Led anschließen
Haay ,
Hab mir jetzt Led´s besorgt mir gefällt es auch wohl von der optik her aber wollte die eigentlich an die stecker vom nebelscheinwerfer anschließen habe sogar extra 2 stecker besort die da an den anschluss passen nun hab ich alles miteinander verbunden und wollte anschalten blieb es dunkel 1 sicherrung überprüft war in ordnung ein relai war etwas locker hab ich aber fest gedrückt trotz alledem bekomm ich die leds nicht zum leuchten jm ne idee'? ps hab jetzt an standlicht/Abblendlicht dran hab euch mal ein bild mit dran gehangen leider kann ich so die leds nicht abschalten nur mit dem ein bzw ausschalten des lichts .
Beste Antwort im Thema
Ja nee, is klar............noch so ein Kandidat, der es in Kauf nimmt, wenn durch seine nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder sonstwie irritiert werden. Kommen mir jedenfalls sogar schon morgens im Berufsverkehr entgegen - mit eingeschalteter Unterbodenbeleuchtung, lustigen LEDs und illegalen Xenon-Brennern, schönen Dank.
Wenn auch nicht alle Regelungen auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, sollte vielleicht doch nicht jeder machen, was er will. Ich merke jedenfalls, daß meine Augen Blendungen nicht mehr so gut tolerieren, wie noch vor 20 Jahren - als wenn eine tiefstehende Sonne nicht schon genug Probleme mit sich bringen würde, da wird man nachts auch noch unnötigerweise geblendet, nochmal Danke.
Auch wenn meine Frau sagt, ich soll mich nicht immer so aufregen, geschweige denn noch irgendwo einmischen, aber wenn ich wegen so einer Schei*e Leute aus dem Straßengraben holen muß, kann ich nicht anders.
Gruß,
Frank (hauptberuflicher Feuerwehrmann)
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lepo08
danke so hab ich keine Leuchten WÄHREND der fahrt an was einige hier beunruhigt ich bedanke mich für eine einfache antwort =)Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Wenn n Auto ohne Canbus hast kannst es über die Zündung einschalten. Plusleitungen die gerade nicht Stomführend sind haben in der Kfz Elektrik Masse anliegen. Bei Zündung ein gehen die Tagfahrleuchten dann bis das Licht an geschaltet wird. So wie es sein sollte.
Schaltplus (klemme15) als Plus nehmen.
Plus der Standleuchten (klemme58 war das glaube) als Masse nehmen.
Während der Fahrt schon, so lange kein Licht an ist.
Wenn es während der Fahrt nicht gehen soll, z.B Unterbodenleuchte einfach Plus übern Schalter machen und die Masse an Klemme 15 anschließen. Zündung an, Masse weg, Firlefanz aus.
Aber selbst Leuten die im Stand Leuchten und von außen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sind und daher den Straßenverkehr beeinflussen müssen n E Prüfzeichen haben. Aufpassen! Ob Du das nur in der Tiefgarage oder sonstwo anschaltest interessiert dabei in der STVO bzw STVZO nicht.
Das es nur bei Motor aus geht mußt die Masse von Klemme 15 holen. Plus über nen Schalter.
Egal was de dran baust. Es muß n E Prüfzeichen haben. Ob Du es auf nem Parkplatz, ner Tiefgarage oder sonst wo anschaltest ist der StVO und StVZO egal. Hört sich geschwollen an, aber das ist Fakt den Du mit Strafe und Punkten zu spüren bekommst. Wenn an den eifrigen oder schlecht gelaunten Ordnungshüter gelangst. Mit recht, denn es steht ja so geschrieben.
@ lepo (und die anderen natürlich auch):
Ich bin ja auch schon wieder runtergekommen, Puls, Blutdruck und Atmung im Normalbereich.
Aber mal im Ernst: Meine Bedenken zu irgendwelchen Lichtbasteleien kommen ja nicht ganz unbegründet und meine Meinung dazu ist ja auch rübergekommen, o.k. bei "seine Opfer" bin ich wohl etwas zu persönlich geworden, sorry dafür. Aber die StVO gibt uns einen rechtlichen Rahmen vor, der nicht als Empfehlung gedacht ist, sondern an den wir uns alle halten müssen.
Zu TFL: Daß neu auf den Markt gebrachte Fahrzeugmodelle inzwischen damit ausgestattet sein müssen, ist auch mir nicht entgangen und und ich sehe darin sogar einen Gewinn für die Verkehrssicherheit allgemein. Bei diesen (originalen TFL) ist mir aber noch keines durch Blendung negativ aufgefallen. Leider fallen mir aber immer wieder nachträgliche TFL auf, die eigentlich so nicht gemeint sein können, so wie die selbst tagsüber blenden, von falschen Montageorten mal ganz abgesehen, da gibt es schließlich auch Regeln für. Der von dir, lepo, erwähnte Eigengeschmack hat sich innerhalb dieser Regel abzuspielen. Gut montierte TFL (müssen nicht die teuren sein) sehen aber auch in meinen Augen teilweise sehr ansehnlich aus, die von dir geposteten gehörten meiner Meinung nach dazu, wenn es denn TFL wären und nicht das von mir erwähnte und überflüssige LED-Bling-Bling. Auch ich habe schon mit dem Gedanken gespielt, TFL nachträglich zu montieren, diesen aber zugunsten "Abblendlicht auch am Tag" nicht zuletzt aus Kostengründen wieder verworfen.
Zu Unfallgefahren: Die Gefahren durch falsch eingestellte Scheinwerfer oder Xenon-Brenner in nicht dafür zugelassenen Scheinwerfern sind mit Sicherheit deutlich größer, als durch sonstige nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtungen, sei es nun die Unterbodenbeleuchtung oder nur eine illegale Standlicht-LED. Ich hab mich halt aufgeregt und wohl etwas übertrieben.
Allgemein: Die Eröffnungsfrage, die Art der Fragestellung, das Hingeschreibe ohne ein Mindestmaß an Grammatik, Orthografie und Interpunktion ließen mich auf jemanden schließen, dem auch die Regeln der StVO nicht unbedingt Maßgabe für eigenes Handeln nahelegen. Da ich dich, lepo, aber nicht persönlich kenne, entschuldige ich mich für die Härte meiner Kritik und hoffe, daß du vernünftiger bist, als du schreibst.
Gruß
Frank
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Hier mal mit Korrekt angeschlossenem Tfl. Alles abgenommen blendet auch nicht und sieht top aus.
Zitat:
Original geschrieben von Hellzwo
Auch eine Unterbodenbeleuchtung muß eingetragen werden auch deine Show Leds.
da eine ubb erst garnicht zulässig ist, brauch sie auch nicht eingetragen zu werden - da sie nicht eingetragen werden kann!
selbiges gillt für die "show leds"!
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Ob Du das nur in der Tiefgarage oder sonstwo anschaltest interessiert dabei in der STVO bzw STVZO nicht.
falsch!
und zwar aus zwei gründen:
1. die tiefgarage ist i.d.r. öffentlicher verkehrsraum und somit kann die polizei sehrwohl tätig werden...
2. ein fahrzeug das zugelassen ist, MUSS (unabhängig davon, ob es nun im öffentlichen verkehrsraum oder der heimischen garage steht) der stvzo bzw. fzv entsprechen...