Laut TÜV/Dekra/GTÜ Reifengröße auf original Alus rundum nicht zulässig!!!

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

habe diese Woche Tüv gehabt, war eigentlich soweit ohne große Mängel, Penuts eben!!!

Bis auf die Reifengröße die wohl laut GTÜ nicht zulässig ist:

- bei den Reifen handelt es sich um die Größe 225x45x16 (225x50xZR16 sind laut Handbuch/Betriebsanleitung zulässig)

- Felgen (siehe Bild) 7Jx16 S 46

Meine Frage nun, hat vielleicht jemand ein Dokument über solche Felgen, das belegt, das ich die Reifen auf diesen Felgen fahren darf???

Oder gibt es eine ander Option, außer direkt zu BMW zu gehen???

Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen!!!

Mit freundlichen Grüßen aus Oberfranken

Beste Antwort im Thema

Ähhm, ich verstehe nicht ganz, du hast eine nicht zulässige Reifengröße auf deinem Auto, deine Reifen sind zu klein. Und folglich kommst du nicht durch die HU, eigentlich logisch.

Was willst du jetzt hören? Es ist halt nicht zulässig.

Nur um die HU zu kriegen kannst du natürlich andere Räder (Winter z.B.) draufschrauben aber das wird dein Problem nicht lösen, ebenso wird es nichts bringen wenn du zu BMW gehst.

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Zitat:

nur eben nicht mit den original Alus von BMW

und genau das wird der springende punkt sein...

gruß

Aus dem Post von BMW325i_Cabrio (Fahrzeugschein) ist ziemlich klar zu erkennen, um was für eine "Spezialität" es sich bei den Einzeleintragungen handelt:

- "...nur auf Dunlop SP Sport 2000 aus deutscher Fertigung...."

-"....nur auf Semperit Direktion und Felgen Nummer xxxx"

Derartige Reifenmarkenbindungen sind absolut selten und bestätigen m.E., dass es sich hierbei definitiv nicht um 08/15 Einträge in den Papieren handelt.

gruß hl

Ist prinzipiell schon richtig was du sagst, hl. Jedoch ist die Fabrikatsbindung entfallen.
Dass das hier noch drin steht, liegt daran, dass der Fahrzeugschein ausgestellt wurde, bevor die Fabrikatsbindung gefallen ist.
In meinem neuen Schein steht nur noch die Reifengröße UND Felgenhersteller + Nummer (in dem Falle BMW).
Ich habe mich seinerzeit mehrmals beim TÜV abgesichert und nachgefragt, ob ich NUR die Semperit aufziehen darf. Hier wurde mir mehrfach bestätigt, dass der Hersteller egal ist, so lange die Reifendimensionen, Geschwindigkeitsindex, Lastindex, ... mit denen des eingetragenen Reifen übereinstimmen bzw. im Falle von Last und Geschwindigkeit besser sind.

VG
Thomas

hiho

der springenden punkt ist doch das bmw die original felge nie mit dem 45er querschnitt geprüft hat ..

und wenn du auf ner original felge nen andere reifengrösse als angegeben fahren willst ..brauchts du halt nen wisch von bmw das es zulässig ist ..----EINZELABNAHME (oder du hast nen netten tüvprüfer der die sachen am laptop dafür raussucht)

was zubehörhersteller angeben und was dort für reifen druaf dürfen interesiert in dem fall den guten dekra/tüv menschen nicht die bohne weil die originalfelge nunmal nicht für diese reifengrösse freigegeben ist (ohne besondere nachweise) ..

zur Reifenbindung : es gibt immer noch ne Fabrikatsbindung wenn "besondere" reifen mit ner besonderen felge gefahren werden sollen (z.b. dafür gibt es dann die REIFENFREIGABE vom Reifenhersteller ) die ist zu berücksichtgen wenn z.b. nen eigentlich zu schmaler reifen (z.b. 215er) auf einer "eigentlich" zu breiten felge (z.b. 9.5 j ) gefahren werden soll dann hat mann explizit im schein/brief drinen stehen welche reifenmarke mann zu fahren hat ....(weil halt nicht jeder z.b. 215er reifen gleich breit baut ..)

bei handelsübllicher verwendung eines reifens besteht diese "fabrikatsbindung" allerdings nicht merh da kommt es dann nur noch auf speedindeax loadindex und reifengrösse an das diese passen für das Fahrzeug/felge sind

Gruss Dirk

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Bei mir z.B. steht nur ein Vermerk "geprüft mit GoodYear Eagle" weil es so knapp war🙂

Habe zum TÜV jetzt erstmal die Winterreifen drauf gemacht!!! Hoffe das genügt dem Wissi!!!

Danke für eure Infos

MfG aus Oberfranken

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