LED nummerschildbeleuchtung von BMW mit e zeichen
Hallo ,
hier gabs vor einiger zeit mal ein Thread zum thema led nummerschildbeleuchtung der dann geschlossen wurden wegen "illegalen" Led ersatzbirnen 🙂
Da waren aber auch einige bei die von BMW die nummerschildbeleuchtung verbaut hatten! Die haben ja ein E zeichen!
Habe grade die LEDs von bmw geholt und wollte mal fragen wer damit erfahrung hat und wie man sie am besten verbaut!!!!
Wäre cool wenn mir einer dabei helfen könnte !!
MFG Calle
Beste Antwort im Thema
Dann ist es ja auch egal, ob nun die BMW-Leuchten oder LED-Soffitten, wir sind alle mit illegalen Leuchtmitteln unterwegs. Ich frage mich nur warum der letzte Thread geschlossen wurde und dieser nicht. 😮
So JETZT bin ich ein Spaßverderber. 😛
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
Was hats eigentlich beim TÜV ergeben 🙄
Würde mich auch mal interessieren, ist ja schon ein paar Tage her.😕
... immer noch keine Neuigkeiten ?
Dann kann ich ja mal sagen was der Tüv Prüfer bzw. der Dekra Mensch gestern zu meiner Frage gesagt hat als ich ihm von den BMW-Led`s im A3 erzählt habe.
Zitat (Kurzfassung) :
Jeglicher Einsatz von Leuchtmitteln mit E Zeichen in dem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug ist nicht zulässig.
Zitat Ende
Im Gespräch erwähnte er auch noch kurz eine Story wo einer versucht hat die A5 Scheinwerfer in einen Golf V zu bekommen . Mit der Begründung "E-Zeichen" ..
Das E-Zeichen gilt wie gesagt nur im org. Zustand in dem dafür vorgesehenen Fhz.
soviel zu meiner Erfahrung gestern bei der DEKRA ( = TÜV)
PS: Zu den Hypercolor LED`s bei mir hat er nur gesagt - ist genau so wenig zulässig - Aber würde so wie bei den Bmw- LED`s auch keine Probleme bei der Abbnahme (Hu/Au) geben... da gäbe es schlimmer Zustände auf deutschen STraßen .. Sie Kirmestuning und diverse billig Bauteile ......
Mfg
Andy
Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
... immer noch keine Neuigkeiten ?Dann kann ich ja mal sagen was der Tüv Prüfer bzw. der Dekra Mensch gestern zu meiner Frage gesagt hat als ich ihm von den BMW-Led`s im A3 erzählt habe.
Zitat (Kurzfassung) :
Jeglicher Einsatz von Leuchtmitteln mit E Zeichen in dem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug ist nicht zulässig.Zitat Ende
Im Gespräch erwähnte er auch noch kurz eine Story wo einer versucht hat die A5 Scheinwerfer in einen Golf V zu bekommen . Mit der Begründung "E-Zeichen" ..
Das E-Zeichen gilt wie gesagt nur im org. Zustand in dem dafür vorgesehenen Fhz.
soviel zu meiner Erfahrung gestern bei der DEKRA ( = TÜV)
PS: Zu den Hypercolor LED`s bei mir hat er nur gesagt - ist genau so wenig zulässig - Aber würde so wie bei den Bmw- LED`s auch keine Probleme bei der Abbnahme (Hu/Au) geben... da gäbe es schlimmer Zustände auf deutschen STraßen .. Sie Kirmestuning und diverse billig Bauteile ......
Mfg
Andy
Komisch,
mein Dekra-Prüfer sagt, wenn neben der "e" Kennzeichnung, ein "L" steht (L= Kennzeichenleuchte) kann es überall verbaut werden, und ist nicht Herstellerbezogen. Allein das "e" Prüfzeichen reicht nicht aus. (jede Leuchte hat ihr eigenes "Kennzeichen"😉. Er meinte, da dürfte man auch keine A6 /S6 Tagfahrleuchten verbauen!!!
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Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
Vergewaltigung 😁 nenne ich das nicht wegschneidenZitat:
Original geschrieben von Runner2oo8
das 2te
da sieht man das man an der seite ein gutes stück wegschneiden muss ....
Da gebe ich Dir Recht.
Wenn man die Länge etwas kürzt, alle "Nasen" entfernt, die originalen Stecker und Pin´s verwendet, passt es wunderbar.Man muß nur den Kennzeichenleuchtenhalter innen etwas ausschneiden um Platz zu haben (für den Stecker) und dann habe ich die KZL eingeklebt.
Da mein Gehäuse der KZL noch zu ist, kann auch keine Feuchtigkeit eindringen.
Zitat:
Original geschrieben von busko
Komisch,Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
... immer noch keine Neuigkeiten ?Dann kann ich ja mal sagen was der Tüv Prüfer bzw. der Dekra Mensch gestern zu meiner Frage gesagt hat als ich ihm von den BMW-Led`s im A3 erzählt habe.
Zitat (Kurzfassung) :
Jeglicher Einsatz von Leuchtmitteln mit E Zeichen in dem dafür nicht vorgesehenen Fahrzeug ist nicht zulässig.Zitat Ende
Im Gespräch erwähnte er auch noch kurz eine Story wo einer versucht hat die A5 Scheinwerfer in einen Golf V zu bekommen . Mit der Begründung "E-Zeichen" ..
Das E-Zeichen gilt wie gesagt nur im org. Zustand in dem dafür vorgesehenen Fhz.
soviel zu meiner Erfahrung gestern bei der DEKRA ( = TÜV)
PS: Zu den Hypercolor LED`s bei mir hat er nur gesagt - ist genau so wenig zulässig - Aber würde so wie bei den Bmw- LED`s auch keine Probleme bei der Abbnahme (Hu/Au) geben... da gäbe es schlimmer Zustände auf deutschen STraßen .. Sie Kirmestuning und diverse billig Bauteile ......
Mfg
Andy
mein Dekra-Prüfer sagt, wenn neben der "e" Kennzeichnung, ein "L" steht (L= Kennzeichenleuchte) kann es überall verbaut werden, und ist nicht Herstellerbezogen. Allein das "e" Prüfzeichen reicht nicht aus. (jede Leuchte hat ihr eigenes "Kennzeichen"😉. Er meinte, da dürfte man auch keine A6 /S6 Tagfahrleuchten verbauen!!!
nun steht mal wieder Aussage gegen Aussage 😉 .. Naja mir solls am Ende egal sein.. Meine LED`s bleiben drin !
Zitat:
Original geschrieben von RheinMainVW
Würde mich auch mal interessieren, ist ja schon ein paar Tage her.😕Zitat:
Original geschrieben von Scotty18
Was hats eigentlich beim TÜV ergeben 🙄
@ Runner2008
gibts news ?
2 Aussagen haben wir ja nun ...
Hallo,
bei den originalen Kennzeichenleuchten von AUDI gibt es ja eine linke und eine rechte.
Gibt es das bei den BMW-LED-Kennzeichenleuchten auch oder haben die nur eine Ausführung?
karba
P.S. Guter Rutsch!!!
Will das Thema mal wieder ins Rollen bringen.
1. Wie siehts denn nun mit Zulääsigkeit, Vesicherungsschutz und Betriebserlaubnis bezüglich der BMW LED`s aus??
2. Sind sie nun legal zu fahren oder nicht??
3. Wie siehts mit dem Versicherungsschutz und dem Erlischen der Betriebserlaubnis bei dem Hypercolor LED`s aus??
Will solche Dinger unbedingt in meinen einbauen, bin aber total unentschlossen bzw. a bisal ängstlich wegen den evtl. Folgen bei einem Unfall!!??
Viele Dank
Zitat:
Original geschrieben von hirschi711
Will das Thema mal wieder ins Rollen bringen.1. Wie siehts denn nun mit Zulääsigkeit, Vesicherungsschutz und Betriebserlaubnis bezüglich der BMW LED`s aus??
2. Sind sie nun legal zu fahren oder nicht??
3. Wie siehts mit dem Versicherungsschutz und dem Erlischen der Betriebserlaubnis bei dem Hypercolor LED`s aus??Will solche Dinger unbedingt in meinen einbauen, bin aber total unentschlossen bzw. a bisal ängstlich wegen den evtl. Folgen bei einem Unfall!!??
Viele Dank
2.) NEIN
3.) genauso wenig wie die BMW Leds am A3
d.h. bei beiden varianten erlischt die Betriebserlaubnis??
WIe siehts denn dann im Falle eines Auffahrumfalls aus?
Wohl kaum wird die eine LED die nicht blendet den Versicherungsschutz "nehmen" .. aber darüber kann man jetzt hier SEHR GUT wieder streiten... also, ich fahre weiterhin damit und mache mir darüber keine Sorgen.
Den eins ist klar, wenn mir eine drauf fährt, dann bestimmt nicht wegen den LED`s in der Kennzeichenbeleuchtung 😉 eher dann im gegenteil weil die etwas auffälliger sind!
Die Polizei ist bereits 2x im dunkeln hinter mir her gefahren... hätten sie interesse an einer Kontrolle gehabt, hätten sie es sicherlich gemacht!
Zur Versicherung- k.a ich habe da nicht nachgefragt 😉 lediglich beim TÜV und was ich dazu berichtet habe, steht weiter oben!
wenns wirklich einen Auffahrunfall geben würde... könnte es... so erlese ich es hier im Forum aus einem Statement eines Versicherungsmannes.. zur Teilschuld kommen.