Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing
Hallo,
ich habe letztes Jahr im September einen gebrauchten BMW X5 gekauft bzw. über eine Leasingfirma leasen lassen.
Der Wagen hat 34500 Euro Brutto gekostet und wurde mit 10000 Euro angezahlt.
Die "restlichen" 24500 Euro wurde dann geleast.
Zu 54 Monaten à 500,xx €
Nach Ablauf der 54 Monate hatte ich einen Restwert von ca 2500 Euro.
Soweit kam es leider nicht und der Wagen wurde leider im Juni geklaut.
Somit fing der Ärger an.
Versicherung hat sich mit den zahlen natürlich reichlich Zeit gelassen.
Die Restschuld des Leasing Auto betrug 24300 Euro. (incl ca 3800 Gewinnmarge Leasing, 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung)
Nuja, das eine Leasingfirma auch leben muss okay, dass die Marge nirgendwo beziffert wird (% oder €), finde ich nicht richtig.
Gut man hätte alle Leasing+Sonderzahlungen zusammenrechnen können, dann wäre man auch auf den Betrag gekommen.
Es war mein 2ter Vertrag bei der Leasingfirma und beim 1 lief alles zu meiner Zufriedenheit, daher vielleicht zu blind
Der eigentliche Knaller kommt aber jetzt erst.
Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.
Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.
Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp
Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.
Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.
Ist das "richtig" so?
Habe bewusst keinen Leasingnamen genannt, da diese selber hier im Forum vertreten sind.
Beste Antwort im Thema
Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄Zitat:
@Aachener2015 ...
Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.
83 Antworten
Wer ist denn eigentlich Vertragspartner bei der Versicherung? Die Leasinggesellschaft oder der TS?
http://www.axon.de/.../axonleasingvertrag.pdf
Ich würde sagen, ich bin der Vetragspartner.
Die Leasing hat nie gefragt, bei wem ich versichert bin
gruss
Steht so eigentlich auch in den Leasingbedingungen. Warum zahlt die Versicherung denn dann an die Leasinggesellschaft und nicht an dich, als Vertragspartner? Habe mich da noch nie mit beschäftigt. Ist das üblich und sehen das die Versicherungsbedingungen vor? So hätte ich gesagt, dass die Versicherung dir als Versicherungsnehmer den Schaden ersetzen muss und nicht der Leasinggesellschaft. Die hätte dann entsprechend ihren Bedingungen Ansprüche gegen dich.
Die Leasingbedingungen sagen ja auch klar, dass der Leasingnehmer das Verlustrisiko trägt und der Leasingvertrag auch bei Verlust fortzuführen ist bzw. gemäß den Bedingungen vorzeitig gekündigt werden müsste:
Zitat:
Mit Übernahme des LO geht die Sachund Preisgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Unterganges, Verlustes und des Diebstahls des LO auf den LN über. Tritt eines der vorgenannten Ereignisse ein, so hat der LN den LG hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Verpflichtung zur Fortentrichtung der vereinbarten Leasingraten bleibt bestehen.
Wieso zahlt die Versicherung also an den LG?
In der Regel tritt der VN die Rechte ab, allerdings finde ich das schon dreist, wenn der LG alles einsackt, obwohl das die Zahlung vom LN ist, der ja diese Versicherung bezahlt. Gerecht wäre, wenn der LG den Schaden abdeckt, alles was darüber hinausgeht, sollte an den LN gehen. Aber scheinbar sieht das anders aus.
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http://www.haufe.de/.../...leasingfahrzeugs-wer-haftet_210_258122.htmlZitat:
Bei der von einem Leasingnehmer abgeschlossenen Kaskoversicherung handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Fremdversicherung i.S. der §§ 43 ff VVG zu Gunsten des Leasinggebers, dessen Risiko als Eigentümer durch die Versicherung abgedeckt werden soll.
Dabei hat der Leasinggeber als Versicherter eigene Leistungsansprüche gegen den Versicherer, ohne dass es einer Abtretung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers bedarf (§ 44 Abs. 1 VVG).
Also mal prüfen, was die Versicherungsbedingungen da sagen und ob es sich tatsächlich um eine Fremdversicherung handelt.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann muss der LN aber zahlen. Scheint mir keine faire und gerechte Regelung zu sein. Überhaupt sagen die Bedingungen da ja wenig zu aus. Das liest sich ja schon fast so, als müsse der LN den Leasingvertrag kündigen und dürfte da noch glücklich drüber sein. Überhaupt ist da alles doch sehr einseitig zugunsten des LG geregelt. Die Regelungen zu Ausgleichszahlungen bei fristloser Kündigung regeln ausschließlich Ansprüche des LG gegen den LN. Ansprüche des LN gegen den LG scheint es demnach nicht geben zu können.
Diesem Thread hier zu Folge, sagen die einen, es gibt eine Anzahlung anteilig zurück und die anderen, dass es nichts zurück gibt: :-D
http://www.motor-talk.de/.../...it-der-sonderzahlung-t1750992.html?...
Heute morgen das nächste von der Leasing.
Die Leasingrate versuchen Sie weiter einzuziehen.
Die Lastschrift für September habe ich gerade zurückgehen lassen, da der Vertrag ja jetzt definitiv aufgehoben ist und laut denen alle Forderungen aufgehoben sind.
August kann ich noch zurückziehen, da werde ich warten was der Anwalt sagt.
Gruss
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 31. August 2015 um 19:40:00 Uhr:
Steht so eigentlich auch in den Leasingbedingungen. Warum zahlt die Versicherung denn dann an die Leasinggesellschaft und nicht an dich, als Vertragspartner? Habe mich da noch nie mit beschäftigt. Ist das üblich und sehen das die Versicherungsbedingungen vor?
Nicht die Versicherungsbedingungen sehen dies vor, sondern die Bedingungen des Leasingvertrags. Mit Abschluss des Leasingvertrags tritt der Leasingnehmer seine Ansprüche aus der Versicherung an die Leasinggesellschaft ab. Dies ist vom Grundsatz her ein berechtigtes Interesse des Leasinggebers.
Auch in den vom TE geposteten Bedingungen seines Leasingvertrags ist dies unter Punkt 8.4 so geregelt.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 31. August 2015 um 20:54:14 Uhr:
Diesem Thread hier zu Folge, sagen die einen, es gibt eine Anzahlung anteilig zurück und die anderen, dass es nichts zurück gibt: :-Dhttp://www.motor-talk.de/.../...it-der-sonderzahlung-t1750992.html?...
In o. g. Thread ist allerdings auch reichlich konfuses gepostet ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Aachener2015 schrieb am 31. August 2015 um 18:16:50 Uhr:
Naja 20420 Euro Netto offen, Versicherung hat 28841 Euro bezahlt = 8420 mehr als gefordert
Bin mir ziemlich sicher das hier zwei Dinge in einen Topf geworfen werden. Meiner Ansicht nach gibt es hier zwei Dinge, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen:
1) Der LG hat einen Schaden erlitten, da sein Eigentum, das Fahrzeug gestohlen wurde. Dass die Versicherung den WBW abzgl. der MwSt. an den LG zahlt ergibt Sinn, da dieser Betrag benötigt sein würde, um ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen.
2) Der LN hat erstmal kein Fahrzeug mehr. Fakt. Gegenüber dem LG steht der LN nicht mehr in der Kreide, da die Versicherung den Schaden übernommen hat, der durch das überlassene Fahrzeug dem LG entstanden ist. Nun hat der LN aber bereits Zahlungen (monatlich und eine Sonderzahlung) an den LG geleistet. Aufgrund der Höhe der bereits geleisteten Zahlungen ist zu vermuten, dass dem LN eine Rückzahlung zu steht. Dies sei damit zu begründen, weil die Differenz zwischen Bezugspreis und dem Ablösewert voraussichtlich geringer ist, als die gleisteten Zahlungen.
Beispiel zu 2)
Bezugspreis 34.500 Euro
Ablösewert (August 2015): 27.600 Euro (willkürliche Annahme Bezugspreis minus 20%)
Differenz: 6.900 Euro
Bisher geleistete Leasingzahlungen: 15.000 Euro (Sonderzahlung + 10x 500 Euro)
abzüglich Differenz von oben: 6.900 Euro
Voraussichtlich zu viel gezahlt: 8.100 Euro
Könnt ihr die Rechnung nachvollziehen?
Das heißt dem Leasinggeber steht in so einem Fall kein Gewinn zu und er hat das Fahrzeug quasi zu "0" verleast?
Mit Sicherheit nicht und möglicherweise sind in der Rechnung oben noch weitere Kostenpositionen des LG nicht berücksichtigt, welche den vermeindlich zu viel gezahlten Betrag verringern.
Naja, den Gewinn hat die Leasing ja schon mit def Gewinnmarge die Sie von Anfang an in der Kalkulation hatte.
Im besten Fall hätte ich ja jetzt nen neuen Wagen bei denen leasen können und die hätten ja dann wieder dran verdient
Und wenn du einfach jeden Monat weiter 500 Euro bezahlst und der LG dir einfach einen gleichwertigen Wagen vor die Tür stellt? Wäre das vielleicht eine Möglichkeit.
Zitat:
@expl0rer schrieb am 1. September 2015 um 09:49:13 Uhr:
Mit Sicherheit nicht und möglicherweise sind in der Rechnung oben noch weitere Kostenpositionen des LG nicht berücksichtigt, welche den vermeindlich zu viel gezahlten Betrag verringern.
Da ich auf Anfragen keine Aufstellung bekommen habe wie sich die Restschuld zusammensetzt, kann ich da jetzt nichts zu sagen.
Am Telefon meinte die Leasing das da aufjedenfall ca. 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung dazu ko
mmen. Diese sind aber in den 24300 Brutto schon drin