Lasierte Rückleuchten
Hi,
was habt ihr für Erfahrungen mit lasierten (schwarz) Rückleuchten gemacht? Hält das Zeug oder ist das Schrott?
Gruß
18 Antworten
nein... das klappt mit TÜV und Polizei auch nicht... die meinen das lackieren/lasieren von lechtmitteln verboten sei... und da spielts keine Rolle ob schwarz, rot, rosa oder neongrün...
sähe zwar sicher gut aus aber durch farbe draufpanschen geht diese Reflektionswirkung der Leuchte verloren...
solche Spays gibts eigentlich überall wo´s Autozubehör gibt... bei D&W bestimmt... od. bei ebay...
Zitat:
Original geschrieben von astra3006
wie siehts da aus wenn man seine rückleuchten rot lasieren will??? könnte des mit em tüv / der polizei klappen?
Durch eine Lasierung (egal in welchem Farbton) erlischt grundsätzlich die Gültigkeit der Bauartzulassung (E-Prüfnummer) der Rückleuchten, weil das Abstrahlverhalten nicht mehr dem entspricht, unter dem die die Rückleuchten zur Erteilung der Bauartzulassung geprüft wurden.
Einzige Möglichkeit, nach der Lasierung eine Legalität und Eintragunsfähigkeit zu erlangen wäre die Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens. Da die Kosten für ein derartiges Gutachten jedoch (je nach Aufwand) im vier- bis fünfstelligen Eurobereich liegen, ist es für ein einzelnes Leuchtenpaar mehr als unwirtschaftlich.
@Drahkke: gehen wir mal davon aus dass sich jemand ein solches Gutachten erstellen lässt... der jenige kann in Bullenkontrollen od. später beim TÜV nicht nachweisen ob er nach dem erstellen des Gutachtens noch 2 od. 3 Schichten Lasur aufgetragen hat... von daher ist das auf gut deutsch ja auch fürn Arsch...?! meinst nicht auch?
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
...nicht nachweisen ob er nach dem erstellen des Gutachtens noch 2 od. 3 Schichten Lasur aufgetragen hat... von daher ist das auf gut deutsch ja auch fürn Arsch...?! meinst nicht auch?
Ja, natürlich. So sehe ich das auch.
Und wenn einer 100 Leuchtenpaare lasieren würde und dafür ein neues lichttechnisches Gutachten bräuchte, so müßte er dieses für JEDES Paar durchführen lassen, da er ja wohl nicht über die großtechnischen Anlagen verfügt, die eine gleichmäßige Beschichtung aller 100 Paare garantieren würde, was aber gefordert würde, wenn alle 100 Paare durch EIN Gutachten abgedeckt werden sollten.