Lasierte Rückleuchten, erlaubt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,

Ich habe mal eine frage zu den Rückleuchten (foto im anhang) sind die erlaubt? Weil alle reflektoren sichbar sind?

Beste Antwort im Thema

Nein es ist nicht möglich diese eintragen zu lassen, dies liegt nicht im Ermessen des TÜV-Prüfers.
Die Bauartgenehmigung der Leuchte erlischt durch die Lasierung, es muss vom Antragsteller eine neue Bauartgenehmigung beantragt werden, dies kann kein TÜV-Prüfer 🙄

Auch wenn ein Prüfer nichtwissend diese eintragen sollte, wenn etwas passiert wird diese Eintragung als nichtig erklärt, und schützt vor Strafe nicht.
Das wären im günstigsten Fall
50€ und 3 Punkte.

Im teuren Fall Regress der Haftpflicht bis zu 2x5000€
und Kasko zahlt nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


also ich darf meine rückleuchten lasieren in dem bereich und dann die dinger darüberkleben

Nein darfst du nicht, wo hast du gelesen das du das darfst ?

Nochmal: Sobald du nachträglich etwas lasierst erlischt die Bauartgenehmigung des lasierten Teiles.

ja aber das sieht ja dann keiner...wenn ich die blenden da drüberkleb...das is ja der witz an der sache...naja bürokratie eben

Das bringt dir im Falle eines Unfalles doch nicht's wenn ein Sachverständiger bei Verdacht die Leuchten genauer betrachtet.
Ob man es dann von außen sieht oder nicht ist dann sowas von irrelevant 😉

Hi,

die blenden haben natürlich eine ABE.
Um diese ABE zu erlangen muß ein Lichttechnisches Gutachten erstellt werden. Dazu gehört auch der Nachweiß das der Hersteller in der lage ist die Blenden in großer Stückzahl absolut identsch zu produzieren. Dafür gibt es Qualitätszertifikate nach Din Norm. Nur dann erhält man dafür eine ABE.

Beim Lasieren kann man nicht dafür garantieren das das immer 100% identisch wird. Darum ist es auch nicht möglich für das lasieren eine ABE oder nur ein Teilegutachten zu bekommen. Da müßte jede einzelne Rückleuchte geprüft werden,was natürlich preislich völlig utopisch ist.

Aus diesem grund wird es niemals zulässig sein Rückleuchten zu lasieren,jedenfalls solange die entsprechenden Gesetzt nicht gerändert werden.

Gruß Tobias

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Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT


ja aber das sieht ja dann keiner...

das ist ne rein formale sache....

die leuchten sind anchträglich verändert worden.....d.h. sie haben reinr echtlich 0,00garnix mehr mit den leuchten zu tun, für die das gutachten der makse erstellt wurde...

Hallo.
Ich weiß schwarz lasierte Rückleuchten sind hier im Auto Land verboten, aber ich hab jetzt mal welche gesehen im internet die zwar auch lasiert wurden aber nicht da wo es leuchtet und die ganzen Reflektoren sind ja auch sehr gut sichtbar wies bei meinen jetzt (Unlasiert) auch ist, deswegen sind die doch okay oder was denkt ihr?
Wenn einer erfahrungen gemacht hat mit sollchen Rückleuchten die unten im anhang sind, dann bitte gleich mir mitteilen.
Aber diese art von Lasierte Rückleuchten wie hier unten im anhang muss doch frei sein, weil es beeinträchtigt weder die lichtausstrahlung noch das Reflektieren.

Gruß lo 😉

Zitat:Aber diese art von Lasierte Rückleuchten wie hier unten im anhang muss doch frei sein, weil es beeinträchtigt weder die lichtausstrahlung noch das Reflektieren.:Zitat Ende

Zeig mir das GUTACHTEN von TÜV etc. das nichts beeinträchtigt wird.......nur das zählt.
Da könnte ja jeder kommen wo meint an seinem Auto ist alles OK.

Zitat:

Original geschrieben von ChristianR32


Zitat:Aber diese art von Lasierte Rückleuchten wie hier unten im anhang muss doch frei sein, weil es beeinträchtigt weder die lichtausstrahlung noch das Reflektieren.:Zitat Ende

Zeig mir das GUTACHTEN von TÜV etc. das nichts beeinträchtigt wird.......nur das zählt.
Da könnte ja jeder kommen wo meint an seinem Auto ist alles OK.

ja gut dann lass ich es lieber, ist mir dann schon ein weng zu riskant.

Dann muss ich wohl nach anderen Orginale Rückleuchten schauen😉

Trotzdem danke 😉

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