Leasingrückläufer mit übertriebener Preisgestaltung (+ Gutachten)

Mercedes A-Klasse W176

Hallo, habe vor einiger mein Leasingfahrzeug zurückgegeben.
Jetzt fordert Mercedes eine utopische Summe für die Schäden.

Die Mehrkilometer sind hier absolut nicht das Problem. Die bezahle ich ohne Einwand.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt für Leasingrecht muss die zuständige Versicherung für etwaige Schäden am Fahrzeug während der Leasinglaufzeit aufkommen und dürfen nicht zu 100% dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt werden. Die Versicherung stellt sich natürlich dumm.

Bisher habe ich folgendes recherchiert und noch keine Antworten bekommen:
Nach gängiger Rechtsprechung sind für die übervertraglichen Schäden nur die Differenz zur normalen Abnutzung anwendbar.
Nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von 100.000 km sind die Wertminderungen viel geringer als in der angegebenen Rechnung im Anhang.
(AG Korbach, Urteil vom 27.07.1999, Az. 3 C 32/99).

Der Leasinggeber kann bei Rückgabe kein neuwertiges Fahrzeuges verlangen. Die ermittelten Minderwerte sind nicht nachvollziehbar dargestellt. So wird teilweise ein unterschiedlich hoher Anteil der Reparaturkosten als Minderwert dargestellt, teilweise die gesamten Reparaturkosten angesetzt.

Hierbei wird zudem auch eine fällige Wartung der Bremsen als wertmindernd berechnet, die jedoch bei einem Gebrauchtfahrzeug einen üblichen Zustand darstellt und insbesondere nicht zu einer Wertminderung in Höhe der gesamten Kosten führen kann.

Insbesondere aber ergibt sich aus dem Gutachten nicht die zur Wertermittlung erforderliche Gesamtbetrachtung des Minderwertes des Fahrzeugs im Vergleich zur üblichen Abnutzung, sondern die einzelnen Positionen werden von Ihnen lediglich addiert. Die Ermittlung des Minderwerts eines Gebrauchtfahrzeugs bei Weiterveräußerung im Verhältnis zu anderen in üblicher Weise genutzten Fahrzeugen erfordert jedoch eine solche Gesamtschau des Zustandes.
(Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)

Außerdem steht dem Leasinggeber keine Mehrwertsteuer auf Minderwerte zu.
(LG Frankfurt, Urteil vom 25.07.1988, Az. 2/24 S 354/86)

Es handelt sich hier um normale Gebrauchsspuren nach 4 Jahren Leasinglaufzeit und einer Laufleistung von über 100.000 KM.
Dellen und Kratzer bleiben somit nicht aus.

1. Stoßfänger vorn und hinten sind ebenfalls normale Gebrauchsspuren.

2. Sitzbezüge. Wenn hier minderwertiges Material verwendet wird und dies nach 4 Jahren reißt? Eine Überbeanspruchung fand nicht statt.

3. Bremsen und Belege wurden immer erneuert, Werkstatttermine eingehalten und die Wartung laut Serviceheft durchgeführt. Auch hier sehe ich normale Gebrauchsspuren.

4. Den extra Reifen habe ich selbstverständlich noch.

5. Seitenwand Lackblase? Dort wurde nie eine Reparatur durchgeführt. Somit hatte ich ein schlecht lackiertes KFZ erhalten.

6. Es kann doch wohl nicht sein, dass nach 4 Jahren die Felgen komplett in Rechnung (NEUPREIS) gestellt werden.

7. Des Weiteren wurden meine Zweitsatz an Felgen eingezogen, welche 6 Monate alt sind.
Dazu gibt es keine Gegenrechnung?

8. Auch wurde ein Diamantgrills privat zugekauft. Dazu gibt es auch keine Gegenrechnung.

9. Die COC Papiere habe ich niemals zu Gesicht bekommen. Die waren nicht bei meinen Unterlagen dabei. Der Verkäufer war dafür verantwortlich und hatte sowieso immer geschlampt.

10. Die Türe hinten rechts wurde niemals neu lackiert. Der Gutachter soll mal seinen Job richtig machen.

Es kann auch ein Schätzgutachten eingeholt werden und dem Leasingnehmer das Fahrzeug zum Schätzpreis angeboten werden. Das wurde mir nie angeboten.

Nach neuer Berechnung hat das KFZ einen Wert von ca. 9.000 Euro. Das glaubt absolut niemand.

Bisher habe ich keine Rückmeldung bekommen. Weder von Mercedes noch von Verkäufern des Autohauses. Komplett lächerlich was hier abgeht.

Habe und werde das so nicht unterschreiben. Gibt es Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Viele Grüße

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Beste Antwort im Thema

Ich finde solche "mimimi" Threads über Leasing Rückgabe immer wieder amüsant. Sich ein Auto leihen, es mit Kratzern, gerissenen Sitzpolstern, Lackblasen usw. abzugeben und bei der Endrechnung nach dem Anwalt schreien, weil man offensichtlich nicht verstanden hat was Leasing bedeutet. Zeigt sich schön an dem Beispiel dass man an dem geliehen Auto Teile austauscht und dann eine "Gegenrechnung" erwartet.

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Er könnte ja trotzdem das Auto für den Preis den er möchte anbieten. Direkt Nein ist irgendwie komisch.
Die Chance ist doch recht groß das dass Auto direkt weg ist da derjenige das Auto kennt und evtl sogar eingefahren hat etc.

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