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Lasierte/ lackierte Rückleuchten

Themenstarteram 4. Juli 2006 um 17:53

servus, hab jetzt mal spasseshalber so tief schwarze rl gekauft, da dabei stand mit ABE.

jetzt is da son wisch dabei, auf dem folgendes steht:

"Bestätigung für die Firma ... über vom Serienzustand abweichende leuchten an Kfzs. auf antrag der firma wird für vom serienzustand abweichende beleuchtungseinrichtungen eine bestätigung über die zulässigkeit im geltungsbereich der stvzo erstellt. vorab kann bestätigt werden, daß der austausch der serienleuchten gegen die abweichenden leuchten grundsätzl. unter folgenden vorraussetzungen zulässig ist, ohne begutachtung nach § 19 (3) erforderlich wird:

1. die abw. leuchten ( meis anders eingefärbt als serienleuchten) besitzt ein gültiges e-zeichen

2. die abw. leuchte hat gl. größe, einbaulage etcc wie serienl. "

 

so nun meine frage: is dat ne ABE? bzw zulässig??

 

greetz tobi

ps an alle skeptiker: meine gruppe a bekam ich eingetragen!

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41 Antworten

Hallo

lackierte Rückleuchten sind eigentlich verboten,habe aber schon von einigen gehört ,das sie keine probleme damit haben weder bei Polizeikonrtollen oder TÜV.

Gruß

Betriebserlaubnis und damit Versicherungsschutz sind erloschen, da kannste sonstwas fürn Papier bei haben, ist wertlos.

die DEKRA wird nichts dagegen haben aber der TÜV wird sie bemängeln und die richtigen bullen auch

VERBOTEN halt

am 4. Juli 2006 um 18:06

soweit ich gehört habe tüv nimmts dir vll ab.

allerdings die polizei wenn die mal nachts hinter die fährt oder auch tagsüber und die erkennen nicht richtig das du an der ampel bremst beisspielsweise halten die dich sofort an und dann gehts nach dem polizisten sein ermessen ob die ok sind oder nich.

also ich würds lassen und wie fate schon gesagt hat bei nem unfall ziehste wohl den kürzeren vor allem wenn dir jemand hinten drauf fährt

dann kommt " ich hab nicht gesehen das der gebremst hat" dann biste am ars** ^^

Weder TÜV noch DEKRA oder sonstige Prüfstellen KÖNNEN das legal eintragen, ganz einfach weil niemand nachvollziehen kann, ob du das net nach der Abnahme mit noch ner Schicht Farbe noch dunkler machst. Selbst wenns irgendwer einträgt, ist die Abnahme wertlos.

am 5. Juli 2006 um 5:03

den schrieb den do dabei hast ist doch garantier sowas selbst erstelltes von der firma woher du die dinger geholt hast.

bestimmt ohne amtlichen stempel.

kannst ja mal n bild von reinstellen.

aber wie die hier schon gesagt haben wird dir das ding net viel nützen.

das mit den lasierten rückleuchten is so ein quatsch. vorallem weil man da bei ebay soviel geld für zahlen muss. und im endefekt bekommst rückleuchten vom schrottplatz die nur nochmal überlackiert wurden.

alles verbrecher!!!!

na klar gibts welche die erlaubt sind, die sind dann nciht pechschwarz sondern halt dunkel....

mussu mla beim e34 schauen dafür gibts von hella zb schicke schwarze

am 5. Juli 2006 um 7:11

ja es ging aber um die lasierten von ebay und die sind zu 99% pech schwarz!

wenn sie direkt von hela sind die du meinst tommii dann is dat dunklerer kunststoff und nix lasiertes.

und hela hat allgemein zulassung auf seine teile!!

is halt kein amateur zeugs da!

ja dit ist klar, dann hab ichs falsch verstanden, ich dachte es geh tgenerell um "dunkle" rückleuchten...

die von ebay hast recht da ist viel sscheiße bei..

am 5. Juli 2006 um 7:41

sogar sehr viel!!

ich kann auch aufn schrottplatz gehen mir irgendwelche alten blinker holen oder rückleuchten , die dann lackieren , irgendeinen wertlosen wisch dazu aufm rechner verfassen und das papiere dafür nennen und den scheiss über ebay für teuer geld verscheuern.

am 5. Juli 2006 um 16:51

Also wenn du dunklere Rückleuchten haben willst, als die originalen, würde ich die vom GSi nehmen oder die von Irmscher. Bei denen musst du aber ne seperate NSL noch verbauen.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Weder TÜV noch DEKRA oder sonstige Prüfstellen KÖNNEN das legal eintragen, ganz einfach weil niemand nachvollziehen kann, ob du das net nach der Abnahme mit noch ner Schicht Farbe noch dunkler machst. Selbst wenns irgendwer einträgt, ist die Abnahme wertlos.

mag ja sein das die die nicht eintragen, aber nicht wegen deinem argument. sonst könntest du ja auch z.b. ein fahrwerk eintragen lassen und dann noch ein tieferes runter rammeln oder nen spoiler noch verbreitern. das würd später auch nicht unbedingt auffallen weil da nirgends exakte maße stehen.

am 5. Juli 2006 um 18:59

bei meiner alten verspoilerung standen die genauen maase im schein!!! sogar wie die dinger aus sahen!!!

Richtig, n Sportfahrwerk wird auch sehr genau (Federkennung, Windungszahl) eingetragen, da bleibt net viel Spielraum. Kann ja auch jeder Handhaben wie er will, bin kein Cop und mir isses wurscht, aber wenn ich mal aus dunst einem hinten drauframmeln sollte und sehe dass der lasierte Rückleuchten hatte, weiß ich, wer den Schaden bezahlen wird...

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