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Leasing Rückgabe 116

BMW 1er E81 (Dreitürer)
Themenstarteram 2. März 2012 um 7:33

Am 28.2.2012 habe ich meinem 116 bei einem BMW Autohaus in Euskirchen abgegeben. Vorsorglich hatte ich für die Übergabe einen Zeugen mitgenommen. Mit dem Verkäufer hatte ich im Vorfeld einen Termin vereinbart.

Überrascht war ich als der Verkäufer mir dann mitteilte er hätte keine Zeit und ich sollte das Auto einfach dort lassen. Eine Überprüfung durch einen Gutachter würde in den nächsten Tagen erfolgen. Damit war ich natürlich nicht einverstanden und ich habe auf eine Begutachtung in meiner Anwesenheit bestanden. Hier endete jetzt auch die 3 jährige Freundlichkeit des Verkäufers und es wehte ein ganz anderer "Wind" !!!

Nach ca. einer Stunde war dann auch der "Hausgutachter vom TÜV" da und eine zeitintensive Untersuchung meines FZ folgte.

Dem FZ wurde ein sehr gepflegter Zustand bescheinigt. Ein Kratzer an der LM-Felge durch Bordsteinkontakt und eine kleine Delle in der Seitenwand wurden als Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung ausgelegt und in Rechnung gestellt. Da ich beide Schäden für gewöhnliche Gebrauchsspuren halte, konnte keine Einigung erzielt werden und zur Rückweisung der Forderung werde ich nun einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

Entgegen der Aussage des Verkäufers beim Vertragsabschluss (kleine Kratzer, Steinschlag) alles kein Problem, wird bei Rückgabe ein FZ im Neuzustand (O-Ton) gefordert.

Fazit.

Da ein 3 Jahre genutztes FZ niemals im Neuzustand abgegeben werden kann, sollte man sich Leasing zweimal überlegen. Und wenn die Konditionen noch so günstig sind, kein Leasingvertrag mehr. BMW versucht spätestens zum Vertragsende Kasse zu machen.

Beste Antwort im Thema

Hallo Jens,

es gibt bei jedem Leasinggeber Leifäden worin genau beschrieben und auch bebildert ist, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Zudem gibt es bei allen Prüforganisationen so genannte Standards und Kataloge zur Beurteilung von Schäden und wie diese zu Bewerten sind.

Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.

Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.

Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.

 

Leider wird der Kunde im Leasingbereich oft nicht wirklich ausreichend aufgeklärt. Zumindest was das Thema Rückgabe betrifft.

Ich kann nur jedem empfehlen zeitig vor der Rückgabe das Fahrzeug vorab beim rücknehmenden Händler prüfen zu lassen und den Fahrzeugzustand zu besprechen.

So gibt es am Abgabetag keine Überraschungen und man hat Zeit für Klärungen.

@ hrs56

es kommt hier darauf an an welcher Stelle die Delle sich befindet und welche Größe diese hat um zu beurteilen ob der Leasingnehmer hierfür aufkommen muss oder nicht. Genauso bei dem Kratzer an der Felge, hier ist die Größe und der Materialabtrag mit entscheidend. Bei Felgen müssen zudem bei der Kalkulation die Hersteller spezifischen Richtlinien bezüglich einer Reparatur oder Lackierung beachtet werden.

 

Gruß

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Du stellst aufgrund einer einzigen Erfahrung eine genrelle Behauptung auf. Hier gibt es viele Leute, die gute Erfahrungen bei der Rückgabe gemacht haben.

Ich persönlich habe nach 3,5 Jahren Kratzer weder in der Tür, noch in den Felgen. Was man als normale Gebrauchsspuren auslegt, ist also definierbar.

 

Ein guter Maßstab wäre, ob Du diese Gebrauchsspuren auch bei einem Gebrauchtwagenkauf akzeptieren würdest, ohne den Händler im Preis drücken zu wollen.

Was Du nicht sagst ist, wieviel der Händler in Rechnung gestellt hat. Hier darf er nur den Wertverlust durch den Schaden, nicht aber die Reparaturkosten veranschlagen.

Wenn der Gutachter wirklich vom TÜV war, sollte er ja unabhängig gewesen sein. Ansonsten kannst Du ja einen eigenen Gutachter beauftragen.

am 2. März 2012 um 9:56

Also Punkt 1:

Ich hätte auch auf Begutachtung in meinem Beisein bestanden. Ist auch richtig so. Und wenn ein Termin vereinbart ist, kann der ja nicht kommen und sagen er hätte keine Zeit. Oder man ruft vorher an und verschiebt den Termin.

Punkt 2:

Ich würde dir auch die Sachen in Rechnung stellen. Ist ja auch richtig so. Ne Beule ist ärgerlich und automatisch auch ein Wertverlust für den Händler. Genauso wie ne verkratzte Felge. Selber schuld sag ich dann mal.

Der Händler hat von meiner Warte aus zwar nicht unbedingt freudlich, aber dafür richtig gehandelt. Du hast mängelfreien Wagen bekommen und gibst ihn mit Mängeln zurück!

Zitat:

Original geschrieben von Albi1986

Punkt 2:

Ich würde dir auch die Sachen in Rechnung stellen. Ist ja auch richtig so. Ne Beule ist ärgerlich und automatisch auch ein Wertverlust für den Händler. Genauso wie ne verkratzte Felge. Selber schuld sag ich dann mal.

Zumindest trägt man den Wertverlust genauso, wenn einem das Fahrzeug gehört und man es verkauft.

Zitat:

Dem FZ wurde ein sehr gepflegter Zustand bescheinigt. Ein Kratzer an der LM-Felge durch Bordsteinkontakt und eine kleine Delle in der Seitenwand wurden als Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung ausgelegt und in Rechnung gestellt.

Das wieder spricht sich......

Entweder ist es nach der Beurteilung und den Richtlinien des Leasinggebers eine Gebrauchsspur oder eine Beschädigung, durch was auch immer.

Eine Gebrauchsspur wird dem Leasinggeber nicht in Rechnung gestellt, kann aber sehr wohl im Gutachten stehen und mit 0.- Euro ausgewiesen sein.

Einen Schaden muss der Leasingnehmer bezahlen. Ob hier ein Minderwert berechnet wird hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Um hier eine detaillierte Auskunft geben zu können, sind nähere Angaben zu der vorhandenen Delle und dem Kratzer nötig.

Es ist klar geregelt ab wann es ein Schaden ist, bzw. was eine Gebrauchsspur ist.

Was sollten denn die Beseitigung der Schäden kosten oder was wurde als Minderwert veranschlagt?

Gruß

Hi,

so macht doch jeder seine Erfahrungen. Vor drei Jahren hatte ich auch mal einen 1er für zwei Jahre geleast. Die 20tsd km sind nicht spurlos an diesem Fahrzeug vorübergegangen und nach Ablauf der Mietzeit Fahrzeug beim Händler abgestellt, Schlüssel beim Verkäufer abgegeben. Keine gemeinsame Begutachtung...keine Schriftverkehr, einfach nix, einfach nach Hause spaziert und nie mehr was gehört.

Sehr angenehm.

Grüße...

Zitat:

Original geschrieben von harribert

 

Es ist klar geregelt ab wann es ein Schaden ist, bzw. was eine Gebrauchsspur ist.

Wo genau ist das denn geregelt? Deinem Profilbild nach zu urteilen scheinst Du ja vom Fach zu sein... ;)

Hallo Jens,

es gibt bei jedem Leasinggeber Leifäden worin genau beschrieben und auch bebildert ist, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Zudem gibt es bei allen Prüforganisationen so genannte Standards und Kataloge zur Beurteilung von Schäden und wie diese zu Bewerten sind.

Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.

Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.

Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.

 

Leider wird der Kunde im Leasingbereich oft nicht wirklich ausreichend aufgeklärt. Zumindest was das Thema Rückgabe betrifft.

Ich kann nur jedem empfehlen zeitig vor der Rückgabe das Fahrzeug vorab beim rücknehmenden Händler prüfen zu lassen und den Fahrzeugzustand zu besprechen.

So gibt es am Abgabetag keine Überraschungen und man hat Zeit für Klärungen.

@ hrs56

es kommt hier darauf an an welcher Stelle die Delle sich befindet und welche Größe diese hat um zu beurteilen ob der Leasingnehmer hierfür aufkommen muss oder nicht. Genauso bei dem Kratzer an der Felge, hier ist die Größe und der Materialabtrag mit entscheidend. Bei Felgen müssen zudem bei der Kalkulation die Hersteller spezifischen Richtlinien bezüglich einer Reparatur oder Lackierung beachtet werden.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von harribert

Hallo Jens,

es gibt bei jedem Leasinggeber Leifäden worin genau beschrieben und auch bebildert ist, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Zudem gibt es bei allen Prüforganisationen so genannte Standards und Kataloge zur Beurteilung von Schäden und wie diese zu Bewerten sind.

Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.

Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.

Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.

Danke für Deine ausführliche Erklärung.

Was mich noch interessieren würde, wenn nicht immer Minderwerte berechnet werden: wie wird dann eigentlich die Tatsache berücksichtigt, ob ein Fahrzeug laut Leasingvertrag nach drei Jahren 30.000 km gelaufen sein sollte oder nach 4 Jahren 100.000? Bei letzterem Vertrag ist ja eine höhere Abnutzung in den Leasingraten eingepreist...

Sind bei einem 100.000km-Auto Parkrempler eher als normale Abnutzung zu sehen als bei einem 30.000km Auto?

 

Rein theoretisch ist ein

Ein Parkrempler ist immer ein Schaden und keine Gebrauchsspur. Auch eine Delle kann nie eine Gebrauchsspur oder angemessene Benutzung sein, ein tiefer Kratzer an einer Felge auch nicht. Ich habe schon mehrere FZGe aus dem Leasing zurückgegeben, bin bisher immer korrekt behandelt worden, quer durch alle Marken. Wie hier schon gesagt wurde, beim Leasing kriegt man die Quittung für Schäden am Auto am vorher festgelegten Termin, wenn man ein Auto kauft, dann zieht einem der Aufkäufer irgendwann die Schäden vom Ankaufpreis ab.

Ich seh' hier nichts ungewöhnliches.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Ein Parkrempler ist immer ein Schaden und keine Gebrauchsspur. Auch eine Delle kann nie eine Gebrauchsspur oder angemessene Benutzung sein, ein tiefer Kratzer an einer Felge auch nicht.

Generell kann man das wohl nicht sagen. In den VW-Rückgaberichtlinien wird z.B. zwischen Dellen < 1mm tiefe und 1 cm Länge und größeren unterschieden. Erste sind akzeptabel.

 

Zitat:

Ich habe schon mehrere FZGe aus dem Leasing zurückgegeben, bin bisher immer korrekt behandelt worden, quer durch alle Marken. Wie hier schon gesagt wurde, beim Leasing kriegt man die Quittung für Schäden am Auto am vorher festgelegten Termin, wenn man ein Auto kauft, dann zieht einem der Aufkäufer irgendwann die Schäden vom Ankaufpreis ab.

Ich seh' hier nichts ungewöhnliches.

Sehe ich genauso.

Zitat:

wie wird dann eigentlich die Tatsache berücksichtigt, ob ein Fahrzeug laut Leasingvertrag nach drei Jahren 30.000 km gelaufen sein sollte oder nach 4 Jahren 100.000? Bei letzterem Vertrag ist ja eine höhere Abnutzung in den Leasingraten eingepreist...

 

Sind bei einem 100.000km-Auto Parkrempler eher als normale Abnutzung zu sehen als bei einem 30.000km Auto?

Generell erfolgt die Beurteilung der Fahrzeuge nach den Bedingungen der Leasinggesellschaft und nach Alter und Laufleistung.

So werden die vorgefundenen Mängel bei Fahrzeugen mit höherer Laufleistung etwas "sanfter" bewertet.

Die Beurteilung liegt hier bei dem Sachverständigen, bzw. gibt es auch hier interne Richtlinien.

Bei Parkremplern mit Lackschäden oder Beschädigungen an Bauteilen gilt dies nicht. Wohl aber bei z.B Dellen, Kratzern, Steinschlägen.....ect.

Bei Dellen muss man die Anzahl pro Bauteil, den Durchmesser und die Tiefe berücksichtigen und mit den Vorgaben des Leasinggebers vergleichen.

Auch die Stelle an der sich die Delle Befindet und ab welchen Abstand zum Fahrzeug diese sichtbar ist, spielt eine Rolle.

Ähnliches auch bei Kratzern.

Alles recht umfangreich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Wie hier schon gesagt wurde, beim Leasing kriegt man die Quittung für Schäden am Auto am vorher festgelegten Termin, wenn man ein Auto kauft, dann zieht einem der Aufkäufer irgendwann die Schäden vom Ankaufpreis ab.

Ich seh' hier nichts ungewöhnliches.

Na ja, da ist schon ein kleiner Unterschied. Den Aufkäufer kann ich mir aussuchen. Wenn einer meinen Preis nicht zahlen will, suche ich den nächsten. Ich kann das Auto halt frei am Markt anbieten. Das ist beim Leasing anders, da setzt zunächst mal der rücknehmende Händler die Maßstäbe, die ich, so ich will, dann nur noch per Gegengutachten, Rechtsstreit und anderem höchst ärgerlichem Zeug verändern kann.

Themenstarteram 11. März 2012 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von harribert

Hallo Jens,

es gibt bei jedem Leasinggeber Leifäden worin genau beschrieben und auch bebildert ist, was eine Gebrauchsspur und was ein Schaden ist. Zudem gibt es bei allen Prüforganisationen so genannte Standards und Kataloge zur Beurteilung von Schäden und wie diese zu Bewerten sind.

Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.

Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.

Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.

 

Leider wird der Kunde im Leasingbereich oft nicht wirklich ausreichend aufgeklärt. Zumindest was das Thema Rückgabe betrifft.

Ich kann nur jedem empfehlen zeitig vor der Rückgabe das Fahrzeug vorab beim rücknehmenden Händler prüfen zu lassen und den Fahrzeugzustand zu besprechen.

So gibt es am Abgabetag keine Überraschungen und man hat Zeit für Klärungen.

@ hrs56

es kommt hier darauf an an welcher Stelle die Delle sich befindet und welche Größe diese hat um zu beurteilen ob der Leasingnehmer hierfür aufkommen muss oder nicht. Genauso bei dem Kratzer an der Felge, hier ist die Größe und der Materialabtrag mit entscheidend. Bei Felgen müssen zudem bei der Kalkulation die Hersteller spezifischen Richtlinien bezüglich einer Reparatur oder Lackierung beachtet werden.

 

Gruß

Zitat:

Zur Kalkulation ist zu sagen dass hier die günstigste machbare Reparaturmethode zu wählen ist.

Nicht jeder Schaden und jedes betroffene Bauteil wird grundsätzlich immer mit einem Minderwert beziffert.

Wird z.B. ein Kratzer als Schaden betrachtet und mit 120.- Euro Smartrepair bewertet, so gibt es hier durch die herangezogene Reparaturmethode keinen Minderwert. Hier werden dem Leasingnehmer die vollen 120,. Euro berechnet.

In der Praxis sieht das dann so aus:

Reparaturkosten der Felge laut Hausgutachter 450,00 € anteilig 254,00 €

Neupreis der Felge 215,00 €

http://www.racershop.de/.../...-DR-02-racing-silver-Felge::189454.html

Ein Schlingel der hier Böses denkt.

Themenstarteram 11. März 2012 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl

Zitat:

Original geschrieben von harribert

 

Es ist klar geregelt ab wann es ein Schaden ist, bzw. was eine Gebrauchsspur ist.

Wo genau ist das denn geregelt? Deinem Profilbild nach zu urteilen scheinst Du ja vom Fach zu sein... ;)

Es ist nicht genau geregelt. Was Laufzeit- und altersangemessene, normale Gebrauchsspuren sind entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte. Diese Urteile sind wiederum Einzelfallentscheidungen.

Hier 2 Urteile als Beispiel zum Thema "gewöhnliche Gebrauchsspuren"

Beulen:

Beschreibung: Leichte Einbeulungen an den Türen, wie sie durch unachtsam geöffnete Türen in engen Parkraumsituationen entstehen können Kategorie: Gewöhnliche Gebrauchsspuren Gericht: LG München Datum: 09.10.1996 Fundstelle: DAR 1998, 19

Blechschäden:

Beschreibung: Oberflächliche Blechschäden, wie sie bereits bei geringer Berührung auftreten können Kategorie: Gewöhnliche Gebrauchsspuren Gericht: AG Osnabrück Datum: 05.02.1999 Fundstelle: DAR 1999, 556 L

Diese Urteile und weitere Erklärungen zum Thema "Normale Gebrauchsspuren" findet man im Internet.

Daher sind die hier von den "Fachleuten" abgegebenen Weisheiten

von geringem Wert. In letzter Instanz entscheiden Gerichte.

 

Gruß

 

 

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