Leasing CLC
Huhu,...
hätte da mal ne Frage bezüglich des Mitarbeiterleasings für DC Mitarbeiter.
Die Situation sieht folgendermaßen aus: Mein Vater arbeitet bei DC und könnte sich ein Fahrzeug als Mitarbeiter leasen, was wir bisher jedoch noch nicht getan haben. Besteht hierbei auch die Möglichkeit, dass ich das Auto fahre? Oder wird dabei festgehalten, dass nur mein Vater das Auto fahren darf? Ich lebe zur Zeit noch bei meinen Eltern und würde, falls es nämlich möglich wäre, mein Auto dann verkaufen... das sollte noch einige Jahre die Leasingraten decken.
Bin mir zwar noch etwas unschlüssig, jedoch gefällt mir der neue CLC super 😉 Wann soll der eigentlich genau verkauft werden? Bzw. wann wird er ausgeliefert?
Zudem: Es gibt ja eine Mindestausstattung, die vorhanden sein muss (Klima und so...) hab ich auch alles drin, aber kann man sich das Auto sonst auch individuell zusammenstellen, oder gibt es da irgendwelche Einschränkungen? (Also z.B. das Command APS drin usw.?)
Die Leasingraten sollten ja (hab mal bissl rumgesucht) so zwischen 1,2 - 1,5% betragen, ist das noch aktuell?
Würde dann so auf ca. 440 - rund 500 Euro monatlich kommen bei einem Listenpreis von rund 37000 Euro.
Naja, vielleicht kann mir ja jemand irgendwelche Infos geben 🙂 Hat alles noch ein paar Monate Zeit, bevor das umgesetzt wird 🙂
Vielen Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
- wenn du noch bei deinen eltern wohnst/lebst dann darfst auch du den wagen nutzen!
- im prinzip kann man den wagen abgesehen von der mindestausstattung individuell gestalten. einschränkungen gibt es u.a. bei den lacken. kein uni-lack und kein metallic rot, blau.... wenn du comand möchtest, dann musst du auch den wechsler mitbestellen.
- die aktuelle leasingrate beträgt 1,05% vom listenpreis. kfz-steuer muss man selber zahlen. bei einem wagen für 37000 EUR beträgt die monatl.rate 388,50 EUR bei einer laufleistung von 12000km. die mindestlaufleistung beträgt 8000km-> die rate wäre dann 338,50 EUR. Jede 1000km drüber bedeuten 12,50EUR mehr im monat.
hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben
155 Antworten
@ JeeKay
Du bist ja der Meinung das man einen Zweitwohnsitz für die Weitergabe an einen Familienangehörigen braucht. Das wäre deiner Meinung nach dann aber absolut Wasserdicht?
@all
Meine Lebensgefährtin dürfte den Wagen im Falle eines Falles dann aber nicht fahren, oder? Wie sähe es aber aus wenn sie meine Frau wäre? Wäre das dann möglich?
Mit einem Zweitwohnsitz bist du auf der sicheren Seite. Die Versicherung will einzig und allein im Unfallprotokoll beim Fahrer die gleiche Adresse wie beim Leasingnehmer (ich weis es ist ein Mietmodell, aber Mietnehmer klingt doof*g*)
Deine Lebensgefährtin darf den Wagen natürlich fahren, wenn---- ja wenn sie offiziell bei dir wohnt 🙂
Wenn sie deine Frau ist wohnt sie in den meisten Fällen ja auch bei dir, somit erübrigt sich die Frage. Ansonsten....Zweitwohnsitz.
Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
Mit einem Zweitwohnsitz bist du auf der sicheren Seite. Die Versicherung will einzig und allein im Unfallprotokoll beim Fahrer die gleiche Adresse wie beim Leasingnehmer (ich weis es ist ein Mietmodell, aber Mietnehmer klingt doof*g*)Deine Lebensgefährtin darf den Wagen natürlich fahren, wenn---- ja wenn sie offiziell bei dir wohnt 🙂
Wenn sie deine Frau ist wohnt sie in den meisten Fällen ja auch bei dir, somit erübrigt sich die Frage. Ansonsten....Zweitwohnsitz.
Also nehmen wir mal folgendes an:
Ich benötige einen Zweitwohnsitz bei meiner Schwester und beschaffe mir den auch.
Soweit so gut.
Nun wohne ich aber in einer anderen Stadt. Der Wagen wird ja dann wohl auf meine Schwester zugelassen oder?
Ich bin ja Familienangehöriger. Braucht meine Freundin dann auch einen Zweitwohnsitz bei meiner Schwester? Müsste demnach ja so sein.
Was wäre aber wenn sie meine Frau ist(wir wollen evtl. demnächst eh heiraten)?
Wir wohnen natürlich zusammen. Jedoch nicht in der Nähe meiner Schwester. :-)
Ich ziehe mich aus dem Thread jetzt zurück- für blubb0r und uninc158 tut es mir wirklich sehr Leid- ihr wolltet praxisgerechte Antworten und Informationen auf Eure Fragen.
Informationen mit denen Ihr etwas anfangen könnt und die Euch weiterhelfen- kein theoretisches Besserwisser-Geplänkel wie es hier mehr und mehr geboten wird. Wenn es Euch alle so aufgeilt auf Kleinigkeiten rumzuhacken- bitte!
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Grundsätzlich gilt, dass eine Person ein Fahrzeug für SICH, FAMILIENANGEHÖRIGE und PERSONEN MIT GLEICHEM WOHNSITZ leasen darf. Da gibt es keinerlei Versicherungsprobleme, es steht so in den Bedingungen drin.
Ich arbeite bei Daimler und ein Arbeitskollege mietet für seine komplette Family "Mercedese" und diese Leute wohnen nicht alle unter einem Dach!
Das ist Fakt!
Zitat:
Original geschrieben von marc_88
Ich ziehe mich aus dem Thread jetzt zurück- für blubb0r und uninc158 tut es mir wirklich sehr Leid- ihr wolltet praxisgerechte Antworten und Informationen auf Eure Fragen.Informationen mit denen Ihr etwas anfangen könnt und die Euch weiterhelfen- kein theoretisches Besserwisser-Geplänkel wie es hier mehr und mehr geboten wird. Wenn es Euch alle so aufgeilt auf Kleinigkeiten rumzuhacken- bitte!
Schade, du hast mir sehr geholfen. Und anderen sicherlich auch.
ach, der tobi hat sich auch in den thread verirrt...
Zitat:
Original geschrieben von Corsa-Tobi
Grundsätzlich gilt, dass eine Person ein Fahrzeug für SICH, FAMILIENANGEHÖRIGE und PERSONEN MIT GLEICHEM WOHNSITZ leasen darf. Da gibt es keinerlei Versicherungsprobleme, es steht so in den Bedingungen drin.Ich arbeite bei Daimler und ein Arbeitskollege mietet für seine komplette Family "Mercedese" und diese Leute wohnen nicht alle unter einem Dach!
Das ist Fakt!
Danke! Das hört sich doch mal wieder sehr gut an ohne kompliziertes Anmelden eines Zweitwohnsitzes.
Und wo erfährt man das genau( dass eine Person ein Fahrzeug für SICH, FAMILIENANGEHÖRIGE und PERSONEN MIT GLEICHEM WOHNSITZ leasen darf. Da gibt es keinerlei Versicherungsprobleme, es steht so in den Bedingungen drin.)
Scheint ja so genau leider nicht in den Verträgen zu stehen, oder gibt es da verschiedene Exemplare. Ich steige da nicht mehr wirklich durch.
Hoffe aber innig das alles klappen wird.
Es ist nunmal Fakt, keine 10 Meter vom Werk ist das Firmenangehörigengeschäft, ich war letzte Woche da und habe einen CLC bestellt. Exakt diese Bedingungen wurden gestellt und werden von mir erfüllt.
Vorraussetzung ist natürlich, dass im Falle einer Parterschaft man selbst UND der Partner selbige Adresse beim AMT haben muss. Ist das nicht der Fall und man täuscht es vor, ist der Vertrag nicht Rechtens und somit Nichtig!
Die Leute die da Arbeiten, werden ja wohl wissen, was Sache ist und mir kaum was vom Pferd erzählen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Corsa-Tobi
Es ist nunmal Fakt, keine 10 Meter vom Werk ist das Firmenangehörigengeschäft, ich war letzte Woche da und habe einen CLC bestellt. Exakt diese Bedingungen wurden gestellt und werden von mir erfüllt.Vorraussetzung ist natürlich, dass im Falle einer Parterschaft man selbst UND der Partner selbige Adresse beim AMT haben muss. Ist das nicht der Fall und man täuscht es vor, ist der Vertrag nicht Rechtens und somit Nichtig!
Kannst du mir auch sagen wie es aussieht wenn ich der Familienangehörige bin, den Wagen von meiner Schwester übernehme (also sie ihn für mich mietet) und zusammen mit meiner Lebensgefährtin unter einem Dach wohne. Darf sie den Wagen auch fahren oder nicht(gleiche Frage wenn wir verheiratet wären)?
Achja, wieviele frei Kilometer sind in den Mietbedingungen eigentlich enthalten?
meine rede...
km legst du fest. 1000km kosten immer 12,50€ mehr bzw weniger.
Du meinst also:
Deine Schwester least ein Auto, welches du fährst und deine Frage ist jetzt, ob deine Freundin das auch benutzen darf?
Also da will ich mich jetzt nicht festlegen, aber so lange es nur deine Freundin ist, wäre ich da vorsichtig.
Seid ihr Männlein und Weiblein, sprich Vermählt 😁, kann das schon wieder anders aussehen.
Die Bedingungen beziehen sich ja immer auf den Leaser.
In diesem speziellen Fall würde ich da mal anrufen.
Zitat:
Original geschrieben von marman1986
km legst du fest. 1000km kosten immer 12,50€ mehr bzw weniger.
Aber es wird doch gewisse "Grundkilometer" geben die Vertraglich vorgesehen sind, oder?
ALso sagen wir 10.000km und jede weiteren 1000 halt 12,50 mehr im Monat.
8000km sind Mindestkilometer.