Led Rückleuchten Golf 2 Tüv Probleme...

VW Golf 1 (17, 155)

Ich habe mir letztes jahr led rückleuchten gekauft und zwar diese hier:

http://parts.famous24.de/images/produkte/28776-82215.jpg

Jetzt war ich beim tüv gewesen und hat unter anderem diese Leuchten bemängelt trotz E-Prüfzeichen!

Grund. Dieser Satz in der STVZO..

§ 53d Nebelschlussleuchten.

In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.

Wenn man die Nebelschlussleucht einschaltet und dann bremst bilden die schlussleucht und die bremsleuchte eine breite linie, sie haben also keinen abstand!

Also evtl aufpassen da erheblicher Mangel!!

37 Antworten

4 10watt birnen leuchten nicht heller als 2...es wird nur beiter beleuchtet.zudem ist die nsl so gebaut,das die nicht blendet,schon garnicht bei 10watt.

was anderes ist es natürlich wenn wo lichter sind,wo keine vorgesehn und damit auch nicht für beleuchtung zugelassen ist,da darf dann auch nix hin.

ich denk beim tüv wird des von fall zu fall anders sein,der eine regt sich auf,für den anders is ok.

rein gesetzlich glaub ich darf man das nicht.
nur laut meinem tüv prüfer,ist nicht alles gleich verboten nur weils nicht erlaubt ist,wenn man einen offensichtilen vorteil dadurch hat ist nicht erlaub nicht unbedingt verboten,aber das wird dann von fall zu fall entschieden.

Ne also ich sag mal blenden tuts überhaupt nicht. Man nimmt es einfach nur als größere, leuchtende Fläche wahr. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Silent Shout


4 10watt birnen leuchten nicht heller als 2...es wird nur beiter beleuchtet.zudem ist die nsl so gebaut,das die nicht blendet,schon garnicht bei 10watt.

Mit 10 Watt hat die NSL auch nicht mehr ihre Funktion, das Licht ist zu schwach.

Zweifadenleuchtobst. 😉 Wenn man die Funktion der NSL erhalten will...

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die 10watt sind zusätzlich in der nsl...also funzt die nsl noch.

Zitat:

Original geschrieben von The2ndEdition


(...)
Also evtl aufpassen da erheblicher Mangel!!

Das würde ich nun gerne noch etwas genauer wissen. Erhebliche Mängel besagt ja nur, dass das Fahrzeug erneut nach Mängelbeseitigung vorgeführt werden muß. Steht der Mangel nun unter "festgestellte Mängel" - und muß behoben werden, oder ist er unter "Hinweise" gelistet?

Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Bei mir hab ich auch n paar Sachen drin die nicht funktionieren. Die Zusatzinstrumente sind noch nicht angeschlossen, und der Motor-Check-Schalter macht auch nix mehr seit dem Motorumbau, wel der PF keinen Fehlerspeicher mehr hat. Also ich finde man kanns auch echt übertreiben. Oder meint ihr das gibt Stress bei der nächsten HU?

Wenn Du dem Prüfer erklärst, das es sich um einen nachgerüsteten Schalter bzw. Zusatzinstrumente handelt, die momentan bzw. dauerhaft ohne Funktion sind, sollte dies kein Problem darstellen. Die regulär notwendigen Schalter und Instrumente sollten vorhanden und betriebsbereit sein.

Mein TÜVer hat anfangs immer im 16V den LWR-Schalter moniert (LWR ohne Funktion), der nun mal im Corri-Brett steckt, da ich keinen Blinddeckel habe (ganz abgesehen ging er beim Corri-Brett davon aus, daß dies G2-Serie sei). Nach der Erläuterung, daß der Schalter nicht angeschlossen und auch kein Muß ist (Baujahr 89 benötigt noch keine LWR), hat er den Mangel sofort gestrichen. Mittlerweile kennt er das Auto sowieso.

Zitat:

Original geschrieben von Jack GT



Zitat:

Original geschrieben von The2ndEdition


(...)
Also evtl aufpassen da erheblicher Mangel!!
Das würde ich nun gerne noch etwas genauer wissen. Erhebliche Mängel besagt ja nur, dass das Fahrzeug erneut nach Mängelbeseitigung vorgeführt werden muß. Steht der Mangel nun unter "festgestellte Mängel" - und muß behoben werden, oder ist er unter "Hinweise" gelistet?

Zitat:

Original geschrieben von Jack GT



Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Bei mir hab ich auch n paar Sachen drin die nicht funktionieren. Die Zusatzinstrumente sind noch nicht angeschlossen, und der Motor-Check-Schalter macht auch nix mehr seit dem Motorumbau, wel der PF keinen Fehlerspeicher mehr hat. Also ich finde man kanns auch echt übertreiben. Oder meint ihr das gibt Stress bei der nächsten HU?
Wenn Du dem Prüfer erklärst, das es sich um einen nachgerüsteten Schalter bzw. Zusatzinstrumente handelt, die momentan bzw. dauerhaft ohne Funktion sind, sollte dies kein Problem darstellen. Die regulär notwendigen Schalter und Instrumente sollten vorhanden und betriebsbereit sein.

Mein TÜVer hat anfangs immer im 16V den LWR-Schalter moniert (LWR ohne Funktion), der nun mal im Corri-Brett steckt, da ich keinen Blinddeckel habe (ganz abgesehen ging er beim Corri-Brett davon aus, daß dies G2-Serie sei). Nach der Erläuterung, daß der Schalter nicht angeschlossen und auch kein Muß ist (Baujahr 89 benötigt noch keine LWR), hat er den Mangel sofort gestrichen. Mittlerweile kennt er das Auto sowieso.

Es steht bei festgestellte mängel, und bei hinweisen hat er reingeschrieben nsl nicht zulässig bitte gutachten vorlegen!

Ich habe den zehnmal erklärt das es keins gibt da E-Prüfzeichen...

Naja was will man machen?

zu nem anderen gehn...

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