Leasing eines Vorführwagen 118d - Was sollte beachtet werden?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hi Leutz,....

Ich hoffe hier schlägt mich keiner, aber auch ich brauche Eure erfahrene Hilfe bei einem anstehenden Leasingkauf.

Es handelt sich um einen weissen 118d mit folgender Ausstattung:

Glasschiebehubdach, Bluetooth Freisprechanlage, Dachhimmer Antrahzit, Wagenumfänge farblich einheitlich, Shadowline, Klimaautomatik, Advantagepaket, PDC , 17 zoll Felgen ...das wars im großen und ganzen.

Der 118d hat bereits 4000km runter und ist 3 Monate alt.

Mir wurde folgendes Laesingangebot für den Wagen angeboten:

Fahrzeugpreis ( ich denke das ist der LP) : 33.360 ,-
dann rechnen die noch die Frachtkosten oben auf (beim Vorführwagen ??? ist das so gängige Praxis?) + 620,-

Summe: 33.980,-

Fahrleistung pro Jahr hat der Händler 25.000 km gerechnet ( das werde ich noch korregieren auf 10.000)

von Restwert haben die im Angebot nichts geschrieben

Leasingrate 258,- + 6800 ,- Sonderzahlung bei 36 Monaten Laufzeit

Ist das ein gutes Angebot?

Jetzt meine Frage....auf der Internetseite des Händlers steht der gleiche 118d für 28.900,- drinne. Warum rechnen die beim Leasing mit 33.980,- ? Ist das so üblich? oder kann man nicht auch leasen ab 28.900,-? das wäre doch günstiger oder? da der Restwert doch annährend der gleich sein wird? Liege ich da in meiner Annahme falsch? Bitte um Eure Meinung zu diesem Angebot.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe

Gruss Marc

19 Antworten

Die Gebühren für die Überführung würd ich ausschliesslich dann tragen wollen- wenn das Auto ein von mir konfiguriertes Auto ist.

Für ein LAgerfahrzeug ist das indiskutabel! Schlieslich musst du schon Kompromisse bei Ausstattung/Farbe eingehen...

hab auch einen Gebrauchten geleast und der "Vertragswert" ist tatsächlich die UPE. Das ist ja nicht weiter schlimm, ist aber entscheidend für ein etwaiges Andiehnungsrecht (meiner soll am Ende 43% des Neupreises kosten).
Die Rate jedoch finde ich deutlich zu hoch - maximal 299.- ohne Anzahlung würde ich dafür löhnen.

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz


Die Rate jedoch finde ich deutlich zu hoch - maximal 299.- ohne Anzahlung würde ich dafür löhnen.

Die Rate ist definitiv zu hoch. Dafür gibt es einen neuen mit mehr Ausstattung!

Zitat:

Original geschrieben von Jazzz


hab auch einen Gebrauchten geleast und der "Vertragswert" ist tatsächlich die UPE. Das ist ja nicht weiter schlimm, ist aber entscheidend für ein etwaiges Andiehnungsrecht (meiner soll am Ende 43% des Neupreises kosten).
Die Rate jedoch finde ich deutlich zu hoch - maximal 299.- ohne Anzahlung würde ich dafür löhnen.

Äh... hab bisher immer meine Vw´s finanziert ...daher habe ich wirklich null Plan vom Leasing. Aber das kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen bzw. glauben. Der Händler bietet den 118d gebraucht als Vorführwagen für 28.900,- an. Beim Leasing wird dann der gleiche Wagen aber wieder der LP mit 33.360,- genommen?

Beim Leasing spielt doch der Restwert eine große Rolle und der wird doch annährend der gleiche sein, egal ob ich nun von 28.900 komme oder gar 33.360? Demnach wäre (wenn möglich) ein Leasing ab 28.900 bedeutend günstiger....

Bitte verbesstert mich wenn ich das alles falsch verstehe

Und sry..wenn ich frage , aber was ist ein Andiehnungsrecht?

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe

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Zitat:

Original geschrieben von Rev



Zitat:

Original geschrieben von Jazzz


Die Rate jedoch finde ich deutlich zu hoch - maximal 299.- ohne Anzahlung würde ich dafür löhnen.
Die Rate ist definitiv zu hoch. Dafür gibt es einen neuen mit mehr Ausstattung!

Quatsch... bedenken wir mal die 25.000 km Jahresfahrleistung ?!

Tip an TE: lass dir ein Angebot mit 10.000 km/a machen und rechne durch was dich günstiger kommt.
Entweder 10.tkm und nachlöhnen oder 25.tkm und vorlöhnen...

würde mich freuen , wenn jmd der auch schon einen Vorführer geleast hat noch einem Stellung zum Angebot nehmen könnte.

Besten Dank

Hallo,

bei mir ist es ähnlich gewesen. Der Leasingpreis wird von der UVP berechnet. Wenn ich das Auto bar bezahlt hätte, dann hätte ich 20% Rabatt bekommen. Für mich heißt, das, dass ich den Wagen auf keinen Fall übernehmen werde, und das ist das Andienungsrecht, du hast das Recht den Wagen zu übernehmen.
Und hier musst du aufpassen. Wenn du wie ich den Wagen nur 3 Jahre fahren willst, dann sind einfach die KOsten auf die Monate entscheidend. Bei eventueller Übernahme sollte der Restwert passen. Und dann ist wichtig von welcher Basis berechnet wird...
Bei dir wären das 447,-€, was ich für zuviel halte. meiner kommt auf ca. 250€, allerdings mit ner UVP von 28T€

Gruß Walu

Zitat:

Original geschrieben von Strauchritter


würde mich freuen , wenn jmd der auch schon einen Vorführer geleast hat noch einem Stellung zum Angebot nehmen könnte.

Besten Dank

Meine Mum und ich leasen jeweils einen Vorführer:

jedoch selbst konfigurierte. Die Verträge beginnen im Februar 2009/ Dez. 2008
Überführung/Zulassung tragen wir selbst.

Mein Fahrzeug: 123d Coupe. 10.tkm. 2000 € Anzahlung, 355 € Rate incl. MwSt.
Mutterns fahrzeug 118d Facelift, 10tkm, 0 Anzahlung 300 € incl. MwSt. UND Serviceleasing Listenpreis 30.000 €

einfach mal Beiträge hier lesen, dann bekommt man ein Gefühl für den "richtigen" Preis. Generell gibt es ja noch den Leasingfaktor ( (effekt. Monatsrate / UVE)*100). Allerdings ist der natürlich bei einem Gebrauchten nicht mehr so gut vergleichbar. Ganz allgemein LF von 1 ist bei einem Neuwagen super (desto kleiner, desto besser).

Zum Vergleich meiner: BMW Pressewagen, 3200km, EZ 08/07, NP 53k, Rate 399.-, 0.- SZ, 10tkm, 36Monate

Zum Vergleich:
Neu:
118d, EZ: 01/2008, Listenpreis: 29500,--, Anzahlung: 0,--,
15000km pro Jahr, 36 Monate, 299,--Euro im Monat incl. Vollkasko.

Gruß

Jagdhorni

Zitat:

Original geschrieben von walu123


Hallo,

bei mir ist es ähnlich gewesen. Der Leasingpreis wird von der UVP berechnet. Wenn ich das Auto bar bezahlt hätte, dann hätte ich 20% Rabatt bekommen. Für mich heißt, das, dass ich den Wagen auf keinen Fall übernehmen werde, und das ist das Andienungsrecht, du hast das Recht den Wagen zu übernehmen.
Und hier musst du aufpassen. Wenn du wie ich den Wagen nur 3 Jahre fahren willst, dann sind einfach die KOsten auf die Monate entscheidend. Bei eventueller Übernahme sollte der Restwert passen. Und dann ist wichtig von welcher Basis berechnet wird...
Bei dir wären das 447,-€, was ich für zuviel halte. meiner kommt auf ca. 250€, allerdings mit ner UVP von 28T€

Gruß Walu

Großer Irrtum:

Andienungsrecht ist kein Ankaufsrecht des Leasing-Nehmers sondern das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis anzubieten. Letzterer muss das Fahrzeug dann abnehmen und bezahlen. Ist sehr häufig bei auf den ersten Blick günstigen Leasingraten der Fall - aufpassen...

Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Investitionskosten zuzüglichn der Gewinnspanne des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem sog. Andienungsrecht vereinbart, daß der Leasing-Geber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrages das Recht hat, dem Leasing-Nehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne daß er ein verbrieftes Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig veräußern- muss er aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von michl2004


Großer Irrtum:
Andienungsrecht ist kein Ankaufsrecht des Leasing-Nehmers sondern das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu einem bestimmten Preis anzubieten. Letzterer muss das Fahrzeug dann abnehmen und bezahlen. Ist sehr häufig bei auf den ersten Blick günstigen Leasingraten der Fall - aufpassen...

Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Investitionskosten zuzüglichn der Gewinnspanne des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit einem sog. Andienungsrecht vereinbart, daß der Leasing-Geber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasingvertrages das Recht hat, dem Leasing-Nehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne daß er ein verbrieftes Recht hat, das Leasing-Objekt zu erwerben. Der Leasing-Geber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig veräußern- muss er aber nicht.

Das ist vielleicht die Definition des Andienungsrechts, aber nicht das, was bei BMW-Leasingverträgen zustande kommt. Dort heißt es:

"Ist Andienungsrecht vereinbart, kann nach Ablauf der Leasingzeit der Leasingnehmer nach Andienung durch den Leasinggeber das geleaste Fahrzeug zum kalkulierten Restwert von xxxxx zzgl. MwSt. käuflich erwerben. Macht der Leasingnehmer von einer Kaufandienung keinen Gebrauch, haftet er dem Leasinggeber nicht für einen Mindererlös."

Zitat:

Original geschrieben von Strauchritter



Äh... hab bisher immer meine Vw´s finanziert ...daher habe ich wirklich null Plan vom Leasing. Aber das kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen bzw. glauben. Der Händler bietet den 118d gebraucht als Vorführwagen für 28.900,- an.

Für den Preis kannst du einen neuen 118d konfigurieren mit mehr Extras. Der Verkäuifer handelt unlauter und will Dir was vom Pferd erzählen! Dringend woanders hin gehen!

Danke für Eure Antworten....

aber ich muss da noch einmal nachhaken.... ist es nun richtig das der Händler bei einem Vorführwagen (also ein Gebrauchter) den UVP ansetzt beim Leasing? Ich frage weil hier ja verschiedene Meinung geäußert wurden.

Ab wann wir den nicht mehr der UVP angesetzt? (Wie alt muss der Vorführwagen sein oder der Gebrauchte)? Kann mir nicht vorstellen, dass auch Gebrauchte die älter als ein halbes Jahr sind beim Leasing mit dem UVP berechnet werden, oder?

Der Händler hat nämlich reichlich 1er die zwischen 1-3 Jahren alt sind, die auch hoch interessant wären. Das wäre ja der Hammer wenn ein 1 Jahr alter 118d als Gebrauchtwagen beim Leasing mit dem UVP angesetzt wird.

Und noch eine andere Frage... wenn man einen gebrauchten bzw Vorführwagen least, wie den genannten 118d was ist mit den bereits vorhanden Kratzern oder Macken am Wagen? Für die muss ich ja später auch haften bei Rückgabe oder?

Alles im Allem tendiere ich fast zu einer Finanzierung. Das Leasing- bzw. Gebrauchtwagen (vorführwagen) Leasing ist mir langsam suspekt.

Vielleicht kommentiert noch jmd meine Gedanken zu diesem Thema....

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruss Marc

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