Led Rückleuchten Golf 2 Tüv Probleme...

VW Golf 1 (17, 155)

Ich habe mir letztes jahr led rückleuchten gekauft und zwar diese hier:

http://parts.famous24.de/images/produkte/28776-82215.jpg

Jetzt war ich beim tüv gewesen und hat unter anderem diese Leuchten bemängelt trotz E-Prüfzeichen!

Grund. Dieser Satz in der STVZO..

§ 53d Nebelschlussleuchten.

In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen.

Wenn man die Nebelschlussleucht einschaltet und dann bremst bilden die schlussleucht und die bremsleuchte eine breite linie, sie haben also keinen abstand!

Also evtl aufpassen da erheblicher Mangel!!

37 Antworten

aus diesem Grund bemängel ich sowas dann auch nicht jedenfalls nicht erheblich!

die E30 von BMW hatten auch weit vor 01.01.1990 die LWR, welche leider heutzutage zu 95 % defekt ist!

da sage ich auch nie was bei EZ. vor 1990

kann ja schalter für sonst was in mein auto baun.mein audi 90 hatte damals den schalter zum abs abschalten,aber garkein abs....is doch nicht wichtig welche schalter man hat,zumindest hat des bei mir noch nie jemanden interessiert.auch das meine nsl auf beiden seiten mit ner 10W birne mitleuchten(als rücklicht),hat den tüv nicht interessiertnsl is noch ganz normal an seinem platz,laut seiner aussage,darf man sowas.

Nochmal zu den RüLis...du sprichst grade die 2-Kammer-Sache an... hab bei mir ja das gleiche mit dem Bremslichtkammer dazu... dein Prüfer meinte das geht?! Einfach so?!

So gesehen bleibt das ja auch alles so, wie es war und funktioniert, wie es funktionieren muss.

ich denk auch,das es nicht richtig ist,was zu bemängeln,was ich eh nicht haben muss....

macht ja keinen sinn......

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bei mir is in den rücklichtern die normale leuchte fürs licht,und in den beiden inneren kammern sind auch 10w birnen und links halt noch die 21w für nsl.er sagte zu mir solang die birnen die selbe stärke haben,und nicht weiter als 100mm von einander entfernt sind,gilt es als eine einheit und ist in ordnung.auch das feld wo man die zusätzlichen lichter einbaut,müssen rot sein und mit min. 10w beleutet werden dürfen.so hat mir der des gesagt.

Hm... also scheinbar echt Auslegungssache... weil eigentlich ists ja eine Veränderung der lichttechnischen Anlage. Sprich nicht zulässig ohne weiteres, kam jedenfalls damals in meinem Threat dazu raus. 🙁

Bei mir hab ich auch n paar Sachen drin die nicht funktionieren. Die Zusatzinstrumente sind noch nicht angeschlossen, und der Motor-Check-Schalter macht auch nix mehr seit dem Motorumbau, wel der PF keinen Fehlerspeicher mehr hat. Also ich finde man kanns auch echt übertreiben. Oder meint ihr das gibt Stress bei der nächsten HU?

Ich hab nen Polenschalter... damit hat sich der TÜV selbst den Motor ausgemacht...sehr amüsant. Der meinte aber wäre ok... 😉

Und sehr lobenswert. *g*

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Ich hab nen Polenschalter... damit hat sich der TÜV selbst den Motor ausgemacht...sehr amüsant. Der meinte aber wäre ok... 😉

Und sehr lobenswert. *g*

Hab ich grad nich kapiert 😕 Was hast du für nen Schalter?

Eine sehr effektive "Wegfahrsperre" steckt dahinter. 😉

ich denk schon das es jeder anders hand habt.
ein tüvler hat zu mir mal gesagt,bezüglich eines metall grills,ohne jegliche s gutachten.
wenn offensichtlich keine verletzungsgefahr besteht,es nicht brennen oder brechen kann muss mir erst mal jemand beweisen das ich es so nicht haben darf.
selbiges bei begrenzungsleuchten,mit e zeichen die man angeblich an normalen pkw nicht mehr haben durfte...der tüv meinte das es doch egal ist,ob ichs darf oder nicht.fakt ist ich hab dadurch nur einen vorteil weil ich besser von der seite gesehn werd,geprüft sind die und einbaulage passt auch...

wofür soll man bestaft werden?wegen erhöter sicherheit?

würd mich zwar nicht wundern,aber ich denk das es immer "grauzonen" gibt in den sich der tüv bewegen kann,und beurteiln kann was wann vor oder nachteile hat,und das sieht wohl jeder anders.

Genauso sehe ich das auch - mit der größeren Leuchtfläche der Schlussleuchten wird man viel besser vom nachfolgenden Verkehr wahrgenommen. Deren Funktionen sind in keinster Weise beeinträchtigt und alles funktioniert, wie es soll.

Nur was ist, wenn mal ein Unfall passiert und die bekommen raus, dass ich was an meinem Auto hab, was nicht hieb und stichfest ist? Also was man als Manipulation der RüLis auslegen könnte z.B. 😕

dann müsste erstmal bewiesen werden das die lichter der grund für den unfall sind.
auch ein nicht eingetragener "böser blick" ist nicht relevant wenn dir einer hinten drauf fährt.
auch besser leuchtende rücklichter können nur schwer übersehn werden,und wenn dir da einer hinten rein fährt und das vor gericht geht,muss erst mal einer beweisen das es daran lag...

die strafe das ma was dran hat was ma net darf is sicher,aber mehr auch nicht.

meinem bruder wurde mal die vorfahrt genommen und es kam zum unfall,der verursacher sah sich im recht,da mein bruder ca. 30km/h zu schnell war und ging vor gericht.

mein bruder musste ne strafe zahlen weil er zu schnell war,aber die unfallschuld bekam allein der,der ihm die vorfahrt genommen hatte.
will damit sagen,das nur weil ich was dran hab und nicht darf,es nicht automatisch für nen unfall relevant sein muss ich deswegen immer schuld sein muss

Ok ich werds bei mir erstmal so lassen... hatte nämlich nach meinem Threat gehadert. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Genauso sehe ich das auch - mit der größeren Leuchtfläche der Schlussleuchten wird man viel besser vom nachfolgenden Verkehr wahrgenommen. Deren Funktionen sind in keinster Weise beeinträchtigt und alles funktioniert, wie es soll.

Das stimmt nur bedingt, den Faktor Blendung nicht vergessen. Nicht umsonst sind das normale Fahrlicht hinten max. nur 10-W-Birnchen. Und die NSL mit 21 W bei Sichtweiten über 50 Meter verboten.

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