Leasing Auto geklaut. Versicherung zahlt direkt an die Leasing

Hallo,

ich habe letztes Jahr im September einen gebrauchten BMW X5 gekauft bzw. über eine Leasingfirma leasen lassen.
Der Wagen hat 34500 Euro Brutto gekostet und wurde mit 10000 Euro angezahlt.
Die "restlichen" 24500 Euro wurde dann geleast.
Zu 54 Monaten à 500,xx €
Nach Ablauf der 54 Monate hatte ich einen Restwert von ca 2500 Euro.

Soweit kam es leider nicht und der Wagen wurde leider im Juni geklaut.
Somit fing der Ärger an.

Versicherung hat sich mit den zahlen natürlich reichlich Zeit gelassen.

Die Restschuld des Leasing Auto betrug 24300 Euro. (incl ca 3800 Gewinnmarge Leasing, 1200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung)
Nuja, das eine Leasingfirma auch leben muss okay, dass die Marge nirgendwo beziffert wird (% oder €), finde ich nicht richtig.
Gut man hätte alle Leasing+Sonderzahlungen zusammenrechnen können, dann wäre man auch auf den Betrag gekommen.
Es war mein 2ter Vertrag bei der Leasingfirma und beim 1 lief alles zu meiner Zufriedenheit, daher vielleicht zu blind

Der eigentliche Knaller kommt aber jetzt erst.

Die Versicherung hat knapp NETTO 29000 Euro an die Leasing bezahlt.
Daher liegen bei der Leasing ca 5000 Euro "zuviel bezahltes Geld" und natürlich die Vorsteuer von knapp 4000 Euro.
Auf die Nachfrage einer Abschlussrechnung antwortete die Leasing kurz und knapp
Da die Versicherungsentschädigung die Restschuld abdeckt, verzichten wir auf eine Abschlussrechnung.

Somit wollen die das zuvielbezahlte Geld einbehalten.
Ist das "richtig" so?

Habe bewusst keinen Leasingnamen genannt, da diese selber hier im Forum vertreten sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Aachener2015 ...

Dieses Jahr werde ich dank des Verlustes Steuern sparen.

Macht auch richtig Sinn, durch das Steuersparen weniger in der Tasche zu haben als ohne Steuersparen. 🙄
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Zitat:

@Aachener2015 schrieb am 31. August 2015 um 15:36:49 Uhr:


Die Versicherung hat doch den Wagen für mich bezahlt.
Richtig oder falsch?
Der Wagen steht ja irgendwo in den Büchern der Leasing, da muss er natürlich mit einer Ausgangsrechnung raus.

Die Versicherung hat direkt an die Leasinggesellschaft bezahlt und dafür gibt es auch einen Beleg. Aufgrund dieses Belegs kann das Auto ausgebucht werden. Eine Ausgangsrechnung ist dazu nicht nötig.

Zitat:

Von meinem Verständnis hätte es so laufen müssen und so ist es auch beim Einbruchschaden gelaufen
Versicherung zahlt Netto die Restschuld an die Leasing.
Die Leasing macht die Abschlussrechnung auf meinen Namen und ich müsste die MwSt dann nachträglich zahlen.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Bei dem Einbruchschaden wird es so gewesen sein, dass die Versicherung entweder direkt an die Werkstatt oder an Dich bezahlt hat. Dann läuft das so ab, wie Du es beschrieben hast.

Jetzt hat die Versicherung aber direkt an den Eigentümer des Fahrzeugs bezahlt und somit bist Du außen vor.

Gruß
Der Chaosmanager

Das Problem liegt m. E. in der Natur des Leasinggeschäfts, das dem Vertrag zur Grunde liegt. In der festen Annahme, dass das Fahrzeug nach Leasingende für einen relativ geringen Betrag übernommen werden kann und um die monatliche Leasingrate niedrig zu halten, wurde eine hohe Leasingsonderzahlung (nicht Anzahlung) geleistet. Da es sich dennoch bis zum Ablauf des Leasingvertrags um ein Leasinggeschäft handelt, ändert es nichts an der Tatsache, dass das Fahrzeug bis dahin Eigentum des Leasinggebers ist. Nun ist der Wagen weg und die Versicherung hat dem Geschädigten (Eigentümer des Fahrzeugs = Leasinggeber) den Schaden erstattet.

Dennoch würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen. Ohne es zu wissen würde ich annahmen, dass die Leasingsonderzahlung anteilig zurückerstattet wird: 5 Monate (?) von 54 Monaten wurde das Fahrzeug genutzt. Demnach wären 925 Euro (5/54 von 10.000 Euro) von der Anzahlung weg für die fünf Monate, die das Fahrzeug gefahren wurde und 9.075 Euro müssten zurückgezahlt werden. Wie gesagt, dass wäre meine Annahme.

Zitat:

@expl0rer schrieb am 31. August 2015 um 16:17:40 Uhr:


Ohne es zu wissen würde ich annahmen, dass die Leasingsonderzahlung anteilig zurückerstattet wird: 5 Monate (?) von 54 Monaten wurde das Fahrzeug genutzt. Demnach wären 925 Euro (5/54 von 10.000 Euro) von der Anzahlung weg für die fünf Monate, die das Fahrzeug gefahren wurde und 9.075 Euro müssten zurückgezahlt werden. Wie gesagt, dass wäre meine Annahme.

Wie sollte das gehen?

Wenn die Restschuld 24.300 € beträgt und die Versicherung lt. TE 29.000 € bezahlt hat und nun der Leasinggeber rund 9.000 € der Anzahlung zurückzahlen sollte, bliebe eine Differenz von 4.300 € zu Gunsten des Leasinggebers. Das kann also so nicht funktionieren ...

Aber wir alle kennen den Vertrag nicht und der TE hat ja einen Anwalt eingeschaltet. Vielleicht erfahren wir dann mal, was der Anwalt dazu sagt.

Gruß
Der Chaosmanager

Gibt es die "Restschuld" wirklich beim Leasing? Ich dachte, dass es die nur bei Finanzierungen gibt.

Mir ging es ausschließlich um die geleistete Sonderzahlung. Die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der Leasingraten ist durch die Begleichung des Schadens durch die Versicherung obsolet geworden. Ich gehe mal davon aus, dass der Leasinggeber den Vertrag in diesem Zusammenhang aufgelöst oder gekündigt hat. Im Gegenzug dazu steht dem Leasignehmer kein Fahrzeug mehr zur Verfügung.

Was ist aber mit der Sonderzahlung? Diese bezieht sich doch auf den gesamten Leasingzeitraum oder nicht? Wenn nun der Vertrag vorzeitig beendet wird, dann müsste doch auch die Sonderzahlung anteilig zurückerstattet werden?!

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Zitat:

@expl0rer schrieb am 31. August 2015 um 16:39:09 Uhr:


Gibt es die "Restschuld" wirklich beim Leasing? Ich dachte, dass es die nur bei Finanzierungen gibt.

Natürlich gibt es die. OK, der Begriff ist nicht korrekt (ich habe halt einfach den Terminus vom TE übernommen), in meinem Leasingvertrag ist vom Ablösewert die Rede.

Zitat:

Mir ging es ausschließlich um die geleistete Sonderzahlung. Die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Zahlung der Leasingraten ist durch die Begleichung des Schadens durch die Versicherung obsolet geworden. Ich gehe mal davon aus, dass der Leasinggeber den Vertrag in diesem Zusammenhang aufgelöst oder gekündigt hat. Im Gegenzug dazu steht dem Leasignehmer kein Fahrzeug mehr zur Verfügung.

Was ist aber mit der Sonderzahlung? Diese bezieht sich doch auf den gesamten Leasingzeitraum oder nicht? Wenn nun der Vertrag vorzeitig beendet wird, dann müsste doch auch die Sonderzahlung anteilig zurückerstattet werden?!

Du kannst die Sonderzahlung nicht isoliert betrachten. Vereinfacht ausgedrückt stellt der Leasinggeber bei einer vorzeitigen Abösung des Vertrags den Ablösewert den geleisteten Zahlungen gegenüber. Ob es sich hierbei um Leasingraten oder eine LSZ handelt, ist zunächst mal unerheblich. Die Formel, wie sich der Ablösewert ermittelt, ist bei seriösen Leasinggesellschaften in den AGB enthalten.

Ob dem Leasingnehmer ein etwaiger Überschuss aus der Differenz zwischen Ablösewert und Versicherungsleistung zusteht, würde ich bezweifeln, kann aber letztendlich nur nach Kenntnis des Vertrags beantwortet werden.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 31. August 2015 um 16:54:29 Uhr:


Du kannst die Sonderzahlung nicht isoliert betrachten. Vereinfacht ausgedrückt stellt der Leasinggeber bei einer vorzeitigen Abösung des Vertrags den Ablösewert den geleisteten Zahlungen gegenüber. Ob es sich hierbei um Leasingraten oder eine LSZ handelt, ist zunächst mal unerheblich. Die Formel, wie sich der Ablösewert ermittelt, ist bei seriösen Leasinggesellschaften in den AGB enthalten.

Ok, das ergibt Sinn. D. h. ob und wie viel der TE von seiner Leasinggesellschaft zurück bekommt hängt von den beiden Faktoren Ablösewert und geleistete Zahlungen ab. Da die Sonderzahlung vergleichsweise hoch ausgefallen ist, dürfte nach fünf Monaten grob geschätzt etwas Geld zurückkommen.

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 31. August 2015 um 16:54:29 Uhr:


Ob dem Leasingnehmer ein etwaiger Überschuss aus der Differenz zwischen Ablösewert und Versicherungsleistung zusteht, würde ich bezweifeln, kann aber letztendlich nur nach Kenntnis des Vertrags beantwortet werden.

Zustimmung.

Ich bin der Meinung, dass die geleistete Zahlung der Versicherung an den LG relativ uninteressant für den LN sein dürfte, da o. g. Faktoren für evtl. zu leistende Rückzahlungen des LG and den LN zu berücksichtigen sind.

Bin gerade dabei den Vertrag abzufotografieren und hier einzuscannen.
Denke in der nächsten halben Stunde kommt dann alles.

Leider hat der jetzige Anwalt ein anderes Fachgebiet und daher werde ich in dem Fall den Anwalt wechseln müssen.
Vielen Dank schonmal für eure Einschätzung.

Zitat:

@expl0rer schrieb am 31. August 2015 um 17:08:55 Uhr:


Ich bin der Meinung, dass die geleistete Zahlung der Versicherung an den LG relativ uninteressant für den LN sein dürfte, da o. g. Faktoren für evtl. zu leistende Rückzahlungen des LG and den LN zu berücksichtigen sind.

Das sehe ich nicht so. Man kann die geleistete Zahlung der Versicherung doch nicht unter den Tisch fallen lassen.

Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass die Leasinggesellschaft keine Abrechnung des Leasingvertrags erstellt und stattdessen nur lapidar mitteilt, dass die Versicherungsleistung alles abdeckt. So richtig seriös ist dies m. E. nicht.

Gruß
Der Chaosmanager

Hier

Punkt 8.5 der AGB regelt, dass über die Ansprüche des LG hinausgehende Versicherungsleistungen beim LG verbleiben.

Ansonsten erinnere ich mich, dass es vor einiger Zeit hier auf MT sehr umfangreiche Threads über diese Leasinggesellschaft gab, die nicht sehr schmeichelhaft waren ... Das Leasingmodell dieses Anbieters ist allgemein sehr umstritten.

Gruß
Der Chaosmanager

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Deswegen bin ich auch hier.
Habe nur noch Threads über die Firma gefunden, wo gesagt wurde, dass diese alles löschen lassen haben.
Daher ist nichts genaues zu finden
So lassen die einen bisher zufriedenen Kunden bluten ;-)

Wieso soll die Versichung "zu viel" gezahlt haben? Die Versicherung hat den WBW abzüglich der MwSt. an den LG überwiesen.

Naja 20420 Euro Netto offen, Versicherung hat 28841 Euro bezahlt = 8420 mehr als gefordert

Zitat:

@expl0rer schrieb am 31. August 2015 um 18:10:57 Uhr:


Wieso soll die Versichung "zu viel" gezahlt haben? Die Versicherung hat den WBW abzüglich der MwSt. an den LG überwiesen.

Versicherungstechnisch hat die Versicherung natürlcih nicht zu viel bezahlt.

Aber der Ablösewert ist niedriger, weil der LN ja eine hohe MSZ geleistet hat. D. h. eigentlich hätte der LG einen geringeren Anspruch als die Versicherungsleistung.

Gru0
Der Chaosmanager

Das weitere ärgerliche, ich würde noch 4-5000 Euro mehr von der Versicherung bekommen.
Inmoment werde ich da natürlich nicht anklopfen.
Die letzte E-Mail hat der Leasing ja schon 2000 Euro mehr gebracht

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