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LED Laufschrift hinter der Heckscheibe erlaubt???

Themenstarteram 12. Juli 2004 um 15:02

Hab bei eBay eine Sache gefunden, die mich ein wenig stutzig macht...

Wir kenne ja alle die Stories, von wegen auf der linken Spur braust ein tiefergelegter GTi an und beim Überholvorgang taucht hinter der Heckscheibe eine Leuchtschrift mit der Aufschrift "Sie wurden gerade von 350 PS überholt" auf...

Jetzt gibt es diese LED-Laufschriftanzeigen bei eBay!

Sind die in der STVZO erlaubt, oder nicht?

Bitte mit harten Fakten belegen.

Natürlich kann man damit auch Scheiße bauen, aber was sagt das Gesetz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

 

Und jetzt kommst du mit deiner Prolllaufschrift...

Sonst alles klar bei dir? :confused: :mad:

ich habe lediglich nach einer Begründung gefragt, von "meiner" war hier nie die rede, da ich sowas nicht besitze.

da ich nicht alle Paragraphen der StVZO auswendig kenne, noch die Muße habe, mir alle durchzulesen, war die frage durchaus legitim und vor allem einfach zu beantworten....ohne unfreundlichen Seitenhieb.

hauptsache mal sinnlos jemand dumm angemacht...:rolleyes:

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Rechtlich ist es KEINE Beleidigung.

Dr. Brosa sagte dies auf einer öffentlichen veranstaltung durch Lautsprecher.

Es waren die Veranstaltung beobachtende Polizisten anwesend die Anzeige erstatteten.

Scheinbar passierte die Anzeige sogar den Staatsanwalt, aber der bekam dann vom Richter eins drüber, der es für Legal befand.

Aus dem gleichen Grund wieso "Soldaten sind Mörder" legal ist.

"Die Polizei" ist keine "überschaubare Gruppe", und daher "nicht Beleidigungsfähig". Das sind die juristischen Begriffe die hier gelten.

"Die Polizei von..." gefolgt von einem kleinen Ort mit einer Wache könnte problematisch werden.

"Die Polizei von NRW..." eher nicht, und wie es bei "Die Polizei von Köln..." ist, weiß Ich nicht.

Ich hatte das ausgedruckt hinter der Scheibe. Vor Jahren.

Da kam ein Radfahrer (kein Witz, das ist wirklich Doppeldeutig), regte sich auf, meldete es als Strammer Untertan der Polizei, und die schickte eine Ordnungsamtlerin. Die meldete es dem Bürgermeister, und Dr. Jur. Franz-Georg Rips hielt die OA-Schergin wohl für zu dumm einen Satz fehlerfrei durchzugeben, weshalb er sie ein Foto machen ließ.

Der war scheinbar so "hoffnungsvoll" (es gäbe noch andere Worte...) zu glauben er könne da noch etwas sehen, dass die Polizei evtl., möglicherweise... auf die Polizei im Ort eingrenzt.

Denn dann hätte er was machen können.

So musste der Herr mit schlechtem Charakter einsehen dass er da rechtlich keine Handhabe hat.

Und was ist ein besseres Juristenurteil, als das von jemand der gerne selbst das Gegenteil feststellen würde?

Es kam sogar noch eine Polizeiliche Vorladung der korrupten KP Kerpen, aber die habe Ich folgenlos ignoriert. Ich schreibe "korrupten" nicht einfach so, denn eine Polizeiliche Vorladung zu schicken, obwohl man genau weiß, dass es keine Straftat oder OWi gibt, ist erstens Ermittlung ohne Anlass (Polizeirecht), und zweitens Versuchte Nötigung oder soagar Nötigung.

Denn die PV würde nur als Ersatzbestrafung dienen. "Montag Morgens um 9 Uhr", da steckt wohl auch die Hoffnung hinter dem einen Urlaubstag zu klauen. Tja, Pech gehabt, Ich habe keine Urlaubstage...

Dann will man wenn die Person vor Ort ist ein Drohszenario aufbauen, um gegen Ende anzubieten "die Sache fallen zu lassen", wenn man es entfernt. Evtl. noch eine Entschuldigung verlangt.

Ganz klar strafbarer Nötigung im Amt. Immer vortäuschend es steht eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Raum, was ja ganz klar nicht der Fall ist.

Ich hatte es damals nur entfern, weil es Schwitzwasser abbekam.

Hat aber den Vorteil, dass der Radfahrer etc. nun evtl. glaubt Ich wäre eingeknickt. So kann Ich es wiederholenm, und dieser Untertan meldet es evtl. noch mal.

Diesmal habe Ich dann aber jeden Passanten der sich aufregt auf Video...

Ein Szenario für Technik als Alternative zum Ausdruck.

Auch wenn Ich das Teil aktuell auch in DinA3 drucken könnte...

Eine Leuchtschrift wäre evtl. auffälliger.

Man könnte sie sogar mit Bewegungsmelder kombinieren, das spart Strom.

Ich habe da auch noch diese fiesen Alten am Anfang der Straße im Visier, denen übertrieben ausgedrückt das Herz stehen bliebe ;-) .

Diese "fiesen Alten", die perfekten Untertanen vor 70 jahren gibt es ja wirklich.

Und egal wie man hier zu meinen Beispielen oder mir stehen mag, man darf sich darauf verlassen, DIE sind wirklich üble Charaktere...

Da parke Ich mit so einem Spruch vor deren Türe, und beobachte deren Reaktionen.

Evtl. habe Ich mich ja geirrt, aber das ist unwahrscheinlich.

Solche Leute zeigen ihren Charakter am ehesten noch wenn sie sich unbeobachtet bzw. ungehört fühlen. Und auch wenn Ich sie nicht technisch belauschen oder aufzeichnen darf, motfalls lege Ich mich mit Stift und Papier unter das Auto. Denn selbst "lauschen" ist nicht verboten...

Was Polizisten angeht die davor stehen, die darf Ich sogar heimlich filmen. Dazu gibt es ein Gerichtsurteil.

Polizisten sind im Dienst Personen des öffentlichen Lebens.....

Ich habe erklärt warum das Zeigen von so etwas in der Öffentlichkeit eine GUTE Sache ist.

Moralisch, Legitim und positiv für die Gesellschaft.

am 27. Februar 2017 um 1:19

Zitat:

@Tobias Claren schrieb am 26. Februar 2017 um 22:59:40 Uhr:

[...belangloser Quatsch...]

Was bist du denn für ein Vogel?

Ehe hier noch jemand vor politischer Eiferei einen Infarkt erleidet - Schloss

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