Leasingkonditionen

Audi A8 D4/4H

Hab' über die SuFu wundersamer Weise nichts dazu gefunden.

Welche Leasingkonditionen sind momentan zu erreichen?

Danke und Gruß...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mo_75 schrieb am 23. März 2017 um 11:18:01 Uhr:


Beispiel...Motorschaden bei 120.000 km. Was machst du?Audi einen neuen V8 Diesel sponsern?

Würde nie ein Leasingfahrzeug ohne entsprechende Garantie innerhalb der Laufzeit und Laufleistung fahren...

Ein Realist! Herzlich willkommen in der wunderbaren Audi-Welt der ruinösen Leasingraten! 😁
Aber ernsthaft: Keine Finanzierung und kein Leasing ohne Garantie über die Gesamtlaufzeit, egal bei welchem Hersteller!

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Von Audi war EUR 140
finde ich ok

meiner wollte. nur für die Vollkasko 196,-. Haftpflicht nochmal 86. Mein aktueller TDiI ist bei Audi versichert, aber 2014 waren das sehr viel bessere Konditionen, die es so nicht mehr gibt. Deshalb jetzt wieder R+V Business Fuhrparktarif..

Das liegt wohl weniger an 2014 als daran, dass ein 605 PS Auto nicht ganz so günstig versichert wird.

ne, hat hatte mir wieder nen TDI 4,2 anbieten lassen - völlig uninteressant! Halt nicht mehr werkssubventioniert

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Weiß jemand wie Audi die Abrechnung handhabt, wenn ich am 31.05. das Fahrzeug abhole? Wird dann der Mai noch komplett berechnet?

....kann ja wohl nicht ernst gemeint sein, diese Frage. Falls doch: Natürlich nur anteilig...

Ich denke, dass das der Fragesteller schon ernst meint.

IMHO bei VAG immer die volle Rate im ersten Monat und im letzten keine Rate ....

Es ist auch bei mir genau so, wie "airLu" beschrieben hat.

Habe ich befürchtet, da lohnt es sich schon noch einen Tag zu warten und erst am ersten abzuholen.. schade.

Entscheidend ist aber der Tag der Zulassung. Ab dann wird berechnet. Also in dem Fall muss dann die Anmeldung des Fahrzeuges auch erst ab/an dem 01.06.2017 sein.

tatsächlich - die greifen sich den ersten Monat voll ab und kompensieren das erst am Ende der Laufzeit durch entsprechende Nicht-berechnung des letzten "unvollständigen Monats (ohne Zins.-Kompensation). Der Leasingnehmer gewährt somit einen zinslosen Kredit über 1 Leasingrate über die gesamte Laufzeit....
Alles Schurken ;-)

Zitat:

@b413mu schrieb am 17. Mai 2017 um 10:15:40 Uhr:


Entscheidend ist aber der Tag der Zulassung. Ab dann wird berechnet. Also in dem Fall muss dann die Anmeldung des Fahrzeuges auch erst ab/an dem 01.06.2017 sein.

Bist Du Dir da sicher? Müsste ich beim letzten Audi mal nachschauen, da lag nur 1 Tag differenz zwischen Abholung und Zulassung, aber ich glaube eher das der "Übergabetag" abgerechnet wird.. ?!

Das wäre dann blöd, weil mein Händler nächste Woche zulässt.. 🙁

Insofern sehr sicher, da es bei meinen Audis in den letzten Jahren immer so war.

Was nicht stimmt; es wird (?) nicht der Zulassungstag sondern der Übernahmetag genommen.

Habe jetzt noch einmal bei meinem Audi mit Übernahme letztes Jahr geschaut, dort wurde der Übernahmetag berechnet, die Aussage (anliegend) ist etwas schwammig..

Somit bleibe ich einfach beim 01.06... 🙂

2017-05-17-14-45-57

In dem Leasingvertrag steht eindeutig: Leasingvertragbeginn = Tag der Zulassung.

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