LCI Fahrer ohne Xenon, die tagsüber Standlichtringe nutzen wollen

BMW 3er E90

weils cooler aussieht, für die habe ich was gefunden 😉 Ich persönlich habe sowieso immer Abblendlicht an, also mir ist es egal. Aber ich hatte mich am WE fast mit jemanden deswegen gestritten und nun recherchiert: Da es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, man dürfe bei normalen Lichtverhältnissen tagsüber kein Standlicht benutzen, hier ein ganz konkreter Fall:

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Nach Studium des Gesetzestextes war mir das eigentlich schon vorher klar. 😉 Interessant, dass es dazu auch was Offizielles gibt.

Also: LCI Besitzer mit Halogen, die gerne aufgrund der hübschen Optik tagsüber mit Standlicht fahren wollen, dürfen das gerne tun 🙂 Ein Sicherheitsgewinn ist aufgrund des schwachen Lichts dennoch nicht gegeben denke ich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Spark


Deine Behauptung und Eindruck sind total falsch.  

Ich gebs auf bei Dir 😉 Kann mir jemand bitte eine Beruhigungstablette reichen? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von huberxx



Zitat:

Original geschrieben von Spark


das habe ich niergedwo behauptet. Bitte meine Worte nicht verdrehen
wer lesen und auch verstehen kannn ist im Vorteil

die StVO spricht eindeutig siehe §17 Abs. 2 ... darüber braucht man nicht zu diskutieren und nur dieses habe hier erwähnt
wie Andere es auslegen und interpretieren ist andere Sache ... eindeutige Rechtsprechung ist heute zu Tage sehr schwierig und deswegen Verwaltungsstreitigkeiten gibts es mehr als man braucht

Der Einzige der die diesen Paragraphen der StVO interpretiert - und zwar falsch - bist Du!

Dafür reicht mir nun der Danke-Knopf nicht, ich muss es auch nochmal schreiben: Danke!

Sparky, ich wäre an Deiner Stelle mal etwas differenzierter mit den von Dir verwendeten Begrifflichkeiten. Lese Dir bitte die Forenregeln durch. Irgendwann brauchst auch Du einen

Zitat:

Möchte nicht den Apostel spielen aber weiss nicht in welcher Welt ihr lebt oder was da mancher geschnüffelt hat 😁
Für mich sind die Gesetze eindeutig ... wie man die selber oder durch Rechtsverdreher gestelltet ist nicht das Thema.

Wider Deiner Angabe das für Dich Gesetze eindeutig sind stehen deine Beiträge. Augenschinlich blamierst Du dich hier aber ganz gewaltig. Schraub mal ein paar Umdrehungen zurück und sei nicht so Beratungsresistent. Vor allem musst Du viel ruhiger werden.

Crimejoker

Lustiger Thread, ich hab mir jetzt erst mal nen Bier aufgemacht und ne Packung Popcorn dazu geholt :P

Und ich hatte immer ein schlechtes Gefühl, wenn ich nur mit Standlicht unterwegs war...
Jetzt müsste nur noch das Mitleuchten der Blinker erlaubt sein.

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Zitat:

Original geschrieben von proXimaus


Lustiger Thread, ich hab mir jetzt erst mal nen Bier aufgemacht und ne Packung Popcorn dazu geholt :P
Smiley-beer

Also: wir fahren ab jetzt mit Standlicht, wenn wir als LCI ohne Xenon Fahrer die Ringe tagsüber an haben möchten.
Dann müßte es nur noch einen Schalter fürs Rücklicht geben, denn bei Standlicht ist das ja auch an, oder ist das bei richtigem TFL ebenso?😕

OT: jedenfalls ist diese Debatte kurzweiliger als die von dem Ärger mit dem D´dorfer Autohaus😉

Zitat:

Original geschrieben von m9999


Also: wir fahren ab jetzt mit Standlicht, wenn wir als LCI ohne Xenon Fahrer die Ringe tagsüber an haben möchten.
Dann müßte es nur noch einen Schalter fürs Rücklicht geben, denn bei Standlicht ist das ja auch an, oder ist das bei richtigem TFL ebenso?😕

Da gehen die Hersteller verschiedene Wege. Bei unserem A6 waren beim TFL die Heckleuchten aus, bei unserem X3, 1er Cabby und E93 sind sie, bei Benutzung des TFL, wie auch bei Normallicht und Standlicht, immer an.

Richtig.
Bei meinem 335i ist mir TFL auch das Rücklicht an.
Beim A4 wars Rücklicht aus, hab mir aber durch umcodieren auf Ländereinstellung "Skandinavien" die Rückleuchten dazu schalten lassen.

Beim normalen TFL sind die Rückleuchten an - allerdings gedimmt...

Zitat:

Original geschrieben von m9999


...
OT: jedenfalls ist diese Debatte kurzweiliger als die von dem Ärger mit dem D´dorfer Autohaus😉

Wir geben uns Mühe 😁

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel


Beim normalen TFL sind die Rückleuchten an - allerdings gedimmt...

Also das wäre mir neu. Die Rückleuchten sind einfach an - nix gedimmt.

Und zur Diskussion: Die StVO ist was den § 17 angeht einfach falsch formuliert. Was das Verkehrsministerium erreichen wollte ist, dass bei Lichtpflicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf. Mit der Formulierung in § 17 II StVO ist das aber NICHT so geregelt.

Wie Spark schon völlig richtig geschrieben hat, ist es in der StVO nicht üblich, verschiedene Absätze zueinander in Beziehung zu setzen. Das verschiedene Gerichte aber niemanden bestrafen wollen, weil er bei Tageslicht mit Standlicht fährt, halte ich genauso für richtig.

Abhelfen würde hier eine eindeutige Formulierung: Bei bestehender Beleuchtungspflicht nach Absatz I darf mit Standlicht allein nicht gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Wie Spark schon völlig richtig geschrieben hat, ist es in der StVO nicht üblich, verschiedene Absätze zueinander in Beziehung zu setzen. Das verschiedene Gerichte aber niemanden bestrafen wollen, weil er bei Tageslicht mit Standlicht fährt, halte ich genauso für richtig.

Wenn man im § 17 StVO mal weiterliest, stellt man fest, dass nicht nur Absatz 2 sehr wohl in Beziehung zu Absatz 1 steht, sondern auch die Absätze 2a, 3 und 4

Zitat:

Original geschrieben von m9999



Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Wie Spark schon völlig richtig geschrieben hat, ist es in der StVO nicht üblich, verschiedene Absätze zueinander in Beziehung zu setzen. Das verschiedene Gerichte aber niemanden bestrafen wollen, weil er bei Tageslicht mit Standlicht fährt, halte ich genauso für richtig.
Wenn man im § 17 StVO mal weiterliest, stellt man fest, dass nicht nur Absatz 2 sehr wohl in Beziehung zu Absatz 1 steht, sondern auch die Absätze 2a, 3 und 4

...und wie das so bei Gesetzestexten/Verordnungen allgemein üblich ist...

Edit: der Verordnungsgeber hat es also so gemeint und die Gerichte verstehen es auch so - und dennoch wird weiter behauptet, dass es nicht so sei? Also langsam weiß ich wirklich nicht mehr, was hier noch passieren soll...

Zitat:

Original geschrieben von motor-eddi


Edit: der Verordnungsgeber hat es also so gemeint und die Gerichte verstehen es auch so - und dennoch wird weiter behauptet, dass es nicht so sei? Also langsam weiß ich wirklich nicht mehr, was hier noch passieren soll...

Wer hat denn das jetzt geschrieben? Meine Aussage war, dass es falsch formuliert ist. Dass es in der Praxis anders gehandhabt wird, als es im Gesetzestext drinsteht, finde ich ja OK. Eine eindeutige Formulierung wäre aber wünschenswert.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von motor-eddi


Edit: der Verordnungsgeber hat es also so gemeint und die Gerichte verstehen es auch so - und dennoch wird weiter behauptet, dass es nicht so sei? Also langsam weiß ich wirklich nicht mehr, was hier noch passieren soll...
Wer hat denn das jetzt geschrieben?

Na Du hier:

Zitat:

Und zur Diskussion: Die StVO ist was den § 17 angeht einfach falsch formuliert. Was das Verkehrsministerium erreichen wollte ist, dass bei Lichtpflicht nicht mit Standlicht gefahren werden darf. Mit der Formulierung in § 17 II StVO ist das aber NICHT so geregelt.

"...ist das aber NICHT so geregelt..."

Und:

Zitat:

Wie Spark schon völlig richtig geschrieben hat, ist es in der StVO nicht üblich, verschiedene Absätze zueinander in Beziehung zu setzen.

Das hat er eben nirgends geschrieben. Er hat immer nur behauptet, dass alles eindeutig wäre - und zwar in dem Sinn, wie ER es versteht (abgesehen davon, dass es einfach nicht stimmt; Gegenbeispiele kann sich jeder selbst suchen).

Zitat:

Abhelfen würde hier eine eindeutige Formulierung: Bei bestehender Beleuchtungspflicht nach Absatz I darf mit Standlicht allein nicht gefahren werden

Das wäre natürlich noch deutlicher, insofern hast Du recht.

Gruß!

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