Zitat:
@digidoctor schrieb am 17. August 2018 um 12:15:14 Uhr:
Es muss ein Wertverlust bei einer Beschädigung ausgeglichen werden. Man zahlt ja mit dem Leasing auch schon Verschleiß mit. Bei zwei neuen Reifen zahlt man ja doppelt. Wenn ein drei Jahre alter Reifen ausgestauscht werden muss, dann würde ich den Restwert abschätzen (30%?) Somit kann aus meiner Sicht maximal eine Kostenbeteiligung von 60% eines Neureifens an der Neubestückung der Achse mit zwei Reifen herauskommen. Alternativ einen Satz drei Jahre alter gebrauchter aber i.O. Reifen zur Verfügung stellen. Aber zwei neue Reifen? Halte ich für kompletten Unsinn.
Ja danke, ich glaube so kommen wir der Sache näher. Angesetzt hat der Gutachter pro Reifen 50%. Ich nehme an weil die 4mm Profiltiefe hatten.