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Leasingrückgabe mit Unfallschaden

BMW 1er F21 (Dreitürer), BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 5. Juli 2013 um 7:43

Mahlzeit zusammen !

Da ich gerade mein erstes Leasingauto fahre kam die Frage in mir hoch......... "alles rein hypothetisch"

Wenn ich in meiner Leasinglaufzeit einen selbstverschuldeten Unfall habe (sprich Kaskoschaden) und der Schaden beläuft sich jetzt auf 5000€ ..........muss ich dann bei der Rückgabe des Wagens ca. 10% dieser Summe (also 500€) bei BMW auf den Tisch legen ?

BMW hat ja auch einen Wertverlust ........ müssen den Wagen ja schließlich dann zum Weiterverkauf als Unfallwagen bei sich auf den Hof stellen.

Ist mein Gedankengang etwa richtig oder bin ich total auf dem Holzweg ?

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11 Antworten

Unfallschaeden muessen natuerlich fachgerecht repariert sein.

Ein eventueller Wertverlust und somit Wertdifferenz bei Rueckgabe wird von deiner, hoffentlich vorhandenen, GAP Versicherung abgedeckt´.

Zitat:

Original geschrieben von Chris3

Mahlzeit zusammen !

Da ich gerade mein erstes Leasingauto fahre kam die Frage in mir hoch......... "alles rein hypothetisch"

Wenn ich in meiner Leasinglaufzeit einen selbstverschuldeten Unfall habe (sprich Kaskoschaden) und der Schaden beläuft sich jetzt auf 5000€ ..........muss ich dann bei der Rückgabe des Wagens ca. 10% dieser Summe (also 500€) bei BMW auf den Tisch legen ?

BMW hat ja auch einen Wertverlust ........ müssen den Wagen ja schließlich dann zum Weiterverkauf als Unfallwagen bei sich auf den Hof stellen.

Ist mein Gedankengang etwa richtig oder bin ich total auf dem Holzweg ?

Der Kaskoversicherer schuldet nur Ersatz des Netto-Wiederbeschaffungswerts. Es wird auf den vorsteuerabzugsberechtigten Leasinggeber abgestellt (BGH NJW 1993, 2870; OLG Köln zfs 2005, 248; OLG Hamm zfs 1995, 181)

Asperin hat Recht, dafür sollte eine GAP abgeschlossen sein, sonst musst Du die entstandene Deckungslücke selbst zahlen (die Höhe des m. Minderwert wird aber vom Gutachter bestimmt! Ein Gutachten ist immer ab einer Bagatellgrenze von 500 EUR vorgeschrieben). Übrigens hat der Leasinggeber das Recht, diesen sofort bei Regulierung vom LN zu fordern und nicht erst am Leasingende.

Themenstarteram 5. Juli 2013 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von Tarause

Zitat:

Original geschrieben von Chris3

Mahlzeit zusammen !

Da ich gerade mein erstes Leasingauto fahre kam die Frage in mir hoch......... "alles rein hypothetisch"

Wenn ich in meiner Leasinglaufzeit einen selbstverschuldeten Unfall habe (sprich Kaskoschaden) und der Schaden beläuft sich jetzt auf 5000€ ..........muss ich dann bei der Rückgabe des Wagens ca. 10% dieser Summe (also 500€) bei BMW auf den Tisch legen ?

BMW hat ja auch einen Wertverlust ........ müssen den Wagen ja schließlich dann zum Weiterverkauf als Unfallwagen bei sich auf den Hof stellen.

Ist mein Gedankengang etwa richtig oder bin ich total auf dem Holzweg ?

Der Kaskoversicherer schuldet nur Ersatz des Netto-Wiederbeschaffungswerts. Es wird auf den vorsteuerabzugsberechtigten Leasinggeber abgestellt (BGH NJW 1993, 2870; OLG Köln zfs 2005, 248; OLG Hamm zfs 1995, 181)

Asperin hat Recht, dafür sollte eine GAP abgeschlossen sein, sonst musst Du die entstandene Deckungslücke selbst zahlen (die Höhe des m. Minderwert wird aber vom Gutachter bestimmt! Ein Gutachten ist immer ab einer Bagatellgrenze von 500 EUR vorgeschrieben). Übrigens hat der Leasinggeber das Recht, diesen sofort bei Regulierung vom LN zu fordern und nicht erst am Leasingende.

Achso...... ja eine GAP Versicherung habe ich ...........mein Wagen ist ja bei BMW selbst Vollkasko versichert bzw. BMW arbeitet da ja mit der der Ergo Versicherung zusammen und da ist die GAP ja immer automatisch mit din. Aber irgendwie dachte ich das die GAP nur im Falle eines Totalschadens greift ......mhhhh wieder was dazu gelernt.

Also im Klartext muss ich bei einem Selbstverschuldetem Unfall ''nur'' meine 1000€ Selbstbeteiligung zahlen und das wars !?

Absolut richtig! GAP greift bei Differenz Ablösewert -- Zeitwert im Falle eines Totalschadens.

Eine etwaige Wertminderung zahlt ja die Versicherung...und diese muss im Falle des Leasings an den Eigentümer, die BMW-Leasing erfolgen. Von daher bist Du abgesichert; dies hängt aber nicht mit der gap zusammen. Wenn Du den Wagen zum Vertragsende übernimmst; muss der Rückkaufwert um die Wertminderung gemindert ausfallen...

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 5:01

Danke für die schnelle und Verständliche Erklärung !

Zitat:

Original geschrieben von mr. technik

Absolut richtig! GAP greift bei Differenz Ablösewert -- Zeitwert im Falle eines Totalschadens.

Eine etwaige Wertminderung zahlt ja die Versicherung...und diese muss im Falle des Leasings an den Eigentümer, die BMW-Leasing erfolgen. Von daher bist Du abgesichert; dies hängt aber nicht mit der gap zusammen. Wenn Du den Wagen zum Vertragsende übernimmst; muss der Rückkaufwert um die Wertminderung gemindert ausfallen...

Die GAP greift wie schon gesagt nur bei einem Totalschaden.

In der Voll- oder Teilkasko wird in der Regel keine Wertminderung gezahlt. Es werden lediglich die Kosten für die Beseitigung des entstandenen Schadens beglichen.

Ist eine spannende Frage, was da am Ende der Leasingzeit passieren würde. Nach meinem Verständnis müsste der Leasingnehmer für die Wertminderung aufkommen.

Themenstarteram 6. Juli 2013 um 15:11

Jetzt bin ich verwirrt ! Also doch noch Zusatzkosten am Leasingende ?!?!

Zitat:

Original geschrieben von Chris3

Jetzt bin ich verwirrt ! Also doch noch Zusatzkosten am Leasingende ?!?!

Nein, nein!

lies mal genau, mr. Technik hat das schon richtig beschrieben. Auch bei einem normalen Schaden wird die Deckungslücke des vom Gutachter ermittelten Minderwerts (Rechtliche Bagatellgrenze ist 500EUR, darüber besteht Gutachterpflicht) von der Versicherung an den Leasinggeber bezahlt. Dafür hast Du ja auch vertraglich gegen Bezahlung die Versicherung dazu verpflichtet.

Ich lese bei GAP immer nur von Totalschaden oder Diebstahl - nur dann wird die Differenz zwischen Restwert und Buchwert gezahlt. Bei einem Schaden, der noch repariert wird, wird doch von der GAP Deckung nichts bezahlt. Und die Voll- oder Teilkasko zahlt auch nicht.

Muss doch in der Beziehung schon jemand mal Erfahrungen gemacht haben, der es genau sagen kann.

EDIT: Habe mich noch ein wenig schlau gemacht. Es gibt GAP Versicherungen, die bei einem Kaskoschaden die Wertminderung bezahlen. Machen aber nicht alle. Müsste man dann im Zweifelsfall eben klären.

am 8. Juli 2013 um 13:39

Dass bei einem Haftpflichtschaden die Versicherung den Minderwert an den Leasinggeber bezahlt ist unstrittig. Die Frage ist ob das bei einem Vollkasko-Fall ebenfalls so ist.

Und hier ist mein Kenntnisstand, dass Folgeschäden wie Nutzungsausfall/Mietwagen, Wertminderung etc. bei den mir bekannten Vollkasko-Verträgen nicht abgesichert ist. Das dürfte aber im Zweifel jeder anders regeln, deswegen hilft hier nur das Lesen der konkreten Vertragsbedingungen.

am 9. Juli 2013 um 11:52

Zumindest muss Du lt. BMW JEDEN noch so kleinen Kratzer (wenn nachlackiert wird) melden und eine Rep. Genehmigung einholen. Sonst berechnet dir BMW einen pauschalen Minderwert von 150 Euro.

Gerade erst erlebt. Gutachter hat mit Lackschichtenmessgerät festgestellt das an der Tür nachlackiert wurde.

Klar stimmte auch - hatte einen Kratzer vor Rückgabe fachgerecht entfernen lassen. Trotzdem musste ich zahlen wegen o.g. Begründung!

Toll oder!

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