Leasingwagen nur in der Werkstatt
Hallo
Ich habe meinen Golf 8 am 4.10.22 endlich bekommen und nicht ganz eine Woche später musste er schon in die Werkstatt, weil das komplette Infotainment-System ausgefallen ist und sich herausgestellt hat, dass irgendein Steuergerät kaputt ist und ausgetauscht werden muss.
Nur leider ist das Steuergerät nicht lieferbar. Das heißt mein neuer Golf steht noch weitere Wochen in der Werkstatt. Termin unbekannt.
Gibt es eine Möglichkeit den Leasingvertrag auszusetzen in der Zeit, wo der Golf nicht fahrtüchtig ist? Weiß das jemand? Es läuft ja scheinbar darauf hinaus, dass er noch einen Monat in der Werkstatt bleiben muss. Vielleicht auch länger.
Ich habe ein anderes Auto als Ersatzwagen, das ist aber alles andere als Vergleichbar mit dem Golf 8.
Die Leasingrate ist nicht gerade wenig und ich frage mich gerade für was ich die zahle.
An wen muss ich mich hier wenden? Gibt es eine Möglichkeit direkt bei VW das Thema anzubringen?
Beim Händler komme ich nicht weiter, die kennen das Thema scheinbar mit dem Golf 8 und sind genervt davon.
Danke Vorab
37 Antworten
Woran scheitert die Reparatur?
Wurde das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Hauses schon persönlich geführt?
Wir wurden bisher immer kostenfrei mobil gehalten.
Und mehrere 1000km mit dem Leasingfahrzeug wurden gespart
Bei mir bei Audi ist sowas nie ein Problem. Meine Fahrzeuge waren schon mehrfach wg. Elektronik- und Software-Problemen in der Garantiezeit in der Werkstatt und immer gab es kostenfrei ein passendes Ersatzfahrzeug. Beim letzen mal hatte ich für ein paar Tage einen A8.
Wenn die Mitarbeiter vom Service, was schon mal vorkam, mir ein Ersatzfahrzeug in Rechnung stellen wollten, Verweise ich die immer an meinen Verkäufer bei Audi und dann ist das Thema erledigt.
Ich habe einen Ersatzwagen, darum gehts auch nicht primär. Mein Neuwagen lief genau eine Woche und ist nun schon fast einen Monat in der Werkstatt. Die Leasingrate bezahle ich gerade für ein Auto von dem ich noch nichts hatte, außer Probleme.
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Wolltest Du einen VW oder hast Du ihn nur versehentlich gekauft???
Ist eigentlich Blödsinn der Post!
Kann dir überall passieren.
Es hängt einfach vom Händler ab und wie man sich verkauft.
Zitat:
@Cathleen schrieb am 1. November 2022 um 09:31:52 Uhr:
Ich habe einen Ersatzwagen, darum gehts auch nicht primär. Mein Neuwagen lief genau eine Woche und ist nun schon fast einen Monat in der Werkstatt. Die Leasingrate bezahle ich gerade für ein Auto von dem ich noch nichts hatte, außer Probleme.
Das ist natürlich blöd aber einfach nur Pech oder höhere Gewalt wenn man sich für Leasing entscheidet.
Wenn ich sky habe und wegen eines Gewitters nicht schauen kann muss ich die Rate trotzdem zahlen oder ?
Ich würde mir da juristischen Rat holen.
Sachmängelhaftung -> Nachbesserung mit Frist -> Führt eine Nachbessrung in der Frist nicht zur Beseitigung des Mangels -> Vertragsrücktritt
Bei einem Rücktritt muss das Fahrzeug an den Händler zurückgeben werden. Für die gefahrenen Kilometer wird eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden müssen. Der Leasinggeber muss Sonderzahlungen, angefallene Vertragskosten und die bezahlten Leasingraten zurückerstatten.
Weitere Details klärt der Anwalt!
(Vorher würde ich allerdings bei der VW-Hotline auf die Pauken hauen, damit da was passiert, erst danach den juristischen Weg gehen)
Also vergiss die Aussagen von wegen höhere Gewalt, oder Pech gehabt usw. Bei Leasing gilt wie beim Neuwagenkauf, die Sachmängelhaftungsfrist zwei Jahre.
Und der/die Mängel müssen in einer bestimmten Frist abgestellt werden!
(Die Frage ist allerdings, was nutzt es das Auto zurückzugeben?, Welche Alternative gibt es dann?)
Ist das denn ein normaler Privat oder Gewerblich geleaster Wagen oder steht da ein größerer Fuhrpark dahinter?
Ich hatte 2018 mit meinem damaligen Ford Focus erhebliche Probleme mit denen zwei Händler nichts anfangen konnten.
Über unser Fuhrparkmanagement einmal! angemahnt hat sich dann der zuständige Betreuer unserer Firma der Ford Werke aus Köln der Sache angenommen.
Habe einen S-Max für die Dauer der Problemlösung erhalten.
Wenn du nicht bei dem Händler in der Werkstatt bist, bei dem du den Wagen auch geholt hast wirds oft zäh und anstrengend.
Vertragsrücktritt tritt nur in den seltensten Fällen ein und auch nur nach längerem Rechtsstreit. Davor bleibt wie du schon gesagt hast das Recht des Eigentümers auf Nachbesserung und das ist ein dehnbarer Begriff der sich sehr in die Länge ziehen kann. Du hast zwar das Recht auf einen Ersatzwagen, die Rate zahlst du aber erstmal schön weiter für ein nicht geliebten Werkstattwagen…
Zitat:
@E12MJ schrieb am 1. November 2022 um 20:12:33 Uhr:
Ist eigentlich Blödsinn der Post!
Kann dir überall passieren.
Es hängt einfach vom Händler ab und wie man sich verkauft.
Nein, VW hat leider ein sehr isoliertes Verständnis von Kundenservice und die Qualität ist inzwischen so weit zurück gefallen, dass so etwas mitnichten ein Einzelfall ist.
Es wurde noch nie von einem Konzern ein Leihwagen bezahlt.
Das geht immer über den Händler.
Ja was Kulanz und eingestehen von Fehlern angeht ist der vw Konzern unterirdisch.
Der Umgang damit ist Händler Sache, wie eben bei Garantie Fälle das stellen von Leihwagen.
Mit dem Händler steigt und fällt es
Garantiefälle und Feldaktionen usw. werden bei bestimmten Kriterien sehr wohl von VW bezahlt.
Den Wagen stellt idR der Händler, der bekommt das dann unter den o.g. Bedingungen erstattet.
In vielen Fällen zahlt das aber der Händler allein, das stimmt.
Das Auto ist immernoch in der Werkstatt und das muss man weiterhin so hinnehmen? Ich bezahle nächste Woche schon die 3. Leasingrate und gefahren ist es gerade mal eine Woche und seit fast nun 2 Monaten in der Werkstatt. Weder VW noch die Werkstatt äußern sich dazu. :-( Außer Kosten habe ich nichts vom Auto
Was sagt Dein Anwalt?
Ich wäre nicht so ruhig. Dem Verkäufer würde ich täglich seine Zeit rauben, so wie er Dir Dein Geld. Einen Gegenwert hast ja nicht erhalten,wenn der Koffer nicht fahrbar ist