby-Juristen noch mal GANZ langsam:

1. Auffahrunfall
2. Vordermann hat Rückleuchten verbaut, die z.B. abgedunkelt sind (Spray) oder eben nicht hell genug leuchten. (ANNAHME!)
3. Auffahrender kann vor Gericht nachweisen, dass er das vorausfahrende Fahrzeug wegen der unzureichenden Beleuchtung zu spät gesehen hat und deshalb aufgefahren ist.

-> adäquat-kausaler Zusammenhang zwischen unzureichender Beleuchtung und dem Auffahrunfall -> (Mit-)Verschulden des Vordermanns

Die Abgrenzung "konkrete" oder "abstrakte" Gefährdung spielen hierbei doch gar keine Rolle, sondern der "adäquat kausale Zusammenhang"!

Interessante Diskussion!

Wenn sich 2 Juristen streiten und es zu einer Einigung kommt, dann ist mindestens einer KEIN Jurist. 😉

Aber im Ernst... Wenn ich jemandem hinten drauf fahre, weil ich ihn bei Dunkelheit nicht rechtzeitig sehen konnte, und dann feststelle, dass derjenige seine Beleuchtung verändert hat, dann wäre ich doch ziemlich blöd, wenn ich diesen Umstand nicht gegen ihn verwenden würde. Und da tendiere ich mehr zu Gerrys Ansicht (was allerdings auch nicht heißt, dass beim Urteil dann so entschieden wird).

Gruß

Kai

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Für dich als Hobby-Juristen noch mal GANZ langsam:

Die Diskussion verlief seither sachlich und kontrovers.

Aber eine Unterhaltung auf dem Niveau solch beleidigender Äußerungen werde ich nicht weiter führen.

Ich klinke mich aus.

PS: Der Unfallverursacher ist in der Beweispflicht.
In solch einem Fall wird ein Sachverständigen-Gutachten beantragt, was dann nichts weiteres aussagen wird, als dass die LED-Leuchten vorschriftsgemäß leuchten.

Es kann von keinem Endverbraucher verlangt werden, dass er, wenn er sich ein Produkt mit einem E-Prüfzeichen kauft, er überpfrüft, ob dieses nun echt oder gefälscht ist.

Ich bin mir sicher, es wird in naher Zukunft hierzu noch einige interessante Gerichtsurteile geben.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


Die Diskussion verlief seither sachlich und kontrovers.
Aber eine Unterhaltung auf dem Niveau solch beleidigender Äußerungen werde ich nicht weiter führen.

Sorry, ich wusste nicht, dass du (Voll-)Jurist bist. Wollte dich keinesfalls beleidigen. Bin davon ausgegangen, dass hier jemand per Google gefundene Definitionen ohne Hintergrundwissen verbreitet.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


PS: Der Unfallverursacher ist in der Beweispflicht.

Bestreitet hier doch niemand.

Zitat:

Original geschrieben von Alexander1461


In solch einem Fall wird ein Sachverständigen-Gutachten beantragt, was dann nichts weiteres aussagen wird, als dass die LED-Leuchten vorschriftsgemäß leuchten.

Ja, wenn deine Aussage zu der Leuchtkraft dieser Rückleuchten den Tatsachen entspricht.

Ich habe jedoch unter der Annahme gepostet, dass sie zu dunkel sind. Dann wirst du wohl nicht behaupten wollen, dass dem Vordermann kein Mitverschulden angerechnet wird (Quotelung)!?

Moin, Moin,

ich bezweifel, dass Heckleuchten, die kein oder ein gefälschtes E-Zeichen haben, eindeutig wichtige Tests in Bezug auf Vibrationen (Ausfall), Leuchtstärke, Blendwirkung und Reflextion durchlaufen haben...

D.h. Heckleuchten und ander Teile, die nicht einem gewissen technischem festgesetztem Profil entsprechen, gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.

Der TÜV und die Dekra oder ein KFZ-Sachverständiger berät jeden gerne...

Würde bei einem Unfallgegner (toi, toi, hoffentlich tritt nie der Fall ein) auch nach nicht zugelassenen Teilen u.a. auch Motortuning ohne Eintragung u.s.w. suchen, um einen Teil der Schuld ggf. abzuwenden.

Gruß Sven....

PS. an mein Fahrzeug kommen nur zugelassene Teile....bzw. Originalteile....

Hallo allerseits,

@ Dett II - Bitte um Verzeihung - ich hab mir ein Bild geborgt..

@ alle : Ist es normal, dass nach dem Tausch die von mir im Bild gekennzeichneten Lampen leuchten? -
Bei den originalen Rücklichtern leuchtet doch nur unten das Begrenzungslicht..

...bei den LED-Rückleuchten leuchtet meiner Meinung nach das Bremslicht (LED) schwach und zusätzlich das Begrenzungslicht...

..vorausgesetzt das Licht ist eingeschaltet...lol

Liebe Grüße
Boris

Sorry, hatte wieder mal den "schnellen Finger"

hier ist das besagte Bild..

LG
boris

Hallo zusammen

bei kopierten und gefälschten E1 oder E3 nummern
erlöscht die betriebserlaubnis
einzelabnahme möglich!!!!!!!!!

ärgere mich nämlich jedes jahr mit den leuten vom TÜV herum
wegen anbau teile fürs bike

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