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LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 15:02

Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...

Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...

Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!

Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?

Bitte mit harten Fakten belegen.

Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? :confused: :mad:

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...:rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

In der ECE-Richtlinie Nr 48 steht unter Punkt 5.22, dass sämtliche Leuchteinrichtungen als nicht vorhanden gelten, wenn sie nicht durch Einsetzen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden können.

Diese Regelung ist durch Deutschland anerkannt worden.

Wie darf nun im falle der UBB gehandelt werden, wenn sie nur montiert, nicht jedoch angeschlossen ist?

Eine UBB die nicht angeschlossen ist würde als nicht vorhanden gelten, richtig. Nur mal ehrlich, wer verbaut die und schließt die nicht an? Irgendwo eine Sicherung rausnehmen, Stecker rausziehen, Lampe raus oder ähnliches wird nicht akzeptiert. Es geht in der Auslegung darum dass man die nicht in 2 Sekunden widerrechtlich in Betrieb nehmen kann.

Im Falle der UBB kann man die sogar als gefährdendes Fahrzeugteil einstufen. Oder haben die das Bruchverhalten des Gehäuses geprüft? Wenn durch Steinschlag das Teil scharfkantig bricht und hinterher ein Zweiradfahrer durch die Scherben fährt, der Reifen platzt, ... ;)

Hintergrund der ECE-Regelung sind z.B. mehrere Rückleuchten wie sie diverse Autos haben. In Deutschland nicht zulässig, also bleiben die Leuchteinheiten unverändert. Jedoch sind dann die zusätzlichen Lampen nicht verkabelt und haben weder Fassung noch Reflektor eingebaut. Damit die Hersteller nicht zig verschiedene Rückleuchten bauen müssen hat man diese Regelung eingeführt.

@Tobias: Stimmt, gegen ein LCD kann man erstmal nichts sagen sofern es nicht beleuchtet ist.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Eine UBB die nicht angeschlossen ist würde als nicht vorhanden gelten, richtig. Nur mal ehrlich, wer verbaut die und schließt die nicht an?

klar, das ist unsinn.

aber darum ging es mir nicht. ich wollte nur wissen, ob diese pauschalaussage, die hier immer und immer wieder kommt "selbst eine nicht angeschlossene UBB ist illegal" so richtig oder falsch ist.

vielen dank!

Spätestens, wenn der TÜV die Karre nicht abnimmt dürfte alles klar sein. Näheres zur ECE steht auf www.kba.de , Stichwort ECE . Jetzt bin ich nämlich zu faul.:D

Schade ging mir auch schonmal durch den Kopf einigen Fahrern würd ich schon gern einen Digitalen Daumen o.ä. zeigen dafür das sie Super Fahren oder einem irgendwie entgegen gekommen sind. Kommt ja mittlerweile leider zu selten vor.

Aber ich befürchte das der Trend eher dahin gehen würde das irgenwelche beleidigenden dinge auf diesen Tafeln anzeigt werden würden, was ja nicht sinn der Sache ist.

Es gibt in Japan Schwänze die macht man hinten ans Heck und die wedeln ferngesteuert.

Sind genau für den Zweck des Dankes entwickelt worden.

Hast du mal einen Link zu den Teilen...? :D

Habe selbst gegooglet und nichts gefunden.

War mal in einer TV-Sendung.

Wenn es jemand findet, melden...

Ich hab ja ein Herz für Minderheiten und unterstütze jedes noch so unsinnige Vorhaben. Ich hab da mal was gefunden für die ganz Harten .

Siehe hier !!!

Ich betone, ich habe es durch Zufall gesehen. Mich interessiert ein anderes Angebot dieses Anbieters.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

Hab ichs mir doch gedacht, Zipfelklatscher ist einer von denen die es nicht wegen der StVO ablehnen, sondern aus privaten ideologischen Gründen. Und er schreckt auch nicht davor zurück Unwahrheiten zu verbreiten.

 

 

Noch einmal:

Ausschließlich Leuchtende Teile sind verboten!

Ein bedrucktes Blatt Papier ist nicht verboten.

Ansonsten sollten wir diese Emos mit ihren "XYZ an Board" rausziehen und hart bestrafen.

Ein (nicht leuchtendes) LCD ist wie ein Blatt Papier. Man sieht es nur, wenn man drauf leuchtet, bzw. bei Tageslicht.

Würdest du bitte aufhören halbwahrheiten zu verbreiten? Es kommt bei einem gedruckten Papier immer noch drauf an was drauf gedruckt wurde. Da sind wir aber nicht mehr im Bereich der StVO sondern im Bereich des StGB! Um es auch mal für dich klar zu stellen, es gibt weitaus mehr Gesetze und Regeln als die StVO in Deutschlad und du solltest von deinem LSD äh... LCD-Tripp runterkommen!

Im übrigen ist in Deutschland auch die Lackierung des Fahrzeugs nicht in jeder Farbe möglich ;) Hier sind inzwischen viele, teils sinvolle und teils weniger sinnvolle Verordnungen und Regeln zu beachten ;)

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

solange diese laufschrift nicht an das bordnetz angeschlossen ist und fest mit der karosse verschraubt, handelt es sich rechtlich um ladung

da kann dir keiner was:D

das sind die juristischen winkelzüge ;)

sobald das ding seinen saft vom bordnetz bekommt, ist es eine nichtgenehmigte lichtzeichenanlage. spektrum von 15€ bis fahren ohne BE und '3 points for driver', je nachdem was für einen grad der 'gefährdung' man dir unterstellt

....

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren

Es gibt in Japan Schwänze die macht man hinten ans Heck und die wedeln ferngesteuert.

Sind genau für den Zweck des Dankes entwickelt worden.

in BananenRepublikDeutschland würde sich aber garantiert jemand finden, der dich deswegen anzeigt (obzöne geste o.ä.):D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

solange diese laufschrift nicht an das bordnetz angeschlossen ist und fest mit der karosse verschraubt, handelt es sich rechtlich um ladung

da kann dir keiner was:D

das sind die juristischen winkelzüge ;)

 

sobald das ding seinen saft vom bordnetz bekommt, ist es eine nichtgenehmigte lichtzeichenanlage. spektrum von 15€ bis fahren ohne BE und '3 points for driver', je nachdem was für einen grad der 'gefährdung' man dir unterstellt

....

:rolleyes:

Durch zitieren deiner eigenen Posts wirds weder richtiger noch hilfreicher!

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

 

:rolleyes:

Durch zitieren deiner eigenen Posts wirds weder richtiger noch hilfreicher!

ich nehme an du kennst die entsprechenden §§ zum thema ladung?

oder wohl doch eher nicht?:p

Ein Teil, das ich ans Auto ran schraube soll Ladung sein? Kann ich irgendwie nicht ganz glauben... Kannst du das entsprechend belegen? Wenn dem so wäre, dann bräuchte ich ja für Spoiler oder ähnliche Sachen keine ABEs, Gutachten und Eintragungen...

Hallo Blues-Brother,

es gibt auch Ladung, die fest mit dem Fahrzeug verbunden wird zur Sicherung, aber das ist eher die Ausnahme.

Ich darf mir die Laufschrift oder anderes Gedöns ins Auto montieren, ich darf es nur nicht benutzen. Nur was sichtbar aussen am Fahrzeug montiert ist, muss der STVZO genügen und auch funktionieren.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ich darf mir die Laufschrift oder anderes Gedöns ins Auto montieren, ich darf es nur nicht benutzen.

Das Problem besteht im Grunde genommen darin, daß sich niemand so etwas ins Fahrzeug schraubt in der Absicht, es nicht zu benutzen...;)

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