LED Kennzeichenbeleuchtung ab Mj.09 ?????

Audi S5 8T & 8F

hallo Leute, bevor ihr mich gleich erschlagen werdet🙂 habe bereits in der SuFu nachgeschaut und nix dazu gefunden.🙄.

Also, habe heute auf der Seite von blauer-Tacho4you nachgeschaut und auch gleich bei denen angerufen und nachgefragt wie es aussieht mit Led Kennzeichenbeleuchtung. Darauf hin sagte der Junge Mann dass es in der StvO nicht erlaubt sei, was ich mir schon gedacht habe. Aber das interessante nachdem er gefragt für welches PKW dieses sein sollte, kam die Aussage dass das bei einigen Motoren des A5'es, es bereits Serie sei oder bestellbar ist genau wie beim E92 und E93 ???😕🙂😕 angeblich hat er es auch schon gesehen .....🙂😎😎

Meine Frage nu an euch,... hat einer von euch Info's dazu ??? Im Kofigurator gibt es dazu keine Info. Wenn es bestellbar ist liegt es an der Motorisierung ?? am Modelljahr 2009 ??? oder ist dass vielleicht nur beim Top Modell also dem S5 Serie oder bestellbar ???

nächste Frage: ist es evtl. nachrüstbar Orginal von Audi ???

für hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar🙂😉

mfg Admiliano

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Der A3 2 TDi


Wenn die Polizei richtig schlecht gelaunt ist, dann können sie den Wagen vor Ort stilllegen.
Ansonsten gibts halt eine Mängelkarte und das Fahrzeug muß zurückgerüstet vorgeführt werden.
Versicherungsschutz besteht so natürlich auch keiner.
Bei einem sehr schweren Unfall werden die beteiligten Fahrzeuge i.d.R. sichergestellt und dann fällt die Umrüstung mit Sicherheit auf.
Mit Personenschaden führt das unweigerlich zu deiner Privatinsolvenz.
Wenn die Birnen das Wert sind......

Gruß

Also ich bitte euch. Das ist ja jetzt wohl voll übertrieben. Auto stillegen😛 Ich selber fahre schon 3 Jahre mit LED-Sofitten fürs Nummernschild rum.  Keine S.. interessiert sich dafür.  Als wenn ein Streifenhörnchen euch deswegen anhält..  Die wissen doch selber nicht ob das Serie ist oder nicht. Gerade bei einem neuen Auto wie der A5 sagen die nie was. Schließlich gibt es auch andere Hersteller die das ab Werk haben.

Mit meinem letzten Wagen war ich mit den Lampen sogar bei der Tüv-Untersuchung.  Sogar der hat nichts gesagt. 

In der heutigen Zeit blickt doch keiner mehr durch welcher Wagen so Lampen Serienmäßig hat und wer nicht.

Und zum Thema Versicherungsschutz.   Probleme mit der Versicherung kann es nur geben wenn die nicht zugelassenen Teile direkt mit dem Unfall zu tun haben, oder den Unfall herbeigeführt haben.  Das ist bei einem andersfarbigen Nummernschild wohl kaum möglich.    Bei anderen Birnen im Bremslicht oder Fahrlicht sieht das natürlich anders aus. Ganz klar.   Aber das Nummernschild trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei, und deshalb erlischt bei einem Unfall auch nicht der Versicherungsschutz. Selbst wenn die die Sofitten bei einer Untersuchung finden.
Also rein mit den Dingern.

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Zitat:

Original geschrieben von R3B for Sale


Schaut mal HIER, eine legale LED Kennzeichenbeleuchtung für Audi.
Habe ich bei einem Kumpel installiert, funktioniert super und die Ausleuchtung ist TOP

Entschuldige, aber genau das ist bei der LED-Beleuchtung, im Gegensatz zu SLN, nicht der Fall, den es bleibt immer noch eine Zweiquellen-Beleuchtung mit den dementsprechenden Lücken am Rand und vorallem in der Mitte.....überzeugt mich nicht so sehr.

strike

Und leider sind die genausowenig Erlaubt wie alle anderen auch und natürlich erlischt auch hier die Betriebserlaubnis fürs Fahrzeug😰

Gruß

Nein die haben ein e-Prüfzeichen und sind somit zulässig.
Klar ein SLN ist schon besser von der Ausleuchtung aber das dicke 3M Ding sieht einfach zum kotzen aus.

Da gibt es bessere SLN mit EL-Folie

Wenn ich eine ABE dabei bekomme, dann kaufe ich sie.
Kann ich mir aber kaum vorstellen😕

Gruß

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Was willst du denn mit einer ABE wenn ein E-Prüfzeichen drauf ist?
Oder hast du für deine momentane Kennzeichenleuchte, Scheinwerfer und Blinker auch noch ne ABE?

Stimmt, also haben die Teile eine Einzelabnahme??
Für mich wäre die Hauptsache, das sie erlaubt sind.
Versicherungsschutz usw....

Sie haben eine ECE-Bauartgenehmigung und sind somit an allen Fahrzeugen als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen.
Prüfzeichen Infos

Zitat:

Original geschrieben von R3B for Sale


Sie haben eine ECE-Bauartgenehmigung und sind somit an allen Fahrzeugen als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen.
Prüfzeichen Infos

Die Diskussion hatten wir hier irgendwo schon mal, mit dem Ergebnis, dass es so einfach nicht ist, da es auch E-Zeichen für Leuchten gibt, in deren Genehmigung festgelegt ist, dass diese nur bei bestimmten Fahrzeugtypen verwendet werden dürfen.

Nur weil eine E-Nummer drauf ist, darf es noch lange nicht in jedem Fahrzeug beliebig verwendet werden.

Edit: Hier steht mehr dazu.

Wo wir den Thread gerade hochgeholt haben:

Ich hab seit heute das SLN von 3M drauf. Sieht gut aus, war in guten 45 Minuten montiert und funktioniert problemlos.

Nur: Das Ding sitzt bombenfest in dem Sinne, dass man es ohne weiteres nicht runterbekommt. Aber man kann es mit mäßigem Kraftaufwand seitlich verschieben. Ist das bei Euch auch so oder habe ich das Ding nicht richtig montiert?

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Zitat:

Original geschrieben von R3B for Sale


Sie haben eine ECE-Bauartgenehmigung und sind somit an allen Fahrzeugen als Kennzeichenbeleuchtung zugelassen.
Prüfzeichen Infos
Die Diskussion hatten wir hier irgendwo schon mal, mit dem Ergebnis, dass es so einfach nicht ist, da es auch E-Zeichen für Leuchten gibt, in deren Genehmigung festgelegt ist, dass diese nur bei bestimmten Fahrzeugtypen verwendet werden dürfen.

Nur weil eine E-Nummer drauf ist, darf es noch lange nicht in jedem Fahrzeug beliebig verwendet werden.

Edit: Hier steht mehr dazu.

Wo wir den Thread gerade hochgeholt haben:

Ich hab seit heute das SLN von 3M drauf. Sieht gut aus, war in guten 45 Minuten montiert und funktioniert problemlos.

Nur: Das Ding sitzt bombenfest in dem Sinne, dass man es ohne weiteres nicht runterbekommt. Aber man kann es mit mäßigem Kraftaufwand seitlich verschieben. Ist das bei Euch auch so oder habe ich das Ding nicht richtig montiert?

Grüße

Jan

Das setzt sich. Dann kann man es auch nicht mehr verschieben. 😉

Andreas

Na dann bin ich in Sachen e-Prfüfzeichen anderer Meinung und so steht es auch nieder geschrieben.
Es ist nicht Hersteller gebunden, aber jeder wie er will.

Ich persönlich finde das 3M Kennzeichen einfach viel zu dick und wenn ich es montiere, bekomme ich kaum noch den Taster gedrückt.

Dann schon eher das G-Elumic mit EL-Folie, gibt es demnächst auch als kurze Variante.

Das e-Prüfzeichen (kleines e) hat überhaupt nichts mit einer Zulasung, also Betriebserlaubnis (BE, für einen Fahrzeugtyp) oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE, für verschiedene Fahrzeugtypen) zu tun. Es bestätigt nur die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die Einhaltung der Vorschriften bzgl. deren Auswirkungen auf den Fahrbetrieb. Es gibt aber auch noch ein E-Zeichen, dessen Bedeutung irgend etwas speziell mit Fahrzeugbeleuchtung zu tun hat. (Weiß ich aber nicht genau genug).

Die ganzen Vorschriften sind wieder mal und immer noch im Umbruch. Ob in diesem Fall zusätzlich zum e-Zeichen eine ABE oder eine BE erforderlich ist, kann ich nicht sagen. Ich hätte eigentlich auf letzteres getippt oder eine Abnahme nach Gutachten vorausgesetzt, aber dann müsste das SLN auch so etwas haben. Wie gesagt: Die Gesetze sind hier (zum Glück) etwas lockerer geworden.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von R3B for Sale


Ich persönlich finde das 3M Kennzeichen einfach viel zu dick und wenn ich es montiere, bekomme ich kaum noch den Taster gedrückt.

Das ist Quatsch. Du berührst das Schild nicht einmal, wenn du den Taster drückst.

Andreas

Auf der Kennzeichenleuchte ist ein großen E in einem Kreis und dies ist das Richtige.

Ich hatte es hier nur klein Geschrieben. Aus Spaß machen die das sicher nicht drauf.

Belese dich mal etwas über E-Prüfzeichen an Fahrzeugbeleuchtung und du wirst sehen das alles ok so ist.

Zitat:

Das E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von R3B for Sale


Belese dich mal etwas über E-Prüfzeichen an Fahrzeugbeleuchtung und du wirst sehen das alles ok so ist.

Meinst du mich? Falls ja, können wir das gern per PN weiter diskutieren.

Andreas

Nochmal etwas zum Thema SLN.

Mein neuer A5 SB wird ein Leasingfahrzeug.
Ich möchte gerne das SLN von 3M montiert haben.
Der Freundliche sagte deshalb: "Ein SLN kann leider nur montiert werden, wenn nicht gebohrt wird."
Hierzu habe ich zwei Ideen um das Kabel zur ursprünglichen Kennzeichenbeleuchtung zu vermeiden:

1.: Es müssten ja ohnehin zwei Bohrungen für ein hinteres Kennzeichen im Blech sein (stimmt das?).
Man könnte die rechte Bohrung etwas erweitern und den rechten Kennzeichenhalter des SLN nicht mit einer Blechschraube, sondern mit einem kurzen Stück M6 oder M10 Gewinderohr und je einer Mutter innen und außen befestigen. Durch das Gewinderohr kann man dann gleichzeitig die Kabel führen.
GEHT DAS?

2.: Man schraubt den linken Kennzeichenhalter des SLN normal fest. die rechte Bohrung lässt man "ungeschraubt" und klebt den rechten Kennzeichenhalter mit ein paar Tesa-Powerstrips fest.
Die freibleibende Bohrung könnte dann als Kabeldurchführung dienen.
GEHT DAS?

Für eure Meinung wäre ich dankbar.

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