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LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???

Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...
Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...

Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!

Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?
Bitte mit harten Fakten belegen.
Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? 😕 😠

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...🙄

77 weitere Antworten
77 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren


.
Wenn die LED-Teile verboten sind,

genau das halte ich hier für aktuell noch fragwürdig.

nach welcher grundlage sollen LED verboten, LCD hingegen zulässig sein?

Auch die aussagen "alles was nach außen leuchtet ist verboten" halte ich aktuell ohne beweise für fragwürdig.
Die einzig mir bekannte einschränkung gibt es hinsichtlich "gefährdung anderer verkehrsteilnehmer"....ob diese bei verwendung einer LED/LCD-schrift vorliegt, würde ich auf keinen fall immer pauschal mit "JA" beantworten, sondern ist sicherlich im jeweiligen fall einzeln zu bewerten.

Ganz einfach, "Light Emitting" ist verboten.
LCD leuchtet nicht, und kann daher mit dieser Regel (kein Licht nach außen) NICHT verboten werden.
Ich meine keinen LCD-Bildschirm mit Hintergrundbeleuchtung!
Ich meine die reinen alphanumerischen Anzeigen meist mit grünem Hintergrund ohne Beleuchtung. Bei Raumthermometern ist oft noch ein Lichtknopf, aber das sind nur Lämpchen die von der Seite die grünlich reflektierende "Pappe" beleuchten.
Das sind keine LCD-Bildschirme mit "TFT".

Ein gutes Beispiel ist der erste Gameboy.
Der hatte sogar einen Matrixbildschirm, er brauchte aber Licht im Raum oder draußen.

Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren


Ganz einfach, "Light Emitting" ist verboten.

Nochmals meine frage:

Woher kommt diese Aussage? gibt es hierzu irgendwelche gesetze?

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von Tobias Claren


Ganz einfach, "Light Emitting" ist verboten.
Nochmals meine frage:
Woher kommt diese Aussage? gibt es hierzu irgendwelche gesetze?

Google ist anscheinend verdammt schwer zu bedienen...

StVZO §49a - §54b darin findest du die Bestimmungen zur Beleuchtung . Das Ganze fäng an mit

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

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Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? 😕 😠

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...🙄

Was ist denn so schwer daran, wenn man sichhier über die StVZO unterhält, mal den (einen) Paragraphen dieser Verordnung zu lesen?

Eine Aufschrift, gleich welcher Art mit dem Text, Polizei blabla, Assoziale usw. wird dem Nutzer im Übrigen mehr als 3 Punkte bringen, da es sich um eine SATTE Straftat handelt.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...
Sonst alles klar bei dir? 😕 😠
ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.
da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.
hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...🙄

Was wunderst du dich? DU bist schließlich zu faul zum suchen...

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973



Was wunderst du dich? DU bist schließlich zu faul zum suchen...

Tja, so mancher braucht für alles und jedes einen Erklärbär 😁 .

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973


Was wunderst du dich? DU bist schließlich zu faul zum suchen...

aha...machen wir jetzt hier plötzlich klassenunterschiede?! 😠

die hier unter den selbsternannten Alleswissern am laufenden band gepostete Standardfrage "Steht wo?" ist völlig legitim und wird sogar als Beweis größert "Fachkompetenz" angesehen (oder warum bekommen diese - durch aus berechtigte - frage immer unzählige "Danke"?!) wenn ich jedoch genau das selbe mit anderem wortlaut frage, bin ich plötzlich zu faul zum suchen?

Fein, wie man sich hier die sachen zurechtdreht. 🙄

Un dich brauche auch keinen Erklärbären, sondern habe schlicht und einfach eine ganz normale frage gestellt, deren Lösung ab §49 aufwärts der StVZO steht. Nein, die Zeit mir alle von vorne an durchzulsene um irgendwann mal auf die Beantwortung meiner frage zu stoßen, habe ich nicht.
Daher hier in diesem wunderschönen technischen FRAGEforum meine bitte, mir die entsprechende antwort zu geben.
Wo also liegt hier jetzt euer problem? 😕

Überhebliche Frechheit und an Arroganz kaum noch zu überbieten!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nein, die Zeit mir alle von vorne an durchzulsene um irgendwann mal auf die Beantwortung meiner frage zu stoßen, habe ich nicht.

Aber andere sollen das haben oder wie ? 🙄 In der Zeit, wo du dass hier reingehackt hast hättest du dir den § zehn mal durchlesen können. Na ja, auch egal. Jedem das seine.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aber andere sollen das haben oder wie ?

aha...merkst du was? du verdrehst schon wieder die tatsachen.

ich habe eine frage gestellt....IHR habt angefangen mich daraufhin dumm anzumachen.

Wenn einer eine Frage nach dem tausch eines teils stellt, antwortet ihr dann auch "Lies doch selber im handbuch" oder hilft man ihm und sagt, welche Schrauben zu lösen sind?

Das IHR hier so ne riesen diskussion aus einer simplen frage gemacht habt, war doch durch mich vorher nicht abzusehen.

Also bitte mal schön an die eigene Nase packen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Grundlage hierfür ist die ECE-Richtlinie Nr. 48, wonach nicht betriebsbereite Anbauten als NICHT VORHANDEN gelten! Leider macht sich kaum ein Prüfer damit vertraut.

Und ECE-Richtlinien stehen über der deutschen StVZO.

Das wäre ja noch schöner wenn ECE-Richtlinien über der StVZO ständen 😰

http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen

Es steht den Ländern frei einzelne Regelungen anzuerkennen oder nicht, das ist freiwillig. So sind in Deutschland u.a. die lichttechnischen Einrichtungen allesamt anerkannt, d.h. ein Licht mit ECE-Kennung wird nach StVZO als vorschriftsmäßig anerkannt. Gegenbeispiel sind die Anhängekupplungen wo D bis vor wenigen Jahren die Regelung nicht anerkannt hat und eine Anbauabnahme gefordert war. Es bedarf bei allen Richtlinien einer Umsetzung in deutsches Recht, wenn also nirgendwo steht Regelung XYZ findet Anwendung und gilt in D gilt sie nicht.

Was praktisch quasi über der StVZO steht sind z.B. die EG-Richtlinien für die Fahrzeuggenehmigung. Ein Fahrzeug das eine EG-Typgenehmigung hat oder ein Bauteil das eine solche hat ist auch in D als zulässig anzuerkennen. Aber deswegen weil D die Richtlinien parallel zu deutschem Recht anerkannt hat (u.a. §19 StVZO), d.h. ein PKW kann wahlweise eine EG-Typgenehmigung haben oder eine deutsche Genehmigung. Wobei es praktisch die deutsche Genehmigung nur noch in Form der Einzelgenehmigung gibt.

Praktisch heißt das: Unzulässige Beleuchtung, d.h. Beleuchtung die eine deutliche Lichtwirkung nach außen hat, ist unzulässig und von Prüfern bei der HU immer als erheblich einzustufen.
Bei der Unterbodenbeleuchtung muss man aber aufpassen da es da mittlerweile eine zulässige "Ausstiegsbeleuchtung" gibt (z.B. von Brabus) die nur im Stand funktioniert, weiß ist und nur mit mäßiger Helligkeit den Boden um das Fahrzeug beleuchtet.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Aber andere sollen das haben oder wie ?
aha...merkst du was? du verdrehst schon wieder die tatsachen.
ich habe eine frage gestellt....IHR habt angefangen mich daraufhin dumm anzumachen.

Wenn einer eine Frage nach dem tausch eines teils stellt, antwortet ihr dann auch "Lies doch selber im handbuch" oder hilft man ihm und sagt, welche Schrauben zu lösen sind?

Das IHR hier so ne riesen diskussion aus einer simplen frage gemacht habt, war doch durch mich vorher nicht abzusehen.

Also bitte mal schön an die eigene Nase packen.

Noch einer, der in seiner eigenen Traumwelt lebt... Ein Geisterfahrer? Hunderte!

tja Bluesbrothers, du musst jetzt hier nicht versuchen dich zu rechtfertigen. Lies dir bitte einfach den thread nochmal durch und schau, wer wann eine Frage (und zwar höflich) gestellt hat und wer dann hinterher eine dumme antwort hinsichtlich "Proll" gegeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Das wäre ja noch schöner wenn ECE-Richtlinien über der StVZO ständen 😰

Hallo Meik,

(hoffen wir mal, dass wir das ganze thema jetzt wieder in sachliche Fahrwasser bringen können, daher sei doch bitte so gut und erkläre mir nachfolgenden sachverhalt - ich will nicht streiten, sondern es wirklich wissen und gegebenenfalls dazulernen)

In der ECE-Richtlinie Nr 48 steht unter Punkt 5.22, dass sämtliche Leuchteinrichtungen als nicht vorhanden gelten, wenn sie nicht durch Einsetzen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden können.

Diese Regelung ist durch Deutschland anerkannt worden.

Wie darf nun im falle der UBB gehandelt werden, wenn sie nur montiert, nicht jedoch angeschlossen ist?

Hab ichs mir doch gedacht, Zipfelklatscher ist einer von denen die es nicht wegen der StVO ablehnen, sondern aus privaten ideologischen Gründen. Und er schreckt auch nicht davor zurück Unwahrheiten zu verbreiten.

Noch einmal:
Ausschließlich Leuchtende Teile sind verboten!
Ein bedrucktes Blatt Papier ist nicht verboten.
Ansonsten sollten wir diese Emos mit ihren "XYZ an Board" rausziehen und hart bestrafen.
Ein (nicht leuchtendes) LCD ist wie ein Blatt Papier. Man sieht es nur, wenn man drauf leuchtet, bzw. bei Tageslicht.

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