Lastschrift-Einzugsermächtigung ........Neuwagen.....dringend

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo ,

ich habe mir diese Woche einen neuen VW Golf gekauft und werde ihn nächste Woche zulassen können, weil der Brief erst noch angefordert werden muss. Alles soweit in Ordnung.
Um das Auto anmelden zu können müssen bestimmte Papiere zur Zulassungstelle mitgebracht werden:

Für die Neuzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

den Fahrzeugbrief
eine Versicherungbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint

eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungsberechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt. (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe und eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung (hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die zulassung benötigt).

Die Papiere von der Versicherung habe ich alle bekommen wo:

eine Unterschrift für einen Zulassungsvollmacht benötigt wird

und !!!!!!

eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

Ohne die letzten UNterschriften bekomme ich das Fahrzeug nicht zugelassen.

Meine Frage jetzt:

In welchem Gesetz (Absatz usw.) steht, das das Finanzamt mich dazu verpflichten kann eine Unterschrift zu leisten , damit es die Kraftfahrzeugsteuern über Lastschriftberfahren abbuchen kann?

Ich hoffe das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.

MFG

Beste Antwort im Thema

hallo,

nein, soweit ich weiß, ist das nicht mehr möglich, also die Steuern direkt zu bezahlen. Man muss also die KFZ Steuer per Lastschrift abbuchen lassen.

Grüße,
Kkarpfen

PS: Werde jetzt mal nachschauen, ob ich dazu was finde...

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Zitat:

Original geschrieben von gemm



Zitat:

NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB😁

Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.

Die schicken jemanden raus um die Kennzeichen zu entstempeln. Und wenn sie den Wagen nicht finden, wird er zur Fahndung ausgeschrieben, Ohne Witz!

Solange die Kfz-Steuer noch bezahlt ist, gibt es aber keine rechtliche Handhabe, das Fahrzeug zwangsstillzulegen.

Grüsse
Norske

Zitat:

Original geschrieben von norske


Solange die Kfz-Steuer noch bezahlt ist, gibt es aber keine rechtliche Handhabe, das Fahrzeug zwangsstillzulegen.

Grüsse
Norske

Darum gehts doch gar nicht !?

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer



Zitat:

Original geschrieben von gemm



Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.
Die schicken jemanden raus um die Kennzeichen zu entstempeln. Und wenn sie den Wagen nicht finden, wird er zur Fahndung ausgeschrieben, Ohne Witz!

So'n Quatsch, aber hallo.

Ich hab' voriges Jahr die Bank gewechselt, und meine Bankberaterin hat alle Einzugsermächtigungen vom alten Konto übernommen und die betreffenden Geschäftspartner angeschrieben und über den Wechsel informiert.

Das Finanzamt wegen der KFZ-Steuer hat sie vergessen.

Und als die dann im September nix abbuchen konnten, haben die weder die Plaktetten abgepopelt noch mein Auto zur Fahndung ausgeschrieben.
Die haben einen ganz normalen Brief mit der Bitte um Auskunft über die neue Bankverbindung und Zahlung der Steuer geschickt.

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Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278



Darum gehts doch gar nicht !?

Nicht? Nehmen wir an, Du lässt am 01.08.08 ein Auto zu, die Kfz-Steuer wird per Bankeinzug bezahlt, dann kündigst Du den Einziehungsauftrag. D.h. die Kfz-Steuer ist bis zum 31.07.09 entrichtet, folglich gibt es für die Finanzbehörde keinerlei rechtliche Grundlage, Dein Auto vor dem 01.08.09 stilllegen zu lassen und solltest Du Deine Kfz-Steuer zukünftig pünktlich per Überweisung entrichten, kann auch dann Dein Auto nicht stillgelegt werden.

Ich finde schon, dass das zum Thema passt.

Grüsse
Norske

also hier in hamburg ist es auf jedenfall möglich ohne einzugermächtigung zuzulassen man muss halt dann sofort die steuern beim verkehrsamt zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278



Nicht? Nehmen wir an, Du lässt am 01.08.08 ein Auto zu, die Kfz-Steuer wird per Bankeinzug bezahlt, dann kündigst Du den Einziehungsauftrag. D.h. die Kfz-Steuer ist bis zum 31.07.09 entrichtet, folglich gibt es für die Finanzbehörde keinerlei rechtliche Grundlage, Dein Auto vor dem 01.08.09 stilllegen zu lassen und solltest Du Deine Kfz-Steuer zukünftig pünktlich per Überweisung entrichten, kann auch dann Dein Auto nicht stillgelegt werden.
Ich finde schon, dass das zum Thema passt.

Grüsse
Norske

Sehe ich genau so!

Wer wann was von meinem Konto abbucht bestimme immer noch ich - und kein Finanzamt oder sonstiger Verein. Wer was will, soll sich geeignet melden z.B. in Form von Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Wäre ja noch schöner, wenn ich Steinbrück & Co einen Freifahrtschein zum Abbuchen von meinem Konto erteilen müßte und den dann noch dauerhaft aufrecht erhalten muß.

Chris

Zitat:

Original geschrieben von nukefree



Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer


Die schicken jemanden raus um die Kennzeichen zu entstempeln. Und wenn sie den Wagen nicht finden, wird er zur Fahndung ausgeschrieben, Ohne Witz!

So'n Quatsch, aber hallo.

Ich hab' voriges Jahr die Bank gewechselt, und meine Bankberaterin hat alle Einzugsermächtigungen vom alten Konto übernommen und die betreffenden Geschäftspartner angeschrieben und über den Wechsel informiert.

Das Finanzamt wegen der KFZ-Steuer hat sie vergessen.

Und als die dann im September nix abbuchen konnten, haben die weder die Plaktetten abgepopelt noch mein Auto zur Fahndung ausgeschrieben.
Die haben einen ganz normalen Brief mit der Bitte um Auskunft über die neue Bankverbindung und Zahlung der Steuer geschickt.

Hallo Nukefree,

das gleiche ist mir 2007 auch passiert. Ich habe mein Konto gewechselt und vergessen meinem Finanzamt die neue Bankverbindung mitzuteilen. Zwei Wochen nach dem eigentlichen Zahlungstermin für die Kfz-Steuer kam dann ein Schreiben mit dem Hinweis, dass mein Konto nicht mehr existiert. Ich konnte dann wählen, ob ich per Lastschrifteinzug oder per Überweisung zahle. Habe mich dann für die Überweisung entschieden. Wobei man mir noch ein Jahr zuvor bei der Zulassungsstelle gesagt hatte, dass es ohne Einzugsermächtigung nicht mehr funktionieren würde.

Gruß Tim

Zitat:

Original geschrieben von Tim_1,6



Zitat:

Original geschrieben von nukefree


So'n Quatsch, aber hallo.

Ich hab' voriges Jahr die Bank gewechselt, und meine Bankberaterin hat alle Einzugsermächtigungen vom alten Konto übernommen und die betreffenden Geschäftspartner angeschrieben und über den Wechsel informiert.

Das Finanzamt wegen der KFZ-Steuer hat sie vergessen.

Und als die dann im September nix abbuchen konnten, haben die weder die Plaktetten abgepopelt noch mein Auto zur Fahndung ausgeschrieben.
Die haben einen ganz normalen Brief mit der Bitte um Auskunft über die neue Bankverbindung und Zahlung der Steuer geschickt.

Hallo Nukefree,

das gleiche ist mir 2007 auch passiert. Ich habe mein Konto gewechselt und vergessen meinem Finanzamt die neue Bankverbindung mitzuteilen. Zwei Wochen nach dem eigentlichen Zahlungstermin für die Kfz-Steuer kam dann ein Schreiben mit dem Hinweis, dass mein Konto nicht mehr existiert. Ich konnte dann wählen, ob ich per Lastschrifteinzug oder per Überweisung zahle. Habe mich dann für die Überweisung entschieden. Wobei man mir noch ein Jahr zuvor bei der Zulassungsstelle gesagt hatte, dass es ohne Einzugsermächtigung nicht mehr funktionieren würde.

Gruß Tim

Hallo Tim,

ich hab die fällige Steuer auch per Überweisung bezahlt, weil ich zu dem Zeitpunkt den neuen schon bestellt hatte und auch schon kurz vor dem Umziehen war.
Da wollte ich für eine einmalige Lastschrift keine generelle Erlaubnis erteilen.

Der Finanzbeamte hat mit keinem Wort erwähnt, dass er eine Einzugsermächtigung haben will, die Überweisung war völlig in Ordnung.

Hast du auch einen Ausdruck deines Kontos beim Finanzamt bekommen, und die Bitte um Überweiung mit rotem Edding von Hand druntergeschrieben?
😁

Zitat:

Sehe ich genau so!
Wer wann was von meinem Konto abbucht bestimme immer noch ich - und kein Finanzamt oder sonstiger Verein. Wer was will, soll sich geeignet melden z.B. in Form von Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Wäre ja noch schöner, wenn ich Steinbrück & Co einen Freifahrtschein zum Abbuchen von meinem Konto erteilen müßte und den dann noch dauerhaft aufrecht erhalten muß.

Sieh es mal so rum - das wurde vor allem deswegen eingeführt, um all diejenigen Schmarotzer packen zu können, die Autos anmelden und sich dann um das Steuerzahlen drücken. Gearscht sind dann mal wieder all diejenigen, die brav ihren Beitrag leisten, die bezahlen dann nämlich indirekt für die Anderen mit.

Ich vermeide Einzugsermächtigungen auch, wo es nur geht, kann aber auch über meinen Schatten springen, wenn ich daraus einen allgemeinen Vorteil erkennen kann. Und den sehe ich bei der Sache. Jedem, der sonst auch zeitig seine Steuern zahlt, erwächst daraus kein Nachteil, vom evt. gekränkten Ego mal abgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von nukefree


Hallo Tim,

ich hab die fällige Steuer auch per Überweisung bezahlt, weil ich zu dem Zeitpunkt den neuen schon bestellt hatte und auch schon kurz vor dem Umziehen war.
Da wollte ich für eine einmalige Lastschrift keine generelle Erlaubnis erteilen.

Der Finanzbeamte hat mit keinem Wort erwähnt, dass er eine Einzugsermächtigung haben will, die Überweisung war völlig in Ordnung.

Hast du auch einen Ausdruck deines Kontos beim Finanzamt bekommen, und die Bitte um Überweiung mit rotem Edding von Hand druntergeschrieben?
😁

Hallo Nukefree,

bei mir war es ein gewöhnliches maschinell angefertigtes Schreiben. Allerdings kamen um die vier Euro Mahngebühr mit hinzu.
Werde auch in Zukunft meine Kfz-Steuer per Überweisung zahlen. Bin mal gespannt, ob zum nächsten Termin ein Überweisungsträger per Post kommt.

Gruß Tim

Die buchen nicht nur ab, die verrechnen sogar mit der Lohnsteuer 😉
Ist mir zumindest so gegangen.

Die Erstattung der Lohnsteuer und das Einziehen der Kraftfahrzeugsteuer hat sich bei mir zufällig überschnitten.

Ich bekam den sehnlichst erwarteten Lohnsteuerbescheid, - ".....das Guthaben von xy wird in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen....". Nur der Betrag der dann überwiesen wurde, deckte sich nicht mit dem Schreiben des FA.

Auf Nachfrage beim FA wurde mir dann mitgeteilt, "...das hat schon seine Richtigkeit, die KFZ-Steuer in Höhe von xy war fällig und wurde gleich einbehalten...".

Rechnerisch gesehen hatten die natürlich recht, aber mich hat die ganze Sache doch erstaunt und ein wenig geärgert.

da kommt kein Schreiben, das würde nur kommen, wenn sich der Steuerbetrag ändert. Und ich find das auch gut so, wie oben beschrieben macht es für die, die brav und pünktlich ihre Steuern bezahlen keinen Unterschied, aber den Abzockern wird's etwas erschwert. und zurückbuchen würde ja auch jederzeit gehen.

Zitat:

Original geschrieben von racer_68er



Sieh es mal so rum - das wurde vor allem deswegen eingeführt, um all diejenigen Schmarotzer packen zu können, die Autos anmelden und sich dann um das Steuerzahlen drücken. Gearscht sind dann mal wieder all diejenigen, die brav ihren Beitrag leisten, die bezahlen dann nämlich indirekt für die Anderen mit.

Ich vermeide Einzugsermächtigungen auch, wo es nur geht, kann aber auch über meinen Schatten springen, wenn ich daraus einen allgemeinen Vorteil erkennen kann. Und den sehe ich bei der Sache. Jedem, der sonst auch zeitig seine Steuern zahlt, erwächst daraus kein Nachteil, vom evt. gekränkten Ego mal abgesehen.

Jedes Internetkaufhaus hat mit nichtzahlenden Kunden Probleme. Ich fühle mich nicht als "Gearschter" nur weil ich pünklich zahle, denn das Finanzamt schlägt bei nichtzahlenden Leuten gnadenlos zu. Nichtzahlen gibt es nicht und wir Zahler zahlen auch nicht für die Anderen mit. Ist nur ne Frage der Zeit bis bei jedem das Geld fließt (incl. Verzugszinsen) 😁.

Ach ja, ein gekränktes Ego gibt es nicht, zahlen muss man eh ob mit Abbuchungserlaubnis oder nicht. 😉

Chris

Zitat:

Original geschrieben von chris.wz



Zitat:

Original geschrieben von Azrael1278



Nicht? Nehmen wir an, Du lässt am 01.08.08 ein Auto zu, die Kfz-Steuer wird per Bankeinzug bezahlt, dann kündigst Du den Einziehungsauftrag. D.h. die Kfz-Steuer ist bis zum 31.07.09 entrichtet, folglich gibt es für die Finanzbehörde keinerlei rechtliche Grundlage, Dein Auto vor dem 01.08.09 stilllegen zu lassen und solltest Du Deine Kfz-Steuer zukünftig pünktlich per Überweisung entrichten, kann auch dann Dein Auto nicht stillgelegt werden.
Ich finde schon, dass das zum Thema passt.

Grüsse
Norske

Sehe ich genau so!
Wer wann was von meinem Konto abbucht bestimme immer noch ich - und kein Finanzamt oder sonstiger Verein. Wer was will, soll sich geeignet melden z.B. in Form von Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen. Wäre ja noch schöner, wenn ich Steinbrück & Co einen Freifahrtschein zum Abbuchen von meinem Konto erteilen müßte und den dann noch dauerhaft aufrecht erhalten muß.

Chris

Erstmal möchtest Du ja etwas von Steinbrück & Co.

Fände es ehrlich gesagt noch besser, wenn man die Steuer direkt bar bezahlen müsste. Möchte nicht wissen, wie viele Einzüge platzen.

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