ForumXC60 2, S60 3, V60 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. XC60 2, S60 3, V60 2
  6. Leasing Rückgabe Lackschaden

Leasing Rückgabe Lackschaden

Volvo XC60 U
Themenstarteram 1. Juni 2022 um 16:23

Guten Tag,

ich habe vorletzen Monat ein Leasingfahrzeug zurückgegeben.

Da der Rückgabetermin leider um 2 Wochen verschoben worden ist nicht ganz sauber.

Nun will die Leasingfirma fast 3000 Euro da das Auto neu lackiert werden muss wegen den "Schäden" auf den Bildern.

Dies wurde von einem TÜV festgestellt. Der hat natürlich nur seine Arbeit gemacht und nicht versucht diese "Schäden" zu entfernen.

Meiner Meinung nach handelt es sich um diese Schäden nur um Harz vom Baum.

 

Was denkt Ihr?

Ähnliche Themen
46 Antworten

Lohnt sich das?

Ich habe einmal 500 € mit einigen kleineren Schäden bezahlt - vor allem die Stoßstange ist beim Beladen mein Feind :D. Beim zweiten 107 €. Beim ersten hätte ein Gutachter da wohl auch nichts machen können. Den zweiten kleinen Schaden, eine mini-Delle am Kotflügel, hatte ich vorher nicht bemerkt. Da hätte aber auch kein Gutachten gelohnt ;)

Zitat:

@kelch60 schrieb am 22. September 2022 um 17:00:47 Uhr:

Im Leasingvertrag heißt es: ... und der gesamten überlassenen Ausstattung vom LN

auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG,

an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben."

Und weiter: "Eventuelle Abmelde- und Transportkosten gehen zu Lasten des LN."

Ich hatte bisher keinen Leasing Vertrag. Steht da tatsächlich ohne nähere Angabe drin,

das ich als LN die Transportkosten zu einem vom LG definierten Empfänger tragen muß?

Würde dann auch weltweit gelten - oder ???

Der entsprechende Passus ist ja hier zitiert. Und darin steht auch, dass der Leasingnehmer die Kosten tragen muss. Auch bei der Übergabe an einen vom Leasinggeber bestimmten Dritten.

Zitat:

@gseum schrieb am 23. September 2022 um 01:49:19 Uhr:

Der entsprechende Passus ist ja hier zitiert. Und darin steht auch, dass der Leasingnehmer die Kosten tragen muss. Auch bei der Übergabe an einen vom Leasinggeber bestimmten Dritten.

Ja, aber mit Verlaub, solche Klauseln haben Grenzen. Sonst könnte ja der LG schalten und walten, einen Transporteur aus dem Allgäu oder Österreich nach Nordfriesland schicken, einen befreundeten Transporteur mit Diamanten auf den Außenspiegeln beauftragen usw. und der Kunde hat keinerlei Einfluss, keinerlei Transparenz und muss alles blechen. Das ist unlauter. Dann muss ich zumindest die Möglichkeit zur Selbstanlieferung auf eigene Kosten haben. Gibt es die nicht, endet der Leasingvertrag meines Erachtens mit der Übergabe an den vom LG bestimmten Dritten. Für die Kosten ist dann der LG zuständig. Im Zweifel könnte man ja mal eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen, wenn einem solche Dinge Zeit und Nerven wert sind.

Mit Verlaub dieser Vertragspassus ist absoluter Standard und steht bei uns in fast allen Leasingverträgen unterschiedlicher Fahrzeugmarken und unterschiedlicher Leasingbanken. ;)

Nun, das muss nicht automatisch heißen, dass das vor dem jeweiligen Gericht Bestand hätte.

AGB sind schon in vielen Geschäftsbereichen im Nachhinein (obwohl jahrelang angewandt) dann per Urteil in Teilen für unwirksam erklärt worden.

@Mobylist: da gebe ich Dir Recht. Ich muss als LN die Möglichkeit zur Selbstanlieferung haben. Das ergibt sich m.E. aus den Regelungen deutlich.Dann trage ich natürlich die Kosten.

Die Leasing möchte mir die Abholung und die Kosten, die ich bisher noch nicht kenne, aufs Auge drücken. Ich verhandle noch und berichte wieder.

Die Frage wird sich eher um Schadensminderungspflichten und Angemessenheit drehen.

Da liegt wohl auch einiges beim Händler und wie der damit umgeht. Ich habe

im Juli unseren V60CC nach drei Jahren und 62.000 km, gefahren von meiner

Frau mit Hund und Enkelkindern und sicherlich nicht üppig geflegt 210.- € netto

für eine angeeckte Felge bezahlt - sonst nix. Das Fahrzeug hatte auch einen Unfall-

schaden - rechte hintere Tür neu, Radlaufverbreiterung neu, Schwellerabdeckung

neu, Kotflügel ausgebessert, Felge neu, kpl. rechte Seite lackiert (wegen weiß

metallic) - aber der Schaden wurde in unserer Volvo Werkstatt behoben, rund 5.000.-€.

Den Chef hat´s gefreut wegen des Umsatzes, die Allianz hat´s bezahlt (wurde auch

über Volvo abgeschlossen - war damals eine Sondersache).

Und bei unserem XC40 den wir davor zurückgegeben haben (ähnlicher Zustand),

haben wir gar nix bezahlt. Evtl. liegts auch daran, dass wir in eineinhalb Jahren drei

Volvo abgenommen haben.

Ich kenne riesen Zirkus immer nur von Mercedes. Da muss man jedesmal ewig

diskutieren. Da bekommt du schon bei Übergabe eine Broschüre in der alle Schäden

beschrieben sind die "normal" sind. Sogar mit größe und Durchmesser von Beulen etc.

Beziehe mich mal kurz nur auf Leasingrückgabe: Wie sieht's aus mit dem Reifenprofil bei Abgabe - bis zur gesetzlichen Mindesthöhe abgefahren akzeptabel und anerkannt, gibt's da Probleme und Diskussionen? Oder hat schon wer extra für die Abgabe neue Reifen aufziehen lassen/müssen? Ist meine erste Leasingrückgabe, deswegen meine Frage.

Zu dem Thema hab ich leider nur die Sixt-Rückgabebedingungen greifbar:

 

Akzeptiert:

- Profiltiefe (gemessen in der Hauptlauffläche) an der schwächsten Stelle min. 2 mm bei Sommerreifen oder min. 4 mm bei Winter- bzw. Allwetterreifen

- leichte Schürfmerkmale an den Reifenflanken

 

Ich meine, es wäre bei der Santander ähnlich.

 

Frag doch bei deinem Händler eben nach der entsprechenden Broschüre bzgl. Rückgabezustand.

 

Diese dürfte einigermaßen aktuell sein: https://www.popp-fahrzeugbau.de/.../...enkatalog-leasingruecknahme.pdf

Zitat:

@gseum schrieb am 27. September 2022 um 13:45:49 Uhr:

Zu dem Thema hab ich leider nur die Sixt-Rückgabebedingungen greifbar:

Hab da eine schöne Liste von der Santander gefunden ;)

https://www.santander.de/.../...log-transparente-fahrzeugbewertung.pdf

AKZEPTABEL

Profiltiefe

min. 2 mm bei Sommerreifen

min. 4 mm bei Winter- bzw. Allwetterreifen

leichte Schürfmerkmale an den Reifenflanken

Danke @gseum und @Zoeck für die PDF's. Die helfen mir sehr.

Ich habe jetzt mit der Leasing verhandelt und die haben mir bestätigt, dass ich die Abholkosten bei Leasingende durch den Dienstleister nicht trage, nachdem mein Händler in die Insolvenz gegangen ist.

Ich müßte aber 113,50 € für das Gutachten, dass nach der Rückgabe (mit Rückgabeprotokoll) erstellt wird. Die Leasing könne das ja selber nicht (die Begutachtung) und die Kosten müßte ich tragen. Ich gehe davon aus, dass die Leasing die andere Hälfte zahlt.

Letzeres ergibt sich nicht aus den Leasingbedingungen, aber darum will ich mich nicht streiten.

Bei solchen Kosten hilft häufig auch ohne Streit die freundliche Frage, auf welcher Grundlage die Inrechnungstellung erfolgt. Vielfach wird dann schnell davon Abstand genommen - oder in den Vertragsbedingungen der entsprechende Passus zitiert

Deine Antwort
Ähnliche Themen