LED-Kennzeichenbeleuchtung für XC90 und weitere Modelle....
Hallo Zusammen,
nachdem ich in meinem "alten" XC90 die LED-Kennzeichenbeleuchtung von "DEVIL EYES" eingebaut hatte und es ziemlich frickelig fand, habe ich nun eine bessere Version entdeckt und in meinem aktuellen XC90 eingesetzt. Vielleicht ist das ja schon ein alter Hut, aber ich kannte die Version noch nicht.
Angeboten wird die komplette Leuchte zum austauschen und sie passt exakt. Entdeckt habe ich sie auf der Seite von SCANDIX und NEIN, ich bekomme LEIDER keine Provision. Eine Kennzeichnung "E9" ist an der Leuchte vorhanden, ob das ausreicht frage ich mich selbst.
Die Leuchte soll angeblich auch bei weiteren Modellen passen, hier die Liste von der Seite:
Volvo C70 (2006-), S40 (2004-) V50, S60 (2011-), S80 (-2006), V50, V60, V70 XC70 (2008-), XC60, XC90
Gruß Manfred
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@WalkingElk schrieb am 21. November 2014 um 17:31:36 Uhr:
Heißt "E9" jetzt auch zulässig, oder wie sieht es damit aus?
Generell darfst Du die Lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug nicht verändern.
Wenn als Leuchtmittel z.B. eine Leuchtfadensoffitte werksseitig verbaut ist,darf hier (offiziell) kein LED-Leuchtmittel verbaut werden,da das Fahrzeug seine ABE nur mit dem werksseitigen Leuchtmittel erhalten hat.
Auch darf in H7-Halogenscheinwerfer natürlich kein Xenon-Kit mit H7-Halterungen verbaut werden.
Wenn Du komplette Leuchteinheiten mit festen Leuchtmitteln für die Kennzeichenbeleuchtungen erhalten hast,kann das anders sein.
In dem Fall wird Dir Skandix sicherlich gerne die ABE bzw. die Zulassung zukommen lassen.
Gruß,Martin
27 Antworten
Ich finde LED auch besser, wirkt einfach klarer und "sauberer" (nicht nur bei weißen Autos). ABER: Manche LEDs sind wirklich zu hell, da wirkt es einfach nur übertrieben und blendet.
Schade, dass es gute Nachrüstsätze scheinbar nicht auch für den V70 ab 2000 gibt.
Gruß
der Schwede
Als Spassverderber musss ich sagen das ich es auch mal eim Audi vorhatte:
Ein Anruf bei der Versicherung ( sicherheitshalber ) sagte man mir das die
Betriebserlaubnis dann mit sofortiger Wirkung erloschen sei.
Wenn Dich diese komischen ehemaligen grünen Frösche anhalten
weils einfach hinten zu arg grell leuchtet kann es sehr teuer werden.....
wobei ich als Techniker sagen muss: es gibt nichts schöneres als LED
Beim Fahrrad haben sie es auch gelockert - nur nicht beim KFZ- was ich persönlich
technisch nicht nachvollziehen kann. Eine Sofitte ( Leuchte ) wird wärmer ergo
frisst auch mehr Strom und hat geringere Betriebstunden gegenüber LED.
Also hat die LED mehr pos. Eigenschaften als eine Sofitte.... und trotzdem verboten 🙁
Danke Deutschland
Also ich kann euch nur abraten so gern ich es auch machen würde, aber das
wäre mir in Berlin zu heiss 🙁
Tja, so sind wir Männer. Geben Geld aus für so einen Quatsch, den wir NIE selber sehen und genießen können. 🙂 Also ich zumindest fahre mir selbst nie hinterher! Was kostet denn der Spaß? Vielleicht hab ich ja demnächst auch mal Langeweile und bestelle welche 🙂
Zitat:
@ATLANTIKHAWK schrieb am 21. November 2014 um 19:00:25 Uhr:
Also hat die LED mehr pos. Eigenschaften als eine Sofitte.... und trotzdem verboten 🙁
Danke Deutschland
Das hat nix mit "Danke Deutschland" zu tun,denn sonst hätte wir Verhältnisse wie im Wilden Westen oder in Russland/USA und Co.,wo jeder an seiner Kiste rumbasteln kann wie er will.
Dein Fahrzeug stammt nun mal aus einer Zeit,wo es noch keine LED-Leuchtmittel am Fahrzeug gab und für ein "Uralt-Fahrzeug" wie einen 14 Jahre alten V 70 II wird auch sicherlich kein Ingenieur mehr ein lichttechnisches Gutachten,das für so eine Neuerung erforderlich ist,in Auftrag geben.
Martin
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Zitat:
Das hat nix mit "Danke Deutschland" zu tun,denn sonst hätte wir Verhältnisse wie im Wilden Westen oder in Russland/USA und Co.,wo jeder an seiner Kiste rumbasteln kann wie er will.
Dein Fahrzeug stammt nun mal aus einer Zeit,wo es noch keine LED-Leuchtmittel am Fahrzeug gab und für ein "Uralt-Fahrzeug" wie einen 14 Jahre alten V 70 II wird auch sicherlich kein Ingenieur mehr ein lichttechnisches Gutachten,das für so eine Neuerung erforderlich ist,in Auftrag geben.Martin
Hallo Martin,
das hat nichts mit dem Alter des Fahrzeugs zu tun😉
Selbst neue Fahrzeuge mit Sofittenleuchte oder andere
( z. Stecklampe mit Bajonett ) serienmässig ausgestattet wurde dürfen
nicht mit LED ausgetauscht werden.
Sicherlich gebe ich Dir recht,das eine Reglung geben muss - wo die Grenzen der " Bastler" aufgezeigt wird. Aber wir reden hier nicht über Leistungssteigerung, Auspuffsysteme oder Bremssysteme oder andere Sicherheitssysteme.... sondern über Licht...
Aber wenn eine LED aus technischer hinsicht mehr Vorteile als Nachteile hat und diese nicht wirklich erst seit gestern gab ( LED gabs schon seit mehr als 14Jahren 😉 ) sollte man die technische Betriebserlaubnis
so wie bei den Fahrrädern mal etwas überarbeiten / überdenken.
Denn bei den Fahrrädern hatte man vor 2 Jahren die LED Leuchten erlaubt jedoch mit dem Zusatz ohne Akku-betrieb. Nun vor knapp einem Jahr hat man den Akkubetrieb ebenfalls erlaubt.
Ich denke mal das es wie beim Fahrrad ledgl eine nur eine Frage der Zeit ist, wann auch dieses bei Fahrzeuge freigegeben wird.... 😉
Zitat:
@ATLANTIKHAWK schrieb am 23. November 2014 um 10:18:14 Uhr:
Sicherlich gebe ich Dir recht,das eine Reglung geben muss - wo die Grenzen der " Bastler" aufgezeigt wird. Aber wir reden hier nicht über Leistungssteigerung, Auspuffsysteme oder Bremssysteme oder andere Sicherheitssysteme.... sondern über Licht...Zitat:
Das hat nix mit "Danke Deutschland" zu tun,denn sonst hätte wir Verhältnisse wie im Wilden Westen oder in Russland/USA und Co.,wo jeder an seiner Kiste rumbasteln kann wie er will.
Dein Fahrzeug stammt nun mal aus einer Zeit,wo es noch keine LED-Leuchtmittel am Fahrzeug gab und für ein "Uralt-Fahrzeug" wie einen 14 Jahre alten V 70 II wird auch sicherlich kein Ingenieur mehr ein lichttechnisches Gutachten,das für so eine Neuerung erforderlich ist,in Auftrag geben.Martin
Ja,eben.
Eine Sportbremse irritiert mich nicht beim Nebenmann,ebenso nicht eine Leistungssteigerung.
Aber grelles Licht von einer unsachgemäß angepassten LED-Beleuchtung schon.
Und gerade so ein grelles LED-Licht ruft auch schnell die Kollegen in Blau auf den Plan.
Es sollte meiner Meinung nach klare Richtlinien geben, wie hell eine Beleuchtung sein darf (Lumen). Das gilt übrigens für alle Leuchten/LEDs am Auto, hauptsächlich natürlich am Heck. Ich frage mich oft, warum manche Rückleuchten ohne Bremslicht so hell sind wie meine MIT Bremslicht!? Hinter manchen Modellen möchte ich inzwischen im Dunkeln nur noch ungern fahren. Da bin ich sogar regelrecht dankbar, wenn sich jemand dazwischendrängt :-).
Gruß
der Schwede
Ich hatte mal einen Mercedes cls am früüüühen Morgen vor mir... und er hatte serienmässig LED als Bremsleuchten drin.. und ich sach Euch wenn einer noch sagt grell is ekelhaft und gehört verboten ---> DER hat es serienmässig drin! So nu mach mal was dran 🙁 von wegen blendgefahr..... *boah ich könnte brechen.. ein gruss an dei Netzhaut des Auges.. und das OHNE (!) Kaffee...
Aber an einfache Beleuchtung an KFZ z. B als Kennzeichenbeleuchtung hätt ich nichts auszusetzen 😉 Warum auch? Ist nur eine Frage des Vorwiderstandes der LED´s...
SCANDIX hat mir geantwortet,
aber schriftliche Zertifikate gibt es leider keine. Hatte ich auch bereits so erwartet... 🙄
Auszug meiner Anfrage:
Zitat:
Nun habe ich gesehen, dass eine "E9" Kennzeichnung an den Leuchten vorliegt. Bedeutet dass, dass die Leuchten offiziell ausgetauscht werden können und weder Kontrollen, noch HU in Deutschland Probleme bereiten?
Gibt es eine ABE, oder Zulassungsbescheinigung die Sie mir zukommen lassen können?
Die Antwort:
Zitat:
richtig, Teile die eine E Kennzeichnung aufweisen sind zugelassen für den Straßenverkehr, Bescheinigungen gibt es nicht, diese Dinge sind eintragungsfrei;
Meine Recherchen im Netz bestätigen zwar die Aussage, dass die Leuchten zugelassen sind, aber ob die bestehende Betriebserlaubnis und Bauartabnahme des Fahrzeugs einen solchen Austausch erlaubt, das bleibt für mich nicht beantwortet.
Bei
Wikipediagibt es einen halbwegs verständliche Erklärung, welche auch auf
§21a der STVZOhinweist. Beim
BMVIgibt es eine Zeichenerklärung zu der Kennzeichnung der Leuchte, aber ob eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen werden darf, steht dort auch nicht.
Vermutlich bleibt hier nur die Anfrage an einen Sachverständigen.
Gruß
Manfred
Besser bei denen mit D am Anfang. T** kann Beratungsgebühr kosten, steht sogar auf der Seite bei den Öffnungszeiten 😁