Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing

Hallo,

ich habe letztes Jahr im September einen gebrauchten BMW X5 gekauft bzw. über eine Leasingfirma leasen lassen.
Der Wagen hat 34500 Euro Brutto gekostet und wurde mit 10000 Euro angezahlt.
Die "restlichen" 24500 Euro wurde dann geleast.
Zu 54 Monaten à 500,xx €
Nach Ablauf der 54 Monate hatte ich einen Restwert von ca 2500 Euro.

Soweit kam es leider nicht und der Wagen wurde leider im Juni geklaut.
Somit fing der Ärger an.

Versicherung hat sich mit den zahlen natürlich reichlich Zeit gelassen.

Die Restschuld des Leasing Auto betrug 24300 Euro. (incl ca 3800 Gewinnmarge Leasing, 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung)
Nuja, das eine Leasingfirma auch leben muss okay, dass die Marge nirgendwo beziffert wird (% oder €), finde ich nicht richtig.
Gut man hätte alle Leasing+Sonderzahlungen zusammenrechnen können, dann wäre man auch auf den Betrag gekommen.
Es war mein 2ter Vertrag bei der Leasingfirma und beim 1 lief alles zu meiner Zufriedenheit, daher vielleicht zu blind

Der eigentliche Knaller kommt aber jetzt erst.

Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.
Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.
Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp
Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.
Ist das "richtig" so?

Habe bewusst keinen Leasingnamen genannt, da diese selber hier im Forum vertreten sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aachener2015 ...

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄
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Zitat:

@expl0rer schrieb am 1. September 2015 um 09:51:41 Uhr:


Und wenn du einfach jeden Monat weiter 500 Euro bezahlst und der LG dir einfach einen gleichwertigen Wagen vor die Tür stellt? Wäre das vielleicht eine Möglichkeit.

Durch den Totalverlust ist der Leasingvertrag gekündigt und kann damit nicht fortgesetzt werden.

Gruß
Der Chaosmanager

Hier liegen wohl zwei gravierende Missverständnisse des TE vor:

1. Er verwechselt Leasing mit Finanzierung. Am Ende der Laufzeit hätte er den Wagen zurückgeben müssen.
2. Er hat kein Recht den Wagen nach 54 Monaten für 2.500 "herauszukaufen", sondern lediglich das Recht für 2.500 den Vertrag vorzeitig zu beenden (also den Wagen zurückzugeben)

Nichtsdestotrotz mag der TE einen Anspruch auf die "Überzahlung" gegen die Leasinggesellschaft haben. Ein kleiner Tip: nicht alle Klauseln in allen Verträgen sind immer gültig ;-)

Also: Ab zum Anwalt

Zitat:

@expl0rer schrieb am 1. September 2015 um 09:42:47 Uhr:


Nun hat der LN aber bereits Zahlungen (monatlich und eine Sonderzahlung) an den LG geleistet. Aufgrund der Höhe der bereits geleisteten Zahlungen ist zu vermuten, dass dem LN eine Rückzahlung zu steht.

Dem steht § 8.5 der Leasingbedingungen entgegen.

Zitat:

Beispiel zu 2)

Bezugspreis 34.500 Euro
Ablösewert (August 2015): 27.600 Euro (willkürliche Annahme Bezugspreis minus 20%)
Differenz: 6.900 Euro

Bisher geleistete Leasingzahlungen: 15.000 Euro (Sonderzahlung + 10x 500 Euro)
abzüglich Differenz von oben: 6.900 Euro
Voraussichtlich zu viel gezahlt: 8.100 Euro

Könnt ihr die Rechnung nachvollziehen?

Nein.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@expl0rer schrieb am 1. September 2015 um 09:51:41 Uhr:


Und wenn du einfach jeden Monat weiter 500 Euro bezahlst und der LG dir einfach einen gleichwertigen Wagen vor die Tür stellt? Wäre das vielleicht eine Möglichkeit.

Theoretisch ist dies möglich, leider ist inmoment kein "ähnlicher" X5 für den Preis zu finden.

Desweiteren wollen wir aber auch keinen X5 mehr im Haus haben, da dieser dann mit Sicherheit wieder weg ist.

Nochmal den ganzen Stress / Arbeit und Co werde ich mir nicht antuen.

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Die Leasing spricht selber ja von Restschuld

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. September 2015 um 09:57:31 Uhr:


Hier liegen wohl zwei gravierende Missverständnisse des TE vor:

1. Er verwechselt Leasing mit Finanzierung. Am Ende der Laufzeit hätte er den Wagen zurückgeben müssen.
2. Er hat kein Recht den Wagen nach 54 Monaten für 2.500 "herauszukaufen", sondern lediglich das Recht für 2.500 den Vertrag vorzeitig zu beenden (also den Wagen zurückzugeben)

Dies ist ja genau das "seriöse" Modell dieses bestimmten Leasinggebers. Es handelt sich in Wahrheit um einen Vollamortisationsvertrag mit 60 Monaten Laufzeit.

Vor etlicher Zeit gab es einen sehr umfangreichen Thread hier auf MT (bspw. hier), der die Praktiken dieser Leasinggesellschaft beschrieb. Viele LN haben damals geglaubt, dass sie nach Zahlung der Ablösesumme das geleaste Auto übernehmen könnten, was nicht der Fall war.

Zitat:

Nichtsdestotrotz mag der TE einen Anspruch auf die "Überzahlung" gegen die Leasinggesellschaft haben. Ein kleiner Tip: nicht alle Klauseln in allen Verträgen sind immer gültig ;-)

Also: Ab zum Anwalt

Jedenfalls ist diese besagte Leasinggesellschaft "kampferprobt" - wenn der TE rechtliche Schritte gehen möchte, sollte er sich einen Top-Anwalt nehmen, der mindestens genau so "kampferprobt" ist wie die Anwälte des LG.

Gruß
Der Chaosmanager

Den letzten Wagen konnte ich exakt für die vereinbarte Summe bei der Leasing zurückkkaufen

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 1. September 2015 um 10:24:30 Uhr:


Den letzten Wagen konnte ich exakt für die vereinbarte Summe bei der Leasing zurückkkaufen

Das mag sein. Ich kenne den Vertrag Deines letzten Wagens nicht.

Nach dem Vertrag, den Du hier eingestellt hast, ist dies jedoch nicht so klar.

Allerdings ist dies sowieso nicht mehr relevant.

Gruß
Der Chaosmanager

Dann verfasse ich mal ganz vorsichtig
Also hätten diese auch nach 60 Monaten sagen können, wenn Sie den Wagen behalten möchten, kostet das 10000 Euro?

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 1. September 2015 um 10:38:30 Uhr:


Dann verfasse ich mal ganz vorsichtig
Also hätten diese auch nach 60 Monaten sagen können, wenn Sie den Wagen behalten möchten, kostet das 10000 Euro?

Nein. Aber sie hätten das Fahrzeug zurückfordern können (und dann noch den einen oder anderen Schaden in Rechnung stellen ...). Leasingende bedeutet auch bei Vollamortisationsleasing nicht, dass das Auto an Dich übergeht, obwohl es voll amortisiert ist.

Gruß
Der Chaosmanager

Zum Fachanwalt gehen und ordentlich beraten lassen.
Alles andere wird hier wohl wenig zielführend sein.

Zu deiner Frage: So wie ich das bisher sehe: Ja, das hätten die machen können. Einfach die letzte Zahlung verlangen und dann einen aktuellen Marktwert für das Fahrzeug festsetzen.

Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 1. September 2015 um 09:53:29 Uhr:



Da ich auf Anfragen keine Aufstellung bekommen habe wie sich die Restschuld zusammensetzt, kann ich da jetzt nichts zu sagen.
Am Telefon meinte die Leasing das da aufjedenfall ca. 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung dazu ko
mmen. Diese sind aber in den 24300 Brutto schon drin

Kann mir einer erklären, aus welchem Grund hier eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt?

Der LG hat die Versicherungssumme mit den noch in den nächsten vier Jahren zu bezahlenden Monatsraten verrechnet. Damit hat der LG keinen Zinsnachteil.
Im Gegenteil, er hat einen Zinsgewinn, da ihm das Geld bereits jetzt in vollem Umfang zur Verfügung steht.

Der Te müsste also eine Entschädigung erhalten, weil die Restschuld vorzeitig bezahlt wurde.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 1. September 2015 um 10:59:02 Uhr:



Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 1. September 2015 um 09:53:29 Uhr:



Da ich auf Anfragen keine Aufstellung bekommen habe wie sich die Restschuld zusammensetzt, kann ich da jetzt nichts zu sagen.
Am Telefon meinte die Leasing das da aufjedenfall ca. 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung dazu ko
mmen. Diese sind aber in den 24300 Brutto schon drin
Kann mir einer erklären, aus welchem Grund hier eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt?

Der LG hat die Versicherungssumme mit den noch in den nächsten vier Jahren zu bezahlenden Monatsraten verrechnet. Damit hat der LG keinen Zinsnachteil.
Im Gegenteil, er hat einen Zinsgewinn, da ihm das Geld bereits jetzt in vollem Umfang zur Verfügung steht.

Der Te müsste also eine Entschädigung erhalten, weil die Restschuld vorzeitig bezahlt wurde.

O.

Der heikle Punkt ist m. E., dass der Leasinggeber gar keine ordnungsgemäße Schlussabrechnung erstellt hat. Der TE verfügt lediglich über ein nichtssagendes Schreiben, wonach die Versicherungsleistung die "Restschuld" (unprofessionelle Ausdrucksweise des Leasinggebers) abdeckt. Interessanterweise beziffert der Leasinggeber in besagtem Schreiben diese "Restschuld" lediglich auf die ausstehenden Leasingraten 50 x 413,51 + MWSt.

Gemäß der AGB würde sich der Ablösewert aus den abgezinsten noch zu zahlenden Leasingraten plus einer "Abwicklungspauschale" in Höhe von 2 % ermitteln.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Leasingverträgen nicht üblich; ebenso wenig überzeugt mich das Argument mit dem "entgangenen Gewinn", da dieser ja wohl in den Leasingraten inkludiert sein sollte.

Allerdings gibt es immer noch den Passus in den Bedingungen, wonach Versicherungsleistungen, die den Ablösewert übersteigen, beim Leasinggeber bleiben.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 1. September 2015 um 11:25:18 Uhr:



Gemäß der AGB würde sich der Ablösewert aus den abgezinsten noch zu zahlenden Leasingraten plus einer "Abwicklungspauschale" in Höhe von 2 % ermitteln.

Gruß
Der Chaosmanager

Das ist nachvollziehbar. Aber nicht die Verrechnung der nicht-abgezinsten Leasingraten mit der Versicherungssumme und dazu noch die Einforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Das wäre ja doppelte Abzocke.

O.

http://www.ahs-kanzlei.de/.../

Zitat:

Bei einem Leasing-Vertrag mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung und Anspruch auf Vollamortisation ist die Leasingsonderzahlung ein Teil des Vollamortisationsanspruches und somit im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung z. B. durch Kündigung auch nicht von dem Leasinggeber zu erstatten. Die Leasingsonderzahlung hat den Vorteil einer von Anfang an für den Leasingnehmer verringerten Leasingrate. Da der Leasinggeber auch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages z.B. durch außerordentliche Kündigung seinen Vollamortisationsanspruch als sogenannten leasingtypischen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung behält, hat der Leasinggeber auch Anspruch auf die vereinbarte und gezahlte Leasingsonderzahlung.

Bei anderen Leasingverträgen, bspw. wie sie von der BMW-Leasing gemacht werden, wird jedoch die Leasingsonderzahlung anteilig zurückerstattet bzw. ggf. gegen den Restforderungen verrechnet.

Es stimm also schon, es kommt auf den Vertrag an und es kann so oder so gelöst sein. Es gibt keine pauschale allgemeingültige Art die auf alle Fälle anzuwenden wäre.

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