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LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 15:02

Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...

Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...

Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!

Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?

Bitte mit harten Fakten belegen.

Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? :confused: :mad:

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...:rolleyes:

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am 12. Juli 2004 um 17:44

nicht erlaubt, es darf nichts nach aussen strahlen ausser die standart leuchteinrichtungen, ganz einfach. Aber ich wüsst jetzt nicht wies aussieht wenn man das so schält wenns angeht wenn man bremst.. und nur dann... keine ahnung. aber grundsätzlich nicht erlaubt.

Nicht erlaubt. Weder als Gag, noch als Bremslicht. Bremsleuchten benötigen eine entsprechende Zulassungsnummer!

am 12. Juli 2004 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von LUPF

Nicht erlaubt. Weder als Gag, noch als Bremslicht. Bremsleuchten benötigen eine entsprechende Zulassungsnummer!

hätt ich mir auch denken können. also, nicht erlaubt in keinster weise...

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 18:00

Das ist in gleichem Maße sinnlos wie schade ;(

Trotzdem Danke, hatte es mir aber schon gedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Nightreaper

Das ist in gleichem Maße sinnlos wie schade ;(

Trotzdem Danke, hatte es mir aber schon gedacht.

Sinnlos ist es auf keinen Fall! Überlege mal, wie jemand erschrecken kann, wenn auf ein Mal vor ihm eine (Lauf-)Schrift aufleuchtet, die er nicht erwartet. Dem gehen alle möglichen Gedanken durch den Kopf und er denkt an "Bitte-Folgen-Schilder" der Polizei, an rote Ampeln, an bremsende Fahrzeuge,... und latscht auf die Bremse. Möglichst auf der Autobahn und hintendran knallt's und du bist schuld an dem Unfall...

Horrorszenario. Konstruiert. Aber möglich!

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 19:07

Es ist alles möglich, da hast Du recht...

Und das es ein wenig (oder ein klein wenig mehr) an die Rennleitung erinnert, ist natürlich sch...

Wenn es erlaubt wäre, würde ich auch nicht so einen scheiß machen, aber es gibt ja leute...

Das ist aber der einzige Grund für mich, es zu verstehen.

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 20:43

Ach ja, das gilt wahrscheinlich auch für beleuchtete Acrylglas-Platten !?!

Zitat:

Original geschrieben von Nightreaper

Ach ja, das gilt wahrscheinlich auch für beleuchtete Acrylglas-Platten !?!

Wenn sie nach außen leuchten, bzw. von außen sichtbar sind, ja!

Themenstarteram 13. Juli 2004 um 7:04

So weit ich mich entsinnen kann, war die Regelung doch so, dass solche Dinge auch nicht auf einem Parkplatz verwendet werden dürfen, selbst wenn Sie nur während des parkens benutzt werden können, oder?

Ich glaube (ohne es genau zu wissen), dass Du sie NIRGENDWO im öffentliche Straßenraum betreiben darfst.

Denn auch wenn Du parkst, könnte es ja jemanden irritieren.

Ob die Rennleitung Dir Ärger macht, wenn sie bei abgestelltem Fahrzeug betriebsbereit aber ausgeschaltet sind, weiß ich nicht, habe aber den starken Verdacht, dass der Toleranzpegel da ähnlich niedrig ist wie bei Unterbodenbeleuchtung, Knight-Rider-Lampen etc..

Wer genaueres weiß ... bin lernbereit.

Grüßle

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Nightreaper

So weit ich mich entsinnen kann, war die Regelung doch so, dass solche Dinge auch nicht auf einem Parkplatz verwendet werden dürfen, selbst wenn Sie nur während des parkens benutzt werden können, oder?

Richtig!

Zitat:

Original geschrieben von ChrisNoDiesel

Ich glaube (ohne es genau zu wissen), dass Du sie NIRGENDWO im öffentliche Straßenraum betreiben darfst.

Denn auch wenn Du parkst, könnte es ja jemanden irritieren......

Richtig!

Richtisch!

Zitat:

Original geschrieben von ChrisNoDiesel

...habe aber den starken Verdacht, dass der Toleranzpegel da ähnlich niedrig ist wie bei Unterbodenbeleuchtung, Knight-Rider-Lampen etc..

So ist es.

wenn man sich unbedingt dem hintermann mitteilen will, so kann man ja noch auf beschriftete sonnenschutz-rollos zurückgreifen....

per elektrischer ansteuerung hat man einen ähnlichen effekt und bleibt im legalen rahmen....

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ich habe aber schon genug deppen gesehen, die mit eingeschalteter unterbodenbeleuchtung rumgefahren sind. also wirds die hier angesprochenen mitteilungsbedürftigen "informations-prolls" wohl auch zu hauf geben.

}>

ob verboten oder auch noch gefährlich....hauptsache mal den dicken gemacht.....

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irgendwann wird es wohl mal jemanden geben, der anstatt der 3ten bremsleuchte ein stroboskop anschließt :D

gruß

patronn-citron

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