LCI Fahrer ohne Xenon, die tagsüber Standlichtringe nutzen wollen
weils cooler aussieht, für die habe ich was gefunden 😉 Ich persönlich habe sowieso immer Abblendlicht an, also mir ist es egal. Aber ich hatte mich am WE fast mit jemanden deswegen gestritten und nun recherchiert: Da es ein weit verbreiteter Irrglaube ist, man dürfe bei normalen Lichtverhältnissen tagsüber kein Standlicht benutzen, hier ein ganz konkreter Fall:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Nach Studium des Gesetzestextes war mir das eigentlich schon vorher klar. 😉 Interessant, dass es dazu auch was Offizielles gibt.
Also: LCI Besitzer mit Halogen, die gerne aufgrund der hübschen Optik tagsüber mit Standlicht fahren wollen, dürfen das gerne tun 🙂 Ein Sicherheitsgewinn ist aufgrund des schwachen Lichts dennoch nicht gegeben denke ich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Deine Behauptung und Eindruck sind total falsch.
Ich gebs auf bei Dir 😉 Kann mir jemand bitte eine Beruhigungstablette reichen? 😁
56 Antworten
dito!
Amtsdeutsch muss man verstehen können 🙂
Standlicht darf nur in Verbindung mit Abblendlicht gefahren werden
und die StVO sollte ja auch nur als Untermauerung, dienen, dass es erlaubt ist. Worum es mir ging: Vielleicht gibt es ja sogar den ein oder anderen, der Xenon nur wegen der Optik der TFL bestellt (ohne es zuzugeben 😉). Für den würde dann Halogen ausreichen, da er tagsüber die zugegeben hübschen Standlichtringe einschalten kann.
Deine Behauptung und Eindruck sind total falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Spark
Deine Behauptung und Eindruck sind total falsch.
Ich gebs auf bei Dir 😉 Kann mir jemand bitte eine Beruhigungstablette reichen? 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Spark
dito!
Amtsdeutsch muss man verstehen können 🙂Standlicht darf nur in Verbindung mit Abblendlicht gefahren werden
Kannst Du das auch irgendwie begründen oder nur behaupten?
Das Totschlagargument mit der "eindeutigen" Formulierung des Abs. 2 ist auf jeden Fall durch die Stellung von Abs. 2 zu Abs. 1 widerlegt. Wer das nicht einsehen will, dem kann man auch nicht mehr helfen.
Und für mich bitte auch eine Beruhigungstablette ;-)
Ist doch ganz einfach:
Wenns zu dunkel ist muss mans Abblendlicht anschalten.
Wenns hell genug ist darf man auch mit nur Standlicht rumgondeln.
Fertig.
Weiß gar nich was an dem Gesetzestext uneindeutig sein soll?
Möchte nicht den Apostel spielen aber weiss nicht in welcher Welt ihr lebt oder was da mancher geschnüffelt hat 😁
Für mich sind die Gesetze eindeutig ... wie man die selber oder durch Rechtsverdreher gestelltet ist nicht das Thema.
Tabletten sind Aufputschmittel genauso wie andere Mittel 😁
Auf sinnlose Diskussionen und irgendwas was eindeutig ist, will ich mich nicht einlassen und brauche nicht zu beweisen. Dieses kann man ergoogeln
Langsam wird's richtig lustig hier: bezeichnest Du jetzt das Amtsgericht als Rechtsverdreher, während Du allein den wahren Sinn des Gesetzestextes verstehst?!
@Spark
ehrlich, leg dich für ne Stunde hin. Manchmal tut es gut 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hackology
@Sparkehrlich, leg dich für ne Stunde hin. Manchmal tut es gut 😉
Sehe ich genau so.
Du musst Dir doch nur mal die ausführung des Gerichts durchlesen, da wird haargenau erklärt warum man mit Standlicht fahren darf.
Fertig.
PS: Den initialen Fehler beim vom gericht behandelten Verfahren hab ich auch gefunden.... Stichwort "innen" 😉
Zitat:
Original geschrieben von motor-eddi
Langsam wird's richtig lustig hier: bezeichnest Du jetzt das Amtsgericht als Rechtsverdreher, während Du allein den wahren Sinn des Gesetzestextes verstehst?!
das habe ich niergedwo behauptet. Bitte meine Worte nicht verdrehen
wer lesen und auch verstehen kannn ist im Vorteil
die StVO spricht eindeutig siehe §17 Abs. 2 ... darüber braucht man nicht zu diskutieren und nur dieses habe hier erwähnt
wie Andere es auslegen und interpretieren ist andere Sache ... eindeutige Rechtsprechung ist heute zu Tage sehr schwierig und deswegen Verwaltungsstreitigkeiten gibts es mehr als man braucht
Zitat:
Original geschrieben von Spark
das habe ich niergedwo behauptet. Bitte meine Worte nicht verdrehenZitat:
Original geschrieben von motor-eddi
Langsam wird's richtig lustig hier: bezeichnest Du jetzt das Amtsgericht als Rechtsverdreher, während Du allein den wahren Sinn des Gesetzestextes verstehst?!
wer lesen und auch verstehen kannn ist im Vorteildie StVO spricht eindeutig siehe §17 Abs. 2 ... darüber braucht man nicht zu diskutieren und nur dieses habe hier erwähnt
wie Andere es auslegen und interpretieren ist andere Sache ... eindeutige Rechtsprechung ist heute zu Tage sehr schwierig und deswegen Verwaltungsstreitigkeiten gibts es mehr als man braucht
Der Einzige der die diesen Paragraphen der StVO interpretiert - und zwar falsch - bist Du!
freue mich das ich nicht wenigstens richtig verstehe 😁
Noch nicht Heiaaaaaa gemacht? 😉
Sehr interessanter Beitrag.
Bis heute war ich auch der Überzeugung, dass man mit Standlicht nicht fahren darf.
Der Beschluss und die Google-Recherche haben mich aber nun tatsächlich überzeugt, dass das erlaubt ist 🙂
Verehrter Spark, die dargestellten Argumente sind doch einleuchtend 😉