Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing

Hallo,

ich habe letztes Jahr im September einen gebrauchten BMW X5 gekauft bzw. über eine Leasingfirma leasen lassen.
Der Wagen hat 34500 Euro Brutto gekostet und wurde mit 10000 Euro angezahlt.
Die "restlichen" 24500 Euro wurde dann geleast.
Zu 54 Monaten à 500,xx €
Nach Ablauf der 54 Monate hatte ich einen Restwert von ca 2500 Euro.

Soweit kam es leider nicht und der Wagen wurde leider im Juni geklaut.
Somit fing der Ärger an.

Versicherung hat sich mit den zahlen natürlich reichlich Zeit gelassen.

Die Restschuld des Leasing Auto betrug 24300 Euro. (incl ca 3800 Gewinnmarge Leasing, 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung)
Nuja, das eine Leasingfirma auch leben muss okay, dass die Marge nirgendwo beziffert wird (% oder €), finde ich nicht richtig.
Gut man hätte alle Leasing+Sonderzahlungen zusammenrechnen können, dann wäre man auch auf den Betrag gekommen.
Es war mein 2ter Vertrag bei der Leasingfirma und beim 1 lief alles zu meiner Zufriedenheit, daher vielleicht zu blind

Der eigentliche Knaller kommt aber jetzt erst.

Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.
Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.
Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp
Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.
Ist das "richtig" so?

Habe bewusst keinen Leasingnamen genannt, da diese selber hier im Forum vertreten sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aachener2015 ...

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄
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Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 1. September 2015 um 11:25:18 Uhr:


Der heikle Punkt ist m. E., dass der Leasinggeber gar keine ordnungsgemäße Schlussabrechnung erstellt hat. Der TE verfügt lediglich über ein nichtssagendes Schreiben, wonach die Versicherungsleistung die "Restschuld" (unprofessionelle Ausdrucksweise des Leasinggebers) abdeckt.

Wieso heikel? Das "nichtssagende" Schreiben ist doch gewissermaßen eine Erklärung des Leasinggebers, dass keine weiteren Forderungen bestehen. Und wo keine Forderung, da keine Rechnung. Wozu sollte sich die Leasinggesellschaft den Aufwand einer Schlussrechnung machen, wenn es doch gar nichts mehr abzurechnen gibt?

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 1. September 2015 um 11:25:18 Uhr:


Interessanterweise beziffert der Leasinggeber in besagtem Schreiben diese "Restschuld" lediglich auf die ausstehenden Leasingraten 50 x 413,51 + MWSt.

Gemäß der AGB würde sich der Ablösewert aus den abgezinsten noch zu zahlenden Leasingraten plus einer "Abwicklungspauschale" in Höhe von 2 % ermitteln.

Solange die Versicherungsleistung den Anspruch übererfüllt ist das ja relativ irrelevant. Da müsste man nur genauer rechnen, wenn der Leasinggeber noch Forderungen gegen den Leasingnehmer stellen wollte, bspw. wegen fehlender Deckung durch die Versicherung.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 1. September 2015 um 11:25:18 Uhr:


Allerdings gibt es immer noch den Passus in den Bedingungen, wonach Versicherungsleistungen, die den Ablösewert übersteigen, beim Leasinggeber bleiben.

Eben. Die Leasinggesellschaft trägt in gewissem Rahmen das Risiko des Wertverlustes - und kann im Gegenzug in gewissen Situationen von außerordentlichen Übererlösen profitieren. Und so bleibt in Summe vielleicht nur die Erkenntnis, dass die Leasinggesellschaft mit dem Vertrag ein gutes Geschäft gemacht hat. So what? Mal verliert man, mal gewinnt der andere.

Zitat:

@cvr schrieb am 2. September 2015 um 10:03:41 Uhr:


Und wo keine Forderung, da keine Rechnung. Wozu sollte sich die Leasinggesellschaft den Aufwand einer Schlussrechnung machen, wenn es doch gar nichts mehr abzurechnen gibt?

Ich habe nicht von einer Rechnung wegen einer Forderung geschrieben, sondern von einer Schlussabrechnung.

Die Leasinggesellschaften, mit denen ich bisher zusammengearbeitet habe, erstellen eine solche Schlussabrechnung (auch dann, wenn es keine Restforderung gibt).

Allerdings gebe ich gerne zu, dass ich mit den Finessen eines Vollamortisationsvertrags nicht so vertraut bin, da ich einen solchen nie abschließen würde.

Wenn Leasing, dann sollte man m. E. einen Kilometervertrag abschließen. Aber jeder so, wie er möchte.

Gruß
Der Chaosmanager

Also ich würde auf eine Schlussrechnung bestehen.

Der TE hat mal eben 15.000 Euro für 10 Monate Leasing auf den Kopf gehauen. Mich würde wundern, wenn da kein Geld vom LG zurück kommt. Sicher hängt das vom Vertrag ab, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann rechtens ist.

Naja, für normale PKW ist ein Vollamortisationsleasing auch nicht sinnvoll.
Wenn man den Wagen nciht übernimmt, hat man sinnlos zuviel gezahlt, wenn man ihn übernimmt und veräußert, muss der Differenzbetrag eh wieder versteuert werden (da hätte man ihn vorher nicht abschreiben brauchen). Will man ihn nur weiter nutze, dann kann man auch eine der NUtzungszeit entsprechende Abschreibungsdauer wählen.

Bei einem PKW reden wir ja nicht von Investitionsvolumen, welche die Liquidität einer Unternehmung grundsätzlich herausfordern.

Vielleicht erzählt der TE ja mal, warum er sich immer wieder für das Vollamortisationsleasing entscheidet und was er beim letzten mal mit dem übernommenen Fahrzeug gemacht hat und wie sich das für ihn gerechnet hat. ; )

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Ich habe mich für das Leasing entschieden,

- da ich den Wagen danach direkt beim Händler in Zahlung gebe und mir die "Bare" Anzahlung spare.
- der Wertverlust eines Neuwagen ist mir einfach zu heftig (der X5 hatte einen Neupreis von 96000 Euro, nach 4 Jahren 35000 bezahlt)
- 40000 km im Jahr
- ich blauäugig geglaubt habe, dass der Wagen nach der letzten Abschlagszahlung mir gehört (so wie der vorletzte)
- Theoretisch bessere Abschreibung (Praktisch nicht, dass weiss ich jetzt auch)

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Warum Leasing war ja nicht die Frage. Ich lease ja selber seit 7 Jahren immer wieder.

Die Frage war warum Vollamortisationsleasing, anstatt eines km-leasings (oder meinetwegen sogar Restwertleasings).

Zitat:

@Aachener2015 ...

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 2. September 2015 um 10:24:18 Uhr:


Die Leasinggesellschaften, mit denen ich bisher zusammengearbeitet habe, erstellen eine solche Schlussabrechnung (auch dann, wenn es keine Restforderung gibt).

Das mag natürlich sein - aber was nützt eine Abrechnung vom Type "Unsere Forderung 25000,-, davon gedeckt 25000,-, Saldo 0,-? Ob die nun als tabellarische Abrechnung oder in Prosa "sie haben nix mehr zu bezahlen, weil die Restforderung mit der Versicherungsleistung verrechnet werden konnte" ist doch eigentlich wurscht, der Sachinhalt ist derselbe; insofern kann man das Schreiben womöglich als eine Art Schlussabrechnung ansehen, ggf. in ungewöhnlicher Form.

Zitat:

@expl0rer schrieb am 2. September 2015 um 12:06:07 Uhr:


Der TE hat mal eben 15.000 Euro für 10 Monate Leasing auf den Kopf gehauen.

Das ist zwar viel, aber vielleicht auch irrelevant. Die Klausel, die m.E. Kerngegenstand aller Überlegungen ist ist §2.4 des Vertrags. Durch sie ist - nach meinem Verständnis - die Anzahlung als "verloren" zu betrachten. Das ist dann natürlich unterm Strich umso teurer, je höher die Anzahlung und je eher man den Wagen zu Schrott fährt.

Zitat:

@expl0rer schrieb am 2. September 2015 um 12:06:07 Uhr:


Mich würde wundern, wenn da kein Geld vom LG zurück kommt. Sicher hängt das vom Vertrag ab, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das dann rechtens ist.

Angesichts der Tatsache, dass es sich anscheinend nicht um einen Verbraucher-, sondern um einen Gewerbevertrag handelt (Verweis auf die selbstständige Tätigkeit im Vertrag)würde ich davon auszugehen, dass die gängigen Verbraucherschutzrechte nicht greifen. Bei Gewerbe gilt idR "Vertrag ist Vertrag". Und wenn man sich da auf einen Vertrag einlässt, der zwar "wenn alles glatt läuft" attraktiv ist, wenn der Karren gegen die Wand fährt aber extrem teuer - dann ist das eben so. Vertragsfreiheit. Es ist vollkommen legitim, einen Vertrag einzugehen, der unter bestimmten Umständen "sehr teuer" werden kann.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 2. September 2015 um 13:54:22 Uhr:



Zitat:

@Aachener2015 ...

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄
Die Ironie überlesen? ;-)

Zitat:

@cvr schrieb am 2. September 2015 um 14:21:06 Uhr:


Angesichts der Tatsache, dass es sich anscheinend nicht um einen Verbraucher-, sondern um einen Gewerbevertrag handelt (Verweis auf die selbstständige Tätigkeit im Vertrag)würde ich davon auszugehen, dass die gängigen Verbraucherschutzrechte nicht greifen. Bei Gewerbe gilt idR "Vertrag ist Vertrag". Und wenn man sich da auf einen Vertrag einlässt, der zwar "wenn alles glatt läuft" attraktiv ist, wenn der Karren gegen die Wand fährt aber extrem teuer - dann ist das eben so. Vertragsfreiheit. Es ist vollkommen legitim, einen Vertrag einzugehen, der unter bestimmten Umständen "sehr teuer" werden kann.

Der Vertrag ist schon sehr einseitig formuliert.

Daher würde ich das durchaus einen Anwalt prüfen lassen, auch wenn du recht hast, dass das Gewerbliche dabei nicht unbedingt hilft.

Und wie ging die Geschichte weiter?

Ich hatte auch mal einen Wagen über die BMW Bank mit Anzahlung für 3 Jahre geleast und nach 2 Jahren für das letzte Jahr an jemand anderen übergeben. In der Schlußrechnung der BMW Bank wurde meine Anzahlung auf meine 2 Jahre Leasingzeit (monatlich angerechnet) verteilt und der Rest als Guthaben auf den neuen Leasingnehmer übertragen.
Die Abzahlung war also keine hohe erste Rate, sondern ein Vorschuß meinerseits auf die gesamte Leasingdauer.

Ich glaube, in diesem Fall gibt es für den X5 keine Schlußrechnung, weil daraus ein Guthaben für den Leasingnehmer hervorgehen würde. ;-)

Habe jetzt einen neuen Anwalt beauftragt.
Dieser sagt auch ganz klar, wenn dann haben wir nur die Möglichkeit, einen Teil der Anzahlung wiederzubekommen.

Halte euch weiter auf den laufenden

Gruss

Zitat:

@djofly schrieb am 7. September 2015 um 11:17:30 Uhr:


Und wie ging die Geschichte weiter?

Ich hatte auch mal einen Wagen über die BMW Bank mit Anzahlung für 3 Jahre geleast und nach 2 Jahren für das letzte Jahr an jemand anderen übergeben. In der Schlußrechnung der BMW Bank wurde meine Anzahlung auf meine 2 Jahre Leasingzeit (monatlich angerechnet) verteilt und der Rest als Guthaben auf den neuen Leasingnehmer übertragen.
Die Abzahlung war also keine hohe erste Rate, sondern ein Vorschuß meinerseits auf die gesamte Leasingdauer.

Ich glaube, in diesem Fall gibt es für den X5 keine Schlußrechnung, weil daraus ein Guthaben für den Leasingnehmer hervorgehen würde. ;-)

Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung bei der BMW Bank ist allerdings mit einem Vollamortisationsvertrag, wie ihn der TE hatte, nicht vergleichbar.

Mit dem letzten Satz hast Du sicher recht. Der LG möchte den LN nicht direkt darauf stoßen, dass er eigentlich ein Guthaben hätte, wenngleich besagter Passus den LG berechtigt, den Überschuss einzubehalten.

Gruß
Der Chaosmanager

Denke aber, dass ich eine Rechnung bekommen werde.
Die Leasing hatte am 1.9 wieder abgebucht, diese Lastschrift habe ich direkt zurückgehen lassen.
Am 4.9 habe ich dann noch eine Überweisung der Leasing bekommen, wegen Fehlbuchung.
Den August kann ich auch noch zurück ziehen, dass mache ich aber erst wenn der Anwalt sich gemeldet hat.

Auch das der LG weiter von deinem Konto abbucht, obwohl der Vertrag offensichtlich bereits beendet ist, würde mich skeptisch machen...

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