Leasingrückläufer mit übertriebener Preisgestaltung (+ Gutachten)

Mercedes A-Klasse W176

Hallo, habe vor einiger mein Leasingfahrzeug zurückgegeben.
Jetzt fordert Mercedes eine utopische Summe für die Schäden.

Die Mehrkilometer sind hier absolut nicht das Problem. Die bezahle ich ohne Einwand.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Leasingrecht muss die zuständige Versicherung für etwaige Schäden am Fahrzeug während der Leasinglaufzeit aufkommen und dürfen nicht zu 100% dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Versicherung stellt sich natürlich dumm.

Bisher habe ich folgendes recherchiert und noch keine Antworten bekommen:
Nach gängiger Rechtsprechung sind für die übervertraglichen Schäden nur die Differenz zur normalen Abnutzung anwendbar.
Nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von 100.000 km sind die Wertminderungen viel geringer als in der angegebenen Rechnung im Anhang.
(AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99).

Der Leasinggeber kann bei Rückgabe kein neuwertiges Fahrzeuges verlangen. Die ermittelten Minderwerte sind nicht nachvollziehbar dargestellt. So wird teilweise ein unterschiedlich hoher Anteil der Reparaturkosten als Minderwert dargestellt, teilweise die gesamten Reparaturkosten angesetzt.

Hierbei wird zudem auch eine fällige Wartung der Bremsen als wertmindernd berechnet, die jedoch bei einem Gebrauchtfahrzeug einen üblichen Zustand darstellt und insbesondere nicht zu einer Wertminderung in Höhe der gesamten Kosten führen kann.

Insbesondere aber ergibt sich aus dem Gutachten nicht die zur Wertermittlung erforderliche Gesamtbetrachtung des Minderwertes des Fahrzeugs im Vergleich zur üblichen Abnutzung, sondern die einzelnen Positionen werden von Ihnen lediglich addiert. Die Ermittlung des Minderwerts eines Gebrauchtfahrzeugs bei Weiterveräußerung im Verhältnis zu anderen in üblicher Weise genutzten Fahrzeugen erfordert jedoch eine solche Gesamtschau des Zustandes.
(Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)

Außerdem steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer auf Minderwerte zu.
(LG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1988, Az. 2/24 S 354/86)

Es handelt sich hier um normale Gebrauchsspuren nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von über 100.000 KM.
Dellen und Kratzer bleiben somit nicht aus.

1. Stoßfänger vorn und hinten sind ebenfalls normale Gebrauchsspuren.

2. Sitzbezüge. Wenn hier minderwertiges Material verwendet wird und dies nach 4 Jahren reißt? Eine Überbeanspruchung fand nicht statt.

3. Bremsen und Belege wurden immer erneuert, Werkstatttermine eingehalten und die Wartung laut Serviceheft durchgeführt. Auch hier sehe ich normale Gebrauchsspuren.

4. Den extra Reifen habe ich selbstverständlich noch.

5. Seitenwand Lackblase? Dort wurde nie eine Reparatur durchgeführt. Somit hatte ich ein schlecht lackiertes KFZ erhalten.

6. Es kann doch wohl nicht sein, dass nach 4 Jahren die Felgen komplett in Rechnung (NEUPREIS) gestellt werden.

7. Des Weiteren wurden meine Zweitsatz an Felgen eingezogen, welche 6 Monate alt sind.
Dazu gibt es keine Gegenrechnung?

8. Auch wurde ein Diamantgrills privat zugekauft. Dazu gibt es auch keine Gegenrechnung.

9. Die COC Papiere habe ich niemals zu Gesicht bekommen. Die waren nicht bei meinen Unterlagen dabei. Der Verkäufer war dafür verantwortlich und hatte sowieso immer geschlampt.

10. Die Türe hinten rechts wurde niemals neu lackiert. Der Gutachter soll mal seinen Job richtig machen.

Es kann auch ein Schätzgutachten eingeholt werden und dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Schätzpreis angeboten werden. Das wurde mir nie angeboten.

Nach neuer Berechnung hat das KFZ einen Wert von ca. 9.000 Euro. Das glaubt absolut niemand.

Bisher habe ich keine Rückmeldung bekommen. Weder von Mercedes noch von Verkäufern des Autohauses. Komplett lächerlich was hier abgeht.

Habe und werde das so nicht unterschreiben. Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Viele Grüße

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Beste Antwort im Thema

Ich finde solche "mimimi" Threads über Leasing Rückgabe immer wieder amüsant. Sich ein Auto leihen, es mit Kratzern, gerissenen Sitzpolstern, Lackblasen usw. abzugeben und bei der Endrechnung nach dem Anwalt schreien, weil man offensichtlich nicht verstanden hat was Leasing bedeutet. Zeigt sich schön an dem Beispiel dass man an dem geliehen Auto Teile austauscht und dann eine "Gegenrechnung" erwartet.

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So seh ich das auch.... soll der Händler jetzt auch noch nach Tschechien fahren? Manche Leute haben komische Ansichten....

@TE: nimm es mir bitte nicht übel, aber wärst Du bei der Fahrzeugpflege genauso pingelig, wie beim Aufsetzen Deiner Postings, würde das Auto nicht halb so wild aussehen.

Ok, über die Höhe der "Entschädigung" kann man sich unterhalten, aber schadlos kämst Du bei mir definitiv auch nicht raus !

Ich sehe z.B. lose Reifen, also hat der TE vermutlich die Originalräder auch im Sommer mit Winterreifen bewegt, so sehen die Dinger aus, ohne Pflege nehmen die Dinge nun mal ihren Lauf. Dann ist die Kiste rundum vermackt und in einem desolaten Zustand, der kann doch eigentlich froh sein, dass das Gutachten einigermaßen fair ist.

Ich verstehe es so, dass links die Instandsetzung verpreist wurde und rechts eben der Minderwert, wenn der Wagen so in den Hof gestellt wird.

Den Wagen kann man eigentlich nur noch zum Fähnchenhändler stellen, ich möchte nicht wissen, was da hinter den Kulissen noch alles kaputt ist.

Ich finde das Gutachten auch fair. Bezahl einfach die Wertminderung und schließ das Thema ab.

Wer bezahlt denn freiwillig für ein Fahrzeug in dem Zustand den ursprünglichen Restwert?

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Ich bin geschockt wie man ein Auto nach 4 Jahren nur so runterrocken kann. Sorry, aber meiner Meinung nach zurecht zur Kasse gebeten. Da hatte meiner nach 4 Jahren geradezu Neuwagencharakter, als ich den wieder denen auf den Hof gestellt habe

Mit geliehenen Sachen geht man einfach nicht so um

Jaja, die Tücken des Leasings. Auf pump nen komplett neues Fahrzeug fahren aber nicht gut behandeln, mündet dann eben in sowas hier. Völlig zurecht.

Finde ich jetzt keine Tücke des Leasings. Kauf ich mir ein Auto und rock es runter hat es auch fast keinen Wert mehr. Ist halt so.

Nur hast du dann dein eigenes Gut runtergewirtschaftet

Logisch aber Wert hat beides nicht mehr. Einmal zahlst du am Anfang beim anderen mal am Ende.

Nur, wenn du es selbst schon von Anfang an bezahlt hast, könnte beim einen oder anderen Zeitgenossen eine etwas andere Wertschätzung kommen, da passt man dann besser auf die Sachen auf.

Hier sieht es halt ein wenig anders aus.

Ich glaube manchen ist einfach nicht klar, dass sie ein Auto fahren, das per se nunmal nicht ihnen gehört. Das Auto wurde ihnen für einen Zeitraum n zur Nutzung überlassen. Je nach Höhe der Anzahlung bestimmt sich die Höhe des Nutzungsbeitrags, aber nicht der Anteil des Eigentums an dem Wagen. Behandle ich also fremdes Eigentum schlecht oder so schlecht, das es zu dem Zeitpunkt der Rückgabe weniger Wert ist als vereinbart, muss ich zahlen. Die Ungerechtigkeit kann ich hier also auch nicht erkennen. Ist aber wohl in der heutigen Gesellschaft so Gang und Gebe. MB ist jetzt auch kein Wohltätigkeitsverein.

Es ist alles eine Frage der Einstellung.

Das Auto schaut echt nicht mehr gut aus. Du solltest lieber einen Bogen um Leasing machen und nur noch kaufen dann kannst du damit umgehen wie du möchtest.
Allerdings verstehe ich nicht so recht warum der kauf abgelehnt wurde? Wieso haben Hersteller kein Interesse daran? Kann mir das einer erklären?

Je nach Vertrag ist ein Andienungsrecht vorgesehen bei dem dir der Leasinggeber das Auto anbieten KANN ist das Auto am Schluss mehr Wert wie der kalkulierte Restwert wird er darauf verzichten ubd das Fahrzeug selbst vermarkten.

Wenn man das Auto übernehmen möchte wäre eine Plus 3 Finanzierung sinnvoller gewesen.

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