Leasingrückgabe: 2 Neue Reifen weil 1 Reifen beschädigt?
Wenn 1 Reifen bei der Rückgabe Beschädigt ist, ist es korrekt vom Leasingnehmer auch den Ersatz des 2 Reifen zu Verlagen, damit die Reifen wieder Achsen gleich sind?
Beste Antwort im Thema
Würdest du das Auto mit einem neuen und einem alten Reifen auf einer Achse kaufen?
50 Antworten
Wenn er den Reifen nicht zahlen muss, zahlt er eben ein paar andere Gebrauchsspuren, die normalerweise aus Kulanz übergangen würden... lohnt es sich wirklich, dafür ein Fass aufzumachen?
Da bekommt der Begriff "Leasingrückläufer" einen sehr faden Beigeschmack....
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Zitat:
@flo8881 schrieb am 17. August 2018 um 11:12:19 Uhr:
Ok kann irgendjemand sein subjektives Rechtsempfinden auch mit Fakten untermauern? Sonst ist der ganze Thread nur Zeitverschwendung sorry.
Um den defekten Reifen auszutauschen MUß der 2. ebenfalls gewechselt werden, ansonsten kann es sein das die Betriebserlaubniss erlischt. Nur 1 Reifen ist halt nicht zulässig. Im Gesetzt steht ja ganz klar das es keine Unterschiede in den reifen einer Achse geben darf.
Der eine Defekt zieht halt automatisch den anderen mit sich. Also gilt es als 1 Vorgang.
Anderes BBeispiel: Zylinderkopf. Den kannst Du nicht austauschen ohne neue Zylinderkopfdichtung. oder ein neuer Ölfilter ist nicht möglich ohne ölwechsel, oder, oder, oder...
Da würdest Du das ja auch alles bezahlen müssen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 17. August 2018 um 11:36:52 Uhr:
Zitat:
@flo8881 schrieb am 17. August 2018 um 11:12:19 Uhr:
Ok kann irgendjemand sein subjektives Rechtsempfinden auch mit Fakten untermauern? Sonst ist der ganze Thread nur Zeitverschwendung sorry.Im Gesetzt steht ja ganz klar das es keine Unterschiede in den reifen einer Achse geben darf.
Das bezieht sich aber nur auf die Reifenmarke. Falls es ein gleicher Reifen ist alles ok. Wie gesagt es hängt mit der unterschiedlichen Profiltiefe zusammen.
Beispiel: 4 mm zu 9 mm (5 mm Unterschied) ist zu viel.
2 mm Unterschied wäre ok
https://www.motor-talk.de/.../...-sinn-beide-zu-ersetzen-t5866291.html
In welchem Gesetz steht das mit den zwei Reifen auf einer Achse?
Und komm jetzt nicht einer mit dem Schlagwort "Mischbereifung".
Das steht entweder in der Straßenverkehrsordnung oder in der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Ein großer Unterschied im Profil kann da schon als unterschiedliche Bereifung ausgelegt werden. Aber wo sind da die Grenzen. ist warscheinlich, wie so oft, Ermessenssache.
Fakt ist: Wenn wie hier der Profilunterschied so groß ist, muß auf Jeden Fall der 2. Reifen mit dran glauben.
Das Rückgabelprotokoll ist ja schon fertig. Es geht jetzt um die "Einigung" die ja immer erzielt wird. Ich hab das Gutachten mit der Schadensliste drauf und dann streicht man wieder was raus und einigt sich irgendwo, so war es bisher bei allen Autos, wir machen das Spielchen ja nicht zum ersten mal. Leasinggeber sagt er will 1000 zurück, wir sagen wir zahlen nur für 500 weil wir diesen und jenen Kratzer als Abnutzung und nicht als Schaden sehen usw. und dann einigt man sich halt auf 750.
Bei der aktuellen Rückgabe stehen dort eben 2 Reifen drauf, weil 1 Reifen an der Flanke beschädigt ist. Ich habe noch ein paar andere Punkte die ich dem Händler eh raus streiche, nur mit den Reifen hatte ich das noch nie und jetzt ist halt die Frage ob ich das mit drauf nehme auf die "akzeptiere ich nicht" Liste.. Weil ich sehe so das ich Beschädigungen zahlen muss, und das tue ich auch. Aber der zweite Reifen ist nicht beschädigt.
Bei zu großen Profilunterschied kann man z.B. den Quattro nicht fahren, weil es dann Probleme mit der Elektronik gibt. Um ein einwandfreies Auto zu haben, müssen beiden gewechselt werden. Da Du den einen beschädigt hast und mit dem Wechsel eines Reifens der Wagen nicht seine ursprüngliche Eigenschaft hat, sondern erst mit 2 neuen Reifen, musst Du beide zahlen.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 17. August 2018 um 11:59:48 Uhr:
Das steht entweder in der Straßenverkehrsordnung oder in der Straßenverkehrszulassungsordnung.Ein großer Unterschied im Profil kann da schon als unterschiedliche Bereifung ausgelegt werden. Aber wo sind da die Grenzen. ist warscheinlich, wie so oft, Ermessenssache.
Fakt ist: Wenn wie hier der Profilunterschied so groß ist, muß auf Jeden Fall der 2. Reifen mit dran glauben.
Das was du ansprichst ist m.W nicht in dieser Form geregelt.
Geregelt ist allerdings die Zu- bzw. Unzulässigkeit von Mischbereifung, also der Kombination von Radial- und Diagonalreifen.
Es ist auch für mich absolut sinnvoll beide Reifen zu tauschen , aber m.W. eben nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen - allenfalls wegen der ABE o.ä. des Fahrzeugs selbst.
Es muss ein Wertverlust bei einer Beschädigung ausgeglichen werden. Man zahlt ja mit dem Leasing auch schon Verschleiß mit. Bei zwei neuen Reifen zahlt man ja doppelt. Wenn ein drei Jahre alter Reifen ausgestauscht werden muss, dann würde ich den Restwert abschätzen (30%?) Somit kann aus meiner Sicht maximal eine Kostenbeteiligung von 60% eines Neureifens an der Neubestückung der Achse mit zwei Reifen herauskommen. Alternativ einen Satz drei Jahre alter gebrauchter aber i.O. Reifen zur Verfügung stellen. Aber zwei neue Reifen? Halte ich für kompletten Unsinn.
Zitat:
@digidoctor schrieb am 17. August 2018 um 12:15:14 Uhr:
Es muss ein Wertverlust bei einer Beschädigung ausgeglichen werden. Man zahlt ja mit dem Leasing auch schon Verschleiß mit. Bei zwei neuen Reifen zahlt man ja doppelt. Wenn ein drei Jahre alter Reifen ausgestauscht werden muss, dann würde ich den Restwert abschätzen (30%?) Somit kann aus meiner Sicht maximal eine Kostenbeteiligung von 60% eines Neureifens an der Neubestückung der Achse mit zwei Reifen herauskommen. Alternativ einen Satz drei Jahre alter gebrauchter aber i.O. Reifen zur Verfügung stellen. Aber zwei neue Reifen? Halte ich für kompletten Unsinn.
Ja danke, ich glaube so kommen wir der Sache näher. Angesetzt hat der Gutachter pro Reifen 50%. Ich nehme an weil die 4mm Profiltiefe hatten.
Gibts eigentlich sowas wie die Schufa im Kreditwesen auch beim Leasing für besonders "erwünschtes" Klientel?
Wenn nicht, könnte man da sicher darüber nachdenken.... 🙂
Es müssen bei zu großem Unterschied beide Reifen getauscht werden ABER es müssen keine neuen Reifen bezahlt werden, zwei gebrauchte über der im Leasing festgelegten Grenze (falls von den gesetzlichen 1.6mm abweichend) sind ausreichend. Marke auch egal solange Last- und Geschwindigkeitsindex stimmen (wenn im Vetrag nicht eine bestimmte Marke vorgeschrieben - mir aber noch nicht untergekommen).