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LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 15:02

Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...

Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...

Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!

Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?

Bitte mit harten Fakten belegen.

Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? :confused: :mad:

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...:rolleyes:

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verschrauben ist grenzwertig.

mit bändchen, kabelbindern oder magneten ist ok. und es darf NICHT an das bordnetz angeschlossen sein --> ladung!

aus der praxis: aufgeklebte reflektierende werbung -> unzulässige beleuchtungseinrichtung

das gleiche auf magnetpapperl aufgeklebt am wagen -> ladung

also hinsichtlich BE und den damit verbundenen bußgeldern/punkten unproblematisch, und in den wenigsten fällen läßt sich eine konkrete gefährdung ableiten (wäre dann sowas wie mangelhaft gesicherte ladung :D:D )

und falls mir ein ganz schlauer kommt, daß zählt nicht; reflektierende folien sind im sinne der stvzo eine beleuchtungseinrichtung:p

vergl. §49a stvzo, ausnahmen in § 53 (konturmarkierungen)

am lustigsten ist, daß viele bessserwissende schlaumeier hier noch nichtmal stvo und stvzo auseinanderhalten....:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Ich darf mir die Laufschrift oder anderes Gedöns ins Auto montieren, ich darf es nur nicht benutzen.

Das Problem besteht im Grunde genommen darin, daß sich niemand so etwas ins Fahrzeug schraubt in der Absicht, es nicht zu benutzen...;)

Hallo Drahke,

ich hab mich etwas unklar ausgedrückt. Man darf es im Geltungsbereich der STVO / STVZO nicht benutzen. Auf abgesperrten Plätzen zu Veranstaltungen und Shows sowie auf privatm Grund darf ich diese Sachen auch benutzen.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

verschrauben ist grenzwertig.

mit bändchen, kabelbindern oder magneten ist ok. und es darf NICHT an das bordnetz angeschlossen sein --> ladung!

aus der praxis: aufgeklebte reflektierende werbung -> unzulässige beleuchtungseinrichtung

das gleiche auf magnetpapperl aufgeklebt am wagen -> ladung

also hinsichtlich BE und den damit verbundenen bußgeldern/punkten unproblematisch, und in den wenigsten fällen läßt sich eine konkrete gefährdung ableiten (wäre dann sowas wie mangelhaft gesicherte ladung :D:D )

und falls mir ein ganz schlauer kommt, daß zählt nicht; reflektierende folien sind im sinne der stvzo eine beleuchtungseinrichtung:p

vergl. §49a stvzo, ausnahmen in § 53 (konturmarkierungen)

am lustigsten ist, daß viele bessserwissende schlaumeier hier noch nichtmal stvo und stvzo auseinanderhalten....:D:D:D

Auf Magnetfolie am Fahrzeug angebracht zählt es ebenso als unzulässige Beleuchtungseinrichtung.

Magnetfolie als "Ladung", ts,ts,ts, welche Rennleitung soll dir das glauben????

Konturmarkierung auch nur LKW ab 6 Meter, PKW sind explizit ausgenommen.

MFG Thomas

Bezüglich "ThePilot"

"Würdest du bitte aufhören halbwahrheiten zu verbreiten?"

Das ist ja so, als ob Hitler sagt "würdest du bitte aufhören Länder zu überfallen" 0_o ..

WGZID...

 

Was ist denn das für ein "Argument"?

Hier geht es NUR darum was laut StVO bzw. Zulassungsordnung legal oder illegal ist.

Und ganz sicher nicht darum was als Text darauf EVTL. (!) "Strafbar" sein könnte.

Mal davon abgesehen dass Beleidigungen gegen Personen unter das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit fallen.

Das sieht auch das KSZE und wohl auch geäußert der EUGH für Menschenrechte so.

Wer das nicht verstehen will (weil das ind Deutsche Blut übergegangen ist, so wie die Kim-Verehrung in Nordkorea), ist diesbezüglich auf dem gleichen Niveau unterwegs wie China, die erzählen ja auch immer davon dass sie ihre eigene Interpretation der Menschenrechte haben.

Genau so ist es mit den ganmz offensichtlichen Menschenrechtsverstößen im Dt. Strafrecht.

StGB 90, 90a (bitte bei Google und Flickr nach bundesdienstflagge toilette suchen), 103 (da musste erst ein Böhmermann kommen, damit der abgeschafft wird 0_o), 140 (der Teil mit der "Billigung" verstößt gegen Menschenrecht) 166, 185, 186, 187, 188, 189, 192...

=> http://...sanwalt-andreas-fischer.de/.../...gesetze-in-deutschland.pdf

Eine leicht abweichende Englische Version die auch eine Tabelle mit Gesetzen, und ähnlichen im Ausland enthält.

Z.B. die Info, dass die BRD die Türkei wegen des Gesetzes zur "Beleidigung des Türkentums" kritisiert, und z.B. desween nicht in die EU lässt.

Aber selbst den StGB 90A, "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" hat, der noch härter mit Strafe bedroht ist (5 zu ich glaube 3 Jahren in der Türkei).

http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf

 

Auch "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle" auf dem Auto ist KEINE Straftat.

Auch "Du Arschloch" auf einem Schild ist keine Beleidigung, da sie an niemand bestimmtes gerichtet ist.

Wenn das natürlich nur individuell als Schrift einschaltbar ist, und aktiviert wird, hat es einen Adressaten.

Ja, Ich darf auch Bestimmte denkweisen und Verhaltensweisen erwähnen, und dass jeder der sich dazu zählt Menschenmüll ist.

Oder der Spruch mit der Polizei, und darunter der Spruch, dass jeder der das nicht in Ordnung findet, dagegen ist, es bestraft sehen will "Abschaum, Menschenmüll..." ist.

Damit habe Ich zwar bestimmte Menschen beleidigt, aber niemand direkt und persönlich, und das ist legal...

So wie Ich auch auf dem Marktplatz nahe der Kirche ein Rad mit einem Zitat von Dr. Freud aufstellen darf. AUf dem steht dass der Glaube an Gott eine "infantile Neurose mit Vaterkomplex", also eine Geisteskrankheit ist.

 

Welche "Farbe" sollte denn verboten sein?

Die Farben die die Polizei und Notdienste nutzen auf jeden Fall nicht, Ich sah schon einige Altfahrzeige, wo nur die Schrift entfernt wurde rumfahren...

Wenn Ich will, darf Ich Kunstrasen auf das Auto kleben.

Gibt es mit Werbung einer Joghurtfirma mindestens ein Auto.

Und es gab oder gibt einen Käfer, der ist außen voll mit kleinen Spiegelstücken (wie eine Discokugel) beklebt.

Den fuhren die mitten durch Köln... Aber auf einem Anhänger... Scheinbar um Werbung für etwas auf dem ziehenden Fahrzeug erwähntes zu machen...

Ein anderes Mal fuhren einfach drei identische Smart mit Werbung hintereinander durch die Innenstadt. Das fällt auf.

 

Wenn nach außen strahlendes Licht und Monitore verboten sind, wären auch Deckenmonitore, Kopfstützenmonitore etc. verboten, weil sie IMMER auch nach außen strahlen.

Ja, jedes Smartphone in Halterung strahlt nach außen.

Autoradiobildschirme (bis ca. 7", evtl. sogar 9") strahlen nach außen.

Nein, da darf es KEINEN Unterschied geben, Gesetz ist Gesetz.

 

Wenn das aber OK ist, nehme man Kopfstützenmonitore und die werden einfach an die hinteren Sitze gemacht. Hat zwar nicht mal eine Alibifunktion (Unterhaltung), aber es sind Kopfstützenmonitore, und da ist es rechtlich ja erst mal egal ob die nutzbar sind oder nicht.

Oder Ich nehme den größten und hellsten Deckenmonitor, und mache den so weit wie möglich nach hinten. So weit das man ihn gerade noch von den zurück geklappten Rückenlehnen aus sichtbar sind. Den sieht man dann auch durch die Heckscheibe.

DIe sähe man dann durch die Heckscheibe...

Vielleicht ist er ja nun nach fast 8 Jahren zur Einsicht gekommen... :D

Wer?

Das Alter war mir bekannt.

Allerdings ist das Thema zeitlos.

Und bis man genau weiß was man darf nötig.

In welcher Form darf man z.B. das Brosa-Zitat zeigen?

Als Ausdruck hinter Scheiben geklebt auf jeden Fall.

Auch als Aufkleber auf dem Auto.

Aber was geht sonst während der Fahrt, geparkt an der Straße etc.?

Und ja, das ist auch legitim, und es ist politische Kunst, ganz ohne Frage.

Zitat:

@Tobias Claren schrieb am 26. Februar 2017 um 17:57:10 Uhr:

Wer?

Der, den du angesprochen hast. ;)

Ich habe niemand "angesprochen", normalerweise schreibe Ich immer ÜBER jemand, und vermeide "du" oder "sie".

@Tobias Claren

was willst du uns mit diesem Aufsatz eigentlich mitteilen?

Geht das auch in weniger Sätzen?

Nach dem Absatz mit den ganzen Paragraphen liest doch kein Schwein weiter.

 

Gruß,

der_Nordmann

Dieser ........ hat es mit Deppenrabulistik versucht.

Von Fakten zum Thema des im Straßenverkehr erlaubten ablenkend.

Und zum "Schwein", nicht immer von sich auf andere schließen...

Es sind nicht alle Menschen Fress/Kack/Sauf/Kopulier/Statussymbol/Fortpflanz-Drohnen (damit ist gemeint, dass es Menschen gibt, die mehr als nur das befriedigen primitiver Bedrürfnisse kennen, also nichts persönliches ) ;-) , es soll auch Menschen geben die (moralische) Überzeugungen haben, und nicht rein konsumistisch und schlicht vor sich hin leben :-) .

 

Es ist richtig und GUT dem Staat seine Grenzen vorzuführen, und gegen Gesetze zu verstoßen, die gegen die Menschenrechte verstoßen.

Auch wenn Lesefaule das evtl. nicht gelesen haben mögen.

Es gibt mehr Möglichkeiten für Infotexte am/im Auto als Prolliges.

Z.B. "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle".

DAS ist etwas GUTES, wer nicht versteht warum das GUT ist, der versteht wohl vieles nicht.

Der Punkt ist, es ist legal, aber es gibt von Seiten Polizisten, Politikern etc. Begehren den "Täter" zu bestrafen.

Man muss dem Staat immer wieder seine Grenzen zeigen, sonst (siehe das geplante "Gefährder-Gesetz", wo scxhon der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit für eine Festnahme mit Identitätsfeststellung reicht, also Müll im Wagen = Verdacht es im Wald entsorgen zu wollen...)...

Das Gleiche aber auch mit Gesetzen die etwas als Strafbar erklären, was unter die Menschenrechte fällt.

Als da wäre mein schönes Foto einer BRD_Flagge in der Toilette.

https://www.flickr.com/photos/49261409@N03/4516403030

Nur zur Info, eine anonyme Meldung wird nicht bearbeitet. Das Regime (entspricht der Definition bei Wikipedia...), BKA etc. haben kein Interesse das Gesetz zu oft einzusetzen. Denn ähnlich wie im Fall Böhmermann sollte es zwar abschrecken, aber es besteht immer das Risiko dass es bei Einsatz begehren zur Abschaffung gibt.

StGB 90a, "Verunglimpfung des Deutschen Staates und seiner Symbole" könnte genau so enden, wenn es zu sehr in die Medien gerät.

Der letzte bekannte Fall war der eines Juso der so ein Foto machte und bei Facebook reinstellte. Er wurde zu 50 Euro Strafe verurteilt, weil Nazis ihn angezeigt hatten. Also eine Öffentlichkeit herstellten.

Wer also meint mich anonym anzeigen zu können, das wird nicht verfolgt.

Ich hatte es selbst mit einer anonymen Meldung ans BKA getestet...

Wer mich aber offen anzeigt, der wird mir auch namentlich bekannt, falls es angenommen wird...

 

Und ja, Ich plane gerade aktuell Texte im/am Auto.

Ganz ohne "prolligen" Hintergrund.

Hier sollte man mal ganz exakt wissen, was ist erlaubt, und was nicht.

Ich weiß, z.B. etwas auf den Colonius beamen ist legal. Auch wenn es der "die Polizei..."-Spruch wäre.

Uud auch beantworten warum Deckenmonitor und Kopfstützenmonitor (die gibt es auch mit 19" Diagonale) sowie Autoradiobildschirm erlaubt sein sollen, wenn doch alles verboten ist was nach außen strahlt.

Und ja, man sollte auch mal klären/wissen, was durch vermeintliche "Tricks" erlaubt ist.

Denn wenn die Monitore im Innenraum legal sind, obwohl sie nach draußen strahlen, ist evtl. z.B. da ein "Ansatzpunkt". Notfalls müsste wirklich mal jemand durchklagen dass alles diese Monitore an Lehnen, Decke etc. klar verboten sind.

Ich bin sicher nicht dafür, aber da ginge es ums Prinzip.

Denn wenn das erlaubt ist, muss auch mehr erlaubt sein...

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 26. Februar 2017 um 18:19:31 Uhr:

[...] Nach dem Absatz mit den ganzen Paragraphen liest doch kein Schwein weiter.[...]

Richtig. Obwohl ich kein Schwein bin. :D (jedenfalls heute nicht)

Da wäre noch eine rein technische Idee (nicht ob das legal wäre).

Eine Art Rückprofolie hinten auf die Scheibe, und ein Beamer an die Decke.

Man könnte die Ganze Scheibe mit Texten und Grafiken versehen.

Und das evtl. mit einem relativ schwachen gering aufgelösten (muss ja kein HD sein) LED-Beamer.

Die Ebay-Billig-Teile, die für Filmgenuss etc. zu mies sind.

@Tobias Claren

Tu dir und vor allem Uns einen Gefallen und überlege bevor du hier postest.

In deinem letzten Aufsatz steht einiges was man als Beleidigung auffassen könnte.

Du wärst nicht der Erste hier der von einem Mod. ne Denkpause bekommt.

Gruß,

der_Nordmann

Ja, was denn genau?

Man kann "die Polizei" nicht beleidigen. Die Masse "Polizei" ist rechtlich "nicht überschaubar", und daher "nicht beleidigungsfähig".

Fress/Kack mache Ich auf, das ist keine Beleidigung. Da ist tatsächlich nur die Lebenserhaltung gemeint.

Die Wortwahl ist da extra überspitzt gewählt.

"Sauf" kann man auch übertragen auf das zu sich nehmen von Wasser. Auch wenn Ich selbst ohne religiotischen oder Ex-Alki-Hintergrund keinen Alkohol trinke... Allerdings gilt mehr als eine Flasche Bier oder 0,25l Wein an einem Tag als Alkoholproblem. Bei Frauen die Hälfte. Und einmal mehr, dafür am anderen Tag weniger geht nicht...

Da ging es um das "schlichte" "Normale" Leben, wo viele Menschen nichts anderes kennen.

Also vergleichbar mit einem Tier dass nichts anderes als das befriedigen der Grundbedürfnisse schlafen, essen, trinken, "Kopulationspartnersuche" etc. kennt.

Also keine individuelle auf eine Person bezogene Beleidigung, das versichere Ich.

Und was das Freud-Zitat (dass der Glaube an Gott eine Geistesstörung ist) angeht, da würde Ich es gerne drauf ankommen lassen.

Wegen so etwas wegen StGB 166 angeklagt zu werden, das wäre schon eine Art der Anerkennung.

Und ließe sich nutzen um "den Staat hässlich zu machen". Was die Außendarstellung angeht tickt die BRD nicht anders als China. Es ist ihr wichtig wie die anderen Länder bzw. dessen Bürger über Deutschland denken.

Und da kann man ja schön Gegenpropaganda betreiben. In der Dt. Welle würde wohl nie die Doku "Die Hartz-Maschine" auf Arabisch, Englisch etc. laufen. Was das angeht gibt es keinen Unterschied zwischen DW und CCTV4...

Was mich angeht: Viel Feind (so wie die, die sich Nazis zum Feind machen) viel Ehr.

Na, wenn du sagst " Die Polizei ist ei Sammelbecken für Asoziale und Kriminälle", wie soll man das den sonst auffassen, wenn nicht als Beleidigung?

Das ist wie mit Böhmermann, als Satire getarnte Beleidigung. Und es bleibt doch eine Beleidigung.

Gruß,

der_Nordmann

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